Der Landtag, das eigentliche gesetzgebende Organ, hat gerade einmal 15 Tage Zeit, um sich mit diesem Gesetz auseinander zu setzen. Sie machen Anhörungen im schriftlichen Verfahren und nehmen nur marginale Änderungen vor. Sie machen auf Druck der SPD und der Grünen eine mündliche Anhörung und interessieren sich überhaupt nicht dafür, was dort gesprochen wird. Nicht ein einziger Gedanke von dem, was in der mündlichen Anhörung gekommen ist, ist aufgenommen worden. Gar nichts!
(Abg. Pfisterer CDU: Und Ihre Anträge waren auch schon vorher geschrieben! – Zuruf des Abg. Flei- scher CDU)
Der Minister lobt die Studierenden für ihre Mühe und ihre Sorgfalt, mit der sie Anträge und Änderungsvorschläge erarbeiten,
um sie dann einfach kommentarlos abzuschmettern. Kein Wunder, dass die Studierenden das Lob des Ministers als Zynismus auffassen.
Die Arroganz der Macht der CDU- und der FDP/DVP-Abgeordneten, die sich darin zeigt, wie sie mit Anregungen,
Bitten und Aufforderungen in der mündlichen Anhörung umgehen, macht deutlich, dass sie nichts anderes gemacht haben, als die kostbare Zeit dieser Menschen zu verschwenden.
Es ist Ihnen gleichgültig, dass BAföG-Empfänger belastet werden. Es ist Ihnen wurst, dass die Hochschulen das Bürokratiemonster fürchten.
Es lässt Sie kalt, dass Studis mit ihren Studiengebühren unnötige Verwaltungskosten und „notleidende“ Kredite bezahlen müssen.
Weil sie mit den Studiengebühren finanziert werden müssen; weil die Mittel nicht aus dem Landeshaushalt kommen, sondern weil mit den Studiengebühren auch Verwaltungskosten gedeckt werden und auch noch ausfallende Kredite ausgeglichen werden.
Frau Fauser hat das dann noch sehr fein auf die Spitze getrieben und gesagt: Nur die Dummen werden Studiengebühren zahlen. Die werden auch noch für den Hochschulfonds – für die, die den Hochschulfonds austricksen – zur Kasse gebeten. Das ist soziale Gerechtigkeit à la CDU und FDP/DVP.
Wir haben versucht, die Folgen des Gesetzes mit Anträgen wenigstens zu lindern und es wenigstens etwas zu verbessern.
Sie haben das nicht für nötig erachtet. Sie haben sich nicht einmal mit unseren Argumenten auseinander gesetzt.
Sie haben das einfach kollektiv abgelehnt. Was ist das denn für ein verheerendes parlamentarisches Bewusstsein!
(Abg. Mack CDU: Bringen Sie doch mal ein Argu- ment! Das waren doch alles Plattitüden! – Abg. Pfisterer CDU: Sie wollten Schulden erhöhen!)
Sie haben überhaupt keine Silbe dazu verloren. Aber so ist das halt mit Eunuchen. Die können’s halt nicht.
(Abg. Seimetz CDU: Das ist eine ganz schlimme Rede! Eine ganz schlimme Rede! – Große Unruhe – Abg. Mappus CDU: Herr Präsident, sind Sie noch da? – Abg. Seimetz CDU: Herr Präsident, müssen wir uns als Eunuchen bezeichnen lassen?)
(Abg. Seimetz CDU: Sie hat uns als Eunuchen be- zeichnet! – Abg. Drexler SPD: Das geht nicht! – Weitere Zurufe)
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Sie verstoßen nicht nur gegen das parlamentarische Selbstbewusstsein. Sie verstoßen auch gegen Völker- und Menschenrechtsbeschlüsse.
Sie verstoßen – wenn Sie mir zuhören, kann ich Ihnen das auch erklären – gegen den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der im Jahr 1974 von Bundestag und Bundesrat ratifiziert wurde. Dieser Pakt wurde – –
Nein, es haben ihn nicht alle Länder ratifiziert, aber die Bundesrepublik Deutschland hat dies getan. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in Artikel 13 Abs. 2 Buchst. c dieses Pakts zur Gebührenfreiheit im Bildungsbereich verpflichtet.
Jetzt komme ich zu Ihnen, lieber Kollege. In dieser Zeit haben dann auch der Bund innerhalb seiner Rahmenkompetenz und die Länder
(Abg. Fleischer CDU: Frau Bregenzer, verstößt das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil auch gegen das Völkerrecht?)
hören Sie mir einmal zu! – Schulgeld und Studiengebühren abgeschafft. Bis in die Siebzigerjahre gab es in unserem Land Schulgeld und Studiengebühren.
Im Rahmen der Ratifizierung dieses Völker- und Menschenrechtspakts hat man die Studiengebühren abgeschafft.
Es gibt nämlich ein Kontrollorgan mit Sitz in Genf. Dieses Kontrollorgan prüft die Durchsetzung dieses Paktes. Dieses Kontrollorgan hat im Jahre 2001 die Bundesregierung gerügt und zur Verfassungstreue ermahnt. Der Ausfluss dieser Rüge und dieser Mahnung war das Hochschulrahmengesetz mit dem Hochschulgebührenverbot, das die Bundesministerin Edelgard Bulmahn darin festgelegt hat.