(Beifall bei der SPD – Widerspruch bei der CDU – Abg. Herrmann CDU: Das waren sachliche Fest- stellungen, keine unsachlichen! Falscher Redetext!)
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie sollten sich erinnern: Auf diese Art Wahlkampf zu betreiben fördert nicht den inneren Frieden in unserem Volk, ist kein Beitrag zur Integration und kein faires Ringen um vernünftige Lösungen, sondern diskriminiert erhebliche Teile unserer Bevölkerung
Sie haben doch alle Muslime unter Generalverdacht gestellt, auch wenn der Ministerpräsident jetzt versucht, etwas zurückzurudern.
auszugehen sei, dass ihr Bekenntnis bei der Einbürgerung auch ihrer tatsächlichen inneren Einstellung entspreche. Diese Zweifel auszuräumen sei das Ziel eines Gesprächs, das die Einbürgerungsbehörden ab 1. Januar 2006 mit Einbürgerungsbewerbern aus den 57 islamischen Staaten, die der Islamischen Konferenz angehören,
Mit sonstigen Einbürgerungsbewerbern werde ein solches Gespräch ebenfalls geführt, wenn bekannt sei, dass sie islamischen Glaubens seien oder bei denen im Einzelfall Zweifel an der Ernsthaftigkeit ihres Bekenntnisses bestünden.
Es ist an Zynismus nicht zu überbieten, wenn es dann im übernächsten Satz der Pressemitteilung heißt:
Auch aus den Ausführungen des Ministerpräsidenten zum Verhalten der Stadt Heidelberg und aus der jetzt bekannt gewordenen Aufforderung des Innenministers gegenüber der Stadt Heidelberg zur Anwendung des Leitfadens – der Brief, Herr Minister Rech, stand übrigens zunächst im Internet und ging erst sehr viel später bei der Stadt Heidelberg ein –
ergibt sich, dass die Landesregierung nicht nur die Grundlagen des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft mit den Einbürgerungsbewerbern erörtert wissen will, sondern die unmittelbare Anwendung dieses Fragenkatalogs einfordert. Oberbürgermeisterin Weber hat in ihrem Schreiben an den Innenminister ausdrücklich erklärt – ich zitiere –:
… dass auch ich eine Überprüfung der Loyalitätserklärung bei Einbürgerungsbewerbern für notwendig halte.
Deshalb werden in den bei uns geführten Gesprächen zielgerichtet die für die freiheitlich-demokratische Grundordnung maßgeblichen Aspekte erörtert, zum Beispiel Achtung der Menschenwürde, insbesondere Gleichberechtigung und Toleranz, Volkssouveränität, Gewaltenteilung.
Zusätzlich wird gesagt, dass bei besonderen, konkreten Anhaltspunkten im Einzelfall die Einstellung des Bewerbers zur deutschen Verfassung besonders kritisch hinterfragt werden muss. Was haben Sie daran auszusetzen?
Zu Recht hält die Heidelberger Oberbürgermeisterin jedoch den in der Verwaltungsvorschrift festgelegten Generalverdacht gegen alle Muslime für eine mit unserem Grundgesetz nicht zu vereinbarende Diskriminierung.
Was den Inhalt mancher Fragen betrifft, so wäre doch außerordentlich interessant zu wissen, wie die richtigen Antworten aus Sicht der Landesregierung lauten sollen.
Wäre es nicht hilfreich gewesen, den Einbürgerungsbehörden geeignete Bilder von vorbildlich Gekleideten als Referenzmaßstab an die Hand zu geben – oder besser noch einen Burda-Schnittbogen?
(Beifall und Heiterkeit bei der SPD und Abgeord- neten der Grünen – Abg. Mappus CDU: Das ist jetzt unter Ihrem eigenen Niveau, Herr Birzele! Auch wenn das Ihre letzte Rede ist!)
Und wie ist wohl die richtige Antwort auf die Frage nach der Homosexualität des Sohnes auf der möglichen Skala von Renner bis Mappus bei der Drei-Säulen-CDU des Landesvorsitzenden Oettinger zu verorten?
Er ist da. Herr Kollege Schneider, die Frage an Sie: Werden in Ihrem Landratsamt die Fragen zur Homosexualität an die Bewerberinnen und Bewerber gerichtet?
Im Übrigen ist diese Fragestellung, worauf Professor Jestaedt zu Recht hinweist, verfassungswidrig und dürfte nicht einmal einem Beamtenanwärter gestellt werden. Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Professor Mahrenholz, meint, dass der Erlass der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie widerspreche.
Erfreulich in diesem Zusammenhang ist, dass es keinen CDU-Innenminister mehr gibt, der diesen Gesprächsleitfaden übernehmen will. Auch Bouffier und Beckstein haben sich distanziert.
Wie ich gerade einer Pressemitteilung entnehme, lehnt der nordrhein-westfälische Integrationsminister Laschet CDU diesen Einbürgerungstest ebenfalls ab.
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Alfred Haas CDU: Das ist kein Einbürge- rungstest!)
Das Verhalten des Ausländerbeauftragten der Landesregierung, des FDP/DVP-Justizministers Goll, ist besonders merkwürdig und unlogisch.
Beim Dreikönigstag der FDP hat er den Gesprächsleitfaden noch scharf kritisiert, offensichtlich jedoch in der direkten Auseinandersetzung mit dem Koalitionspartner gekniffen. Es macht doch überhaupt keinen Sinn, wenn man wie Goll die Meinung vertritt, der Test enthalte unzumutbare Fragen,
dann noch ein halbes Jahr bis zu einer Überarbeitung zuzuwarten. Ich fordere Sie, Herr Justizminister Goll, deshalb auf: Kommen Sie hierher und erklären Sie, was Sie von diesem Fragebogen halten