Ganz kurz: Was wollen wir? Wir wollen, dass die Landeswohlfahrtsverbände in den Fällen, in denen sie Leistungen der stationären Eingliederungshilfe für behinderte Menschen bezahlen, zuständige Träger für die Grundsicherung sind. Für diese Bündelung brauchen wir keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei den Kommunen.
Wir wollen aus Gründen der Rechtssicherheit den Kommunen die Weiterleitung der Ausgleichsleistungen des Bundes
gesetzlich übertragen, und wir wollen, dass die Grundsicherung teilweise die Sozialhilfe ersetzt, weil wir diese in den Soziallastenausgleich nach dem Finanzausgleichsgesetz einbeziehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, über das Ausführungsgesetz sind wir uns, glaube ich, in diesem Hause alle einig. Wir können mit dem Ausführungsgesetz sicher nicht aus einem schlechten Bundesgesetz ein gutes machen. Aber wir wollen dahin kommen, dass zumindest die Belastungen der Kommunen bei der Durchführung des Gesetzes minimiert werden. Ich möchte Sie also bitten, dem Gesetz zuzustimmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Haußmann hat vorhin gesagt, dass ich es in elf Jahren nicht einmal geschafft hätte, eine Jugendhilfeplanung zu veranstalten.
Woher haben Sie denn diese Erkenntnis? Ich will Ihnen sagen: Das ist nachweislich falsch. Der Kreistag von Biberach hat 1995 eine umfassende Jugendhilfeplanung mit eingehenden empirischen Untersuchungen verabschiedet,
die so umfangreich waren wie noch nie in einem ländlichen Raum. In der Folge haben wir unsere Jugendhilfekonzeption umgestellt und haben ambulante Maßnahmen musterhaft wie nirgendwo sonst ausgebaut. Wir haben es damit geschafft, den Anstieg der Ausgaben für die Jugendhilfe weit unter den Durchschnitt des Landes und unter den auf Regierungsbezirksebene zu drücken. Ich schicke Ihnen diese Jugendhilfeplanung.
Dann können Sie sie zur Kenntnis nehmen. Ich darf abschließen: Der Vorwurf der Lüge fällt auf Sie zurück.
Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 13/1548. Der Sozialausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
des Gesetzes auf. Wer diesen Artikeln zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Den Artikeln ist einstimmig zugestimmt worden.
lautet: „Gesetz zur Ausführung des Grundsicherungsgesetzes und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.
Dann korrigiere ich mich. Den Artikeln 1 bis 3 wurde bis auf eine Enthaltung einstimmig zugestimmt, und dem Gesetz insgesamt wurde ebenfalls bis auf eine Enthaltung einstimmig zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung auswahlrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich – Drucksache 13/1345
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 13/1540
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der heute zu beschließende Gesetzentwurf hat es in sich. Ich wage die Prognose, dass dieses Gesetz die hochschulpolitische Landschaft grundsätzlich verändern wird. In Zukunft werden die Hochschulen ihre Studenten selber auswählen, und die Studenten werden sich ihre Hochschule auswählen.
Das wird in einem Bereich, der bisher von einer ausgesprochenen Monopolsituation gekennzeichnet war, automatisch
zu einer Wettbewerbssituation führen, und dies wird zwingend zu mehr Profilbildung führen. Der Wettbewerb wird zwangsläufig zur Bestenauslese führen, was wiederum einen Motivationsschub zur Folge haben wird.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns einig in der Ausgangslage. Wer will etwas gegen Wettbewerb sagen, wer will etwas gegen mehr Motivation sagen, und wer will etwas gegen mehr Effizienz sagen? Antwort: niemand.
Deshalb ist es auch nicht überraschend, dass bei allen Fraktionen des Hauses Einigkeit in der Zielrichtung besteht. Dass Eignungsfeststellung und Auswahlrecht der Hochschulen sinnvoll sind, wird von keiner Fraktion bestritten. Der Dissens liegt deshalb lediglich auf dem Weg dahin und in der gewählten Methode.
Nun: Wie definieren wir die Ziele? Wir versprechen uns eine bessere Betreuungsmentalität der Lehrenden für die Lernenden, wir versprechen uns, dass durch das neue Verfahren die individuelle Begabung besser mit den Anforderungen des Studiengangs übereinstimmt, und wir versprechen uns in der Konsequenz davon kürzere Studienzeiten und geringere Abbrecherquoten. Wir versprechen uns auch mehr Leistungsanreize und eine Optimierung der Qualität.
Nun ist im Gesetzgebungsverfahren Kritik vonseiten der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE geübt worden. Sie bejahen die Zielrichtung, haben aber im Detail Kritik geübt. Nun kann man ja bekanntlich den Kopf so lange über der Suppe schütteln, bis man darin Haare findet.
Man kann über alles reden und zu unterschiedlichen Auffassungen gelangen. Trotzdem halten wir Ihre Kritik im Ergebnis für nicht so gewichtig, dass sie uns von unserer Auffassung abbringen könnte.
Kritikpunkt Nummer 1: Einschränkung der Autonomie. Meine Damen und Herren, Autonomie ist recht schön und gut, aber Autonomie hört dort auf, wo der Rechtsstaat anfängt. Mit anderen Worten: Das Ob und das Wie können nicht völlig in die Hochschulautonomie gegeben werden, weil dies zu einem Beschäftigungsprogramm für die Verwaltungsgerichtsbarkeit führen würde.