Herr Kollege Gall, ich würde Ihnen diesen kleinen Triumph ja gönnen, gerade weil es die letzte Sitzung ist. Aber es stimmt eben nicht. Ich habe jetzt mit dem kleinen Geschenk des Landesfeuerwehrverbands insgesamt drei Rauchmelder, obwohl ich nur einen bräuchte. Dazu bin ich noch Nichtraucher. Aber ich habe drei. Um Ih
Meine Damen und Herren, bereits im November 2002 hat sich die Bauministerkonferenz – dies will ich gleich zu Beginn einmal richtig stellen – dafür ausgesprochen, von einer gesetzlichen Verpflichtung abzusehen. Dieser Beschluss wurde im Mai 2004 von demselben Gremium bestätigt. Die Bauministerkonferenz hat auch nach erneuter Diskussion Anfang dieses Monats keinen Anlass gesehen, von ihrer Haltung abzugehen. Auch hier in diesem Haus wurde vor etwa zwei Jahren ein entsprechender parlamentarischer Antrag behandelt. Der Landtag hatte sich damals aus den gleichen Beweggründen wie die Bauministerkonferenz gegen einen verpflichtenden Einbau ausgesprochen.
An den Gründen, die gegen eine solche gesetzliche Verpflichtung sprechen, hat sich ja überhaupt nichts geändert. Ich bin deshalb weiterhin der Auffassung, dass eine gesetzliche Verpflichtung unverhältnismäßig wäre. Darin läge eine deutliche Verschärfung der bisherigen Brandschutzanforderungen für den allgemeinen Wohnungsbau. Denn Kollege Kurz hat – wenn auch mit anderen Worten – völlig zu Recht auf folgenden Sachverhalt hingewiesen: Bei einem gesetzlich vorgeschriebenen Einbau nimmt die sicherheitstechnische Bedeutung der Melder deutlich zu. Damit aber können die Wartung und die Instandhaltung meines Erachtens nicht mehr dem Eigentümer oder dem Mieter allein überlassen bleiben, insbesondere dann nicht, wenn der Einbau nicht freiwillig und nicht aus Überzeugung erfolgt.
(Abg. Gall SPD: Es werden doch sonstige Festset- zungen der Landesbauordnung auch nicht über- prüft!)
Insofern wäre sicherzustellen, dass die ordnungsgemäße Funktion regelmäßig – zum Beispiel durch die Baurechtsbehörden oder durch beauftragte Sachverständige – kontrolliert wird. Dies wäre eine spürbare Belastung für die Bürger, die natürlich auch zusätzliche Kosten verursachen würde.
Interessanterweise – vorhin wurde der Mieterbund angesprochen – sind sich in dieser Frage auch Mieter und Hauseigentümer einig. Sowohl der Eigentümerverband Haus & Grund als auch der Deutsche Mieterbund haben sich nach der Brandkatastrophe in Köln Ende Dezember gegen zusätzliche bürokratische Regelungen und gesetzliche Verpflichtungen ausgesprochen. Die Verbände, meine Damen und Herren, bevorzugen vielmehr Lösungen auf der Grundlage von Freiwilligkeit – ich füge hinzu: auf der Grundlage von Vernunft.
Aber der Landesfeuerwehrverband geht mit den Weg – die Aktion unterstreicht dies –, der zunächst einmal an die
Vernunft und an die Freiwilligkeit appelliert. Wir werden sehen, wie weit wir auf diesem Weg vorankommen.
Seit Oktober 2005 betreibt das Innenministerium nun im Zusammenwirken mit dem Landesfeuerwehrverband und der Sparkassenversicherung eine landesweite Informationskampagne, die über die Vorteile von Rauchmeldern aufklärt. Im Rahmen dieser Kampagne werden ja auch zum Beispiel allen Feuerwehren im Land kostenlos Rauchmelder zur Verfügung gestellt.
Ich bin also davon überzeugt: Ein Wohnungsnutzer trägt nur dann dafür Sorge, dass diese Geräte ordnungsgemäß betrieben und instand gehalten werden, wenn er selbst von den Vorteilen dieser Geräte überzeugt ist. Nur wenn er davon überzeugt ist, wird er auch dafür Sorge tragen, dass sie funktionsfähig bleiben und ordnungsgemäß instand gehalten werden. Ansonsten nutzt Ihnen bei diesen Dingen die gesetzliche Verpflichtung nichts, insbesondere wenn jedem klar ist, dass die Einhaltung dieser gesetzlichen Verpflichtung in dem Umfang, wie es dann erforderlich wäre, überhaupt nicht gewährleistet werden kann. Da bin ich bei der Feststellung des Kollegen Hofer:
Wenn ein Gesetz nicht auf die Einhaltung hin überprüft und kontrolliert werden kann, dann ist es besser, kein Gesetz zu machen.
Ich will noch eines hinzufügen, wenn Sie, Frau Präsidentin, dies gestatten: Der Kollege Kurz hat zu Recht darauf hingewiesen, dass jetzt zusätzlich ein sehr erfolgversprechender Weg beschritten wird, der uns sicherlich sehr viel näher an das Ziel führen wird als alle anderen Bemühungen, nämlich eine versicherungsrechtliche, versicherungstechnische Lösung zu finden. Wenn sich erst einmal an den Gebühren, die man für die Versicherung entrichtet, etwas nach unten ändert, werden sehr viele sehr schnell bereit sein, auf diesen Zug aufzuspringen.
Lassen Sie uns einmal mit der Versicherungswirtschaft diese Gespräche führen. Dann werden wir Ihnen die Ergebnisse mitteilen.
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 13/5063.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 13/5143. Der Innenausschuss
empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Kann ich den Gesetzentwurf insgesamt zur Abstimmung stellen? –
Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 13/5063, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. –
Wir haben jetzt noch über den zum Gesetzentwurf eingebrachten Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/5175, abzustimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Entschließungsantrag wurde mehrheitlich zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg – Drucksache 13/5083
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema ist bekannt. Frau Rastätter, wir haben schon viele Male darüber diskutiert.
Ich möchte Ihnen den guten Willen nicht absprechen. Aber Sie sind mir sicher nicht böse, dass ich trotzdem noch lange nicht zustimmen kann.
Noch nicht? Ich weiß nicht, ob ich dem Landtag so lange angehören werde, dass ich jemals zustimmen kann.
Frau Rastätter, Sie postulieren faktisch das Konzept einer integrierten Gesamtschule als einer zusätzlichen Säule des gegliederten Schulwesens, zumindest was die Sekundarstufe I betrifft. Wenn wir uns die Ergebnisse anschauen, die Bayern und Baden-Württemberg in dieser berühmten Studie erzielt haben und die uns allen bekannt sind, wurde doch eindrucksvoll die Überlegenheit der Länder bestätigt, die ein dreigliedriges Schulsystem haben.
Die Basisschule, die Sie vorschlagen, kann bei gleichem Ressourceneinsatz den verschiedenen Begabungen der Schüler in einem integrierten Schulwesen nicht in dem Maße gerecht werden, wie es unserer Meinung nach das gegliederte Schulwesen leisten kann. Wenn ungleiche individuelle Lernvoraussetzungen schulisch gleich behandelt werden, führt dies aus unserer Sicht eher zu einer weiteren Vergrößerung durchaus unerwünschter Leistungsunterschiede. Darauf haben empirische Bildungsforscher immer wieder hingewiesen.