Zu diesem Bündel von Maßnahmen gehören sowohl eine Verstärkung der Aufklärung und der präventiven Maßnahmen als auch eine Änderung des Schulgesetzes, die ein Rauchverbot für alle an der Schule Beschäftigten, für den Lehrkörper und für die Schülerschaft beinhaltet. Die Zeit der runden Tische ist vorbei. Wir brauchen neben den Aufklärungsmaßnahmen ganz klare gesetzliche Regelungen.
Die rauchfreie Schule muss zur Normalität werden und daher auch im Schulgesetz verankert werden. Die bisherigen Verwaltungsvorschriften genügen nicht mehr.
aber Sie stellen den Schulen weder zusätzliche Mittel für Prävention zur Verfügung, noch ergreifen Sie gesetzliche Maßnahmen. Das ist halbherzig und inkonsequent.
Genauso inkonsequent und halbherzig ist der Antrag, den Sie heute eingebracht haben. Damit verschieben Sie die Problematik, die Lösung Ihres internen Konflikts auf die nächste Legislaturperiode. Ich finde, Herr Sozialminister Renner hat richtige Worte gesprochen,
indem er sich für ein Rauchverbot nicht nur an Schulen, sondern in allen öffentlichen Gebäuden ausgesprochen hat.
Kollege Zimmermann, die Kollegen aus Ihrer Fraktion und der FDP/DVP-Fraktion haben im Präsidium den Antrag für einen rauchfreien Landtag abgelehnt. Das waren nicht wir.
(Abg. Zimmermann CDU: Kennen Sie den Inhalt des Schulgesetzes zum Rauchen? – Gegenruf des Abg. Seimetz CDU: Nein! – Abg. Zimmermann CDU: Aber Sie werden es nachher hören!)
Ich finde, ein Gesetz, das ein absolutes Rauchverbot an Schulen beinhaltet, kann man in dieser Legislaturperiode noch verabschieden. Da kann man heute dem Gesetzentwurf zustimmen.
Ein Gesetz, das das Rauchen in öffentlichen Gebäuden verbietet, kann man in der nächsten Legislaturperiode gerne verabschieden. Da haben Sie auch uns auf Ihrer Seite, Herr Sozialminister.
Raucherecken sind out, Nichtrauchen muss zur Normalität werden. Übrigens wurde ein solches Gesetz in der Zwischenzeit in zehn anderen Bundesländern verabschiedet.
unterstützt, Kollege Fleischer, sondern zum Beispiel auch vom Landesgesundheitsamt, dessen Fachreferentin nochmals darauf hingewiesen hat,
dass ein generelles Rauchverbot einer glaubwürdigen Pädagogik nicht zuwiderläuft. Auch der Landeselternbeirat, der Bundeselternrat und der Verband der Realschulen unterstützen diese Forderung.
Ein generelles Rauchverbot an Schulen wäre ein kleiner Schritt für uns hier im Landtag, aber ein Riesensprung für die Verbesserung der Gesundheit der kommenden Generationen in Baden-Württemberg.
(Zurufe von der CDU: Jetzt! – Abg. Seimetz CDU: Jetzet, Karl-Wilhelm, stell die Dinge mal klar! – Abg. Capezzuto SPD: Kettenraucher! – Abg. Kretschmann GRÜNE: Jetzt wollen wir auch den Direktor Röhm hören!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als eingefleischter Nichtraucher – obwohl mich der Kollege Palmer schon einmal eine Zigarre rauchen oder zumindest beim Versuch gesehen hat –
das können Sie uns nicht absprechen; ich spreche es Ihnen übrigens auch nicht ab –, noch einmal in Erinnerung rufen, wie die gültige Rechtslage ist:
Ich darf – mit Ihrer freundlichen Unterstützung, Herr Präsident – aus der Verwaltungsvorschrift vom 13. November 2000 zitieren. Darin heißt es:
Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass Rauchen und Passivrauchen gefährlich für die Gesundheit sind. Deshalb ist es Schülerinnen und Schülern untersagt, in der Schule zu rauchen.