Abschließend zwei Feststellungen. Das Selbstauswahlrecht der Hochschulen entspricht einer langjährigen Forderung von Hochschulen und Wirtschaft, und es ist in der Tat geeignet, sehr viel Positives an der Hochschule zu bewirken, Abbrecherquoten zu senken und Studienzeiten zu verkürzen. Der Gesetzentwurf ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir werden ihm zustimmen.
Frau Präsidentin, Herr Minister, meine sehr geehrten Damen und Herren! In den hochschulpolitischen Zielen sind wir uns alle einig, nämlich Studierenden optimale Studienbedingungen zu gewährleisten, die Autonomie der Hochschulen zu stärken und den Hochschulen Möglichkeiten an die Hand zu geben, ihre Studierenden auszuwählen. Es gibt keinen Dissens, und deshalb gibt es auch im Grundsatz keinen Dissens darüber, dass Eignungsfeststellung und Auswahlrecht sinnvoll sind.
Wir müssen aber den Gesetzentwurf, der vor uns liegt, an diesen Zielen, über die wir uns einig zu sein scheinen, mes
sen, und wir müssen diesen Entwurf auch an den selbst gesteckten Zielen messen: Die Hochschulen sollen sich nämlich – so steht es im Gesetz – auf dem Markt im Wettbewerb positionieren, und die Zahl der Studienabbrecher und Studienfachwechsler soll vermindert werden. Ob dieses Gesetz diesen Zielen gerecht werden kann, dazu kann man sehr wohl an verschiedenen Stellen Fragezeichen machen, und diese Fragezeichen machen nicht nur wir, sondern auch die, die täglich in der Hochschularbeit stehen, nämlich die Hochschulen selbst. Sie sagen sehr prägnant: Dieses Gesetz ist viel mehr vom Misstrauen der Ministerialbürokratie als vom Vertrauen des Staates in die Hochschulen geprägt.
Herr Minister, Sie haben diese Argumentation auch aufgegriffen, indem Sie dargestellt haben, dass die Hochschulen von der bisherigen Möglichkeit nur sehr zögerlich Gebrauch gemacht haben.
Statt nun den Hochschulen auch im Eignungsfeststellungsverfahren Freiheit zu geben und das Auswahlrecht entsprechend ihren Bedürfnissen einzuführen, werden die Hochschulen an das ministeriale Gängelband gelegt.
An dieses Gängelband gelegt werden sie erstens mit dem Genehmigungsvorbehalt für Studien- und Prüfungsordnungen. Alle Fächer werden Studien- und Prüfungsordnungen in den nächsten Jahren neu vorlegen, und überall wird es diesen Genehmigungsvorbehalt geben. Dass das nicht nur eine Kann-Bestimmung ist, sondern etwas Verpflichtendes sein wird, hat der Minister ja schon dargelegt. Das zeigt sich auch entlarvend in der Begründung des Gesetzentwurfs: Es ist das fachaufsichtliche Weisungsrecht, auf das sich das Ministerium hierbei beruft. Man kann sich sehr wohl fragen: Wer kann denn wirklich über das Fach entscheiden und festlegen, ob das Auswahlrecht da sinnvoll ist, und warum braucht die Hochschule eine Weisung?
Wer den Minister und das Ministerium kennt, weiß, dass man das durchsetzen wird. Im Ministerium fragt sich niemand: Warum waren die Hochschulen denn bisher so zögerlich, dieses Auswahlrecht umzusetzen? Diejenigen, die im Markt stehen und sich im Markt bewähren, könnten darauf vielleicht eine Antwort geben.
Dass das durchgesetzt werden soll, wird gleich im Zulassungsgesetz zum Instrument gemacht. 90 % der Plätze für zugelassene Studienanfänger werden nach dem Auswahlrecht nach Eignung vergeben und nur 10 % nach der Wartezeit. Dass die Studierenden überhaupt nicht im Blick dieser Gesetzesnovelle sind, beweist die Tatsache, dass darin keinerlei soziale Komponente bei der Zulassung angesprochen wird.
Zweiter Punkt: Die Autonomie wird nicht gefördert, sondern sie wird mit dem Verfahren eingeschränkt. Wie dieses Auswahlrecht wahrgenommen wird und welche Eignungsfeststellungsprüfungen vorgenommen werden, wird den Hochschulen nicht freigestellt, sondern es wird ihnen sehr penibel vorgeschrieben und sehr genau festgeschrieben, was sie tun müssen. All das soll über e i n e n Ausschuss geschehen, der an einer Universität eingerichtet werden soll. Wo bleibt da die fachspezifische Relevanz? Diese Vorgabe führt diese Relevanz ad absurdum, es sei denn, es ist ein Missverständnis oder missverständlich ausgedrückt –
wie die Universitäten in ihrer Stellungnahme hoffend äußern –, und Sie wollen damit sagen: ein Ausschuss für jedes Fach. Dann müsste das aber entsprechend im Gesetz stehen.
Wir halten die Regelungen des Gesetzentwurfs an vielen Stellen für einen unsinnigen Bürokratismus. Da sind wir uns mit denen einig, die ihre Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf abgegeben haben. Das gibt in vielen Fächern mit sehr hohem Überhang einen immensen Aufwand. Es gibt einen unnötigen Aufwand bei geringem Überhang oder bei Unterbelegung. Wenn Sie die Studien- und Prüfungsordnung genehmigen, können Sie ja noch gar nicht wissen, wie sich die Studierendenzahlen entwickeln. Deshalb wäre es sehr viel sinnvoller, die Hochschulen über die Studien- und Prüfungsordnungen selbst entscheiden zu lassen.
Wird dieses Gesetz dem Ziel der Verbesserung der Betreuung und Beratung wirklich gerecht? Die Hochschulen haben in den letzten Jahren den dramatischen Stellenabbau nach dem Solidarpakt noch nicht verkraftet. Sie müssen weiter daran arbeiten. Sie haben weiteren Abbau zu erledigen.
Seit dem Solidarpakt und dem damit verbundenen Personalabbau sind aber auch die Studierendenzahlen gestiegen. Das heißt, schon jetzt gibt es weniger Zeit für Beratung und Betreuung. Dazuhin soll jetzt noch ohne personellen und finanziellen Ausgleich viel Zeit für Auswahlgespräche eingeräumt werden, und zwar möglichst flächendeckend. Wir halten das für eine Aktion gegen gutes Studium und nicht für eine Aktion für gutes Studium.
Ich mache Ihnen eine ganz einfache Rechnung auf: Wir haben etwa 40 000 Studienanfänger. Wenn Sie nur für die Hälfte dieser Studienanfänger Auswahlverfahren nach den von Ihnen vorgeschlagenen Mustern vorgeben und wenn diese sich nur einmal bewerben und Sie für das gesamte Verfahren nur etwa 20 Minuten anrechnen – da stellt sich schon die Frage, ob das dann wirklich die fachspezifischen Ergebnisse bringen kann und ob es inhaltlich sinnvoll ist, das in dieser kurzen Zeit zu machen; die Hochschulen stellen das ja selbst infrage –, dann haben Sie damit einen zusätzlichen Aufwand von rund 7 000 Stunden pro Semester, vor allem im Wintersemester. Das heißt, 50 Professorinnen und Professoren sind vier Wochen lang nur damit beschäftigt, dieses Auswahlverfahren durchzuführen.
Deshalb kommt es nicht von ungefähr, dass die Hochschulen Gebühren fordern. Damit wird auch deutlich: Dieser Gesetzentwurf ist ein Trojanisches Pferd für Gebühren.
Wenn Sie das aber auf e i n e Auswahlkommission pro Hochschule beschränken, dann werden diese Professorinnen und Professoren nicht diejenigen sein, die hinterher auch die Studenten unterrichten, sondern das werden ganz andere sein. Damit haben Sie im Hinblick auf eine Identifikation zwischen Professor und Studierenden und auf eine Veränderung des Betreuungsverhältnisses und des Beratungsverhältnisses nichts erreicht.
Zusammenfassend möchte ich feststellen: Eignungsfeststellung und Auswahlrecht ja, aber in der Autonomie der Hochschule. Wir werden deshalb entsprechende Änderungsanträge in die Ausschussberatung einbringen, die dieses Auswahlrecht und die Selbstauswahl an den Hochschulen
in deren Autonomie darstellen. Wir werden auch das Thema der Rektorwahl in diesem Zusammenhang noch einmal aufgreifen, nachdem es ja jetzt in Karlsruhe virulent geworden ist.
Die Entscheidung darüber, ob und in welcher Weise und wo Eignungsfeststellungsprüfungen sinnvoll und notwendig sind, sollte denen überlassen bleiben, die wissen, welche fachspezifischen und fachlichen Voraussetzungen junge Menschen mitbringen müssen, um ihr Studium gut zu überstehen und zu bestehen. Sie sollte denen überlassen bleiben, die sich im Wettbewerb des Bildungsmarkts bewähren müssen, und nicht der Bürokratie überlassen werden, die mehr Aufgaben aufbürdet, aber nicht mehr Ressourcen zur Verfügung stellt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor wenigen Wochen hat der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft der baden-württembergischen Hochschulgesetzgebung ausdrücklich attestiert, dass Baden-Württemberg in der Reformfreudigkeit seiner Hochschulpolitik an allererster Stelle liege.
Wir haben heute einen neuen Gesetzentwurf zu beraten, der in dieser Tradition bleibt, der diese Reformpolitik in BadenWürttemberg fortsetzt und in einem zentralen Punkt, nämlich bei der Frage der Selbstauswahl der Studierenden, einen weiteren Meilenstein darstellt. Durch die Selbstauswahl der Studierenden, was ihre Hochschule angeht, aber gleichzeitig auch durch die Selbstauswahl der Hochschulen, was die Studierenden angeht, soll ein höheres Maß an Wettbewerb in unsere Hochschullandschaft und über diesen Wettbewerb hinaus ein höheres Maß an Qualität in unsere Hochschullandschaft gebracht werden.
Diesem Anliegen wird der Gesetzentwurf ausdrücklich gerecht. Die FDP/DVP-Fraktion unterstützt diesen Gesetzentwurf. Es geht im Kern darum, dass nicht mehr 40 %, sondern 90 % der Studierenden von den Hochschulen selbst ausgewählt werden können – natürlich nur in all den Fällen, in denen ein so genannter örtlicher Numerus clausus vorliegt. Es bleibt selbstverständlich dabei: Der ganz große Schritt zur Selbstauswahl der Studierenden wird dann kommen, wenn dieses unselige, überbürokratisierte ZVS-Verfahren endgültig vom Tisch ist. Die Landesregierung und die Regierungsfraktionen sind sich einig darin, dass der Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen nicht mehr verlängert werden soll,
Es ist richtig, dass man bei einem solchen Verfahren darauf achten muss, dass die landeseinheitlichen Ziele tatsächlich durchgesetzt werden können. Dazu muss man die eine oder andere Korsettstange einziehen. Es ist aber ebenso richtig,
dass Gängelung durch die Ministerialbürokratie nur so weit wie unbedingt notwendig erfolgen darf. Ich glaube, der Gesetzentwurf hat diese Balance einigermaßen getroffen.
Ich will darauf hinweisen, dass es nicht nur den einen Fall gibt, den Sie, Frau Kollegin Bregenzer, angesprochen haben. Es gibt ja auch den Fall, bei dem wir Studienfächer haben, die ganz bestimmte fachspezifische Anforderungen an das Fach stellen. Bei genau diesen Fächern – das sind nicht nur Sport oder Musik, sondern auch andere Fächer – wird ausdrücklich festgehalten, dass die Hochschulen zwar Eignungsfeststellungsverfahren durchführen können, aber nicht per Weisung durchführen müssen. Sie sehen an diesem Beispiel deutlich, dass wir versucht haben, ein hohes Maß an Autonomie bei diesem Prozess einzuführen.
Zusammengefasst, meine Damen und Herren, kann ich nur sagen: Ich glaube, dass diese Selbstauswahl für alle Beteiligten nur Vorteile mit sich bringt. Sie bringt Vorteile für die Studierenden mit sich, weil sie aufgrund dieser Prozesse und auch aufgrund dieser Selbstauswahl und der Ausleseverfahren sowie der Überprüfungen natürlich ein höheres Maß an Sicherheit haben können, dass sie ihr Studium erfolgreich ableisten. Ich verspreche mir davon, dass das auch in Baden-Württemberg noch zu hohe Maß an Studienabbrechern oder Studienwechslern ein Stück weit zurückgefahren werden kann. Dies bringt natürlich auch für die Hochschulen ein enormes Maß an Entlastung.
Aber dieser Gesetzentwurf wird auch dazu führen, dass die Hochschulen in der Zukunft von der Selbstauswahl ihrer Studierenden sehr stark profitieren. Denn sie können auf diese Art und Weise auch ein Stück ihrer eigenen Identität wahren. Sie können dazu beitragen, dass die richtigen Studierenden an der richtigen Hochschule sind. Dies wird auch ein Stück Motivation darstellen.
Unter dem Strich komme ich damit zu dem Ergebnis: Dieser Gesetzentwurf geht mit Sicherheit in die richtige Richtung. Ich will ihn nicht nur unterstützen, sondern ich will ihn sogar mit großer Überzeugung unterstützen.
Frau Präsidentin, Herr Minister, meine Damen und Herren! Die Zielrichtung des vorliegenden Gesetzentwurfs ist gut und richtig. Die Möglichkeiten der Hochschulen hinsichtlich der Selbstauswahl von Studierenden werden damit gestärkt. Damit werden Profilbildung und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen gefördert. Das Recht zur Selbstauswahl wird allerdings erst dann zu einem wirklichen Qualitätsinstrument, wenn im Gegenzug auch die Studienanfänger bessere Auswahlmöglichkeiten erhalten. Dadurch treten die Hochschulen in einen Wettbewerb um die Studierenden, die am besten zu ihnen passen. Dann wird es das Ziel sein, mehr Wettbewerb um eine gute Lehre und um eine attraktive inhaltliche Profilbildung zu erhalten. Hochschuleigene Auswahlverfahren können in diesem Sinne zu einem Qualitätsinstrument werden.
Zum einen bauen Sie mit dem Vorhaben nicht die Rechte der Hochschulen zur Selbstauswahl aus, sondern Sie verkehren die Idee faktisch zu einer Pflicht. Mit einer Fülle von detaillierten inhaltlichen Vorgaben und Genehmigungsvorbehalten zu dem Verfahren nehmen Sie die Hochschulen weiter an die Kandare. Auf diese Art beeinträchtigen Sie de facto die Idee der Stärkung der Autonomie der Hochschulen, anstatt die Autonomie voranzubringen. Damit widersprechen Sie Ihren eigenen Zielen der Hochschulpolitik.
Die Hochschulen müssen selbst über Sinn und Ausmaß der Selbstauswahl bei ihren Studiengängen entscheiden können. Geben Sie den Hochschulen also die Freiheit, sich um gute Aufnahmeverfahren zu bemühen, sich darüber zu profilieren und eigene Erfahrungen zu sammeln.
Anstatt im Detail verpflichtende Vorgaben zu machen, schlagen wir einen anderen Weg vor. Folgende Verpflichtung würde Sinn machen: Der Erfolg und die Wirkung der Auswahlverfahren müssen durch externe Evaluation regelmäßig überprüft werden. Davon steht leider nichts im Gesetzentwurf. Selbst die bisherigen Erfahrungen mit Auswahlverfahren, die im Land gemacht wurden, sind nicht systematisch evaluiert worden. Es muss zum Beispiel überprüft werden, wie sich die Verfahren auf den Anteil der Frauen bei den Studienanfängern auswirken. Es muss überprüft werden, wie viele der Zugelassenen danach tatsächlich das Studium aufnehmen, und umgekehrt, wie viele Studienanfänger über das Nachrückverfahren – also im engeren Sinne abgelehnte Studienbewerber – das Studium aufnehmen.
Besonders wichtig ist mir in diesem Zusammenhang die sorgfältige Überprüfung der Frage, ob es im Zusammenhang mit den Auswahlverfahren zu Standortnachteilen für die baden-württembergischen Hochschulen kommt. Denn es gibt begründete Befürchtungen vonseiten der Hochschulen, dass der baden-württembergische Alleingang in dieser Hinsicht dazu führen wird, dass die besten Studienbewerber in andere Bundesländer gehen, weil die Zulassungsbescheide von dort aus zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellt werden. All das spricht dafür, systematisch zu evaluieren und Erfahrungen zu sammeln.
Der zweite Fehler in der Ausgestaltung des Gesetzesvorhabens liegt unseres Erachtens darin, dass es durch die Auswahlverfahren zu erheblichen finanziellen Belastungen kommen wird, und zwar weniger als Belastung der Professoren, wie Sie es ausgeführt haben – ich glaube tatsächlich, den Professoren wäre dieser zusätzliche Aufwand zuzumuten –, sondern vor allem als ein zusätzlicher Aufwand im Verwaltungsbereich.
Sie führen in dem Gesetzentwurf aus, der zusätzliche Aufwand sei von den Hochschulen zu tragen und sei dem geringeren Aufwand durch eine geringere Quote von Studienabbrechern gegenüberzustellen. Das kann nicht zufrieden stellen. Denn ein Studienabbrecher kostet verwaltungsmäßig fast nichts, während der Aufwand pro Aufnahmeverfahren im Verwaltungsbereich doch ganz beträchtlich ist. Eine solche Aussage im Gesetzentwurf kann von den Hochschulen nur als Zumutung empfunden werden.
Stattdessen wäre es sinnvoll, meine ich, zu überlegen: Wie kann man die Hochschulen bei den Auswahlverfahren unterstützen und attraktive finanzielle Anreize setzen? Sie haben vorhin das Beispiel erwähnt: Jura ist aus dem ZVS-Verfahren herausgenommen worden. Das Land Baden-Württemberg hat doch Kosten eingespart dadurch, dass nicht mehr so viel an die ZVS abgeführt werden muss. In Hamburg wurde im Gegenzug der Universität eine zusätzliche Stelle ermöglicht, um das eigene Auswahlverfahren im Bereich Jura zu organisieren.
Es ist durchaus richtig, zu sagen: Den Hochschulen muss ein Auswahlverfahren auch etwas wert sein, und deswegen sollen sie nach Möglichkeit auch entsprechende Umschichtungen in ihren Etats vornehmen. Das ist durchaus richtig. Allerdings kann man solche Aussagen in Zeiten knapper Kassen nur machen, wenn man den Hochschulen auch überlässt, solche Wertentscheidungen selbst zu treffen und ihre eigenen Prioritäten zu setzen.
Genau das ist ja der Geist des Solidarpakts. Der Solidarpakt sagt: Die Hochschulen sparen Geld ein, sie bekommen einen verlässlichen finanziellen Rahmen, dürfen aber im Gegenzug selbst entscheiden, wo und wie sie sparen und wo sie ihre Schwerpunkte setzen.