Herr Rech, Sie haben das freie Notariat haben wollen. Sie wissen, dass das gar nicht realisierbar ist,
dass die Bundesnotarordnung geändert werden müsste und dass Sie dann alle Amtsnotare zu freien Notaren machen müssten. Das steht ja noch in der Koalitionsvereinbarung. Was wird denn daraus, Herr Justizminister? Wird das jetzt was oder nicht?
Seit Jahren verzichten wir auf erhebliche Einnahmen, weil diese Notariatsreform nicht durchgeführt wurde.
(Abg. Oelmayer GRÜNE: Dazu braucht man kei- nen Rechnungshof! Das sehen wir selber, und rechnen können wir auch!)
Mein Gott, wie kriegt man das hin? Die Einführung des elektronischen Grundbuchs ist gescheitert, heißt es dort. Der Aufwand für die Erstdatenerfassung wird sich um mindestens 48 Millionen DM erhöhen. Das heißt, Sie haben bisher schon eine Menge Geld in den Sand gesetzt, gerade bei der Erstdatenerfassung. Leider sind wir bei den Haushaltsberatungen nicht dazu gekommen, das zu erörtern.
Sie geben 6 Millionen für die Vermessungsverwaltung aus, damit Sie von denen Daten für das elektronische Grundbuch bekommen. Die Leute in der Vermessungsverwaltung sagen uns, wenn man die notwendige Software rechtzeitig entwickelt hätte, müssten sie jetzt nicht alles per Hand rausschreiben. Die 6 Millionen hätte man sich sparen können. 6 Millionen in der Justiz, wo man gar keinen Handlungsspielraum hat!
Herr Reinhart hat es gerade gesagt. Mit 6 Millionen könnte man eine Menge bewegen, wenn man sie frei hätte.
Es geht ja so weiter. Herr Justizminister, Sie müssen, weil die Einführung des elektronischen Grundbuchs so hervorragend organisiert war und sich finanziell so toll auswirkt, jetzt statt angesetzter gut 50 Millionen DM 140 Millionen DM aufwenden. Das ist auch eine Leistung. So eine Kostensteigerung muss man erst mal hinkriegen. Als Folge davon werden Sie die Modernisierung in den verschiedenen Bereichen der Justiz strecken müssen; sie wird länger dauern. Das haben Sie laut Stuttgarter Nachrichten im September 2001 selbst gesagt. Ich nehme an, dass das stimmt. Das bedeutet, dass wir dadurch auch Einnahmeverluste haben und die Justiz stärker belastet ist. Das, was Sie da veranstalten, wenn Sie Ihre Modernisierungsprojekte in dieser Weise so schlecht planen, hat Nachteile in enormem Umfang.
Ich möchte Sie einmal fragen: Wie ist es zustande gekommen, dass das Programm HADES es befindet sich ja schon in der Anwendung so gestaltet ist, dass damit praktisch nur die kleinen Landgerichte zurechtkommen, aber nicht die großen? Uns wird gesagt, wenn Richter oder Rechtspfleger mit einer Servicestelle zusammenarbeiten, funktioniert das hervorragend. Wenn sie aber mit zwei oder drei Serviceeinheiten zusammenarbeiten müssen das ist der Regelfall , geht nichts mehr. Dann geht es nur noch umständlich, dann muss man alles Mögliche extra eintragen und Arbeit dafür aufwenden.
Das Gleiche gilt, wenn Sie eine Strafvollstreckungskammer haben. Dann funktioniert HADES. Wenn Sie aber zwei oder gar mehr solcher Strafvollstreckungskammern haben in Heilbronn sind es vier , bedeutet das nur noch zusätzliche Arbeit. Elementar wichtige Dinge sind in diesem System überhaupt nicht eintragbar. Wieso ist das so erprobt worden, dass das jetzt in der Praxis bei den meisten Gerichten nicht ordentlich funktioniert? Sie werden doch kein Personal einsparen können, wenn auf diese Art und Weise zusätzliche Arbeit verrichtet werden muss.
Sie sagen allenthalben, das Ehrenamt müsse gestärkt werden. Ich nenne das Beispiel Bewährungshilfe Stuttgart e. V. Wir haben darüber im Ausschuss gesprochen. Schwitzen statt sitzen ich glaube, das ist von Ihnen propagiert worden muss ausgeweitet werden. Das Projekt der Bewährungshilfe Stuttgart wird im Doppelhaushalt aber mit null Euro bezuschusst.
Zum Projekt Psychotherapeutische Ambulanz für Sexualstraftäter, ebenfalls bei der Bewährungshilfe Stuttgart: Herr Minister, Sie setzen sich wortreich dafür ein, dass Sexualstraftaten bekämpft werden müssen. Bei der Bewährungshilfe Stuttgart läuft ein Projekt, das von allen Seiten als hervorragend anerkannt wird. Die weitere Finanzierung des Projekts ist gefährdet. In den Haushalt sind dafür null Euro an Zuschuss eingestellt.
Ich möchte zum Schluss noch etwas Positives sagen, auch wenn ich meine Redezeit damit überziehe Frau Präsidentin, ich bitte um Verständnis : Im vorliegenden Justizhaushalt sind für Fremdleistungen mehr Mittel eingestellt als je zuvor. Das finden wir gut.
Hinter Fremdleistung verbirgt sich ja die Inanspruchnahme externer Kompetenz, externen Sachverstands außerhalb des Justizministeriums. Das finden wir hervorragend. Das Geld ist bestimmt gut angelegt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Kollege Bebber, man merkt, dass Ihnen die Verwaltungspraxis fehlt.
Andernfalls hätten Sie mit Sicherheit nicht so über die Einführung elektronischer Hilfsmittel in Verwaltungen reden können. Aber solche Mittel gibt es auch in der Privatwirtschaft. Sehen Sie einmal nach, wie viel Geld die Banken ausgeben mussten, um branchenspezifische Softwarelösungen zu schaffen. Insofern haben der Justizminister und sein Haus dem Finanzausschuss auch dargelegt, worin die Probleme beim elektronischen Grundbuch liegen.
Im Übrigen darf ich daran erinnern, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem diese erfolgreiche Koalition aus CDU und FDP/ DVP ihre Arbeit begonnen hat also zu dem Zeitpunkt, als die FDP/DVP in die Koalition eingetreten ist ,
die Vorbereitungen für die Einführung des elektronischen Grundbuchs noch nicht so weit vorangetrieben waren. Damals waren Sie ja noch an der Regierung beteiligt und hätten die entsprechenden Grundlagen legen können.
Sie, Herr Kollege Birzele, waren damals Innenminister und haben im Kabinett auch nicht darauf hingewirkt, dass die Einführung des elektronischen Grundbuchs vorbereitet wird.
Zweiter Punkt: Notariatsreform. Wenn Sie das bewährte badische Notariat wirklich abschaffen wollen, dann können Sie das machen. Wir jedenfalls wollen das nicht. Wir wollen auch das württembergische Amtsnotariat, über dem ja immer der Säbel der europäischen Vorschriften schwebt, erhalten.
Im Übrigen: Ansonsten war Ihre Haushaltsrede rückwärts gerichtet, Herr Kollege Bebber. Sie haben über Berichte des Rechnungshofs gesprochen und weniger über den Justizhaushalt. Das wäre nämlich die Perspektive gewesen.
Aber wenn einer Oppositionsgruppe nichts anderes mehr einfällt, als sich zur Überwindung des Gegners dessen eigener Argumente zu bedienen, dann hat sie ihre Existenzberechtigung verloren und sollte von keinem denkenden Menschen mehr ernst genommen werden.
Das habe nicht ich gesagt, sondern Erich Limpach, deutscher Dichter, Schriftsteller und Aphoristiker. Ich finde, er hatte Recht. Sie haben in dieser Haushaltsplanberatung keinen einzigen Antrag gestellt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion. Zwei halbherzige Anträge kamen von den Grünen: Mit dem einen werden höhere Gebühren im Vollstreckungsverfahren zugunsten höherer Ent
schädigungen für die Gerichtsvollzieher begehrt. Die Begründung ist die ganz überwiegende Rechtsprechung, die herrschende Meinung als juristischer Urschoß in völliger Verkennung der Tatsache, dass die Mindermeinung oft die herrschende Meinung von morgen ist.
Der zweite Antrag soll dem Servicebüro für den Täter-Opfer-Ausgleich in Köln finanzielle Mittel zukommen lassen, obwohl das Land sich bereits finanziell an diesem Büro beteiligt.
Wenn man die Begründung des Antrags liest, wundert man sich über die verworrene Finanzierung. Sprechen Sie dieses Thema doch erst einmal auf Bundesebene an, und klären Sie dort eine einheitliche Finanzierungspraxis, bevor Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Baden-Württemberg wieder als Zahlmeister heranziehen wollen.
Meine Damen und Herren, erwartet hätte man ja von Ihnen einen Antrag zur Ausweitung der Drogenberatung.
Erwartet hätte man von Ihnen einen Antrag zur Ausweitung der Drogenberatung in den Justizvollzugsanstalten. Auch hier Fehlanzeige. So ein Antrag wäre auch nicht notwendig gewesen.