Zu Buchstabe b: Nach wie vor sind die Maßnahmen der Außenbeziehungen im Wirtschaftsministerium bei einer Abteilung – künftig bei der Abteilung VII – angesiedelt. Allerdings wurden die Länderzuständigkeiten bei den Einzelmaßnahmen auf drei Referate innerhalb der Abteilung VII regional aufgeteilt: West, Ost, Süd.
Beim jeweils zuständigen Regionalreferat werden künftig Einzelfälle der Entwicklungszusammenarbeit, der Außenwirtschaft und der Standortwerbung bearbeitet. Das hat nach unserer Ansicht den Vorteil, dass Auslandsprojekte, die sich vom Aufgabengebiet her überlappen, von ein und demselben Referat abgewickelt werden können. Ein Vorteil besteht auch darin, dass der ausländische Partner dann bei allen Aktivitäten auf den angesprochenen Aufgabengebieten den gleichen Ansprechpartner hat.
Also ist aus unserer Sicht eine Zersplitterung der Entwicklungszusammenarbeit nicht zu befürchten. Im Gegenteil, das Wirtschaftsministerium erwartet durch diese Bündelung der Einzelfälle erhebliche Synergieeffekte.
Herr Staatssekretär, wo soll demnächst das Ressort „Entwicklungspolitische Bildungsarbeit“ angesiedelt werden? Fällt es auch in den Bereich „Außenwirtschaft Süd“, oder ist geplant, es bei einer anderen Abteilung anzusiedeln?
Nein. Das bleibt in dieser Abteilung und wird in dem neuen Referat 74 angesiedelt, das sich eben auch mit grundsätzlichen Fragen der Entwicklungszusammenarbeit befasst. Dort ist auch diese Aufgabe angesiedelt.
Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums – Handwerkspolitik in BadenWürttemberg – Drucksache 13/46
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: fünf Minuten für die Begründung des Antrags und fünf Minuten je Fraktion für die Aussprache, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Nach der Debatte, die wir gestern zum Thema Mittelstand hatten, wird man jetzt möglicherweise wieder eine Debatte über die rot-grüne Bundesregierung erwarten. Ich möchte mich aber jetzt zunächst auf die Vorstellung unseres Antrags konzentrieren und fragen: Was ist hier im Land möglich? Was muss getan werden?
Wir wissen: Das Handwerk in Baden-Württemberg bildet mit seinen 118 000 Betrieben und den über 850 000 Beschäftigten eine wichtige Säule der Wirtschaft unseres Landes. Es stellt ein Viertel aller Unternehmen und ein Fünftel der Arbeitsplätze. Besonders hervorzuheben ist die Ausbildungsleistung: Über 60 % aller gewerblichen Ausbildungsplätze stellt das Handwerk bereit. Gerade in der heutigen Zeit, in der Bildung und Ausbildung das wichtigste Fundament unserer Wirtschaft darstellen, leistet das Handwerk einen unverzichtbaren Beitrag.
Doch das Handwerk hat auch Probleme. Der Strukturwandel in zahlreichen Bereichen stellt die Betriebe vor schwierige Herausforderungen. Klar ist: Die Branchenkonjunktur und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind die zentralen Größen, doch auch das Land ist in der Verantwortung. Zu behaupten, hier im Land passiere nichts, wäre falsch. Doch ebenso falsch ist es zu behaupten, die Wirtschaftspolitik des Landes habe immer rechtzeitig und immer angemessen auf die Probleme reagiert.
Wir Grünen wollen in unserem Antrag wissen, was die Landesregierung tut, um das Handwerk zu stärken und es im wirtschaftlichen Wandel unterstützend zu begleiten. Dabei gehen wir auf einige der drängenden Probleme des Handwerks ein, nämlich:
Zum ersten Punkt: überbetriebliche Ausbildungsstätten. In zahlreichen Handwerksberufen herrscht heute Lehrlingsmangel. Das ist eines der drängendsten Probleme für die Zukunft des Handwerks. Ausbildung im Handwerk muss wieder attraktiver werden, aber gleichzeitig für die Betriebe praktikabel bleiben.
Die Modernisierung der überbetrieblichen Ausbildungsstätten, der so genannten ÜBAs, ist notwendig und überfällig. Bis zum Jahr 2006 steht ein Investitionsbedarf von ca. 226 Millionen DM an, was einen Zuschussbedarf des Landes von ca. 75 Millionen DM erfordert. Im Haushalt sind jetzt 30 Millionen DM eingestellt, also deutlich weniger. Das ist aber ein wichtiger erster Schritt. Löblich ist, dass der Bund seinen Förderanteil auf bis zu 45 % erhöht.
Was aber nicht geht, ist – und da haben wir in den letzten Tagen einiges an Hickhack erlebt –, dass das Land versucht, im Gegenzug die Zuschüsse für die Lehrlingsausbil
dung zu kürzen. Zunächst war von minus 20 % die Rede. Dann gab es Streit und viele Proteste. Dadurch ist man in der Regierung aufgewacht und hat jetzt die Kürzung auf 10 % reduziert. Wichtig für uns ist, dass die Fördersätze im Detail erhalten bleiben und dass der einzelne Betrieb, der Lehrlinge ausbildet, nicht schlechter gestellt wird. Vom Ergebnis her können wir damit leben, aber wie da kommuniziert wurde, wie da mit dem Handwerk umgegangen wurde, das ist in der Tat schlechter Stil.
Zum zweiten Punkt: Kooperation der Betriebe. Die Kunden fragen heute zunehmend nach Dienstleistungen aus einer Hand. Man will für ein Projekt nicht gleichzeitig fünf Handwerker bestellen müssen. Diese Frage nach Dienstleistungen aus einer Hand erfordert aber eine verstärkte Kooperation von Handwerksbetrieben.
Dies gilt insbesondere im Bauhandwerk. Aktuelle Zeitungsberichte sprechen davon, dass gerade beim Bauhandwerk ein besonders starker Auftragsrückgang zu verzeichnen ist. Andererseits können Kooperationen von Handwerksbetrieben dazu führen, dass neue Auftragsfelder erschlossen werden und damit Beschäftigung gesichert wird. Insofern ist die Kooperation von Betrieben ein zentraler Punkt.
Die Antwort der Landesregierung zeigt auf, dass erste Pilotprojekte auf den Weg gebracht wurden, die den Betrieben zum Beispiel durch Kooperation über das Internet neue Chancen eröffnen. Das ist gut, aber das allein reicht nicht aus. Wir müssen insbesondere fragen: Wer profitiert von solchen Projekten? Wird diese neue Art der Kooperation nur vom größeren Mittelständler, der 50 oder 100 Beschäftigte hat, genutzt, oder profitiert von diesen neuen Projekten auch der typische, das heißt der kleine Handwerksbetrieb? Bekanntlich hat ein Handwerksbetrieb im Schnitt nur etwa zehn Beschäftigte, und mehr als 90 % aller Handwerksbetriebe haben weniger als 20 Beschäftigte. Das Handwerk ist also im Bereich der kleinen Unternehmen stark vertreten. Wir müssen fragen, ob diese Art der Kooperationsförderung dieses Segment der vielen kleinen Betriebe erreicht. Wir sagen, die Politik muss ein besonderes Auge darauf haben, dass auch diese kleinen Betriebe die Informations- und Beratungsangebote zur Kooperation nutzen.
Dritter Punkt: Betriebsnachfolge. Bei rund einem Drittel der Handwerksbetriebe steht in den nächsten fünf bis zehn Jahren die Betriebsübergabe an. Dieses Problem ist seit langem bekannt. Doch viele Betriebe wissen noch nicht einmal, dass die Gründerprogramme selbstverständlich auch für Übernehmer und Übernehmerinnen zur Verfügung stehen. Wir begrüßen es deshalb, dass das immer wieder angekündigte Maßnahmenpaket für Übernehmer endlich vorliegt. Wir regen an, dass die Landesregierung sich bei der geplanten Public-Relations-Initiative ein Beispiel nimmt an dem, was in Nordrhein-Westfalen geschehen ist. Dort wurden vor zwei Jahren im Rahmen der Gründungsoffensive „Go!“ die Betriebe für das Thema Unternehmensnachfolge sensibilisiert und auf die Förder- und Beratungsangebote aufmerksam gemacht.
Doch unübersehbar sind auch die Mängel. Erster Punkt: Mit unkalkulierbarer Stop-and-go-Politik trägt die Landesregierung zur Verunsicherung der Betriebe bei. Im letzten halben Jahr war es das Aussitzen der Altbaumodernisierung, das Hickhack um die Fortführung des C1-Programms und auch die Kommunikation bei der Kürzung der Lehrlingsausbildung. Das alles verunsichert das Handwerk. Auch wenn nach dem jetzigen Stand im Ergebnis alles wieder eingerenkt wurde: Das Verfahren, wie da kommuniziert wurde, wie Handwerksbetriebe verunsichert wurden, das ist unsäglich.
Zweiter Punkt: Die Landesstiftung und die Auflage der Gemeinnützigkeit führen zu einer Bevorzugung der Forschungs- und Technologiepolitik gegenüber der Gewerbeförderung und damit auch zu einer Benachteiligung des Handwerks. Darauf werden wir ein Auge haben müssen. Darüber haben wir auch gestern schon debattiert.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Baden-Württemberg fördert das Handwerk nachdrücklich.
Das ist daran zu erkennen, dass wir 9,5 Handwerksbetriebe auf 1 000 Einwohner in Baden-Württemberg haben und damit eine Spitzenstellung in der Bundesrepublik einnehmen. In Baden-Württemberg hat das Handwerk schon lange Tradition. Daher ist Handwerkspolitik traditionell ein Schwerpunkt der baden-württembergischen Politik. Fast jeder vierte Arbeitsplatz ist, wie wir gehört haben, in BadenWürttemberg im Handwerk. Für die CDU-Fraktion ist es daher wichtig, das Handwerk zu stärken und eng mit ihm zusammenzuarbeiten. Wir, die FDP/DVP und die CDU, haben die Schwerpunkte in der Koalitionsvereinbarung darauf gelegt.
Mittelstand, Handwerk und freie Berufe sind die Basis des Wohlstands in unserem Land. Wir unterstützen sie mit unserer Politik und sorgen dafür, dass Ausbildung, Beschäftigung und Zukunftschancen vorhanden sind. Die Handwerksförderung stand in den vergangenen Jahren auf soliden Füßen. Die Handwerksförderung wird in den kommenden Jahren spürbar verbessert werden können, und zwar dank der Zukunftsoffensive III und dank der Umsetzung der Empfehlungen der Enquetekommission „Mittelstand“.
Vor einem Jahr haben wir das Mittelstandsförderungsgesetz reformiert und dabei aktuelle Entwicklungen der Wirt
schaft aufgegriffen und Förderschwerpunkte festgelegt. Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, berufliche Bildung, Unternehmensberatung, Forschung und Entwicklung und die Erschließung ausländischer Märkte gehören dazu. Dabei werden gerade kleinere und mittlere Unternehmen bevorzugt unterstützt. Bei den Handwerksbetrieben ist uns gerade die Unterstützung der Betriebsübernahmen wichtig. Diese müssen genauso gefördert werden – Herr Witzel hat es gesagt – wie Existenzgründungen.
In kommender Zeit stehen Betriebsübernahmen in enormer Zahl an. In dieser Wahlperiode ist aber auch die Konsolidierung des Haushalts sehr wichtig. Dazu müssen viele Gruppen beitragen. Bei der Handwerksförderung ist nur eine einzige Kürzung, nämlich bei den ÜBAs, vorgenommen worden, und diese Einsparwünsche gingen vom Wirtschaftsministerium aus. Die CDU-Fraktion hat immer gesagt, dass hier intensive Beratungen notwendig sind, um diese Kürzung zurückzunehmen. Wir sind derzeit dabei und guter Hoffnung,
Durch die Zukunftsinitiative werden wir trotz der Sparprogramme Akzente setzen können. 30 Millionen DM werden dort investiert, wo sie ertragreich angelegt werden können, nämlich bei der Ausbildung. Das ist ein enorm hoher Betrag. Allein 60 bis 70 % davon kommen dem Handwerk zugute.
Wenn man weiterhin sieht, dass allein 30 Millionen DM für Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung ausgegeben werden, dann erkennt man, dass das Handwerk für uns eine hohe Bedeutung hat.
Wenn man die 42 Millionen DM aufgrund von Empfehlungen der Mittelstandsenquete hinzunimmt, ergeben sich über 80 Millionen DM für die Förderung des Handwerks. Das ist ein enorm hoher Betrag.
Ich möchte aber auch zu bedenken geben, dass die Handwerksförderung nicht allein vom Geld abhängt. Einen hohen Anteil haben auch Imagepflege und Imagewerbung. Warum gehen denn gerade die Gewerbeförderung und das Gewerbe zurück? Das liegt einerseits an den wirtschaftlichen Veränderungen hin zu Dienstleistungen. Das liegt aber auch daran, dass es momentan nicht genug Nachwuchs gibt. Wenn man sieht, dass in den letzten Jahren allein die Zahl der bestandenen Meisterprüfungen auf die Hälfte zurückgegangen ist, und zwar trotz der Meisterförderung, dem Meister-BAföG, dann erkennt man, dass hier noch weitere Maßnahmen notwendig sind.
Es liegt aber auch daran, dass das Handwerk oft gesellschaftlich nicht genügend anerkannt ist und man als Akademiker ein vergleichsweise höheres Ansehen genießt. Demzufolge muss man gerade hier eine entscheidende Stütze schaffen. Es geht darum, eine entsprechende Aus