Zu b: Die Aussage trifft nicht zu. Die Landesregierung tritt nach wie vor gemeinsam mit der Region Rhein-Neckar und mit Nachdruck für eine rasche Realisierung der Neubau
strecke Rhein/Main–Rhein/Neckar ein. Mit gleichem Nachdruck lehnt die Landesregierung eine Umfahrung Mannheims ab. An dieser Haltung hat die Landesregierung auch in den jüngsten Kontakten gegenüber Bund und Bahn festgehalten.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Damit ist auch diese Mündliche Anfrage beantwortet.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg – Drucksache 13/5063
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Dieser einfache Kernsatz, den wir gern in der Landesbauordnung verankert haben möchten, ist Inhalt unseres Gesetzentwurfs. Weil ich Optimist bin, habe ich – das muss ich Ihnen sagen – bis vor kurzem wirklich noch die Hoffnung gehabt, dass sich dieses Parlament am letzten Sitzungstag der 13. Wahlperiode des Landtags von BadenWürttemberg noch einmal zu einer Sternstunde der parlamentarischen Verantwortung zusammenraufen
meinetwegen auch einem gemeinsamen Gesetzentwurf, wie ich es in der letzten Sitzung des Innenausschusses ja angeboten habe, einem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, der unter Fachleuten völlig unstrittig ist
und bei dem völlig unstrittig ist, dass seine Realisierung die gegenwärtige Zahl von jährlich etwa 50 Brandtoten in Baden-Württemberg – wohlgemerkt jährlich! – deutlich verringern könnte.
Sie wollen dies offensichtlich nicht und verweigern etwas, was andere Bundesländer inzwischen parteiübergreifend fertig gebracht haben.
Ich sage Ihnen auch: Weitere Bundesländer werden dem positiven Beispiel von Rheinland-Pfalz, Hessen, Hamburg, Schleswig-Holstein, des Saarlandes und von NordrheinWestfalen folgen.
Selbst der Bundesinnenminister, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, nämlich Herr Schäuble – der gehört der CDU an –, hat in der „Südwest Presse“ vor wenigen Tagen die Länder aufgefordert, für eine gesetzliche Regelung der Einführung von Rauchwarnmeldern Sorge zu tragen.
Deshalb bin ich mir sicher: Über kurz oder lang, früher oder später wird Baden-Württemberg das – dann leider als Nachzügler – auch tun.
Meine Damen und Herren, obwohl wir immer gesagt haben, dass wir auf die pädagogische Wirkung dieses Gesetzes bauen, führen Sie immer wieder und vermutlich auch heute wieder – und das ist eigentlich das einzige Gegenargument, das Sie bringen – Bürokratismus und Verwaltungsaufwand ins Feld.
Darüber hinaus hat mir der eine oder andere Wortbeitrag im Innenausschuss auch gezeigt, dass es nach wie vor Abgeordnete gibt, die noch nicht begriffen haben, welche Wirkung diese Rauchwarnmelder eigentlich erzeugen und wofür sie da sind.
Niemand denkt daran, meine Damen und Herren, liebe Frau Fauser, diese auf die Leitstellen der Feuerwehren aufzuschalten, sondern sie haben einzig und allein den Zweck, Menschen in ihren Wohnungen auf Gefahren aufmerksam zu machen. Hierbei geht es insbesondere – das sieht man, wenn man sich die Zusammensetzung der Todeszahlen anschaut – um ältere Menschen und um Kinder.
Allein 70 % der 50 Brandtoten in Baden-Württemberg kommen – nämlich durch den gefährlichen Brandrauch – nachts zu Tode, obwohl nur 30 % der Brände nachts stattfinden. Um den Schutz vor Brandrauch geht es bei der Einführung von Rauchwarnmeldern.
Deswegen will ich und muss ich noch einmal sagen, dass sich die Gegenargumentation „Bürokratismus und Verwaltungsaufwand“ bei 50 Brandtoten im Jahr eigentlich verbietet.
Ihr Ja, meine Damen und Herren, zu unserem Gesetzentwurf würde nicht nur dazu beitragen, Menschenleben zu retten, sondern würde auch ein Stück weit mehr Sicherheit für die Einsatzkräfte vor Ort, nämlich für Ihre Feuerwehrangehörigen in den Städten und Gemeinden, bedeuten.
Denn wenn sich Menschen aufgrund frühzeitiger Warnung durch Rauchwarnmelder noch rechtzeitig, also noch vor Eintreffen der Feuerwehr, in Sicherheit bringen können, minimiert das auch das Einsatzrisiko der Einsatzkräfte, das heißt Ihrer Feuerwehrmänner und -frauen vor Ort.
Wenn nämlich ein Einsatzbefehl lautet: „Menschenleben in Gefahr!“, dann gehen unsere Kräfte zwangsläufig ein höheres Risiko ein, als wenn dies nicht der Fall ist.
Ihren Entschließungsantrag, meine Damen und Herren, lehnen wir ab, weil er von Ihrem Nein zu unserem Gesetzentwurf ablenken soll und weil es aufgrund von Werbemaßnahmen keine neuen Erkenntnisse geben wird. Denn Werbemaßnahmen finden seit vielen Jahren, seit Jahr und Tag statt, und auch Ihr Appell an die Versicherungswirtschaft wird nicht fruchten; denn von dort werden Sie zur Antwort bekommen, dass Rabatte bei Hausratversicherungen und Gebäudebrandversicherungen bei einer Größenordnung von 50 € Jahresbeitrag überhaupt nicht mehr möglich sind.
Deshalb: Wenn Sie, meine Damen und Herren, es ernst meinen und daran interessiert sind, den bisherigen unbefriedigenden Zustand, dass nur in 10 % der Haushalte in Baden-Württemberg oder in Deutschland Rauchwarnmelder vorhanden sind, ändern wollen, sollten Sie jetzt die letzte Gelegenheit wahrnehmen, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen, worum ich Sie nochmals bitte.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Verehrter Herr Kollege Gall, mir tut es fast Leid, dass wir Ihnen diese Freude nicht machen können.