Auf den Gesetzentwurf der Landesregierung haben wir vergeblich gewartet. Stattdessen schneite uns am Dienstag letzter Woche ein Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen ins Haus, und innerhalb der nächsten vier Wochen soll dieser durchgepeitscht werden. Dieser Schachzug soll die sonst zwingend notwendige Anhörung der Betroffenen offensichtlich vermeiden.
Je schneller Sie das machen, desto weniger erreicht dieser Gesetzentwurf das Licht der Öffentlichkeit.
Sie haben allen Grund zur Durchpeitscherei. Denn im Entwurf der Regierungsfraktionen steht nun plötzlich, dass die Erhebungen in den Hochschulen kalkulatorische Verwaltungskosten in Höhe von 40 € nachgewiesen hätten
Sie bescheinigen dem Wissenschaftsminister, dass er mit falschen Zahlen an die Öffentlichkeit geht. Da wäre ich an Ihrer Stelle aber vorsichtig.
Ich frage Sie: Wie kommt der Wissenschaftsminister auf 75 €, und wie kommen Sie von den Regierungsfraktionen jetzt auf 40 €?
Nach welchen Kriterien? Lassen Sie denn Kostenarten weg und nehmen Kostenarten hinzu? Nach welchen Kriterien haben Sie denn diese 40 € ermittelt?
(Abg. Pfister FDP/DVP: Nach den Kriterien, die das Bundesverfassungsgerichtsurteil genannt hat, Frau Kollegin!)
Hat der Wissenschaftsminister diese Kriterien nicht gekannt? Hat der Wissenschaftsminister sie den Hochschulen nicht mit auf den Weg gegeben?
Den Hochschulen lag die Begründung des Bundesverfassungsgerichts ja auch vor, als sie ihre Kosten errechnet haben. Wieso kommen Sie jetzt ausgerechnet auf 40 €? Anders gefragt: Warum lassen Sie die Hochschulen auf einer Unterdeckung von mindestens 80 € sitzen? Der Verdacht der Willkür liegt auf der Hand.
Es gibt also zahlreiche Gründe, diesen Gesetzentwurf in einer Anhörung des Wissenschaftsausschusses mit Fachleuten und Hochschulvertretern zu erörtern. Wir werden dies in der kommenden Woche im Wissenschaftsausschuss auch beantragen.
Das Fazit der SPD-Landtagsfraktion zu diesem Gesetzentwurf lautet: Der so genannte Verwaltungskostenbeitrag ist nichts anderes als eine willkürliche Abzocke. Weil man keine allgemeinen Studiengebühren erheben darf,
kaschiert man sie als Verwaltungskostenbeitrag – allerdings mehr schlecht als recht. Ihre beiden bisherigen Debattenbeiträge haben ja gezeigt, dass es Ihnen eigentlich um Studiengebühren geht und dass Sie jetzt meinen, aus der von Ihnen so gesehenen Not eine Tugend machen
Wer aber mit offenen Händen Millionen ausgibt, hat jedes Recht verspielt, Studierende und deren Eltern zur Kasse zu bitten und mit Leichenbittermiene die angebliche Finanznot des Landes zu beklagen. Herr Pfister hat ja ganz flehentliche Appelle an dieses Parlament gerichtet, dem Land zu helfen, diese Finanznot abzuwenden. Wie passt das eigentlich zur gestern von Ministerpräsident Teufel in seiner Regierungserklärung voller Stolz verkündeten Bilanz, wir sei
Die meisten anderen Länder – so sagt der Ministerpräsident – wären froh, wenn Sie nur unsere Probleme hätten.
Da glauben Sie, Herr Pfisterer, Sie könnten sich exkulpieren, indem Sie aus einem Gesetz des Landes Niedersachsen zitieren? Das ist mehr als ärmlich.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Pfister FDP/DVP: Warten Sie nur einmal ab, was die an- deren Länder machen!)
Wie schrieb vorgestern die „Schwäbische Zeitung“ unter der Überschrift „Verunglückter Kassenschlager“? Sie schrieb unter anderem – ich zitiere –:
Aber der Gesetzentwurf erhärtet den Eindruck, dass die Hochschulfinanzierung von Willkür geprägt wird und es der Landesregierung nur ums Abzocken geht.... Um in Haushaltsnöten die steigenden Studentenzahlen auffangen zu können, scheint ihm
Die ganze Geschichte der Verwaltungsgebühren beginnt im Jahr 1997. Ein Loch war im Haushalt, ein Haushaltsloch von 40 Millionen DM. Der damalige Wissenschaftsminister kam auf die Idee, dieses Loch mit der Erhebung einer Gebühr zu stopfen. Man gab dieser Gebühr den Namen „Immatrikulations- und Rückmeldegebühr“. Die Höhe betrug 100 DM. Diese waren von jedem Studierenden zu Beginn jedes Semesters bei der Rückmeldung zu entrichten.
Mein Vorgänger als hochschulpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion hat schon damals diese Etikettierung eine Mogelpackung genannt und darauf hingewiesen, dass die Kosten für den Verwaltungsaufwand, der bei der Rückmeldung anfällt, nach Berechnungen des Landesrechnungshofs allenfalls 4 DM betrügen. Das für Gebühren geltende Gebot der Äquivalenz sei daher verletzt. Deshalb, so Salomon schon damals, sei diese so genannte Gebühr als allgemeine Studiengebühr zu bezeichnen.