Protocol of the Session on February 22, 2006

An dessen Novellierung waren die Länder beteiligt. Herr Kollege Teßmer, Sie wissen doch so gut wie wir, dass wir auch auf massiven Druck von Baden-Württemberg hin bei der Novellierung zwei ganz zentrale Elemente neu einge

(Minister Hauk)

bracht haben. Das eine zentrale Element war die Förderung der Großen Wasserkraft, die bisher nicht enthalten war.

(Zurufe von der SPD, u. a.: Geschichtsfälschung! – Gegenruf des Abg. Wieser CDU: Ja, natürlich! Rheinfelden! – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, das Wort hat Herr Minister Hauk.

Das zweite Element war der Nawaro-Bonus, der die Einspeisevergütung in Sonderheit für Biomasse und regenerative Energieträger verbessert hat. Das hat zu einem Aufschwung gerade auch im Bereich der Biomasse geführt.

Bei Haushaltsressourcen, die begrenzt sind, müssen wir uns überlegen, wo Felder existieren, die derzeit nicht besetzt sind. Ein solches Feld ist das Thema Wärmeenergie. Der Bund hat jetzt angekündigt, dass er es zum Gegenstand der Novelle des EEG machen wird,

(Abg. Teßmer SPD: Ich habe aber nach der Lan- desförderung gefragt!)

was ich ausdrücklich begrüße. Im Wärmebereich haben wir für die Holzenergie ein entsprechendes Förderprogramm, und wir haben zum Zweiten mit dem Programm „Klimaschutz-Plus“ für all diejenigen ein Förderinstrument, die zum Umstieg bereit sind – ein Programm, das nicht nur, aber auch für innovative Produkte im öffentlichen Bereich zur Verfügung steht.

Wir werden auch in der kommenden Legislaturperiode – sofern der Wähler dies will – genau an dieser Baustelle der Förderung der regenerativen Energien, insbesondere der Energieträger aus Biomasse, fortfahren.

Die zweite Baustelle heißt Forschung und Entwicklung. Genau dort sind wir mit Millionenbeträgen aktiv. Eines der Forschungsvorhaben, nämlich das Forschungsvorhaben beim Forschungszentrum Karlsruhe – Herr Kollege Teßmer, hierauf bezieht sich ja Ihre Mündliche Anfrage – zum Thema „Biokraftstoff aus Stroh“ – und ich sage dazu: neben Stroh ist dabei auch das Energieholz gefragt, das nach dem Fischer-Tropsch-Verfahren behandelt wird –, bietet neue Perspektiven für die Land- und Forstwirtschaft.

(Zuruf des Abg. Alfred Winkler SPD)

Das Land Baden-Württemberg hat dieses Projekt über die Zukunftsoffensive III gefördert. Es kam zu einem vorläufigen Abschluss. Nun wird es fortgesetzt. Dabei wird – der Spatenstich erfolgt noch in diesem Frühjahr – eine Demonstrationsanlage in Karlsruhe gebaut, um dieses Projekt zur – wenn man es so nennen will – Serienreife heranzuführen. Dabei geht es um das Thema Kraftstoffe, um Biokraftstoffe, die nach dem genannten Fischer-Tropsch-Verfahren – auch BTL-, Biomass-to-Liquid-Verfahren, genannt – gewonnen werden. Damit werden wir sicherlich neue Felder erschließen können.

Damit ist diese Mündliche Anfrage beantwortet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. R o l f G a ß m a n n S P D – B e m a u t u n g v o n B u n d e s s t r a ß e n a u f d e r G e m a r k u n g d e r S t a d t S t u t t g a r t z u r U n t e r b i n d u n g v o n L k w - M a u t s c h l e i c h v e r k e h r

Herr Abg. Gaßmann, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, ich darf um Ruhe im Saal bitten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Trifft es zu, dass die Landesregierung nicht bereit ist, auf den hoch belasteten Streckenabschnitten der innerstädtischen Bundesstraßen in Stuttgart eine Lkw-Maut einzuführen, und gegebenenfalls warum, obwohl der Bundesgesetzgeber seit dem 1. Januar 2006 die Möglichkeit einräumt, auch mit diesem Instrumentarium Lkw-Mautschleichverkehr zu unterbinden?

b) Wie viele Polizeibeamte werden seit dem Inkrafttreten des Fahrverbots für Lkws über 3,5 Tonnen, welches aufgrund von einigen Ausnahmen nur auf einem Teil des innerstädtischen Bundesstraßennetzes gültig ist, täglich bzw. mit wie vielen Arbeitsstunden pro Woche zur Überwachung eingesetzt, und wie viele zusätzliche Beamte stehen dafür zur Verfügung?

Das Wort zur Beantwortung der Anfrage erteile ich Herrn Minister Rech.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Gaßmann wie folgt:

Zu Buchstabe a: Von Anfang an war nach dem Autobahnmautgesetz eine Ausdehnung der Mautpflicht dann möglich, wenn dies aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt ist. Seit dem 1. Januar 2006 besteht die Möglichkeit – auch die technische Möglichkeit –, Bundesstraßen in die Lkw-Maut einzubeziehen. Für die Einführung der Mautpflicht bedarf es dazu einer zustimmungspflichtigen Rechtsverordnung des Bundesverkehrsministeriums.

Das Land erörterte mit Vertretern der Regierungspräsidien und der 44 Stadt- und Landkreise mögliche Abhilfemaßnahmen gegen Mautausweichverkehr. Wir haben die Landund Stadtkreise um Prüfung gebeten, ob und inwieweit aus ihrer Sicht eine Bemautung oder Lkw-Fahrverbote einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssituation leisten können. Bei der Prüfung waren das Vorliegen konkreter Sicherheitsgründe, mögliche weitere Verkehrsverlagerungen in das nachgeordnete Netz, die Kontrollmöglichkeiten der Polizei und die Belastungen der regionalen Wirtschaft einzubeziehen.

Als Ergebnis, Herr Kollege Gaßmann, lässt sich feststellen, dass von der Stadt Stuttgart – wie von anderen Stadt- und Landkreisen auch – kein Vorschlag zur Bemautung von

(Minister Rech)

Bundesstraßen gemacht wurde. Eine Bemautung gegen das Votum der Stadt Stuttgart weiterzuverfolgen kam für uns nicht infrage. Daher hat das Land Baden-Württemberg dem Bund derzeit keine Strecken zur Bemautung vorgeschlagen.

Zu Buchstabe b will ich Folgendes ausführen: Das Polizeipräsidium Stuttgart hat seit Beginn des Lkw-Durchfahrverbots, also seit dem 2. Januar 2006, 66 gezielte Kontrollen auf allen Straßenabschnitten durchgeführt, auf denen das Verbot besteht. Dabei wurden insgesamt 711 Lkws kontrolliert. 130 Fahrzeugführer wurden beanstandet. In 122 Fällen wurden die Lkw zurückgewiesen.

Die Kontrollen wurden sowohl von der Verkehrspolizei als auch durch die Streifendienste durchgeführt und werden im Rahmen des täglichen Dienstes lagebildorientiert fortgesetzt. Es werden also keine gesonderten Kräfte für die Kontrollen eingesetzt.

Eine Nachfrage, Herr Abg. Gaßmann.

Herr Minister, der Stuttgarter Oberbürgermeister Schuster hat gegenüber der Presse mehrmals die Forderung ausgesprochen, auch innerstädtische Durchgangsrouten auf Bundesstraßen zu bemauten. Sie sagen nun, Ihnen sei nicht bekannt, dass von der Stadt Stuttgart eine solche Forderung gestellt worden wäre. Haben mit dem Stuttgarter Oberbürgermeister keine Gespräche in dieser Richtung stattgefunden?

Ob die Gespräche im Beisein des Herrn Oberbürgermeisters der Stadt Stuttgart oder gar ausschließlich mit ihm geführt wurden, weiß ich nicht. Ich weiß aber, dass diese Gespräche, wie mit anderen Stadtund Landkreisen, auch mit der Stadt Stuttgart geführt wurden. Wir verfahren da nach dem Prinzip der regionalen Lastenverteilung. Das heißt, wir müssen regional akzeptierte Konzepte erwirken, damit sich der Verkehr nicht auf das nachgeordnete Netz verlagert. Wir verfahren also, wie gesagt, nicht nach dem Sankt-Florians-Prinzip.

Aber zurück zu Ihrer Frage: Im Anschluss an diese Gespräche jedenfalls wurde kein Vorschlag zur Bemautung von Bundesstraßen gemacht – auch nicht von der Stadt Stuttgart. Deswegen haben wir derzeit auch keine Strecken zur Bemautung vorgesehen.

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abg. Gaßmann.

Die zweite Zusatzfrage bezieht sich auf das Lkw-Durchfahrverbot. Herr Minister, Sie haben gerade gesagt, dass für Kontrollen keine zusätzlichen Stellen zur Verfügung stehen, sondern dass diese Aufgabe im Rahmen der sonstigen Tätigkeit der Polizeibeamten durchgeführt wird.

Halten Sie ein Lkw-Durchfahrverbot für wirkungsvoll, wenn nicht ausreichend Polizeikräfte zur Verfügung stehen, um dessen Einhaltung auch aufwendig zu überwachen?

Herr Kollege Gaßmann, meine Damen und Herren! Ich kann mich nur noch einmal auf die vorliegenden exakten Zahlen beziehen: 66 gezielte Kontrol

len, 711 kontrollierte Lkws, 130 Beanstandungen, 122 Zurückweisungen.

(Abg. Gaßmann SPD: In 50 Tagen?)

Sie können es so oder so bewerten. – Ich halte dies für eine sehr gute Kontrolldichte, die wir lagebildorientiert auch fortsetzen werden. Das heißt, die Kontrollen sind mit den vorhandenen Kräften zu bewältigen.

Eine Zusatzfrage, Frau Abg. Weckenmann.

Herr Minister, es stellt sich schon die Frage, ob Ihre Aussage angesichts des Lkw-Verkehrs durch Stuttgart aufrechtzuerhalten ist.

Aber meine Frage geht dahin: Stimmt es, wie ich informiert worden bin, dass Lkw-Fahrer, die das Durchfahrverbot missachten, mit maximal 20 € Strafe rechnen müssen und dass die Polizei auch nicht feststellen kann, ob der Fahrer das Durchfahrverbot schon mehrmals missachtet hat?

Zur Höhe der Ahndung, Frau Kollegin Weckenmann, kann ich jetzt exakt nichts sagen. Ich bin gern bereit, Ihnen die Antwort nachzuliefern.

Aber eines ist klar: Solche Kontrollen sprechen sich herum, sodass schon deswegen die Kontrolldichte am Anfang durchaus stärker sein muss, als es später erforderlich ist. Wenn ein Bußgeld in dem genannten Bereich liegt, ist es naturgemäß so, dass die Polizei nicht feststellen kann, ob ein Verstoß wiederholt erfolgt, weil das Bußgeld unter der eintragungsfähigen Höhe liegt. Aber wenn ein Lkw-Fahrer zweioder gar dreimal ein Bußgeld zahlt

(Abg. Göschel SPD: In drei Monaten!)

oder wenn gar ein Fahrverbot oder Ähnliches verhängt werden kann, dann wird er dies nicht häufig wiederholen.

Eine zweite Zusatzfrage, Frau Abg. Weckenmann.

Herr Minister, mir fehlt allein aufgrund der gesparten Kilometer, wenn man Stuttgart nicht umfährt, der Glaube, dass 20 € wirklich jemanden abschrecken könnten. Ich bitte Sie, zum einen schriftlich die Frage zu beantworten, wie hoch das Bußgeld ist, und zum anderen darzulegen, ob angesichts des Vabanquespiels von 700 Kontrollen in drei Monaten darüber nachgedacht wird, Verstöße doch zu erfassen, um Mehrfachtäter davon abzuhalten, das Durchfahrverbot weiterhin zu missachten.