Protocol of the Session on February 22, 2006

Berichterstatter: Abg. Stickelberger

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich Herrn Abg. Blenke das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit diesem kleinen Gesetzentwurf wird geregelt, dass künftig für mehrere Amtsgerichte ein gemeinsamer Bereitschaftsdienst eingerichtet werden kann. Dieser Gesetzentwurf ist sinnvoll. Deswegen wird ihm die CDU-Fraktion zustimmen.

Ich bitte Sie, für etwaigen Applaus Platz zu behalten.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Stickelberger.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Namens der SPD-Fraktion erkläre ich ebenfalls die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen)

Wem darf ich für die Fraktion der FDP/DVP das Wort erteilen? – Herr Abg. Theurer, bitte schön.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Einen Satz, bitte!)

Wir haben vereinbart, dass wir uns auf einen Satz beschränken. Auch die FDP/DVP-Fraktion kann diesem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen – Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Das war gut! – Heiterkeit)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Oelmayer.

(Zuruf von der CDU: 108!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch wenn es mir lieber gewesen wäre,

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: 108!)

wenn wir die Bereitschaftsdienste bei den Amtsgerichten auf weniger Amtsgerichte hätten übertragen können, werden wir trotzdem dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Sei- metz CDU: Sehr gute Rede!)

Das Wort erteile ich Herrn Minister Dr. Goll.

(Abg. Pauli CDU: Abschiedsrede, dauert länger! – Heiterkeit – Vereinzelt Beifall – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Das ist gar nicht witzig! – Zuruf des Abg. Döpper CDU – Unruhe – Glocke der Präsi- dentin)

Das Wort hat Herr Minister Professor Goll.

Das stimmt natürlich, Herr Pauli. Mancher hat aber vielleicht dieser Tage seine letzte Rede gehalten und weiß es gar nicht.

(Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Der ist doch gar kein Abgeordneter!)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung bedanke ich mich bei allen Fraktionen für ihre Unterstützung.

(Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/5005.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 13/5166. Der Ständige

(Stellv. Präsidentin Christa Vossschulte)

Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

Kann ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stellen? –

(Zurufe: Ja!)

Das ist der Fall. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetzentwurf wurde einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 22. Februar 2006 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.

Damit ist Punkt 8 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu der Mitteilung des Innenministeriums vom 1. Februar 2006 – Bericht über die Anwendung des § 23 a des Aufenthaltsgesetzes in Baden-Württemberg – Drucksachen 13/5112, 13/5142

Berichterstatter: Abg. Zimmermann

Das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Wem darf ich in der Aussprache das Wort erteilen? – Herr Abg. Zimmermann, bitte schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Debatten, die recht zügig vorangegangen sind, in dieser Weise fortsetzen.

(Abg. Hillebrand CDU: Sehr gut!)

Gemäß § 23 a des Aufenthaltsgesetzes hat Baden-Württemberg eine Härtefallkommission eingerichtet. Wir haben am 8. Februar 2006 im Innenausschuss die Mitglieder der Härtefallkommission gesehen und den Bericht des Vorsitzenden, Dr. Wais, gehört. Ich kann Ihnen versichern: Diese Härtefallkommission ist die unabhängigste Kommission in ganz Deutschland. Kein Regierungsmitglied ist darin vertreten, auch kein Abgeordneter. Ich weiß, Sie verweisen dann auf Herrn Abg. Hofer. Herr Hofer wird in der Härtefallkommission weitermachen, aber nicht mehr als Abgeordneter dieses Landtags.