Protocol of the Session on June 26, 2003

Zusatzfrage, Herr Abg. Gaßmann.

Herr Staatssekretär, können Sie die Annahme bestätigen, dass durch die Einteilung in Schulbezirke, die flächenmäßig zumindest ähnlich groß sind, die Wirkung entsteht, dass Schüler in Randlagen von Stuttgart, wo die Bebauung weniger dicht ist, in der Regel in kleineren Schulen sind – und bei kleineren Schulen wird auch ein kleinerer Klassenteiler erreicht –, und können Sie damit bestätigen, dass Grundschüler in verdichteten Stadtgebieten strukturell benachteiligt sind? Und was gedenkt die Landesregierung gegen diese Benachteiligung zu tun?

(Lachen des Abg. Hauk CDU)

Herr Kollege Gaßmann, ich kann das nicht bestätigen, weil die Landesregierung für die Einteilung der Schulbezirke in der Stadt Stuttgart nicht zuständig ist.

(Abg. Hauk CDU: Sehr gut!)

Deswegen habe ich auch keinen Überblick darüber, nach welchen Kriterien diese Bezirke eingeteilt werden. Sie sollten diese Frage in den Gemeinderat der Stadt Stuttgart tragen.

(Abg. Zeller SPD: Das geht aber immer zusammen mit der Schulverwaltung!)

Zusatzfrage, Herr Abg. Zeller.

Herr Staatssekretär, können Sie mir eine pädagogische Bewertung geben, wenn nach der zweiten Klassenstufe aus vier drei Klassen entstehen sollen? Wie würden Sie diesen Vorgang aus der Sicht des Ministeriums pädagogisch bewerten?

Zum Zweiten: Ist ein solcher Eingriff der Schulverwaltung, wie Sie ihn nun vorgenommen haben, mit der Forderung, den Schulen mehr Freiraum zu geben, und der entsprechenden Aussage Ihrerseits vereinbar?

Herr Kollege Zeller, dieser Prozess ist vom ersten Schultag dieser Kinder an in Absprache zwischen Eltern und Schule abgelaufen. Ich habe Ihnen das vorhin geschildert. Die Eltern haben gewusst, dass zu Beginn der dritten Klasse die Bedingungen genau überprüft werden, und haben damit rechnen müssen, dass die in Ihrer Anfrage aufgegriffene Maßnahme zu Beginn der dritten

Klasse vollzogen wird. Deswegen gehe ich davon aus, dass auch von Elternseite dort, wo Klassen neu eingeteilt werden, Mitverantwortung für diesen Schritt übernommen wird.

Im Übrigen brechen Kinder nicht darunter zusammen, wenn sich das Umfeld, in dem sie lernen, verändert. Das geschieht an den Schulen häufig, und eine solche Veränderung gehört zum normalen Lebensablauf, dessen Bewältigung die Kinder auch in der Schule erlernen können.

Ich denke, dass die Schulverwaltung hier wirklich korrekt gehandelt hat und dass es keinen Grund gibt, irgendeine Kritik daran zu üben. Es ist auch normal, dass, wenn wir einen Organisationserlass haben, in dem Kriterien für die Zuteilung von Lehrerstunden festgelegt werden, dieser dann auch Anwendung findet und wir uns nicht bei jeder einzelnen Schule fragen, ob das jetzt so gefällt oder nicht. Dann könnten wir nämlich unsere Aufgabe insgesamt nicht mehr vernünftig erledigen.

Keine weiteren Fragen. Damit ist die erste Anfrage beantwortet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. K l a u s H e r r m a n n C D U – D e u t s c h - F r a n z ö s i s c h e F i l m a k a d e m i e L u d w i g s b u r g

Herr Abg. Herrmann, Sie erhalten das Wort zur Verlesung Ihrer Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

Wie weit sind die Verhandlungen des Landes mit dem Bund über eine finanzielle Beteiligung gediehen, um die DeutschFranzösische Filmakademie Ludwigsburg nach der Pilotphase zu einer dauerhaften Einrichtung zu machen?

Herr Staatsminister Dr. Palmer, Sie erhalten das Wort zur Beantwortung der Anfrage.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Klaus Herrmann wie folgt:

Die Verhandlungen mit der französischen Seite sind abgeschlossen und sehen eine dauerhafte Fortsetzung der Deutsch-Französischen Filmakademie in Ludwigsburg – und dann natürlich auch in Paris – in Form der Master Class vor. Dabei soll die Deutsch-Französische Filmakademie ein Netzwerk zweier selbstständiger Teile sein, wobei jedes Land für seinen Teil die Finanzverantwortung trägt.

Die Verhandlungen mit dem Bund über die Finanzierung des deutschen Teils stehen kurz vor dem Abschluss. Die jährlichen Kosten der Master Class werden sich auf deutscher Seite deutlich reduzieren, ohne dass dies zu qualitativen Verschlechterungen im Ausbildungsangebot führt.

Auch die EU hat Gelder aus ihrem Media-Programm in Aussicht gestellt.

(Minister Dr. Christoph Palmer)

Das Projekt kann damit, freilich vorbehaltlich der notwendigen Haushaltsentscheidungen bei der Aufstellung des Haushalts 2004 – das muss ich betonen –, über die Pilotphase hinaus fortgesetzt werden.

Zusatzfrage, Herr Abg. Herrmann.

Herr Minister, ich habe zwei Zusatzfragen.

Die erste: Sie haben am Ende gesagt, dass das alles vorbehaltlich der Haushaltsentscheidungen gilt. Wann ist damit zu rechnen, dass diese getroffen werden, da zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushalts durch den Landtag bei der Filmakademie bereits Sicherheit bestehen muss, ob die Gelder kommen oder nicht?

Die zweite Frage: Können Sie beziffern, wie hoch der Zuschuss des Bundes und der Zuschuss der Europäischen Union für den deutschen Teil der Deutsch-Französischen Filmakademie ist und wie hoch dann dauerhaft die Restbeträge sind, die das Land jedes Jahr aufzubringen hat?

Herr Minister.

Herr Kollege Herrmann, zur ersten Frage: Finanziert ist die DeutschFranzösische Filmakademie bis 31. Dezember 2003. Wir müssen so rechtzeitig entscheiden, dass eine Fortsetzung ab 1. Januar 2004 möglich ist. Ich gehe davon aus, dass wir die Entscheidungen im Kabinett und im Parlament so rechtzeitig fällen können, dass sich hier keine Probleme ergeben.

Zur zweiten Frage, wie hoch die Zuschüsse sind: Nach langen und mitunter auch zähen Verhandlungen ist der Bund mittlerweile bereit, unbefristet 130 000 € pro Jahr in die Akademie zu geben. Er wollte ursprünglich überhaupt nur 100 000 € geben, und die auch noch befristet, und zusätzlich noch den Beitrag der Europäischen Union anrechnen lassen. Wir haben jetzt eine Zusage des Bundes, vertreten durch die Beauftragte für Kultur und Medien, über 130 000 € pro Jahr, unbefristet. Hinzu kämen die genannten Mittel von 45 000 € der Europäischen Union aus ihrem Media-Programm. Weitere 50 000 € sind projektbezogen in Aussicht, vor allem vom deutsch-französischen Kulturkanal arte, der natürlich auch den größten Ertrag aus dieser Deutsch-Französischen Filmakademie hat. Da geht es, wie gesagt, um weitere 50 000 €. Legt man das alles zusammen und nimmt man den Landesanteil von 175 000 € hinzu, dann kommt man auf 400 000 € Gesamtfinanzierung pro Jahr.

Keine weiteren Zusatzfragen? – Damit ist die Fragestunde beendet.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

a) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums – Einführung Neuer Steuerungsinstrumente (NSI) in der Landesverwaltung – Drucksache 13/1167

b) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums – Neuausrichtung des Projekts „Neue Steuerungsinstrumente“ (NSI) – Drucksache 13/1754

c) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums – Verwaltungsreform der Landesregierung und die Neuausrichtung von NSI – Drucksache 13/1962

d) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Finanzministeriums – Zwischenbericht zur Einführung der Neuen Steuerungsinstrumente – Drucksache 13/2019

Das Präsidium hat freie Redezeit beschlossen.

Herr Abg. Schmid, Sie erhalten das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit der Einführung Neuer Steuerungsinstrumente hat sich die Landesregierung auf ein Abenteuer mit ungewissem Ausgang eingelassen, denn das Projekt NSI ist mit zwei fundamentalen Mängeln behaftet.

Erstens zwängt es die Landesverwaltung in einen Einheitsanzug, statt maßgeschneiderte Lösungen zu suchen, was viel Aufwand bei wenig Ertrag verheißt.

Zweitens war das Projekt NSI auf die so genannte Verwaltungsreform der Landesregierung völlig unvorbereitet. Ein Gleichlauf von innerer und äußerer Verwaltungsmodernisierung stößt auf erhebliche, teilweise offenkundig vertraglich begründete Hindernisse.

Die Einführung betriebswirtschaftlicher Elemente ist in der Verwaltung der Kommunen schon weit vorangekommen. Kostentransparenz für die politischen Entscheidungsträger, Anreize für effizienten Mitteleinsatz in den Ämtern, Verlagerung von Verantwortung nach unten, etwa durch dezentrale Budgetverantwortung: Alle diese Ziele unterstützen wir Sozialdemokraten uneingeschränkt, ist doch der sparsame Umgang mit dem Geld der Steuerzahler ein zentrales Anliegen in Zeiten knapper Kassen.

Im Grundsatz konnte sich die Landesregierung daher der Unterstützung der SPD sicher sein, als sie den Weg in Richtung NSI einschlug. Die SPD hat sich in den vergangenen Jahren in vielfältiger und intensiver Weise mit diesem Thema auseinander gesetzt: mit Anträgen – Sie sehen heute das Ergebnis –, mit Fachgesprächen, mit einer groß angelegten und sehr gut besuchten Expertenanhörung im Landtag, mit Haushaltsanträgen und natürlich mit der Mitarbeit meiner Fraktion im früheren Beirat und jetzigen Unterausschuss NSI des Landtags.

Durch die intensive Beschäftigung mit diesem Thema sind wir zu der festen Überzeugung gekommen, dass die Einführung Neuer Steuerungsinstrumente in der Landesverwaltung von Baden-Württemberg grundsätzlich falsch angelegt worden ist. Mit einem Mitteleinsatz von über 300 Millionen € soll die gesamte Landesverwaltung in relativ kurzer Zeit ohne Rücksicht auf die verschiedenen Tätigkeitsfelder der unterschiedlichen Verwaltungsbereiche flächendeckend mit einer Kosten- und Leistungsrechnung ausgestattet werden.

Alle Erfahrungen aus anderen Bundesländern und auch aus Nachbarländern wie der Schweiz zeigen aber, dass eine sinnvolle, das Verwaltungsergebnis wirklich verbessernde Kosten- und Leistungsrechnung in der Verwaltung eine schwierige und langwierige Angelegenheit ist, die schon gar nicht „nur aus Prinzip“ allen Verwaltungsbereichen übergestülpt werden darf.

In weiten Teilen der Landesverwaltung, insbesondere in klassischen hoheitlichen Bereichen wie bei der Polizei oder bei der Steuerverwaltung, führt die generelle Einführung der Kostenträgerrechnung zu mehr Bürokratie und bindet zusätzlich Personal und Finanzmittel. Deshalb hat zum Beispiel Bayern darauf verzichtet, die Polizei in das Gesamtprojekt NSI einzubeziehen. Die innere Sicherheit ist eben nur schwer mit betriebswirtschaftlicher Erfolgsrechnung zu steuern. In Rheinland-Pfalz wird NSI schrittweise, sukzessive mit einer freiwilligen Kosten- und Leistungsrechnung in dafür geeigneten Bereichen der Landesverwaltung eingeführt. Und schließlich hat für uns im Unterausschuss NSI auch die Analyse der leistungsbezogenen Haushaltsplanaufstellung des Kantons Zürich klar ergeben, dass dort trotz der Ablösung der Kameralistik durch die Doppik bereits im Jahr 1979 bis heute noch keine Kosten- und Leistungsrechnung im Einsatz ist.

Diese Beispiele belegen aus unserer Sicht eindeutig, dass bei der Einführung von NSI in der öffentlichen Verwaltung gerade im Interesse von Effizienz und Wirtschaftlichkeit sehr bedacht, differenziert und zielorientiert vorgegangen werden muss.