Vor diesem Hintergrund muss man sich den Gesetzentwurf von Rot-Grün anschauen. Ich sage, es sind einige sehr akzeptable Ansätze darin.
Dazu gehört nicht nur, dass dieser Wust von Aufenthaltstiteln, den wir bisher hatten, von fünf auf zwei reduziert wird. Dazu gehört nicht nur, dass es sinnvoll ist, zum Beispiel ein Bundesamt für Migration zu schaffen, um diese Bündelungsaufgaben zu konzentrieren. Dazu gehört auch, dass wir jetzt endlich ausländischen Studierenden die Möglichkeit geben, nach ihrer Ausbildung in Deutschland zu arbeiten.
Dazu gehört, dass Asylverfahren beschleunigt werden, meine Damen und Herren. Dazu gehört insbesondere, dass sich in der Zukunft – und das ist ganz wichtig – Anträge auf Asyl und Anträge auf Zuwanderung gegenseitig ausschließen, weil ein unsinniger Asylantrag im Blick auf Zuwanderungsmöglichkeiten in der Zukunft ausgeschlossen werden kann.
Dazu gehört aber insbesondere die Integration. Meine Damen und Herren, wir sind uns einig: Die Integrationsfähigkeit ist ein entscheidender Punkt für Zuwanderung, sie ist gewissermaßen eine Messlatte. Es ist gut, dass Integration jetzt zum ersten Mal als eine gesetzliche Maßnahme definiert wird.
Deshalb bin ich froh, dass dieser Integrationsanspruch jetzt drin ist und dass auch die Integrationsanforderungen drin sind. Was ich allerdings von dem Gesetz noch erwarte – das muss auch klar sein –: Man darf nicht einfach Ja zur Integration sagen, sondern man muss auch sagen: Derjeni
Ich sage Ihnen jedenfalls: Wer als Ausländer zu uns kommt und erkennbar diese Angebote nicht annimmt, der hat zum Beispiel kein Recht, dass sein Aufenthaltsstatus in Deutschland verfestigt wird.
Die Zuwanderung von Arbeitskräften ist angesprochen worden. Meine Damen und Herren, es geht längst nicht mehr allein um die Greencard-Inhaber – die sind im Augenblick gar nicht mehr so wichtig, wie Sie alle wissen –, viel wichtiger ist aus meiner Sicht, dass wir gerade in der mittelständischen Wirtschaft, im Handwerk, in der Gastronomie und in anderen Bereichen Arbeitskräfte brauchen. Auch hier ist ja nicht vorgesehen, das Tor gewissermaßen sperrangelweit aufzumachen.
(Abg. Bebber SPD: Jetzt schauen Sie doch einmal nach rechts! – Abg. Capezzuto SPD: Die begreifen es nämlich nicht!)
Auch hier geht es um eine begrenzte Zahl von Fällen. Auch hier ist übrigens eine befristete Aufenthaltserlaubnis vorgesehen.
Wir müssen allerdings noch dringend – das ist noch nicht geregelt – folgenden Tatbestand regeln: Wir haben nach wie vor noch Bosnienflüchtlinge, Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien in Deutschland. Das sind Leute, die seit Jahr und Tag in Brot und Arbeit sind.
Das sind Leute, die dem Steuerzahler noch nie mit auch nur einer müden Mark auf der Tasche gelegen sind.
Es macht doch keinen Sinn, solche Leute, die wir erkennbar hier brauchen, erst nach Hause zu schicken
Meine Damen und Herren, wir sind uns einig: Familiennachzug muss sich auf die Kernfamilie beschränken. Zur Kernfamilie gehören Eltern und Kinder. Jetzt bitte ich doch darum, sich einmal klar zu machen, dass das Gesetz allein an der Frage des Nachzugsalters nicht scheitern darf.
Die Süssmuth-Kommission hat vorgeschlagen, den Nachzugsanspruch bis maximal zum 18. Lebensjahr vorzusehen.
sind 10 Jahre vorgeschlagen worden. Die Müller-Kommission wiederum hat 12 Jahre vorgeschlagen. Wir haben immer 16 Jahre vorgeschlagen.
Jetzt wird ein Kompromiss vorgelegt, wonach ein Nachzugsanspruch bis zum 14. Lebensjahr vorgesehen ist.
Meine Damen und Herren, allein an dieser Frage – ob 12, 14 oder 16 Jahre – darf ein solches für die Bundesrepublik Deutschland wichtiges Gesetz nicht scheitern.
Herr Kollege Heinz, ich habe die Debatte vom 19. Juli hier in diesem Haus, als es um das Thema Zuwanderung ging, noch einmal ganz, ganz genau nachgelesen. Ich bin nach wie vor der Überzeugung,