Wir werden zusätzliche Angebote der Nachmittagsbetreuung im Rahmen der Hortbetreuung erweitern, und wir werden die Förderung der Kommunen bei den Ganztagsschulen weiter vorantreiben. Auch dies ist heute Morgen schon besprochen worden.
Dazu sollen die Förderrichtlinien entsprechend angepasst werden. Wir werden darüber hinaus die Jugendsozialarbeit an den Schulen weiter ausbauen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach dem Konzept der SPD-Fraktion soll das Land 90 Millionen zusätzlich für den Ausbau der Kinderbetreuung bereitstellen. Ich finde, die SPD-Fraktion verlässt hier den Rahmen der finanzpolitischen Realität.
Es reicht mir in der Tat nicht, wenn Sozialpolitiker hier sagen: Das reiche Land Baden-Württemberg soll sich dies nicht leisten können?, aber die Finanzpolitiker sagen: Ihr habt viel zu viele Schulden, baut endlich ab! Nettoneuverschuldung! Also, das kriegen wir nicht zusammen. Deswegen sollten wir schon ehrlich
Aber natürlich! Also, diese Geschichte, Schulden abbauen und aus den Zinsen, die wir dabei ersparen, neue Aufgaben finanzieren zu wollen das bringen Sie einmal einem Banker bei! So eine verrückte Finanzierung kann kein seriöser Mensch machen.
Ich habe aber auch ein anderes Problem damit. Sie stellen damit die Aufgaben- und Finanzverantwortung für die Kinderbetreuung wirklich auf den Kopf. Es ist doch nach bundesgesetzlicher Regelung in der Tat so, dass die Kommunen dafür die Verantwortung tragen, auch die finanzielle Verantwortung, während das Land nur die Aufgabe hat, die freien Jugendträger anzuregen und zu fördern, damit man Frau Lösch hatte es angesprochen im ganzen Land ähnliche oder in etwa gleiche Verhältnisse erreicht.
Das Land Baden-Württemberg hat sich dieser Aufgabe schon immer gestellt. Seit der Einführung des Kindergartengesetzes im Jahr 1972 hat es auf freiwilliger Basis insgesamt 8,5 Milliarden DM das sind 4,3 Milliarden an Zuschüssen gezahlt. Und die Landeszuschüsse haben sich seit 1990 nahezu verdreifacht: von 260 Millionen auf rund 749 Millionen DM, das sind 383 Millionen pro Jahr. Ab dem Jahr 2003 stellen wir weitere 15 Millionen originäre Landesmittel für Betreuungsangebote für Kinder bis drei Jahren und für Schulkinder von 6 bis 14 Jahren zur Verfügung.
Ich glaube, diese Zahlen zeigen ganz deutlich: Das Land misst der Kinderbetreuung einen herausragenden Stellenwert bei, und das Land steht mit Nachdruck zu seiner daraus resultierenden Aufgaben- und Finanzverantwortung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden den Weg seriöser und solide finanzierter Betreuungsangebote nicht verlassen. Einen ungedeckten Wechsel auf die Zukunft stellen wir nicht aus.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind uns in vielen Bereichen einig. Wir wollen doch alle gemeinsam einen weiteren Ausbau, um die Wahlmöglichkeiten der Eltern bei ihrer Lebensplanung zu erleichtern. Dazu muss das Betreuungsangebot noch mehr an deren Bedürfnissen ausgerichtet werden. Darüber sind wir uns wahrscheinlich in diesem Hause alle einig.
Wir brauchen des Weiteren auch da werden wir uns einig sein einen stärkeren Bildungsauftrag unserer Betreuungseinrichtungen. Ich betone dies gerade im Hinblick auf die Sprachförderung schon vor der Schule. Dazu werden wir auch ein Konzept vorlegen. Es wird derzeit mit den kommunalen Landesverbänden und den Einrichtungsträgern erarbeitet. Aber das muss nicht in einem Gesetz stehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, um all diese Ziele zu erreichen, brauchen wir keine Doppelregulierungen,
Überreglementierungen oder Teilreglementierungen, die sich aber nach Ihrem Gesetzentwurf ergeben würden. Da steht zum Beispiel, wir bräuchten eine Bedarfsplanung. Brauchen wir das wirklich? Das wird doch vor Ort gemacht. Sie wollen Mindeststandards haben oder bis ins Einzelne gehende Regelungen der Elternmitwirkung. Ich meine, wir haben schon genügend Regelungen in dieser Richtung. Wir haben genügend Richtlinien, und ich meine, man müsste diese Richtlinien eher verschlanken als verstärken.
Im Übrigen, meine sehr verehrten Damen und Herren, vertrauen wir im Gegensatz zu Ihnen auch auf die Mitwirkung unserer kommunalen Partner.
Denn eines ist klar: Wenn die Kommunen vor Ort nicht bereit sind, gemeinsam mit dem Land, gemeinsam mit uns was ihrer Aufgabe entspricht diese Angebote für eine familienfreundliche Kinderbetreuung auf den Weg zu bringen, können wir noch so viele Gesetze machen. Sie müssen bereit sein, mitzumachen. Deswegen sind wir auch der Meinung und es gibt auch Vereinbarungen , dass sich das Land Baden-Württemberg gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden zur politischen Verantwortung für die Kinderbetreuung bekennen muss.
Allerdings auch das sage ich in aller Offenheit kann das nur dann geschehen, wenn die Kirchen, die freien Träger 60 % sind freie Träger, denn Pluralität wollen wir auch noch bereit sind, diesen Weg mitzugehen.
Ich glaube, wir haben große gemeinsame Ziele zur Verbesserung des Angebots für unsere Kinder, zukunftsgerichtet. Lassen Sie uns dies gemeinsam Schritt für Schritt tun und nicht durch einen alltäglichen Streit um Kleinigkeiten ein gutes Ziel verwässern.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Haas, wenn ich Sie sehe, fällt mir immer Kurt Tucholsky ein.
Meine Damen und Herren, ich darf um mehr Ruhe im Saal bitten. Es ist schier unmöglich, gegen diese Stimmenvielfalt anzusprechen, und für den Stenografischen Dienst ist es unmöglich, hier mitzuschreiben.
Von Kurt Tucholsky stammt das Zitat und das passt sehr schön auf Sie : Er war nur laut und sonst gar nichts.
Lassen Sie mich eingangs etwas zu dem sagen, was der Herr Sozialminister gerade anfügen zu müssen gemeint hat zu der finanzpolitischen Seriosität der Vorschläge, die die SPD-Landtagsfraktion nach einer ganz intensiven Dialogphase vorgelegt hat. Wir wollen Jahr für Jahr 90 Millionen , die wir bei den Landesschulden einsparen und weniger für Zins und Tilgung ausgeben, in die beste Zukunftsinvestition, die man sich überhaupt nur vorstellen kann, investieren, nämlich in die Köpfe, in die Zukunft unserer Kinder.
Ich verstehe Sie leider so schlecht, Herr Kollege. Zinseinsparungen gelten Jahr für Jahr, lieber Herr Kollege.
Andererseits wird der Herr Sozialminister im Chor mit dem Herrn Ministerpräsidenten Herr Oettinger ist heute Morgen in diesen Chor mit eingefallen nicht müde, ein Familiengeld für jedes Kind ab dem dritten Lebensjahr in Höhe von 300 zu fordern. Wenn Sie das einmal hochrechnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, landen Sie bei einem bundesweit aufzubringenden Betrag von 30 Milliarden . Wenn man dies nach dem üblichen Verteilungsschlüssel auf das Land Baden-Württemberg umrechnet, bedeutet das für uns, dass wir Jahr für Jahr 730 Millionen aufwenden müssten.
Sie haben es doch immer mit dem Betrachten der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es war auch für uns der Ausgangspunkt des Gesetzesvorhabens, dass wir im Land Baden-Württemberg eine Antwort geben müssen. Ich will Ihnen einmal sagen, worauf wir eine Antwort geben wollen.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich die Mitteilungen des Statistischen Landesamts zur Quote der Erwerbstätigkeit der Mütter von Kindern im Alter bis zu drei Jahren ausführlich anzuschauen: Wir haben eine Erwerbstätigenquote dieser Mütter von 54 %. 12 % dieser Mütter sind vollzeiterwerbstätig. Wenn wir dem das institutionelle Betreuungsangebot von 2,7 % gegenüberstellen, das wir für Kinder im Alter bis zu drei Jahren haben und selbst wenn wir ergänzend dazu noch das Angebot an Tagespflege nehmen, das in der offiziellen Statistik nirgends auftaucht , sehen wir, wie weit die Schere auseinander geht.