Frau Abg. Berroth, Sie hätten mich dann richtig verstanden, wenn Sie das, was sie gerade gesagt haben, als e i n e n Punkt erachtet hätten. Ich habe ja ausgeführt, dass wir in Baden-Württemberg bei allen Bahnen in dieser Rubrik sämtliche Sicherheitsaspekte entsprechend beachten und untersuchen. Dazu gehören natürlich die Fluchtmöglichkeiten, sei es innerhalb oder außerhalb von Tunneln, wobei das in diesem Fall sicherlich nicht das primäre Problem war.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. K a r l W i l h e l m R ö h m C D U – E r r i c h t u n g e i n e r G e d e n k s t ä t t e f ü r M a t t h i a s E r z b e r g e r i n M ü n s i n g e n - B u t t e n h a u s e n
Wie weit sind die Bemühungen gediehen, in MünsingenButtenhausen eine Gedenkstätte für Matthias Erzberger einzurichten?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Röhm wie folgt:
Die Landesregierung wird, wie in der Koalitionsvereinbarung angekündigt, die Herrichtung des Geburtshauses von Matthias Erzberger sowie die Gestaltung einer Dauerausstellung in Münsingen-Buttenhausen unterstützen. Damit soll die bedeutende Persönlichkeit Matthias Erzberger angemessen gewürdigt werden.
Die Stadt Münsingen hat das Gebäude mittlerweile erworben. Die Landesstiftung Baden-Württemberg hat vorbehaltlich der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung 200 000 € zugesagt.
Das Staatsministerium hat mittlerweile Spendenmittel mit verbindlichen Zusagen in Höhe von weiteren insgesamt 85 000 € eingeworben. Für die Unterstützung sind wir der Wüstenrot-Stiftung, der Bausparkasse Wüstenrot und der Kulturstiftung der Landesbank Baden-Württemberg sehr dankbar.
Mit weiteren 25 000 € des Landkreises Reutlingen und 120 000 € der Stadt Münsingen ist somit die Gesamtfinanzierung für den Erwerb, die bauseitigen Aufwendungen und
Davon zu unterscheiden sind die Folgekosten für den Dauerbetrieb der Erzberger-Gedenkstätte. Diese Folgekosten werden durch die Stadt Münsingen getragen.
Die inhaltliche Gestaltung der Erinnerungsstätte und der konkrete Zeitplan werden derzeit von den Projektpartnern – für das Land wirken neben dem Staatsministerium das Haus der Geschichte und die Landeszentrale für politische Bildung mit – erarbeitet. Wir wollen eine Erinnerungsstätte an den großen Staatsmann und bedeutenden Parlamentarier Matthias Erzberger gestalten, die didaktisch und wissenschaftlich auf dem neuesten Stand ist. Wann sie fertig sein wird, kann ich heute noch nicht sagen. Die Finanzierung ist gesichert. Ich denke, dass wir uns jetzt sicher zwei Jahre Zeit nehmen müssen, bis die Gedenkstätte eröffnet werden kann.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. E r n s t B e h r i n g e r C D U – S c h i e n e n v e r k e h r i m R a u m S i g m a r i n g e n
a) Ist eine Güterbahnverbindung Ulm–Mengen–Meßkirch– Sigmaringen–Stockach als Zubringer zum Alpentransit über den Gotthard geplant?
b) Wäre durch eine solche Verbindung der Ausbau der Südbahn, der ja gerade auch mit dem Bedarf für den Güterverkehr begründet wird, gefährdet?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Behringer wie folgt:
Zu a: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass seitens der für die Schieneninfrastruktur zuständigen Stellen, des Bundes oder der DB Netz AG, Planungen angestellt werden, eine Güterbahnverbindung Ulm–Mengen– Meßkirch–Sigmaringen–Stockach als Zubringer zum Alpentransit über den Gotthard zu realisieren. Im Gegenteil, die DB Netz AG plant die Stilllegung des Streckenabschnitts Stockach–Schwackenreute, da ihr ein wirtschaftlicher Betrieb dieser eingleisigen, nicht elektrifizierten Nebenbahn nicht möglich ist.
Sie hat daher gemäß § 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes Ende 2002 den Streckenabschnitt zur Übernahme durch andere Eisenbahninfrastrukturunternehmen öffentlich angeboten. Die Strecke ist konsequenterweise auch nicht Gegenstand irgendwelcher Ausbauplanungen des Bundes im Rah
men seiner Arbeiten zur Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans. Soweit hier bekannt, bestehen solche Ausbauvorstellungen alleine beim Abgeordneten Palmer.
Zu b: Unterstellt, die Strecke würde mit hohem finanziellem Aufwand zu einer einigermaßen leistungsfähigen Zulaufstrecke im Güterfernverkehr ausgebaut, hätte dies mit Sicherheit nachteilige Konsequenzen für den von der Landesregierung und der gesamten Raumschaft geforderten dringenden Ausbau der Südbahn.
Eine Zusatzfrage, Entschuldigung. Herr Abg. Boris Palmer, Sie erhalten das Wort für eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wie bewertet die Landesregierung ein Konzept einer Güterbahnverbindung über die von Ihnen angesprochene Strecke in die Schweiz unter dem Gesichtspunkt, dass es von der Südbahn wegen Infrastrukturengpässen auf Schweizer Seite keine Verbindung zum neuen Gotthardtunnel gibt, sehr wohl aber bei einer Führung des Güterschienenverkehrs über Stockach?
Herr Abg. Palmer, es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man das Problem lösen kann. Ich habe aber in meiner Antwort zu Frage a darauf hingewiesen, dass diese Verbindung, die Sie öffentlich präferiert haben, nicht zustande kommen kann, weil es kein Eisenbahninfrastrukturunternehmen gibt, das diese Strecke unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen befahren will. Jedenfalls ist unserem Hause bis zum heutigen Tag niemand bekannt. Ich habe ja dargelegt, welche Konsequenzen die DB Netz AG aus der Situation bisher zieht. Dort will man aussteigen und nicht in irgendetwas einsteigen.
Ich darf im Übrigen noch hinzufügen, dass wir selbstverständlich kein Problem haben, wenn über den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG entsprechende Korrekturen angebracht werden sollten. Wir werden dann selbstverständlich gerne prüfen, ob es dann andere Möglichkeiten geben könnte.
Aktuelle Debatte – Zukunft des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bull-Kommission Nordrhein-Westfalen – beantragt von der Fraktion GRÜNE
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeitdauer von 40 Minuten
festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die einleitenden Erklärungen der Fraktionen und für die Redner in der zweiten Runde gilt jeweils eine Redezeit von fünf Minuten. Ich darf die Mitglieder der Landesregierung bitten, sich ebenfalls an den vorgegebenen Redezeitrahmen zu halten.
Schließlich darf ich auf § 60 Abs. 4 der Geschäftsordnung verweisen, wonach im Rahmen der Aktuellen Debatte die Aussprache in freier Rede zu führen ist.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! „Zukunft des öffentlichen Dienstes in BadenWürttemberg“ – ein Thema, das wir, glaube ich, heute Morgen, Herr Innenminister, zu Ihrer Freude schon ausgiebig diskutiert haben. Es gibt zwei Gründe, die für uns ausschlaggebend waren, diese Aktuelle Debatte zu beantragen: erstens die finanzielle Situation des Landes und die Beharrlichkeit, mit der sich die Landesregierung weigert, Strukturreformen vorzunehmen; zweitens der jetzt vorgelegte Kommissionsbericht von einer von der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen eingesetzten Kommission, die sich explizit mit der Zukunft des öffentlichen Dienstes gerade auch in den Ländern befasst hat.
Ich darf vorweg vielleicht drei oder vier Punkte für unsere Fraktion nennen, warum wir der Auffassung sind, dass wir im Bereich des öffentlichen Dienstes dringenden Reformbedarf haben.
Der erste Punkt: Wenn man sich den Etat des Landes anschaut, dann stellt man unschwer fest, dass über 40 % Personalausgaben den Löwenanteil bei den Ausgaben des Landes ausmachen. Hinzu kommen – das sind ja durchaus Beschlüsse, die der Landtag gefasst hat – die Personalkosten in nicht mittelbaren bzw. in mittelbaren Einrichtungen des Landes wie zum Beispiel den Universitätskliniken, sodass wir insgesamt sicherlich mit einem Personalkostenaufwand von ca. 50 % rechnen müssen.