Jetzt komme ich passen Sie auf! zum Künast-Krisenmanagement. Völlig unsinnig um nicht zu sagen: blödsinnig wird es, wenn wir wissen, dass die Bundesrepublik Deutschland Standards vorgibt und sagt, wir müssen das Darmpaket entsorgen, wir aber gleichzeitig Därme aus Staaten einführen, die nachweislich nicht testen:
Jetzt sage ich Ihnen noch etwas, was der Verbraucher absolut nicht kapiert das wird Sie auch reizen : Unser Tiermehlverwertungsverbot das sage ich ausdrücklich, damit es kein Missverständnis gibt
Nein; das ist BSE-Programm. Sie können niemandem, der nur für 5 Pfennig gesunden Menschenverstand hat, erklären, dass die eine Hälfte des Tieres, das für den menschlichen Verzehr zugelassen ist, vom Menschen gegessen werden darf und die andere Hälfte des Tieres Sondermüll ist. Also balla balla, kann ich da nur sagen.
Herr Kiefl, kommen Sie bitte zum Ende. Sie müssen auch noch etwas in der zweiten Runde sagen können.
In der zweiten Runde. Okay. Dann werde ich in der zweiten Runde mit diesen Beispielen fortfahren, bei denen wir bei BSE keinen kühlen Kopf behalten, wo wir aber im Interesse des Verbrauchers kompromisslos sein müssen.
Ich gehe nachher noch einmal auf die Tests ein, wenn Sie es wollen, auch im Detail. Es gibt ja Gott sei Dank eine zweite Runde.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! 400 000 BSE-Tests in Baden-Württemberg so viel wie in keinem anderen Bundesland , und davon 80 000 bei privaten Labors. Die Zahlen sprechen für sich selbst. Ich finde es richtig, dass das Landwirtschaftsministerium BSE-Tests in privaten Labors zugelassen hat. Denn man muss auf der anderen Seite sehen, dass, wenn es um die Humanmedizin geht, wenn es uns um Menschen geht, wenn es um Untersuchungen von Blut oder unseres wichtigsten Lebensmittels Wasser geht, private Labors tätig sind. Entscheidend ist die Frage, um die es heute geht: Wie werden diese privaten Labors, die BSE-Tests durchführen, kontrolliert?
Dies ist die Kernfrage, und dazu muss man eines klar sagen: Als das Land Baden-Württemberg als Vorreiter die BSE-Tests eingeführt hat, hat man von der Bundesregierung gefordert, dass bundesweit einheitliche Regelungen für Labors für die Tests und die Überprüfungen festgelegt werden. Diese Regelungen, meine Damen und Herren, stehen aber bis zum heutigen Tag noch aus.
Bei den Tests ist es so: Die Hersteller der verwendeten Tests haben zwei Positivproben und vier Negativproben
vorgeschrieben. Die Bundesforschungsanstalt, die früher in Tübingen war und jetzt auf der Insel Riems ist, hat jetzt, nachdem die Labors auffällig waren, geprüft, ob drei Negativproben ausreichen oder ob vier Negativproben erforderlich sind, und festgestellt, dass im Normalfall drei Negativproben ausreichen. Eines ist natürlich klar: Ein Hersteller von BSE-Tests will möglichst viele Negativproben; denn je mehr Proben gemacht werden müssen, desto mehr von seinem Teststoff kann er verkaufen. Dies muss man generell sehen.
Herr Teßmer, auch wenn Ihnen das nicht gefallen hat, meine ich trotzdem: Wenn man schon die Bundesforschungsanstalt auf Riems hat, sollte auch offiziell die Aussage für die Bevölkerung gemacht werden, dass den Wissenschaftlern von Riems normalerweise drei Negativtests ausreichen.
Das wissen wir erst jetzt, aber wo ist dann der Schaden, der entstanden ist? Ihnen geht es in der Diskussion doch nur darum, den Minister und den Staatsrat zu beschädigen.