Protocol of the Session on October 17, 2002

(Zuruf der Abg. Renate Rastätter GRÜNE)

Diese Aufgaben werden wahrgenommen, jawohl, mit großem Engagement, mit Maß und Ziel.

(Widerspruch bei der SPD)

Wir haben in den letzten Jahren die zuständigen Überwachungsbehörden durch zusätzliches Personal verstärkt und eine deutliche Verbesserung des Tierschutzes erreicht.

(Beifall bei der CDU)

Gerade durch ihre Präsenz in der Fläche können die Amtstierärzte die Durchführung und den Vollzug tierschutzrechtlicher Vorschriften gezielt wahrnehmen. Damit ist dem Tierschutz in der Praxis mehr gedient als mit einem einzelnen, medienwirksam inszenierten Auftritt.

(Beifall bei der CDU – Abg. Kiefl CDU: Sehr gut!)

Wir haben seit 1991 den Beirat für Tierschutz beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum. Dort sind die Fachleute des Landes in Sachen Tierschutz versammelt. Das sind die Vertreter aus verschiedenen Tierschutzorganisationen sowie anderen berührten Verbänden und Organisationen. Gemeinsam mit den Vertretern der Fraktionen können die Belange des Tierschutzes dort weitaus besser bearbeitet werden als mit einem einzigen Tierschutzbeauftragten.

(Beifall bei der CDU – Abg. Kiefl CDU: Jawohl!)

Vor diesem Hintergrund stelle ich seitens der CDU-Fraktion fest: Die Einrichtung eines zusätzlichen Amtes ist keine Lösung. Sie bedeutet erhebliche Mehrkosten, die wir in Zeiten, in denen eingespart werden muss, schlicht nicht haben.

(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Die zusätzliche Vizeprä- sidentin hat auch mehr gekostet!)

Wir brauchen nicht mehr bürokratischen Tierschutz, sondern praktischen Tierschutz im Umgang mit den Tieren und Kontrolle vor Ort.

(Beifall bei der CDU – Abg. Kiefl CDU: So siehts aus!)

Interessant dabei ist auch, dass in Niedersachsen bis zum Jahresende die Stelle des Landesbeauftragten für Tierschutz nach fünf Jahren wieder abgeschafft wird.

(Abg. Kiefl CDU: Genau!)

Außer in Hessen findet sich diese Stelle in keinem anderen Bundesland.

Die CDU-Fraktion sieht für die Einrichtung des Amtes eines Landesbeauftragten für Tierschutz keine Notwendigkeit. Wir sehen diese Aufgabe im Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum bestens angesiedelt

(Abg. Kiefl CDU: Sehr gut!)

und unter der Verantwortung von Minister Stächele hervorragend gelöst.

(Anhaltender Beifall bei der CDU – Abg. Schmiedel SPD: Wie lange bleibt der noch im Amt?)

Das Wort erhält Herr Abg. Winkler.

(Abg. Fischer SPD: Zu seiner Jungfernrede!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eigentlich han i welle mi Bitrag uff Alemannisch halde. I hätt drei Gründ dafür: erschtens als Hommage an d’Region, wo d’Sitzung stattfindet,

(Abg. Schneider CDU: Herr Winkler, wir verstehen es nicht! Abg. Kleinmann FDP/DVP: Ich verstehe nichts! – Gegenruf der Abg. Ursula Haußmann SPD: Dann hört halt zu, dann versteht ihr es!)

zweitens, weil Alemannisch für mi kommod wär, und drittens, weil’s jo im Werbespruch für Bade-Württeberg heißt: Mir könne alles usser Hochdütsch.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Aber us Respekt gegenüber Kolleginne und Kollege und us der bessere Verständlichkeit use versuch ich das jetzt in Hochdütsch z’mache, aber nit im aschtreine.

Herr Kollege, haben Sie die Schwierigkeiten berücksichtigt, die der Stenografische Dienst hat?

(Heiterkeit)

Offensichtlich ist der Stenograf auch ziemlich verblüfft.

Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf der Grünen, weil sich das Thema nun schon seit über zwölf Jahren in der Warteschleife der parlamentarischen Diskussion befindet. Am 4. Dezember 1989 hat die SPD-Fraktion den ersten Antrag in diesem Haus gestellt. Er wurde abgelehnt. Die Landesregierung begründete damals, dass es zur Gewährleistung eines ausreichenden Tierschutzes nicht der Einrichtung eines Landestierschutzbeauftragten bedürfe. Sie bezog sich auf den hohen Standard des damals novellierten Tierschutzgesetzes.

(Abg. Dr. Carmina Brenner CDU: Das gilt auch wei- ter!)

Sie sah ebenfalls keinen Anlass, über die Ausgestaltung des Amtes eines Landestierschutzbeauftragten Erwägungen anzustellen. Die Landesregierung hielt das also nicht einmal für erwägenswert.

In der Stellungnahme vom 9. Mai 1990 nimmt die Landesregierung aufgrund eines Antrags der SPD-Fraktion erneut Stellung zum Tierschutzbeauftragten. Auch dort nennt sie die Einrichtung des Amtes eines Landestierschutzbeauftragten – ich zitiere – „nicht sachgerecht“. Sie begründet das mit dem Fehlen der demokratischen Legitimation.

Die Endlosschleife geht aber weiter. In einer Sitzung des Ausschusses für Ländlichen Raum und Landwirtschaft im Jahr 1991 wurde die erneute Forderung des SPD-Sprechers und des Sprechers der Grünen von der Sprecherin der FDP/ DVP ausdrücklich unterstützt. Allerdings argumentierte die Sprecherin der CDU damals – ich zitiere aus dem schriftlichen Bericht –,

sie begrüße ausdrücklich die Bemühungen des badenwürttembergischen Landwirtschaftsministers, sich persönlich des Tierschutzes anzunehmen.

Das Zitat geht weiter:

Diese Anstrengungen des Ministers machten ihrer Ansicht nach einen eigenen Landesbeauftragten für Tierschutzfragen überflüssig.

Das kann man ja interpretieren, zum Beispiel auf die Weise, dass wir in der Form des Landwirtschaftsministers wenigstens einen halben Landestierschutzbeauftragten haben. Ich bezweifle allerdings, dass der Promilleanteil des Ministers – an dieser Aufgabe –

(Heiterkeit)

eine wesentliche Verbesserung der Situation darstellt.

Die Aufgaben des Landestierschutzbeauftragten wären ja vielfältig. Dazu gehören die Koordinierung, die Überwachung und der Vollzug von Tierschutzrechten, die Prüfung von Anträgen auf Tierversuche, die Mitwirkung an diesen Bereich betreffenden Vorschriften und Gesetzgebungen usw. usf. Das ist in dem Entwurf ja ausdrücklich erläutert.

Vor allem – und darum geht es uns; das ist der Unterschied – geht es uns um die Berichtspflicht gegenüber dem Parlament. Beispiele sind die Beauftragten in anderen Bereichen.

Es gibt Wehrbeauftragte, Datenschutzbeauftragte, Drogenbeauftragte. Sie alle werden in einem Gebiet, auf einem Feld eingesetzt, auf dem die Gesellschaft offensichtlich Informationsbedarf hat, und in Gebieten, in denen in dieser Gesellschaft etwas falsch laufen kann. Insofern sind Beauftragte eingesetzt, um ihre eigene Arbeit irgendwann überflüssig zu machen. Leider gelingt das nicht. Die Arbeit ist immer noch erforderlich.

Die Voraussetzungen für den Tierschutzbeauftragten sind die gleichen wie für alle Beauftragten: Er muss – in den Belangen des Tierschutzes – unabhängig sein. Dass der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert wurde, trägt ja der Situation Rechnung, dass es ein dringliches Gebiet ist. Wir haben aber immerhin noch mit genügend Verstößen gegen den Tierschutz zu tun. Nur ein Stichwort: Ich erinnere an die rollende Käfighaltung bei den Tiertransporten.

Wenn sich die Gesellschaft in diesem Bereich verändert und den Tieren gegenüber höheren Schutz fordert, dann darf die Politik das nicht ignorieren. Tiere als Teil der Schöpfung bedürfen unseres besonderen Schutzes.

(Zuruf der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

Ich bitte Sie darum, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ihr rituelles Abwehrverhalten zu überprüfen. Der Grund Ihrer rituellen Abwehrhaltung ist wahrscheinlich nicht mehr real.

(Abg. Dr. Carmina Brenner CDU: Wir sind katho- lisch, Herr Kollege, nicht rituell!)

Deswegen unterstützen wir den Antrag der Grünen. Wir unterstützen jeden Antrag zur Einführung eines Tierschutzbeauftragten, egal, wer ihn stellt.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)