Integrationskurse für bleibeberechtigte Ausländer. Das Innenministerium hat einen solchen Integrationskurs konzipiert. An diesem Projekt nehmen in diesem Jahr 27 Kommunen in Baden-Württemberg, teilweise mit weiteren Kooperationspartnern, teil. Dies bedeutet eine nahezu landesweite Abdeckung.
Der Integrationskurs besteht aus zwei Fördergesprächen und einem Orientierungskurs, der im Wesentlichen Kenntnisse der deutschen Sprache vermitteln soll, aber auch Kenntnisse zur Alltagsbewältigung und Kenntnisse über die Werteordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Baden-Württemberg hat es also nicht bei seinem Entwurf eines Integrationsgesetzes belassen, sondern auch bei der Realisierung von Integrationskursen Neuland betreten und bundesweit eine Vorreiterrolle übernommen. Dies wird auch anerkannt.
Beispielsweise darauf habe ich schon einmal hingewiesen hat die ehemalige Ausländerbeauftragte des Bundes, Frau Schmalz-Jacobsen, bei der Sachverständigenanhörung zum Zuwanderungsgesetz am 16. Januar 2002 im Rahmen einer Innenausschusssitzung des Bundestags auf das Modell Baden-Württemberg ausdrücklich hingewiesen.
Da dies nur am Rande die Stadt Frankfurt nach einer dpa-Meldung vom Dezember letzten Jahres erklärt hat, als erste deutsche Kommune biete sie nun seit einigen Wochen kostenlose Integrationskurse an, ist dem bei allem Respekt vor der Stadt Frankfurt entgegenzuhalten, dass zu diesem Zeitpunkt die mit den Städten Stuttgart, Mannheim, Ulm und Schwäbisch Gmünd im April und Mai 2001 als Modellversuche gestarteten Integrationskurse schon kurz vor dem Abschluss standen.
Wir wenden uns auch Integrationssprachkursen für Spätaussiedler zwischen dem 27. und 30. Lebensjahr zu. Hier ist es, Herr Kollege Birzele, was die Finanzierung angeht, so: Der Garantiefonds Schul- und Berufsbildungsbereich des Bundes fördert in der Tat Sprachkurse für Spätaussiedler,
(Abg. Birzele SPD: Und, wie Sie wissen, von der Regierung Kohl drastisch gekürzt! Zuruf des Abg. Teßmer SPD)
Und was tun Sie? Die Erfahrungen haben gezeigt, dass besonders in der Altersgruppe ab 27 eben nicht nur unter 27 ein großer Bedarf an Sprachkursmaßnahmen und eine hohe Motivation besteht, die deutsche Sprache zu erlernen und eine qualifizierte Arbeit aufzunehmen. Das Innenministerium hat daher im Jahr 2002 für die 27- bis 30-jährigen Spätaussiedler in jedem Regierungsbezirk einen Integrationssprachkurs mit berufsorientierenden Bestandteilen realisiert.
In diesem Jahr wird auch in jedem Regierungsbezirk ein Modellprojekt Eingliederungslotse und Eingliederungsvereinbarung für Spätaussiedler mit einer Laufzeit von zweieinhalb bis drei Jahren gestartet. Die Projektträgerschaft für die einzelnen Modellprojekte nimmt jeweils eine untere Eingliederungsbehörde im Namen des Landes wahr. Mit der konkreten Durchführung werden als Kooperationspartner Wohlfahrtsverbände und Kommunen beauftragt. Die Entscheidung über die Standorte und die Kooperationspartner das ist hier für das hohe Haus sicherlich interessant wird Ende März/Anfang April, also demnächst, fallen, nach Abschluss des derzeit laufenden Projektauswahlverfahrens.
Eine erfolgreiche Eingliederungsarbeit für jugendliche Spätaussiedler muss besonderen Problemen, die bei einer schwierigen oder sogar fehlgeschlagenen Eingliederung auftreten, begegnen und auf diese Probleme
völlig richtig im präventiven Bereich eine Antwort geben. Dies gilt besonders hinsichtlich der Bekämpfung der Abhängigkeit von Drogen von illegalen Drogen und anderen Drogen. Auch diese Maßnahme ist konkret in Vorbereitung.
Im Jahr 2000 um einen anderen Punkt anzusprechen lief das Modellprojekt Vorkurse für schwächere Hauptschüler vor Ausbildungsbeginn aus, das damals aus Mitteln der Zukunftsoffensive Junge Generation finanziert wurde. Im Mittelpunkt der Kurse, deren Teilnehmer zu einem großen Teil Jugendliche ausländischer Herkunft waren, stand vor allem die Berufsinformation und Berufsorientierung bis hin zum Bewerbertraining und zur konkreten Suche nach geeigneten Lehrstellen. Das Wirtschaftsminis
terium wird die Kurse weiterführen, die nun aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln gefördert werden sollen.
Das Wirtschaftsministerium beabsichtigt darüber hinaus, ein Gutachten Entwicklung der Ausbildungsbeteiligung junger Ausländer und Handlungsempfehlungen in Auftrag zu geben, das aus Mitteln der Zukunftsoffensive III finanziert werden soll.
Die Qualifizierung von ausländischen Existenzgründern und -gründerinnen in Seminaren und Workshops ist als Schwerpunkt einer Existenzgründungsinitiative III vorgesehen, die auch noch in diesem Jahr starten soll.
Ich darf einige Maßnahmen des Ausländerbeauftragten der Landeregierung erwähnen. Neben der Fortführung von erfolgreichen Eingliederungsmaßnahmen beabsichtigt der Ausländerbeauftragte der Landesregierung insbesondere die Ausschreibung eines Integrationspreises, die Erarbeitung von Informationsbroschüren und regelmäßigen Publikationen sowie den Ausbau der Internetpräsentation.
Die Zusammenarbeit mit den kommunalen Ausländervertretungen und Ausländerbeauftragten soll weiter intensiviert werden. Ferner wird die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Ausländervertretungen auch künftig umfangreich unterstützt. Im Jahr 2002, also in diesem Jahr, soll außerdem ein Wissenschaftsforum Migration und Integration gegründet werden.
In diesem Zusammenhang noch einige Worte zur PISAStudie. Nach den ersten veröffentlichten Ergebnissen der PISA-Studie ist nicht auszuschließen, dass auch bestehende Maßnahmen zur Integration überdacht oder neue Maßnahmen in die Wege geleitet werden müssen. Das Kultusministerium wurde deshalb gebeten, nach Auswertung der landesspezifischen Befunde und der thematischen Analysen der PISA-Studie dem Ministerrat hierüber zu berichten. Dies gilt gleichermaßen in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium für die Themen gleiche Bildungschancen für Schüler unterschiedlicher sozialer Schichten und vorschulische Bildung. Das Innenministerium wurde beauftragt, die Integrationsvoraussetzungen jener Länder zu erheben, deren Schüler in der Untersuchung bessere Ergebnisse als die deutschen Schüler aufweisen und die eine ähnliche Zuwanderungsstruktur wie wir haben.
Aber, meine Damen und Herren und damit komme ich zu dem mir wichtigsten Punkt in dieser Regierungserklärung , allein das Füllhorn mit Steuermitteln auszuschütten reicht nicht aus.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP Abg. Birzele SPD: Das Füllhorn! Klägli- ches Rinnsal!)
Noch hat niemand in Deutschland das Know-how, wie Integration gerade auch für Menschen aus anderen Kulturen wirklich gelingen kann. Wie gesagt: Geld allein wird nicht ausreichen. Deshalb treibt uns die Sorge um: Wie schaffen wir es, dass der jetzige und künftige, in der Tat erhebliche
Aufwand, den wir für die Integration betreiben müssen, auch zum gewünschten Erfolg führt? Das ist die zentrale Frage.
In organisatorischer Hinsicht müssen wir ein optimales Zusammenwirken gewährleisten. Deshalb hat der Ministerrat eine Koordinierungsrunde der mit Integrationsmaßnahmen befassten Ressorts eingesetzt, der ferner der Landesbeauftragte für Vertriebene, Flüchtlinge und Aussiedler sowie der Ausländerbeauftragte der Landesregierung angehören. Genauso müssen diejenigen, die vor Ort die Integrationsarbeit leisten, noch stärker einbezogen werden. Dies erfolgt im Landesarbeitskreis Integration, in dem vor allem die kommunale Seite sowie Institutionen und Verbände, die mit der Integration von Ausländern und Spätaussiedlern befasst sind, vertreten sein werden.
Zu einer wirklichen und spürbaren Verbesserung kommen wir aber nur, wenn wir auch inhaltliche Vorgaben für die Integration machen. Deshalb hat der Ministerrat am 26. Februar 2002, vor wenigen Wochen, 13 Leitlinien beschlossen, von denen ich die wichtigsten anspreche.
Ein Punkt ist: Der Schlüsselfaktor für eine erfolgreiche Integration sind deutsche Sprachkenntnisse. Mit der sprachlichen Integration wird eine wesentliche Voraussetzung für die gesellschaftliche Integration geschaffen.
Deutsche Sprachkenntnisse sind entscheidend für den erfolgreichen Abschluss von Schule und Berufsausbildung, die erfolgreiche Bewerbung um einen Arbeitsplatz, das vollwertige Ausfüllen des Arbeitsplatzes und letztlich die Teilnahme am täglichen Leben. Auf den Spracherwerb gerichtete Integrationsmaßnahmen stehen deshalb im Vordergrund. Es gilt, diese Angebote anzunehmen und auf ihnen aufbauend die Sprachkenntnisse weiter zu verbessern.
Ich weise aber auch darauf hin: Bei allen Integrationsmaßnahmen ist grundsätzlich nur auf ein auf Dauer angelegtes Bleiberecht abzustellen. Nach Auffassung der Landesregierung wäre es verfehlt, bei Asylbewerbern mit Integrationsmaßnahmen anzusetzen, weil diese im Falle eines erfolglosen Verfahrens das Land wieder verlassen müssen. Bereits erfolgte Integrationsmaßnahmen wären im Hinblick auf die Aufenthaltsbeendigung kontraproduktiv.
Ein anderes Problem, meine Damen und Herren: Viele Menschen halten sich schon lange in Deutschland auf und sind trotzdem nicht integriert, beispielsweise weil sie nach wie vor über unzureichende Sprachkenntnisse verfügen oder unsere Rechts- und Werteordnung generell ablehnen. Deshalb dürfen wir unsere Bemühungen keinesfalls nur auf neu einreisende Ausländer beziehen. Fatal ist es daher, dass nach den gerade im Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungsanträgen von Rot-Grün zum Zuwanderungsgesetz die Teilnahmeverpflichtung an Integrationskursen nur noch für neu Einreisende bestehen soll. Das heißt im Klartext: Diejenigen, die trotz langer Anwesenheit immer noch nicht integriert sind, sollen durch den Bund nicht da
Damit bin ich auch bei der migrationspolitischen Verantwortung des Bundes. Integration ist schon eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Schon heute tragen die Länder und die Kommunen die Hauptlast der Integrationskosten: nach dem so genannten SüssmuthBericht der Bund rund ein Drittel, die Länder zwei Drittel wobei die Kommunen gar nicht beziffert sind.
Diese Ausgangslage wird bei den Neuregelungen zur Integration im Zuwanderungsgesetz nicht ausreichend berücksichtigt. Bei den neu Einreisenden will der Bund nur die Kosten für den Basissprachkurs und den Orientierungskurs übernehmen, während die Kosten für den Aufbausprachkurs den Ländern anheim fallen sollen. Vor allem aber hätten die Länder die Kosten der Integrationsmaßnahmen für sich bereits hier aufhaltende Personen allein zu tragen,
soweit diese nicht im Rahmen noch freier Plätze berücksichtigt werden können. Der Bund muss sich daher auch an diesen Kosten stärker beteiligen.
Im Übrigen werden wir uns, meine Damen und Herren, künftig verstärkt darum bemühen, bereits integrierte Personen etwa Brückenlehrer in die Integrationsarbeit mit ihren Landsleuten einzubeziehen. Probleme bei der sprachlichen Verständigung sind damit von vornherein ausgeräumt. Der Zugang zu dem anzusprechenden Personenkreis dürfte zumeist einfacher und ohne Ressentiments möglich sein. Die konkreten Möglichkeiten werden wir in dem neuen Landesarbeitskreis Integration erörtern und dann auch realisieren.