Protocol of the Session on December 12, 2001

Nach allen Zahlen! Das lässt sich nachrechnen.

(Abg. Hofer FDP/DVP: Nein! Stimmt nicht! Stutt- gart geht nicht unter 90 %!)

Lassen Sie mich auch noch ergänzen, dass die Gemeinderatsmehrheit in Stuttgart nicht entsprechend der Gesetzeslage abgestimmt hat. Man hat nicht gefragt: „Gibt es Wohnungsmangel in Stuttgart?“ Sogar von den CDU-Gemeinderäten wurde eingeräumt, dass es in Stuttgart Wohnungsprobleme gibt. Man hat nur gesagt: Wir wollen kein dirigistisches Mittel haben. Dass aber der Haus- und Grundbesitzerverband die Aufhebung der Verordnung gefordert hat, war für die CDU und die FDP/DVP entscheidend, weil eine Personenidentität mit dem Vorstand des Haus- und Grundbesitzervereins vorliegt.

(Unruhe bei der SPD)

Lassen Sie mich noch einen Blick in unser Nachbarland Bayern werfen, welches Sie sonst immer loben. Schauen Sie einmal nach Bayern! In Bayern ist die CSU eine Volkspartei – im Gegensatz zur CDU hier –

(Lachen bei der CDU)

ja! –, die dort auch die Mieter vertritt. In Bayern hat die Regierung vor kurzem für 30 Städte die entsprechenden Verordnungen wieder verlängert. In Baden-Württemberg ist dies nicht geschehen.

Ich sage Ihnen noch eines: In Bayern ist die CSU deswegen in den Großstädten noch vertreten, in Baden-Württemberg inzwischen weniger und hoffentlich bald nicht mehr.

Ich bitte also um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Mack.

(Unruhe – Abg. Kübler CDU: Sehr schön! Jawohl! Jetzt, Kollege Mack!)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nur – die Kollegen von der SPD sind sehr erregt – zwei Dinge sagen:

Das Erste ist – ich bitte die SPD, das zu bedenken, wenn sie nachher ihre Pressemitteilungen schreibt –:

(Abg. Kübler CDU: Die können nicht denken!)

Wenn wir heute beschließen würden, dass Heilbronn, dass Pforzheim, dass Reutlingen, dass Ulm in diese Verordnungen aufgenommen werden, dann wäre dies rechtswidrig und würden wir von der Landesregierung etwas Rechtswidriges verlangen. Das Ganze hätte überhaupt keinen Bestand, weil die Entscheidung innerhalb kürzester Zeit vor Gericht angefochten werden würde, und dann wäre die Sache wieder weg. Verabschieden Sie sich also von der Vorstellung, dass Sie in den Städten Heilbronn, Pforzheim, Reutlingen und Ulm mit der von Ihnen geforderten Aufnahme in die Verordnungen auch nur irgendetwas bewegen könnten.

(Beifall bei der CDU)

Das Zweite ist: Es verstärkt sich ganz enorm der Eindruck: Sie haben gemerkt, wie die Wohnungssituation in Deutschland ist, wie sich die Wohnungsbaupolitik der rot-grünen Bundesregierung darstellt. Jetzt haben Sie gemerkt, dass Bundestagswahlen bevorstehen, und jetzt haben Sie Angst.

(Beifall bei der CDU – Abg. Kübler CDU: So ist es! Jawohl!)

Deswegen empfehle ich Ihnen eines: Bitten Sie Ihre Kollegen – –

(Abg. Drexler SPD: Lassen Sie doch Ihre Reden nicht im Staatsministerium schreiben! Schreiben Sie doch Ihre Reden selbst!)

Ich schreibe alle meine Reden selbst. Herr Fraktionsvorsitzender, das mag bei Ihnen anders sein. Ich schreibe alle meine Reden selber.

(Beifall und Heiterkeit bei der CDU)

In diesem Sinne brauchen wir eine bessere Wohnungsbaupolitik in Deutschland.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Hofer FDP/ DVP – Abg. Drexler SPD: Keine Ahnung von der Sache!)

Das Wort erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Mehrländer.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die jetzt zur Debatte anstehenden Verordnungen laufen am 31. Dezember dieses Jahres aus. Daher sah es die Landesregierung als ihre Pflicht an, hier neue Verordnungen zu prüfen und zu beschließen, damit keine Lücke entsteht. Dies haben wir auch getan.

Zum Auswahlverfahren – und ich glaube, das war ja ein Kern der bisherigen Debatte – möchte ich zunächst einmal festhalten, dass es sowohl auf qualitative als auch auf quantitative Aspekte ankommt, die nämlich auf eine besondere Gefährdung der Wohnungsversorgung hindeuten. So verlangt es auch das Bundesgesetz. Diese Kriterien sind: die Lage der Städte im Verdichtungsraum, ihre Funktion als Oberzentrum, ihre Funktion als Universitätsstadt und der rechnerische Versorgungsgrad der Haushalte mit Wohnungen.

Das heißt, es sind zwei Schritte zu vollziehen: Zum einen muss der Versorgungsgrad der Haushalte auf Landesebene geprüft werden. Dabei zeigt es sich, dass in den Großstädten mit ihrer zentralen Funktion bzw. mit ihrer Funktion als Universitätsstadt durchaus besondere Anspannungen des Wohnungsmarkts verbunden sind. Sie können zu einem erheblichen Umnutzungsdruck auf den preiswerten Wohnungsbestand und zur Gefahr von Verdrängungsprozessen führen.

Bei den meisten der Städte, die jetzt aufgenommen wurden, liegt dieser rechnerische Versorgungsgrad deutlich unter 90 % der Haushalte. Ganz kurz dazu: Er berechnet sich aus der Zahl der Wohnungen im Verhältnis zur Zahl der rechnerisch ermittelten Haushalte. Warum betone ich „rechnerisch“? Die letzte Totalzählung fand 1987 statt. In den Jahren danach mussten wir mit dem Mikrozensus und mit Gemeindegrößenzahlen arbeiten. Dieser rechnerische Versorgungsgrad ist übrigens schon 1993 festgelegt worden.

In den meisten Städten, die jetzt zur Diskussion stehen, liegt der rechnerische Versorgungsgrad deutlich unter 90 % der Haushalte. Das gilt für die Städte Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Konstanz und Tübingen. Diese Städte haben ihre Aufnahme in die Gebietskulisse der Verordnung auch selbst für notwendig gehalten.

Das entspricht dem zweiten Schritt, der qualitativen Prüfungsebene der Teilräume der Städte, die von den Kommunen mit gestaltet sind.

(Abg. Hofer FDP/DVP: So ist es!)

Damit komme ich jetzt zu den beiden Städten Karlsruhe und Stuttgart. Dort liegt der rechnerische Versorgungsgrad, den ich Ihnen gerade erläutert habe, zwischen 90 und 93 % der Haushalte, wenn – das ist neu – eine Fluktuationsreserve von 3 % der Wohnungen zugrunde gelegt wird. Alle wissenschaftlichen Untersuchungen sagen nämlich, dass ein funktionierender Wohnungsmarkt eine solche Fluktuationsreserve von 3 % braucht.

Angesichts der rechnerischen Unsicherheit, die ich skizziert habe, hält es die Landesregierung für vertretbar, dass für Städte mit einem Wohnungsversorgungsgrad von 90 bis 93 % ein Korridor eröffnet wird – auch das ist neu –, mit dem die Einschätzung der örtlichen Wohnungsmarktsituation durch die Kommune selbst, trotz dieser quantitativen Ermittlung, stärkere Berücksichtigung findet. Sie sehen, wir führen beides zusammen und haben uns große Mühe damit gegeben.

Nun haben uns beide Städte, Karlsruhe und Stuttgart, mitgeteilt, dass sie es nach eigener Einschätzung nicht für erforderlich halten, in die Gebietskulisse einbezogen zu werden. Ein entsprechender Brief des Wirtschaftsbürgermeisters der Stadt Stuttgart, Herrn Dr. Blessing, liegt uns vor.

Jetzt komme ich zu Mannheim: Demgegenüber hat sich Mannheim für eine Wiederaufnahme ausgesprochen und dabei auch qualitativ argumentiert: mit seiner zentralen Funktion, mit der besonderen Einkommensstruktur, mit den besonderen Sozialstrukturen seiner Einwohner. Deswegen haben wir dem entsprochen und Mannheim in die Gebietskulisse aufgenommen. Sie sehen, wie sorgfältig wir gearbeitet haben, Herr Abg. Nagel.

Die Städte Heilbronn, Pforzheim, Reutlingen und Ulm werden, da ihr Wohnungsversorgungsgrad deutlich über der Grenze von 93 % liegt, außerhalb der Gebietskulisse verbleiben.

Herr Staatssekretär Dr. Mehrländer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Gaßmann?

Ja, bitte.

Bitte schön, Herr Gaßmann.

Herr Staatssekretär, Sie haben gerade aus einem Brief von Bürgermeister Dr. Blessing zitiert. Ist es richtig, dass Herr Bürgermeister Blessing in diesem Brief mitgeteilt hat, dass es die Gemeinderatsmehrheit nicht für notwendig halte, die Stadt in die Gebietskulisse einzubeziehen?

Richtig.

Das war aber nicht die Meinung von Bürgermeister Blessing und der Verwaltung.

Nein. Aber, Herr Abg. Gaßmann, ich habe gesagt – –

(Große Unruhe bei der CDU – Glocke der Präsi- dentin)

Meine Damen und Herren, ich darf um Ruhe bitten, damit der Herr Staatssekretär fortfahren kann.

Ich habe den Inhalt dahin gehend mitgeteilt, dass Herr Bürgermeister Blessing für die Stadt erklärt hat, die Landeshauptstadt wolle nicht in die Verordnung aufgenommen werden.

(Abg. Pfister FDP/DVP: Jetzt ist es korrekt! – Glocke der Präsidentin)

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Herrmann?