Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass Rauchen und Passivrauchen gefährlich für die Gesundheit sind. Deshalb ist es Schülerinnen und Schülern untersagt, in der Schule zu rauchen.
kann für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 bzw. die entsprechenden Klassen der beruflichen Schulen eine so genannte Raucherecke auf dem Schulgelände,
außerhalb des Schulgebäudes eingerichtet werden, wenn dies die Gesamtlehrerkonferenz mit Zustimmung der Schulkonferenz und nach Anhörung des Elternbeirats und der Schülermitverantwortung beschließt.
(Abg. Kretschmann GRÜNE: Das heißt, Rauchen ist verboten, außer wenn man rauchen will! – Hei- terkeit – Gegenruf des Abg. Fleischer CDU: Wie- der nicht zugehört! Strafarbeit!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus diesem Text geht eindeutig hervor, dass das Rauchen aus politischen Gründen verboten ist. Wird eine Ausnahme beschlossen, dann ist diese durch die Schulgemeinde und nicht durch die Politik zu vertreten. Das ist die gültige Rechtslage – um das noch einmal in Erinnerung zu rufen.
Meine Damen und Herren, nach diesem Zitat aus der gültigen Verwaltungsvorschrift dürfte klar sein: Die CDU-Fraktion spricht sich keinesfalls für das Rauchen an Schulen aus.
Wir sprechen uns vielmehr dafür aus, das an allen Schulen des Landes grundsätzlich geltende Rauchverbot aufrechtzuerhalten,
die Entscheidung über die Ausnahmen von diesem Rauchverbot jedoch weiterhin der Schulgemeinde zu überlassen.
(Beifall bei der CDU – Abg. Fleischer und Abg. Dr. Scheffold CDU: Sehr gut! – Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Ursula Haußmann: Wachsweich!)
ob sie es sich zutraut, mit ihren rauchenden Schülern und Lehrern pädagogisch verantwortlich umzugehen, oder ob sie es besser findet, bei sich das Rauchen ausnahmslos zu verbieten.
verweisen wir auf die Verankerung des Themas Suchtprävention einschließlich des Rauchens im Schulcurriculum. Die kürzlich ins Leben gerufene neue Initiative zur „Rauchfreien Schule“ ist nur eine von vielen flankierenden Maßnahmen. Frau Lösch hat ja schon einige weitere angesprochen.
Wir fühlen uns aber nicht nur für die Schulen verantwortlich, meine Damen und Herren. Deshalb fordern wir in dem Ihnen vorliegenden Antrag die Landesregierung auf,
die bestehende Verwaltungsvorschrift zur Grundlage eines Gesetzentwurfs zu machen, der sich auf alle öffentlichen Gebäude erstreckt. Dieser Antrag geht wesentlich weiter als Ihr Antrag.
Andererseits gibt es auch Gründe, für Schüler ab der 11. Klasse Ausnahmen vom Rauchverbot einzuräumen. Die Schulgemeinde – das heißt Lehrerschaft, Schülervertretung und Eltern – soll jährlich gemeinsam darüber entscheiden, ob die Raucher weiterhin auf dem Schulgelände rauchen dürfen,
Dadurch wird allen an der Schule deutlich, dass Rauchen etwas ist, wovor die Mehrheit geschützt wird; denn es ist nicht gesund.
der ja besonders verführerisch sein soll. Rauchende Mitschüler wie auch rauchende Lehrerkollegen sehen sich so nicht diskriminiert, sind aber doch bei Ausübung ihrer ungesunden Tätigkeit auf ihre Plätze verwiesen. Sie werden folglich an den Schulen so behandelt, wie rauchende Mitbürger auch sonst in der Öffentlichkeit behandelt werden.
Die Schule ist und bleibt für uns ein Raum, der in besonderem Maße schützenswert ist. Ein geschützter Raum bedeutet für uns jedoch keinesfalls,
dass man Spannungen, Probleme und Widersprüche, die es in der Gesellschaft gibt, einfach vor der Tür lassen kann. Durch Aussperren lassen sich nur wenige Probleme lösen, und durch Wegschauen lassen sich die Probleme übrigens auch nicht lösen.