Der Landesbeauftragte spricht sich in seinem Bericht erneut für die Zusammenlegung der Datenschutzaufsicht aus. Er beruft sich jetzt auch auf das von der EU eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Aber zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Verfahren die Regelungen aller Bundesländer in Bezug auf die Überwachung der Datenverarbeitung im nicht öffentlichen Bereich betrifft – und damit auch derjenigen Bundesländer, die eine Organisationsform besitzen, wie sie vom Landesbeauftragten für den Datenschutz angestrebt wird.
Die Bundesregierung hat den Vorwurf der EU inzwischen, wie Sie wissen, im Einvernehmen mit den Bundesländern zurückgewiesen. Die Auffassung der EU-Kommission ist mit der Entstehungsgeschichte der EU-Datenschutzrichtlinie und dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes nicht vereinbar. Sie trägt auch nicht dem gemeinschaftsrechtlichen Subsidiaritätsprinzip Rechnung, wonach den Mitgliedsstaaten beim Vollzug von Gemeinschaftsrecht die Entscheidung über Einrichtung und Organisation von Behörden grundsätzlich selbst überlassen ist. Es bleibt deshalb abzuwarten, ob die EU im weiteren Verfahren bei ihrer Auffassung bleibt.
Meine Damen und Herren, insgesamt macht der vorliegende Bericht deutlich, dass sich der Datenschutz in unserem Bundesland auf einem guten Weg befindet. Ich bin mir sicher, dass sich diese positive Entwicklung auch in Zukunft
fortsetzen wird und das Bewusstsein für den Datenschutz weiter geschärft wird. Der Datenschutz ist bei Herrn Zimmermann und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in guten Händen.
Ich weiß sehr wohl um die dünne Personaldecke. Dies trifft nicht nur die Institution des Landesbeauftragten für den Datenschutz, sondern mittlerweile alle Ministerien in gleicher Weise. Wir müssen uns alle nach der Decke strecken. Umso höher ist es zu bewerten, in welcher Intensität der Landesbeauftragte – ich habe es eingangs gesagt, ich will es gern wiederholen – die Beratungstätigkeit ausgeweitet hat. Dies ist ein gewaltiger Schritt in die richtige Richtung, aber die richtige Richtung hat der Landesbeauftragte immer schon eingehalten. Die Frage der Geschwindigkeit wird in diesem Hause unterschiedlich gesehen. Aber insgesamt, glaube ich, können wir ein sehr, sehr positives Fazit ziehen.
Wir kommen zur A b s t i m m u n g. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 13/5165, von der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 1. Dezember 2005, Drucksache 13/4910, und der vom Innenministerium hierzu mit Schreiben vom 31. Januar 2006 vorgelegten Stellungnahme der Landesregierung Kenntnis zu nehmen. – Sie stimmen dieser Beschlussempfehlung zu.
Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP/DVP und der Fraktion GRÜNE – Sicherung der Sparkassen-Informatik für den Standort Baden-Württemberg – Drucksache 13/5170
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Es kommt ja nicht allzu oft vor, dass alle vier Fraktionen einen gemeinsamen Antrag einreichen, wie es hier bei diesem Punkt der Fall ist und auch beim nächsten Punkt, wenn ich richtig informiert bin.
Hintergrund ist, dass wir alle wollen, dass die Arbeitsplätze der Sparkassen-Informatik in Baden-Württemberg an den Standorten in Karlsruhe und in Fellbach erhalten bleiben. Das ist das oberste Ziel, das in dem Antrag formuliert worden ist.
Sie haben ja alle einen Brief des Präsidenten des Sparkassenverbands Baden-Württemberg, Herrn Haasis, bekommen, der Ihnen die Rahmenbedingungen sehr ausführlich geschildert hat. Es geht um nahezu jeweils 450 Arbeitsplät
ze an beiden Standorten und insgesamt um 2 500 Arbeitsplätze an den sieben Standorten, die von den fünf Sparkassenverbänden im Jahr 2001 zusammengeführt worden sind.
Natürlich ist klar – das klingt in dem Brief auch durch –, dass man versuchen muss, Synergieeffekte zu nutzen. Aber wenn man sieht, wie in der Vergangenheit hier in BadenWürttemberg die Interessen vom Sparkassenverband wahrgenommen worden sind, kann man sagen: Man kann optimistisch sein, dass die Angelegenheit in unserem Sinne bewegt wird. Ich finde es auch gut, dass angeboten worden ist, dass die Mitarbeiter, die Arbeitnehmer in der Arbeitsgruppe mitwirken können.
Man muss auch einfach schauen, wie die Standorte und die Arbeitsplätze verteilt sind. Ich bin auch deshalb ein Stück weit optimistisch, weil ich gesehen habe: Wir haben in Karlsruhe und in Fellbach größere Standorte als anderswo. Die anderen haben eher weniger als 350 Mitarbeiter, während wir um etwa 100 Mitarbeiter darüber liegen. Man kann also Hoffnung haben, dass es uns gelingt, aufgrund der Stärke unserer Standorte in Karlsruhe und in Fellbach den Zuschlag zu erhalten, weil wir hier ein Prä haben. Aber man wird sicherlich die Verhandlungen abwarten müssen.
Ich denke, wir sind uns einig, dass wir den neuen Präsidenten, der ja hier nicht weit weg sitzt, bitten, alles zu tun, um unsere Standorte und die Arbeitsplätze – wenn es auch vielleicht nicht alle sein werden – zu erhalten. Positiv kann in jedem Fall vermerkt werden: Wir haben eine Standortgarantie bis 2006, und wir haben eine Arbeitsplatzgarantie bis Ende 2011. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen müssen wir versuchen, für uns das Beste herauszuholen. Da wünsche ich Peter Schneider ein Glückauf.
(Beifall bei der CDU und der Abg. Beate Fauser FDP/DVP – Abg. Seimetz CDU: 2 Minuten und 25 Sekunden! – Abg. Drexler SPD: „Glückauf“!)
Lieber Kollege Seimetz, ob es so schnell geht, weiß ich nicht. Aber ich werde die Redezeit von fünf Minuten nicht überziehen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte auch ich meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass dieser interfraktionelle Antrag zustande kam.
Ich möchte ein paar grundlegende Ausführungen machen, vielleicht etwas ausführlicher als die des Kollegen Heinz.
Im Interesse der Sicherung von Arbeitsplätzen in BadenWürttemberg ist ein gemeinsames Vorgehen notwendig. Das Urheberrecht spielt deshalb in diesem Fall keine Rolle. Der Kollege Drexler hat diese Initiative bei einer Veranstaltung in Karlsruhe vorgeschlagen, und es sind alle mit aufgesprungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Zuge der Konzentration der Sparten Informationstechnologie der Sparkassenver
bände wurden im Jahr 2001 die Rechenzentren der Sparkassen von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz in der Sparkassen-Informatik zusammengeführt.
Von den insgesamt sieben Standorten sind – Kollege Heinz hat es erwähnt – zwei in Baden-Württemberg, und zwar ein Standort in Karlsruhe und ein Standort in Fellbach. Die Beteiligten haben seinerzeit festgelegt, dass beide eine Standortgarantie bis Ende 2006 erhalten und betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2011 auszuschließen sind.
Was bedeutet dies? Sowohl in Fellbach als auch in Karlsruhe sind, lieber Kollege Heinz, jeweils 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Ich bin froh, dass wir heute – das betone ich deutlich – keine landsmannschaftliche Diskussion „Baden gegen Württemberg“ führen.
Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht darum, diese ca. 1 000 qualifizierten Arbeitsplätze in unserem Bundesland zu erhalten.
(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CDU, der FDP/DVP und der Grünen – Abg. Wie- ser CDU: Sehr gut! Die hat aber der Drexler nicht gerettet!)
Die Vorteile, welche beide Standorte auszeichnen, müssen von der Landesregierung massiv gegenüber den Verantwortlichen des Sparkassenverbands Baden-Württemberg vertreten werden. Nach unserer Einschätzung spricht nichts dagegen, dass Fellbach als Produktionsstandort erhalten bleibt; denn nach der Verlagerung von Karlsruhe nach Fellbach hat sich dieser Bereich positiv entwickelt. Hingegen hat Karlsruhe einen Standortvorteil im Bereich Software. Die Nähe zur Universität mit den in Europa an erster Stelle liegenden Bereichen Informationstechnik und Informatik sollte weiterhin genutzt werden und ist durch nichts auszugleichen. Das kann auch bewiesen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir lehnen eine Überprüfung zur Optimierung der Arbeitsabläufe, wie in dem Brief von Herrn Haasis vom Sparkassenverband angedeutet, nicht ab.
Die Diskussion muss aber mit allen Betroffenen an beiden Standorten offen geführt werden. Dort, wo Verlagerungen zum gesamten Erhalt notwendig sind, kann man sich einer vernünftigen Lösung nicht verschließen. Um aber eine erfolgreiche Strategie zu entwickeln, deren Ergebnisse dann
zum Fortbestand der Einrichtungen in Karlsruhe und Fellbach führen, müssen alle Betroffenen rechtzeitig in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden.
Bei diesem Vorgang hat die Landesregierung Einflussmöglichkeiten. Diese müssen nach unserer Einschätzung genutzt werden. Wir dürfen bei Arbeitsplatzverlusten nicht immer nur hier hinstehen und unser Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass wir vonseiten der Politik auf die Entscheider in der freien Wirtschaft keinen Einfluss haben.
Dort, wo wir als Politiker Einfluss nehmen können, wie in diesem Fall, dürfen wir uns der Verantwortung nicht entziehen.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, einen herzlichen Dank für den gemeinsamen Antrag. Ich hoffe, dass er uns in der Sache weiterbringt.