Also, wir werden schon aufpassen müssen, auch bei den Arbeiten im Konvent, wo Gott sei Dank unser Ministerpräsident eine wichtige Rolle spielt, dass im Rahmen der weiteren Entwicklung der europäischen Politik unsere kommunale Selbstverwaltung, auch die kommunale Daseinsvorsorge – und das ist ja im Grunde das Einfallstor für die Europäische Union – nicht auf der Strecke bleibt. Das halte ich für von großer Wichtigkeit. Wenn ich darauf hingewiesen werde, dass die Kommission vorhat, im kommenden März zu dem Thema kommunale Daseinsvorsorge ein Grünbuch zu erstellen, dann werden wir uns wohl auch im Landtag mit diesem neuen Abschnitt, der durch das Grünbuch entstehen wird, beschäftigen müssen.
Ich sehe also – um es kurz zusammenzufassen – für die weitere Entwicklung der kommunalen Daseinsvorsorge und damit für die wirtschaftliche Betätigung unserer Kommunen die europäische Entwicklung als eine viel größere Gefahr. Ich bin demgegenüber der Auffassung, dass wir die Interessen des Mittelstands und der Kommunen schon irgendwo fair ausgleichen können. Aber dort liegt meines Erachtens die größere Gefahr.
Nun ist die Frage – das habe ich der Diskussion auch entnommen, dass wir darüber sprechen müssen, innerhalb oder außerhalb des Landtags, wie auch immer –: Wie sollen wir jetzt weiter vorangehen? Ich darf kurz festhalten, damit das nicht vergessen wird: Wir haben, wie erwähnt worden ist, 1999 das Gemeindewirtschaftsrecht zum letzten Mal novelliert. Damals ist der Vorrang des Eigenbetriebs weggefallen. Herr Kollege Heinz hat, wie gesagt, darauf hingewiesen. Wir haben dann – darüber muss man jetzt noch mal sprechen, Herr Kollege Stickelberger – in der Koalitionsvereinbarung festgehalten, dass nach fünf Jahren, aber nicht fünf Jahre nach Beginn der neuen Legislaturperiode, sondern fünf Jahre nach Inkrafttreten der letzten Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts, ein Erfahrungsbericht vorgelegt werden soll.
Das ist gar nicht mehr lang hin. Die Novellierung ist nämlich 1999 in Kraft getreten. Dann wären wir bei 2004. Jetzt haben wir schon Ende 2002, und es sind ja gewisse Vorarbeiten erforderlich. Diese müssten also nächstes Jahr beginnen.
Jetzt wäre schon, Kollege Witzel, auch mit Blick auf das, was Sie so nett gesagt haben, dass wir uns am Beispiel Bayerns orientieren sollten – die Grünen machen schon eine Mordsentwicklung durch, wenn Sie solche Vorschläge machen – –
(Abg. Dr. Witzel GRÜNE: Wir orientieren uns an der Sache, Herr Minister, und da muss man sagen: Bayern ist vorn!)
Ja klar, akzeptiert. Aber jetzt darf ich einfach noch einmal kollegialiter fragen – das brauchen Sie mir heute nicht zu beantworten, darüber können wir ja zu Beginn des nächsten Jahres einmal sprechen –: In welcher Reihenfolge gehen
wir vor? Die FDP/DVP sagt: Die drittschützende Wirkung ist Conditio sine qua non. Das wird zu diskutieren sein.
Wir werden die Frage noch diskutieren müssen, und ich schlage vor, dass wir das im Wirtschaftsausschuss oder im Innenausschuss zu Beginn des neuen Jahres tun. In welcher Reihenfolge sollen wir vorgehen? Eigentlich müssten wir jetzt darangehen, den Erfahrungsbericht zu erstellen.
Sollen wir das zuerst tun und dann die Novellierung des Gesetzes daran ausrichten? Dafür spricht einiges, weil man dann alles in einem Aufwasch machen könnte. Denn sonst müssen wir vielleicht zwei, drei Novellierungen machen. Oder sollen wir jetzt isoliert das Territorialprinzip oder Örtlichkeitsprinzip lockern? Das ist die Frage, auf die man, glaube ich, eingehen muss. Da habe ich den Eindruck gewonnen, dass wir uns über die Reihenfolge der Vorgehensweise – erst Erfahrungsbericht und dann Novellierung oder andersrum – zu Beginn des nächsten Jahres verständigen sollten, damit später nicht irgendwelche Schuldvorwürfe im Raum stehen bleiben. Deswegen denke ich, es war gut, dass wir uns heute einmal ausgesprochen haben. Ich warte dann auf Ihr Signal, in welcher Reihenfolge wir die gesetzgeberische Arbeit angehen sollen.
Das Wort wird nicht mehr gewünscht. Damit kommen wir zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung. Der Antrag Drucksache 13/1367 ist ein Berichtsantrag. – Sie stimmen zu, dass dieser Berichtsantrag durch die Aussprache erledigt ist.
Meine Damen und Herren, der Landtag hat am 17. Juli 2002 Herrn Abg. Wieser und Herrn Abg. Junginger mit Wirkung zum 16. Januar 2003 in den Rundfunkrat des SWR gewählt. Nach § 44 Abs. 2 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 2 des Landesmediengesetzes dürfen Mitglieder des Medienrats nicht gleichzeitig dem Organ einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt angehören. Herr Abg. Wieser und Herr Abg. Junginger, die bisher dem Medienrat angehören, müssen deshalb aus diesem Gremium ausscheiden.
Die CDU-Fraktion hat nun für Herrn Abg. Wieser als Nachfolger für den Rest der Amtszeit im Medienrat Herrn Abg. Wacker benannt. Die SPD-Fraktion hat für Herrn Abg. Jun
ginger Herrn Abg. Käppeler benannt. Ein entsprechender Wahlvorschlag liegt auf Ihren Tischen (Anlage).
Kann ich davon ausgehen, dass Sie mit einer offenen Abstimmung einverstanden sind? – Ich sehe keinen Widerspruch.
Ich sehe auch hier keinen Widerspruch. Dann stelle ich fest, dass entsprechend dem Wahlvorschlag beschlossen ist.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes, des Landespressegesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes – Drucksache 13/1550
Die Landesregierung wünscht nicht das Wort. Dann treten wir in die Aussprache ein. Wem darf ich für die CDU-Fraktion das Wort erteilen? –
(Abg. Birgit Kipfer SPD: Herr Präsident, wollen Sie dem Minister vielleicht doch Gelegenheit ge- ben? Der Minister ist im Raum!)
Der Minister ist eingetroffen. Frau Abg. Kipfer ist bereit, das ihr bereits erteilte Wort wieder zurückzugeben.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank dafür, Frau Kollegin Kipfer, dass Sie mir die Gelegenheit geben, den Gesetzentwurf zu begründen.
Es handelt sich um eine kleine Novelle. Dreieinhalb Jahre nach der letzten Novelle wollen wir in verschiedenen Punkten eine Anpassung vornehmen: Der Jugendmedienschutz wird in Landesrecht umgesetzt. Die Unabhängigkeit des privaten Rundfunks wird durch ein umfassendes Verbot von Radio- und TV-Lizenzen für parteibeteiligte Unternehmen gesichert. Wir wollen die Weichenstellungen für den Ein
satz digitaler Techniken vornehmen, die lokalen und regionalen TV-Anbieter stärken und auch die Verbreitung eines landesweiten TV-Programms über das Kabelnetz gesetzlich absichern.
Zum Jugendschutz passen wir etliche Vorschriften des Landesmediengesetzes an den neuen JugendmedienschutzStaatsvertrag an. Wir verdoppeln zum Beispiel das maximale Bußgeld bei Jugendschutzverstößen im Rundfunkbereich auf Landesebene auf 500 000 €.
Zum zweiten Punkt, dem erweiterten Verbot von Medienbeteiligungen der Parteien: Bisher waren nur Unternehmen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Parteien standen, ohne Chance auf eine Rundfunklizenz. Zukünftig wird das auch im Fall von Minderheitsbeteiligungen bzw. Treuhandverhältnissen von Parteien der Fall sein. Das heißt, es wird dann keine Lizenz geben. Eine entsprechende und unbeanstandete landesgesetzliche Regelung findet sich bereits im hessischen Landesmediengesetz. Wir wollen damit eine unabhängige Rundfunklandschaft in Baden-Württemberg sichern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Parteien haben nichts im privaten Rundfunk unseres Landes zu suchen. Das setzen wir in diesem Gesetz um.