Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den außerordentlich interessanten Ausführungen der vier Redner der Fraktionen mit großer Aufmerksamkeit zugehört und muss sagen, dass es unter den Fragen, die wir in diesem Landtag diskutieren, nur wenige gibt, bei denen in den Grundsatzpositionen ein so hohes Maß an Übereinstimmung herrscht wie zur europäischen Politik. Das gilt nicht für jegliches Detail, das angesprochen worden ist, aber für fast alle grundsätzlichen Fragen.
Das halte ich deshalb für höchst bemerkenswert und wertvoll, weil bei den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland und auch in unserem Bundesland die Akzeptanz gegenüber Europa in den vergangenen 15 Jahren nicht mehr so gut war wie in den ersten 20, 25 Jahren des Bestehens der Europäischen Union.
Ich halte diese Übereinstimmung für denkbar gut und wichtig, auch für die Arbeit im Konvent. Denn natürlich ist das, worüber in diesem Parlament, wie in dieser Debatte deutlich wurde, ein hohes Maß an Übereinstimmung besteht, unter den 28 und mehr Ländern, deren Vertreter im Konvent und morgen im Europäischen Rat und im Europäischen Parlament sind, keineswegs unumstritten.
Ich bin auch für den Rückhalt dankbar, den ich für diese Arbeit bekommen habe, und ich bin gern bereit, dem Parlament des Landes Baden-Württemberg, dem Ständigen Ausschuss in gewissen Zeitabständen über Einzelheiten der Beratungen im Konvent zu berichten. Ich fungiere dort zwar nicht als Vertreter des Landes Baden-Württemberg, sondern als unabhängiges Mitglied, das an Weisungen nicht gebunden ist, als Vertreter des deutschen Bundesrats, aber ich sehe es selbstverständlich als eine der wichtigsten Aufgaben an, dort die deutschen Länder, die Bundesrepublik Deutschland möglichst auch in Abstimmung mit den beiden anderen Konventsmitgliedern, abgesandt von der Bundesregierung und dem Bundestag , den Bundesrat und auch die Anliegen des Landes Baden-Württemberg, eines Landes im Herzen Europas, zu vertreten.
Das Zweite, was ich sagen möchte: Wir könnten die europäischen Fragen an keinem anderen Ort besser diskutieren als hier in Karlsruhe.
Wenn man sich die Geschichte der letzten 200 und mehr Jahre anschaut, stellt man fest, dass keine Landschaft in Deutschland so sehr unter der Zerstrittenheit in Europa, unter deutsch-französischen Kriegen gelitten hat wie die Landschaft am südlichen und mittleren Oberrhein, wie die Landschaft zwischen Weil am Rhein, Lörrach, Kehl, Breisach und Karlsruhe und viele andere Orte dazwischen. Alle 30 Jahre ist zusammengeschlagen worden, was zuvor mühselig aufgebaut worden ist. Auf unseren Friedhöfen stehen drei Gefallenendenkmäler nebeneinander: eines aus dem Krieg von 1870/71, eines aus dem Ersten und eines aus dem Zweiten Weltkrieg. Diese Landschaft am Rhein war als rote Zone gleich tote Zone ausgewiesen, war eine Landschaft, in der man nicht investieren durfte und aus der die Menschen in andere Landesteile evakuiert worden sind.
Heute gibt es zwischen Kehl und Straßburg keine Grenze mehr. Die Grenzgebäude brechen zusammen. Es ist eine gespenstische Situation, wenn man in Neuenburg über die ehemals französische Grenze fährt und die früheren Kontrollgebäude sieht, die inzwischen verfallen.
Im Übrigen gibt es inzwischen nur noch eine einzige Grenze zwischen Deutschland und Frankreich: Das ist die Sprachgrenze. Sie ist die einzige Barriere, die noch besteht. So wichtig es ist, die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich zu pflegen, weil es das wertvollste Gut überhaupt ist, dass uns nach dem Zweiten Weltkrieg die Aussöhnung mit Frankreich gelungen ist, so wichtig ist es auch, dass wir mit dem Nachbarn von Baden-Württemberg aus gut zusammenarbeiten und dass wir auf beiden Seiten die Sprache des Nachbarn lernen. Auf beiden Seiten!
Es ist richtig: Die deutsch-französische Freundschaft ist nicht nur im Deutsch-Französischen Vertrag geregelt, sondern sie ist inzwischen in den Herzen der Menschen verankert. 400 Städtepartnerschaften allein zwischen Städten in Baden-Württemberg und Frankreich, Schüleraustausch, Studentenaustausch und gegenseitige Begegnung der Menschen voller Selbstverständlichkeit: Das ist der Kern der Europäischen Union. Wir verdanken der deutsch-französischen Freundschaft, der europäischen Einigung, aber auch dem Bündnis mit den Vereinigten Staaten von Amerika die längste Periode des Friedens in der jüngeren deutschen Geschichte und die Tatsache, dass inzwischen die dritte junge Generation in Deutschland heranwächst, die keinen Krieg kennen gelernt hat.
Deswegen stehen wir in Europa nicht am Anfang. Die europäische Geschichte nach 1956/58, die mit den Römischen Verträgen zur Europäischen Gemeinschaft und schließlich zur Europäischen Union geführt hat, ist eine einzige Erfolgsgeschichte. Dass der Frieden und die Freiheit gesichert worden sind, ist das erste Gut.
Das zweite: Dass ein Land wie Deutschland, das wirtschaftsstärkste Land in Europa, und dass das wirtschaftsstärkste Bundesland in Deutschland, Baden-Württemberg, vor allem auf den größeren Gemeinsamen Markt angewiesen sind, hängt mit der zweiten Erfolgsgeschichte zusammen. Mehr als 60 % der Exporte aus Baden-Württemberg gehen nach Europa. Die Arbeitsplätze in unserem Land werden durch die europäische Zusammenarbeit gesichert. Dabei möchte ich aber das große Positivum nicht übersehen, dass der größte Handelspartner Baden-Württembergs seit mehreren Jahren die Vereinigten Staaten von Amerika sind.
Beides darf man nicht auseinander dividieren: die europäische Einigung und die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten von Amerika. Sie sind die Fundamente für eine friedliche, freiheitliche und partnerschaftliche, auch für eine gute wirtschaftliche Entwicklung, die den Menschen zugute kommt auch für das kommende Jahrhundert. Weil wir aus der Geschichte gelernt haben,
hat die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts ganz anders ausgesehen als die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts. Es ist unsere Verantwortung, dies nun in das 21. Jahrhundert hinein fortzusetzen.
Europa hat mit sechs Staaten begonnen und sich dann auf acht, zwölf und dann 15 Mitglieder erweitert. Die Erweiterung ging aus dem Kern Europas in Richtung Süden, Westen und Norden. Durch die Zeitenwende des Jahres 1989 haben wir nun die einmalige Chance, aber auch die Aufgabe, Europa nach Südosteuropa und Osteuropa zu erweitern und damit zu vollenden. Das ist eine Aufgabe, die möglicherweise so schwierig ist, wie die Aufgabe 1958 gewesen ist. Wir sollten die Bürgerinnen und Bürger an dieser Diskussion beteiligen
und sollten auch nicht verschweigen, dass das ein teures Projekt ist, dass das Geld kostet und nicht finanzneutral zu bewerkstelligen ist; ich komme auf diesen Punkt, der sehr wichtig ist, noch einmal zurück. Darüber sollten wir die Bürger nicht im Unklaren lassen. Aber wir sollten auch sagen, dass das viel billiger ist als all das, was wir uns in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts geleistet haben.
Ich habe seit 1989 die osteuropäischen Länder besucht und mit den Staats- und Regierungschefs gesprochen: in Estland, in der Ukraine, in Polen, in Tschechien, in der Slowakei, in Ungarn, in Slowenien, in Kroatien. Man macht sich hierzulande gar keine Vorstellung, welche Hoffnungen diese Länder auf Europa und die Europäische Union setzen. Ich glaube, wir dürfen die Hoffnungen dieser Länder nicht enttäuschen. Ich vergesse nicht, was mir der erste demokratisch gewählte ungarische Ministerpräsident Joszef Antall in einem Gespräch gesagt hat. Er sagte: Wir kehren zurück nach Europa. Wir haben uns überhaupt nie von Europa verabschiedet, sondern wir sind gewaltsam durch die sowjetische Hegemonialmacht von Europa fern gehalten worden. Wenn man das alles sieht, dann, glaube ich, muss die Aufgabe bewältigt werden: Es müssen die ersten zehn Beitrittskandidaten aufgenommen werden, und es darf das Jahr 2004 als Ziel nicht aufgegeben werden.
Ein Wort zur Finanzierung, weil diese ja nicht ganz unwichtig ist und weil sie auch angesprochen worden ist. Ich möchte Kollegen Oettinger hier ausdrücklich Recht geben und auf Folgendes hinweisen: Als es um den Beitritt der Südstaaten, um den Beitritt Griechenlands, Portugals und Spaniens, ging, hat man einen eigenen Fonds geschaffen, um diese drei Länder an den wirtschaftlichen Durchschnitt der EU-Länder heranzuführen.
Damit Sie sehen, was da geschehen ist, weise ich auf Folgendes hin: Jeder von Ihnen ist in den letzten Jahren irgendwann einmal durch Spanien, Portugal oder Griechenland gefahren. Überall in der freien Landschaft und in den Städten sind Sie den großen blauen Tafeln mit dem europäischen Wappen und der Aufschrift begegnet: Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union. Für einzelne Länder sind in den letzten Jahren jährlich bis zu 8 oder 9 Milliarden DM netto in diesen Fonds geflossen. Nun sind diese
drei Länder wirtschaftlich auf dem Niveau des Durchschnitts der Mitgliedsländer der Europäischen Union.
Ich glaube, jetzt stellt sich uns die Aufgabe, andere Beitrittsländer an die Wirtschaftskraft der Europäischen Union heranzuführen. Jetzt müsste man den Mut und die Kraft haben, diesen Fonds geographisch in eine andere Richtung umzuwidmen. Das sage ich ganz offen. Dort sehe ich die Hauptfinanzierungsquelle, auch wenn das bisher umstritten ist und wegen des Einstimmigkeitsprinzips nicht beschlossen werden konnte.
Dies gilt, weil es in unserem ureigensten Interesse liegt, nicht nur für unsere Nachbarn, die Beitrittsländer sind und die wir aufnehmen sollten. Wann jemals hat es die Situation gegeben, dass das Land in der Mitte Europas mit den meisten Grenzen in Europa, nämlich Deutschland, wie jetzt ausnahmslos von Freunden umgeben war? Das hat es noch nie in der Geschichte gegeben. Das muss gepflegt und gesichert werden. Auch deshalb ist die Aufnahme unserer ost- und südosteuropäischen Nachbarländer notwendig und von großer Bedeutung.
Die Beitrittsländer haben eine unglaubliche Aufgabe zu bewältigen. Ich unterstreiche, was vom Fraktionsvorsitzenden der CDU gesagt worden ist: Sie müssen die Beitrittskriterien erfüllen; sonst kann man sie nicht aufnehmen. Aber auch die 15 Staaten, die bereits Mitglied der Europäischen Union sind, müssen vor diesem Beitritt ihre Hausaufgaben machen. Nicht nur Polen, Ungarn usw. müssen beitrittsfähig sein, sondern auch wir müssen beitrittsfähig sein. Die Europäische Union der 15 muss beitrittsfähig sein für diejenigen, die hinzukommen.
Das ist nicht mehr mit den bisherigen Methoden zu bewältigen, wobei ich die bisherigen Methoden gar nicht kritisiere. Die Regierungskonferenzen, die jeweils stattgefunden haben und die die bisherigen Verträge, wenn auch unter unsäglichen Geburtswehen, zustande gebracht haben, waren ja außerordentlich erfolgreich. Aber spätestens in Nizza ist man an eine Grenze gestoßen. Nizza war der längste europäische Gipfel und der mit den geringsten Ergebnissen. Wahrscheinlich auch nur wegen der Erfahrung von Nizza war schließlich der Rat der Europäischen Union, waren die Regierungschefs der 15 nationalen Regierungen bereit, auf der Konferenz in Laeken den Konvent einzusetzen, der eine große Aufgabe hat. Niemand kann im Augenblick bei aller Zuversicht und Hoffnung und allem Optimismus, mit dem man an diese Aufgabe herangehen muss, sagen, ob der Konvent Erfolg haben wird. Er muss nach meiner Meinung Erfolg haben, aber er hat eine sehr schwierige Aufgabe.
Was sind aus meiner Sicht die wichtigsten Aufgaben des Konvents? Es hat jetzt erst die dritte Sitzung stattgefunden. Ich kann Ihnen also noch keine Konventsergebnisse und auch noch keine Zwischenergebnisse vortragen, sondern ich kann Ihnen nur meine Ausgangsmeinung vortragen, wie auch all das, was heute diskutiert worden ist, eine Ausgangsmeinung ist. Niemand kann davon ausgehen, dass seine Meinung bei allen 15 Partnern konsensfähig ist, niemand von denen, die gesprochen haben, und von denen, die diesem Parlament angehören, und auch ich nicht. Aber man muss eine Meinung haben, und man muss offensiv das ist auch gesagt worden und zuversichtlich an die
Aufgabe herangehen; denn das europäische Projekt darf nicht scheitern. Europa muss aus den Gründen, die ich vorher genannt habe, Erfolg haben.
Die erste Aufgabe besteht ganz sicher in einem europäischen Verfassungsvertrag. Schon an dieser Stelle sage ich: Ich streite an keinem einzigen Punkt um Begriffe; mir kommt es auf die Inhalte an. Wie leidenschaftlich ist über die Frage diskutiert worden, ob der Konvent ein Verfassungskonvent sei, ob das, was er zu schaffen habe, eine Verfassung oder ein verfassungsähnlicher Vertrag sei! Mir kommt es aber überhaupt nicht auf den Begriff an, sondern auf den Inhalt. Es wird ein Verfassungsvertrag sein, und er wird all das beinhalten müssen, was im Normalfall in der Verfassung eines Staates geregelt ist, obwohl die EU kein Staat ist.
Das Erste, was in einer Verfassung geregelt werden muss, ist ein Grundrechtekatalog. Die Bürger stehen am Beginn jedes Verfassungsentwurfs. Dafür hat der erste Konvent unter Vorsitz unseres früheren Bundespräsidenten Roman Herzog ein Konsenspapier erarbeitet, das auf dem Gipfel der Regierungschefs in Nizza akzeptiert worden ist. Meine Meinung ist, dass wir jetzt nicht mehr ab ovo beginnen sollten, sondern dass wir diesen Text des ersten Konvents in den Verfassungsvertrag übernehmen sollten, mit dem wir uns nun beschäftigen.
Der zweite Punkt, um den es nun geht, ist die Aufgabenabgrenzung zwischen der europäischen Ebene und der Ebene der Mitgliedsstaaten. Jetzt komme ich auf all das zu sprechen, was vorhin aus der Erfahrung der letzten 50 Jahre der Bundesrepublik Deutschland gesagt worden ist. Das ist völlig zu Recht gesagt worden, aber das muss dann auch berücksichtigt werden, wenn wir aus deutscher Sicht Folgerungen für die Diskussion der Aufgabenabgrenzung zwischen der europäischen Ebene und der mitgliedsstaatlichen Ebene ziehen. Die Erfahrung der letzten 50 Jahre ist doch, dass wir entgegen dem, was der Parlamentarische Rat im Grundgesetz beschlossen hat, 50 Jahre lang eine Einbahnstraße von den Ländern zum Bund hatten, eine reine Einbahnstraße. Alle Verfassungsbestimmungen, die von einer Kompetenzvermutung der Länder ausgegangen sind, haben nichts genutzt, um diese Entwicklung aufzuhalten, die in anderem Zusammenhang vorhin von Herrn Maurer fast als naturwüchsig bezeichnet worden ist, nämlich die immanente Tendenz zu immer stärkerer Zentralisierung.
In unserem Grundgesetz steht, wofür der Bund ausschließlich zuständig ist: Außenpolitik, Post usw. Das sind wenige Gebiete.
Aber dann steht da: Kompetenz für den Erlass von Rahmenvorschriften für die Gesetzgebung der Länder. Niemand hat das besser formuliert als der Bundespräsident vor einigen Wochen in seiner Festrede bei unserem Landesjubiläum. Er hat gesagt: Vor lauter Rahmen sieht man das Bild überhaupt nicht mehr. Schauen Sie sich einmal das Hochschulrahmengesetz oder das Bundesbaugesetz an, wie viele Paragraphen und wie viele Detailregelungen diese haben. Man sieht bei den Rahmengesetzen in der Tat vor lauter Rahmen das Bild nicht mehr und nicht mehr die Kompetenz der Länder.
Der dritte Punkt: Ich kann mich nur wundern, dass viele in den letzten Wochen geschrieben haben, der Bundesrat habe zu viele Einspruchsmöglichkeiten bei Bundesgesetzen. Warum hat denn der Bundesrat so viele Einspruchsmöglichkeiten bei Bundesgesetzen? Er hat sie deshalb, weil der dritte Teil konkurrierende Gesetzgebung im Grundgesetz grundsätzliche Zuständigkeit der Länder und im Ausnahmefall und bei Begründung Zuständigkeit des Bundes im Laufe von 50 Jahren ausnahmslos, sprich zu hundert Prozent, zum Bund gegangen ist. Leidtragende waren die Landesparlamente. Sie haben die Gesetzgebungskompetenz verloren.
Die Landesregierungen sind dafür durch Beteiligung im Bundesrat entschädigt worden. Aber das ist nicht der Föderalismus, den wir uns vorstellen. Wir wollen keinen Beteiligungsföderalismus in Deutschland, sondern wir wollen einen Gestaltungsföderalismus.
Man kann leicht die Zahl der Gesetze, bei denen der Bundesrat einspruchsberechtigt ist, reduzieren, wenn man die Kompetenzen wieder an die Länder zurückgibt. Das ist doch der eigentliche Punkt.
Das ist auch gefordert worden, und das ist völlig richtig. Die Länder bemühen sich darum. Ich lege Ihnen Papiere vor, die bei uns im Staatsministerium erarbeitet worden sind und die die Zustimmung anderer Länder gefunden haben. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat zwei Länder, Bayern und Nordrhein-Westfalen, jüngst beauftragt, auf der Basis von schon jahrelang vorliegenden Papieren jetzt noch einmal ein Konzept zu erarbeiten. Wir haben im letzten Gespräch der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler diesem gesagt: Wir legen bei der nächsten Konferenz das Papier auf den Tisch. Es muss eine Diskussion beginnen über eine Korrektur der fatalen Entwicklung, die seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland einseitig zulasten der Länder die nach unserer Verfassung Staaten sind, Staatscharakter haben, nicht irgendwelche Regionen sind und vor allem zulasten der Länderparlamente erfolgt ist. Darum müssen wir uns gemeinsam innerstaatlich bemühen.
Liebe Freunde, da haben wir eine gewaltige Aufgabe. Ich habe die Bitte, dass CDU-Landespolitiker mit CDU-Bundespolitikern sprechen, Landespolitiker der SPD, der Grünen und der FDP mit ihren Parteifreunden auf Bundesebene sprechen, auch und insbesondere mit denen, die vonseiten der Landespolitik in die Bundespolitik gewechselt sind und deren Haltung ich immer mit dem Taufspruch von Chlodwig umschreibe: Beuge dein Haupt, du stolzer Sigambrer! Verbrenne, was du angebetet hast, und bete an, was du verbrannt hast. Sie geben vieles von dem auf, was vorher ihre Grundüberzeugung war.
Deswegen sage ich: Das müssen wir uns auch im Land als Maßstab gefallen lassen. Wir dürfen nicht nur Föderalisten nach oben gegenüber Europa und gegenüber dem Bund sein, sondern wir müssen auch Föderalisten im eigenen Land sein.