Wir stimmen zunächst über den Geschäftsordnungsantrag ab, den Herr Abg. Hauk für die CDU-Fraktion gestellt hat. Wer für die Überweisung des Abschnitts II des Antrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/19, an den Sozialausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Die Jastimmen waren die Mehrheit. Abschnitt II des Antrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/19, ist zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss überwiesen.
Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das Erste war die Mehrheit, der Antrag wird zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss überwiesen.
Meine Damen und Herren, darf ich um Ruhe bitten, damit wir in der Tagesordnung zügig fortfahren können.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie um Ruhe bitten, damit wir in der Tagesordnung zügig fortfahren können.
a) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr – Atomkraftwerke als mögliches Ziel terroristischer Angriffe – Drucksache 13/282
b) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr – Gefährdung der Atomkraftwerke in Baden-Württemberg durch Terroranschläge – Drucksache 13/309
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung je fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Wer in der Bundesrepublik Kernkraftwerke betreibt, muss nach dem Stand von Wissenschaft und Technik Vorsorge betreiben, damit Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren dieser Energiequelle geschützt werden. So steht es im Atomgesetz. Die schrecklichen Ereignisse vom 11. September erfordern im Bereich dieser Vorsorge ein Umdenken. Terroranschläge – darauf haben Atomkraftkritiker schon vor Jahrzehnten hingewiesen – stellen für Atomkraftwerke ein deutliches Risiko dar.
Das aber, was am 11. September in New York und Washington geschah, übersteigt schlimmste bisherige Befürchtungen. Durch diese Terroranschläge, also den Einsatz von Passagiermaschinen als fliegende Bomben, rückt ein Schadensereignis für Atomkraftwerke in den Bereich des Möglichen, das bisher unter Restrisiko subsumiert wurde.
Bekanntlich handelt es sich beim Restrisiko um die Folgen von Ereignissen, die zwar theoretisch denkbar sind – wie zum Beispiel der Einschlag eines Meteors in ein AKW –, deren Wahrscheinlichkeit aber so gering ist, dass sie im Sicherheitskonzept nicht berücksichtigt werden müssen.
Bis zum 11. September konnten wir guten Gewissens auch den gezielten Absturz einer Passagiermaschine auf ein AKW unter dem Restrisiko subsumieren.
Jetzt – und das ist eine Folge der Terroranschläge – ist das aber nicht mehr möglich. Jetzt müssen solche Ereignisse im Sicherheitskonzept von AKWs berücksichtigt werden. Die Atomkraftwerke im Land sind aber gegen einen solchen Anschlag nicht ausgelegt, und das bedeutet: Im Augenblick klafft eine Lücke im Sicherheitskonzept dieser Anlagen.
Wie lässt sich diese Sicherheitslücke schließen? Wenn wir ehrlich sind, müssen wir feststellen: Wir alle sind zunächst
ratlos. Ich wiederhole: Wir alle sind zunächst einmal ratlos. Es gibt keine Lösung, die diese Sicherheitslücke sofort und perfekt schließen kann.
In dieser Situation, in der es keine optimalen Lösungen gibt, schlagen wir von der Grünen-Fraktion folgende Schritte vor:
Erstens: Wirkliche Sicherheit vor Terroranschlägen auf Atomkraftwerke wird es nur dann geben, wenn die Nutzung der Atomkraft beendet wird.
Wir fordern daher die Landesregierung auf, ihre Ablehnung des Atomkonsenses aufzugeben und daran mitzuarbeiten, dass die darin vereinbarte Stilllegung von AKWs beschleunigt vollzogen wird.