Denn wir wollen nicht nur auf ein wirtschaftlich starkes Land stolz sein, sondern wir wollen nach wie vor auch darauf stolz sein, dass wir ein kinder- und familienfreundliches Baden-Württemberg sind und bleiben.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der von der Fraktion der SPD vorgelegte Gesetzentwurf für ein Kinderbetreuungsgesetz verfolgt bereits bekannte Ziele. Denn diese Ziele finden sich bereits in der Koalitionsvereinbarung, in der Regierungserklärung des Herrn Ministerpräsidenten und in
unserem Kinderbetreuungskonzept Kinderfreundliches Baden-Württemberg. Schön, dass Sie dem folgen können.
Ich begrüße es, dass nun auch die SPD-Fraktion ihre Vorstellungen zum Ausbau der Kinderbetreuung schwarz auf weiß vorgelegt hat. Ich begrüße auch, dass nun Fakten auf dem Tisch liegen und nicht immer nur unzutreffende Vorwürfe. In der nächsten Woche, am 23. Juli, werden wir den Regierungsentwurf in den Ministerrat einbringen, verabschieden und zur Anhörung freigeben.
Es ist klar: Ein solcher Regierungsentwurf wird selbstverständlich im Vorfeld mit den Trägerverbänden, mit Caritas, Diakonie, kommunalen Landesverbänden, mit Fachleuten besprochen nicht mit jedem Kindergarten in BadenWürttemberg, aber mit Sicherheit mit Menschen, die davon etwas verstehen.
Lieber Herr Sakellariou, Sie haben gesagt, Sie hätten keine Hoffnungen, die SPD habe keine Hoffnung darauf. Es kommt nicht darauf an, dass die SPD eine große Hoffnung hat, sondern darauf, dass die Menschen, die Kinder und ihre Eltern in Baden-Württemberg, Hoffnung darauf haben, dass es voran geht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich meine, wir haben nicht nur die bessere Lösung, sondern auch die seriösere Finanzierung für diese Zukunftsaufgabe. Ziel unseres Kindergartengesetzes ist es, Familien durch ein vielfältiges Betreuungsangebot für Kinder zu stärken. Dazu muss eben das wollen wir alle gemeinsam; wir haben so viele Gemeinsamkeiten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessert werden.
Wir sind uns doch alle einig: Einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Wir sollten aber die Wirklichkeit von heute anschauen, nicht die Situation im Jahr 1989 in Schwäbisch Hall. Wir haben, weil wir gewusst haben, dass wir mehr für die Betreuung tun müssen, das Kindergartengesetz mit Wirkung ab dem 1. Januar 1999 novelliert, verändert, angepasst und dabei ganz neue Betreuungsformen ermöglicht. Unter anderem war es dann plötzlich möglich, verlängerte Öffnungszeiten anzubieten, gemischte Altersgruppen zu bilden, integrative Gruppen zu bilden. Und der Erfolg gibt uns Recht.
Ich sage Ihnen nur, wie die Wirklichkeit von heute aussieht. Im Jahr 1999 gab es rund 11 700 Regelkindergartengruppen. Das sind Gruppen, die morgens um halb neun aufmachen, um halb zwölf schließen, um 14 Uhr wieder
Dann haben wir gesagt: Wir brauchen verlängerte Öffnungszeiten. Allein in den drei Jahren seit 1999 ist die Zahl der Regelkindergartengruppen von 11 695 auf 8 900 zurückgegangen minus 25 %! Aber gleichzeitig ist die Zahl der Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten in diesen drei Jahren von 2 385 auf 4 450, also um 85 %, gestiegen.
Auf diesem bewährten Konzept wollen wir aufbauen. Das wollen wir weiter verbessern, noch zielgerichteter machen. Das wird unser Ziel sein.
Wenn von der Opposition immer wieder gebetsmühlenhaft die Mär von der roten Laterne verbreitet wird, ist dies nichts anderes als Wahlkampfgetöse. Dies entspricht eben nicht der Realität.
Herr Schmiedel, Baden-Württemberg nimmt im Kindergartenbereich einen Spitzenplatz ein: Versorgungsgrad 103 %.
Ich komme darauf gleich zu sprechen. Auch bei den Betreuungsangeboten für Kinder bis drei Jahre stehen wir besser da, als permanent behauptet wird. Wir haben in Baden-Württemberg 15 800 Plätze im Bereich der Kinderkrippen, in altersgemischten Gruppen die sind im letzten Jahr sehr stark geworden und bei Tagesmüttern.
Das heißt, es gibt Betreuungsplätze für 4,7 % der Kinder unter drei Jahren. Unter den alten Flächenländern sind es 2 bis 3 %. Also auch da sind wir schon bedeutend vorne.
Ich habe immer geglaubt, dass Sie die Tagesmütter und die Tagespflege ignorieren könnten, dass Sie auch altersgemischte Gruppen ignorieren könnten. Aber nachdem Sie jetzt in Ihrem Gesetzentwurf vorgeschlagen haben, dass Tagespflege und gemischte Gruppen sein müssen, sollten Sie die Zahlen 15 800 oder 4,7 % auch akzeptieren. Sie wollen das nämlich auch so machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden deswegen auf diesem Weg fortfahren. Wir werden gerade für Kinder unter drei Jahren neue Betreuungsformen auch vom Land aus mitfinanzieren. Wir werden altersgemischte Gruppen weiter ausbauen, die Kleinkinderbetreuung in Krippen fortführen und die Tagespflege ausbauen.
Wir wollen, dass auch die Öffnungszeiten in den Betreuungseinrichtungen mehr an dem Aufwand und an den Bedürfnissen der Eltern ausgerichtet werden. Deswegen werden wir auf diesem Weg weiterfahren.
Wir werden darüber hinaus nicht im Gesetz, sondern außerhalb des Gesetzes den Ausbau der verlässlichen Halbtagsschule vorantreiben.