Herr Minister, mir fehlt allein aufgrund der gesparten Kilometer, wenn man Stuttgart nicht umfährt, der Glaube, dass 20 € wirklich jemanden abschrecken könnten. Ich bitte Sie, zum einen schriftlich die Frage zu beantworten, wie hoch das Bußgeld ist, und zum anderen darzulegen, ob angesichts des Vabanquespiels von 700 Kontrollen in drei Monaten darüber nachgedacht wird, Verstöße doch zu erfassen, um Mehrfachtäter davon abzuhalten, das Durchfahrverbot weiterhin zu missachten.
Frau Kollegin Weckenmann, ich habe ad hoc große Bedenken, Ihrem Petitum zu folgen und die Lkw-Fahrer, die gegen das Durchfahrverbot verstoßen, auch dann zu erfassen, wenn das Bußgeld unterhalb der eintragungsfähigen Grenze liegt. Aber ich werde das selbstverständlich mit den Fachleuten erörtern. Ich hielte mehr davon, die Höhe des Bußgelds so festzusetzen, dass es sich
Wenn einer zurückgeschickt wird und dann außen herum fahren muss, verliert er so viel Zeit, dass er sich überlegt, ob er den Verstoß gegen das Durchfahrverbot künftig vorsätzlich fortführen will.
Ich habe schon ein bisschen Vertrauen. Ich glaube, dass es häufig Gedankenlosigkeit ist und man erst einmal die Erfahrung gemacht haben muss, bis sich das Verbot einprägt, und dann wird die Zahl der Verstöße schon abnehmen. Aber das werden wir sehen. Lassen Sie uns die Daten erheben. Wenn einige Zeit vergangen ist, werden wir sehen, ob die Entwicklung nach oben oder nach unten geht.
Noch einmal: Die Kontrolldichte halte ich für absolut ausreichend. Unsere Polizei kann die Kontrollen leisten. Man muss nicht bei jeder Aufgabe, die sich neu stellt – und Verkehrskontrollen sind überhaupt keine neue Aufgabe für die Polizei –, nach zusätzlichem Personal schreien. Damit lösen wir in unserem Staat die uns gestellten Aufgaben nicht.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. K a r l W i l h e l m R ö h m C D U – M i t t e l a u s s t a t t u n g i m B u n d e s f e r n s t r a ß e n b a u
In welchen Jahren im Zeitraum von 2001 bis 2006 hat der Bund zur Realisierung der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen Bundesfernstraßenbauprojekte im Land mindestens die erforderlichen 330 Millionen € zur Verfügung gestellt?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Morgen ist Schmotziger Donnerstag, und jetzt gibt es hier noch nicht einmal einen Sprudel.
Ich darf namens der Landesregierung die Anfrage des Kollegen Karl-Wilhelm Röhm wie folgt beantworten:
Um die Projekte des Vordringlichen Bedarfs, also Bedarfsplanmaßnahmen, während der Laufzeit des Bundesverkehrswegeplans bis 2015 einigermaßen zeitgerecht finanzieren zu können, sind für den Neubau und die Erweiterung von Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg Investitionsmittel in Höhe von 330 Millionen € pro Jahr erforderlich. Die Mittelzuweisungen des Bundes für den Neubau und die Erweiterung von Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg liegen im Zeitraum 2001 bis 2005 zwischen 153 Millionen € und 247 Millionen € jährlich, im Jahresdurchschnitt also bei 181 Millionen € und somit deutlich unter dem erforderlichen Betrag von 330 Millionen €.
Für 2006 gibt es bisher nur eine „Mittelannahme“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Höhe von 145 Millionen €. Konkrete Haushaltsansätze existieren bisher nicht, weil das Bundeskabinett den Entwurf des Bundeshaushalts 2006 erst Ende Februar 2006 beraten und beschließen wird. Die Verabschiedung des Bundeshaushalts ist für Juli 2006 vorgesehen. Das Innenministerium geht aufgrund des neuen 4,3-Milliarden-€-Programms des Bundes davon aus, dass die Mittel des Bundes für den Neubau und die Erweiterung von Bundesfernstraßenprojekten in Baden-Württemberg für 2006 letztlich deutlich höher liegen könnten.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die jährliche Refinanzierungsrate für die drei privat vorfinanzierten Bedarfsplanmaßnahmen in Baden-Württemberg seit 2001 im Durchschnitt rund 58 Millionen € betragen hat. Diese Refinanzierung ist in den oben dargestellten Beträgen, Herr Kollege Röhm, nicht enthalten.
Herr Verkehrsminister, ist Ihnen bekannt, dass Ihr Vorvorgänger im Amt in der Landtagssitzung am 26. März 2003 eine Wette angeboten hat? Sie lautete: Für den Fall, dass es in einem der Jahre bis zum Ende dieser Legislaturperiode für Baden-Württemberg tatsächlich einmal 330 Millionen € an Bundesmitteln für den Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen gibt, gehen er – Ihr Vorvorgänger – und ich eine Woche zum Arbeiten in den Straßenbau; für den Fall, dass das nicht der Fall ist, gehen die Herren Drexler und Göschel eine Woche zum Arbeiten in den Straßenbau.
Zweite Frage: Könnten Sie uns bitte sagen, wer die Wette gewonnen hat: Uli Müller und Scheuermann oder Drexler und Göschel?
Herr Kollege Scheuermann, obwohl diese Wette seither im Verkehrsministerium als geheimste Verschlusssache behandelt wird, ist mir der Inhalt dieser Wette gleichwohl bekannt.
Möglicherweise gibt es da noch eine gewisse Einflussnahmemöglichkeit, weil ich die Kollegen Drexler und Göschel schon gern einmal schaffen sehen würde.
Herr Minister, ist das so zu verstehen, dass die Herren Abg. Müller und Scheuermann die Wette verloren haben, falls im Jahr 2006 mehr als 330 Millionen € geliefert werden?
Stichtag ist, Herr Kollege Scheuermann, der Tag der Landtagswahl. Das ist der 26. März. Es ist also noch nicht aller Tage Abend, Herr Kollege Palmer. Auch Sie dürfen noch Hoffnung schöpfen.
(Abg. Junginger SPD: Jetzt kneifen sie! Ab in den Straßenbau! – Abg. Wieser CDU: Dann hat der Drexler wenigstens eine Aufgabe!)