Protocol of the Session on June 25, 2003

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der vorliegenden Anträge.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/2179, zum Antrag Drucksache 13/2008 abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag – –

(Abg. Drexler SPD: Das waren ein bissel wenig! – Weitere Zurufe)

Nach meinem Eindruck ist das Erste die Mehrheit gewesen.

(Beifall bei der SPD und den Grünen – Unruhe bei der CDU)

Wird dem widersprochen?

(Unruhe)

Herr Schriftführer Pauli bestreitet es.

(Anhaltende Unruhe – Zahlreiche CDU-Abgeord- nete betreten den Plenarsaal.)

Dieses Bestreiten hat zur Folge, dass weitere abstimmungsberechtigte Mitglieder des Landtags den Saal betreten.

Ich lasse noch einmal abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/2179, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! –

(Abg. Drexler SPD zur CDU: Da könnt ihr doch gar nicht dagegen sein! Ihr stimmt gegen den Vor- schlag der eigenen Ministerin! – Gegenruf des Abg. Wacker CDU: Der Antrag ist erledigt! – Un- ruhe)

Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Ich stelle den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/2180, zum Antrag Drucksache 13/2008 zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.

(Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Meine Damen und Herren, wir befinden uns immer noch in der Abstimmung. Ich bitte Sie deshalb, sich auf die Abstimmung zu konzentrieren, Herr Kollege Wintruff.

Abschnitt I des Antrags Drucksache 13/2008 ist ein Berichtsantrag und durch die Aussprache erledigt.

Ich lasse nunmehr über Abschnitt II des Antrags Drucksache 13/2008 abstimmen. Wer diesem Abschnitt zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Abschnitt II des Antrags ist mehrheitlich abgelehnt.

Damit ist Tagesordnungspunkt 2 erledigt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Ergänzungswahlen zum Staatsgerichtshof

Meine Damen und Herren, am 20. Juli dieses Jahres endet die Amtszeit folgender Mitglieder des Staatsgerichtshofs

(Abg. Pfister FDP/DVP und Abg. Drexler SPD dis- kutieren von ihren Abgeordnetenplätzen aus mit- einander. – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

ich bitte Sie um Aufmerksamkeit –: aus der Gruppe der Berufsrichter: Hans Strauß, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe; aus der Gruppe der stellvertretenden Berufsrichter: Dr. Roland Hauser, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Sigmaringen;

(Abg. Pfister FDP/DVP und Abg. Drexler SPD führen ihre Diskussion fort.)

(Stellv. Präsident Birzele)

aus der Gruppe der Mitglieder mit der Befähigung zum Richteramt: Professor Dr. Thomas Oppermann;

(Unruhe)

aus der Gruppe der stellvertretenden Mitglieder mit der Befähigung zum Richteramt: Professor Dr. Alexander Roßnagel; aus der Gruppe der Mitglieder ohne Befähigung zum Richteramt: Ute Prechtl; aus der Gruppe der stellvertretenden Mitglieder ohne Befähigung zum Richteramt: Professor Dr. Günter Altner.

Wir haben heute die in Artikel 68 Abs. 3 Satz 3 der Landesverfassung vorgeschriebenen Ergänzungswahlen durchzuführen. Dabei muss bei jeder Gruppe gesondert gewählt werden. Es wurden deshalb für jede der drei Richtergruppen verschiedenfarbige Stimmzettel vorbereitet und auf Ihre Tische gelegt.

(Anhaltende Unruhe)

Der blaue Stimmzettel ist für die Wahl des Berufsrichters und des stellvertretenden Berufsrichters, der gelbe Stimmzettel für die Wahl des Mitglieds mit der Befähigung zum Richteramt und des stellvertretenden Mitglieds mit der Befähigung zum Richteramt, der rote Stimmzettel für die Wahl des Mitglieds ohne Befähigung zum Richteramt und des stellvertretenden Mitglieds ohne Befähigung zum Richteramt vorgesehen.

Sie finden auf Ihren Tischen einen gemeinsamen Vorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP/DVP und der Fraktion GRÜNE (Anlage). Die Wahlvorschläge der Fraktionen sind auf den Stimmzetteln vermerkt. Bitte kreuzen Sie auf den Stimmzetteln an, wen Sie wählen möchten, wobei, wie ich es bereits erwähnt habe, für jede Richtergruppe ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied zu wählen sind. Sie sind an die Vorschläge der Fraktionen nicht gebunden. Sie können Namen streichen und durch andere ersetzen.

(Auf den Tischen links und rechts neben dem Red- nerpult werden die Wahlurnen aufgestellt, um die sich immer mehr Abgeordnete versammeln. – Fort- dauernde Unruhe)

Meine Damen und Herren, Sie müssen sich noch etwas gedulden. Sie hätten auch noch Platz behalten können.

Meine Damen und Herren, die Mitglieder des Staatsgerichtshofs werden gemäß § 97 a Abs. 3 der Geschäftsordnung ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt. Füllen Sie bitte die Stimmzettel aus – ich sehe, dass einige dieser Bitte schon vorweg entsprochen haben –, und legen Sie sie jetzt gemeinsam in den bereitliegenden Wahlumschlag, den die Schriftführer einsammeln werden.

Ich bitte die Schriftführer, die Wahlumschläge mit den Wahlurnen einzusammeln.

(Einsammeln der Stimmzettel)

Meine Damen und Herren, ist noch jemand im Saal, der abzustimmen wünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Wahlergebnis festzustellen. Das Wahlergebnis wird zu Beginn der Nachmittagssitzung bekannt gegeben.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

a) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes – Drucksache 13/2160

b) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Verschiebung der generellen Einführung des achtjährigen Gymnasiums – Drucksache 13/1807

c) Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Flächendeckende Einführung des achtjährigen Gymnasiums zum Schuljahr 2004/05 – Drucksache 13/1877

d) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Einführung und Konzeption des achtjährigen Gymnasiums – Drucksache 13/1978

Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 4 a bis 4 d freie Redezeit festgelegt.

Frau Ministerin, Sie erhalten das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Wir haben in diesem Hause vielfach über Maßnahmen zur Weiterentwicklung, zur Modernisierung unseres Bildungswesens gesprochen. Einige dieser Maßnahmen sind auch mit einer Weiterentwicklung des Schulgesetzes verbunden.

Wir schlagen Ihnen heute insgesamt fünf Maßnahmen im Schulgesetz vor,

(Zuruf der Abg. Renate Rastätter GRÜNE)

die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Projekten stehen, über die wir hier in der Vergangenheit gesprochen haben.

Ich beginne mit dem Herzstück der Novellierung, der generellen Einführung eines achtjährigen Bildungsgangs an unseren Gymnasien. Meine Damen und Herren, das ist die konsequente Fortsetzung der Entwicklung des deutschen Gymnasiums. Das ist gleichsam das nächste Kapitel in der Entwicklung des Gymnasiums in Deutschland. Mit der Möglichkeit oder künftig dem regulären Weg, nach zwölf Jahren Abitur zu machen, entsprechen wir internationalen Vergleichsmaßstäben. Es muss in Deutschland möglich werden, dass junge Leute in den kommenden Jahren auch zwischen 17 und 18 Jahren Abitur machen und nicht erst zwischen 19 und 20 Jahren. Wir sind es jungen Leuten schuldig, dass wir verantwortungsbewusst mit ihrer Lebenszeit umgehen.