Bitte schön, Herr Abg. Stickelberger. Der Herr Kollege Kurz hat Ihre Zwischenfrage ja bereits genehmigt.
Herr Kollege Kurz, gestatten Sie eine Zwischenfrage: Sie haben eben das Klagerecht erwähnt. Glauben Sie im Hinblick auf die Langwierigkeit von gerichtlichen Verfahren nicht, dass dadurch Auftragsvergaben und Investitionsvorhaben verzögert werden und dass das insbesondere dem Mittelstand nicht hilft, der gerade auf eine schnelle Auftragsabwicklung angewiesen ist?
Zwischen der wirtschaftlichen Tätigkeit einer Gemeinde und der Vergabe von Aufträgen ist zu trennen. Wenn sich eine Gemeinde in irgendeiner Form wirtschaftlich betätigt und damit in einen Wettbewerb zur privaten Wirtschaft geht, entstehen eben Unebenheiten und Verwerfungen. Dagegen kann jetzt jemand, der sich betroffen fühlt, auch Klage erheben.
(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Wenn die wirtschaftli- che Tätigkeit einer Gemeinde verzögert wird, ist es gut!)
Auf jeden Fall wird das aber in der Zukunft zu einem größeren Miteinander führen. Wenn eine Sanktionsmöglichkeit im Raum steht, werden sich die Wettbewerber an Regeln halten.
Ich möchte aber noch darauf hinweisen, dass durch den Wegfall der Gebietsmonopole auch die Unternehmen, die in Gemeindebesitz oder öffentliche Unternehmen sind, in eine veränderte Wettbewerbssituation gegenüber großen Anbietern kommen. Ich denke zum Beispiel an die großen Anbieter im Bereich der Energieversorgung. Hier muss auch für die Gemeinden die Möglichkeit geschaffen werden, über neue Angebotsstrukturen nachzudenken, damit sie auch über die eigene Gemeinde hinaus tätig werden dürfen, um das, was in der einen Gemeinde unter Umständen durch Wettbewerb wegfällt, anderweitig wieder zu kompensieren.
Dies sind die Grundlagen des neuen Gesetzentwurfs. Die CDU-Fraktion ist voll und ganz damit einig. Wir haben jetzt auch noch keine Regelung bezüglich der Annahme von Spenden durch die Bürgermeister eingebaut. Hier muss zuvor noch die Zuständigkeit und die Verantwortlichkeit der Bürgermeister beschrieben werden. Das Gesetz wird die Partnerschaft in den Städten und Gemeinden zwischen der örtlichen Wirtschaft als Anbieter und der Gemeinde als
Insoweit sind sicherlich die entsprechenden Grundlagen für mehr Wettbewerb in den Gemeinden geschaffen, aber auch für mehr Effizienz.
(Beifall bei der CDU und des Abg. Kleinmann FDP/DVP – Abg. Gall SPD: Kein Bürgermeister klatscht! Komisch!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Überschrift: Ein Armutszeugnis! In der ersten Lesung habe ich darauf hingewiesen: bürokratielastig, überflüssig, inkompetent. Auch die Beratungen im Innenausschuss haben an dieser Beurteilung deshalb nichts geändert, weil hier ein Problem gelöst wird, das es gar nicht gibt.
Bemerkenswert ist, Herr Kollege Kurz, dass Ihre Innenpolitiker mit kommunalem Bezug weitestgehend abgetaucht sind, und zwar deshalb, weil auch sie Ihnen gesagt haben: Erstens hat unser Kollege das Wesen der Subsidiarität nicht richtig verstanden, nämlich eine Gleichberechtigung, die zwischen Gemeinden und anderen Anbietern besteht. Zweitens beugen wir uns einem Koalitionsdruck wegen unseres Minderheitenpartners, der irgendeine Wahlkampfaktion damit verbindet.
Objektiv darf ich Ihnen in Erinnerung rufen: Im Dezember 2004 hat das Innenministerium in einem Bericht dargelegt, dass sich in den einschlägigen Kreisen keinerlei Probleme ergeben hätten. Es hat einen Fall in Offenburg gegeben, der auf eine Beanstandung hin abgestellt worden ist. Das war es dann. Dann wird ein Ordner angesprochen, dessen Inhalt all diese schwerwiegenden Verstöße darstellen soll. Dieser Ordner konnte nicht vorgelegt werden. Kollege Kurz hat jetzt auf 20 Seiten eine Aufstellung vorgelegt, von denen Ihr Kollege Heinz gesagt hat: Daseinsvorsorge, wohin man blickt, ureigene Gemeindeaufgaben, die in einschlägigen Kreisen als „Missbrauch der Befugnisse“ bezeichnet werden. – So geht es selbstverständlich nicht.
Noch im Dezember 2004 war die Auskunft des Innenministeriums: Ein Problem in diesem Bereich gibt es nicht. – Was machen wir jetzt? Stichwort Bürokratielastigkeit: Wir setzen Verfahren ein, in denen Anhörungen durchgeführt werden müssen, und dies auf Wunsch der FDP/DVP, die sonst immer sagt: Weg mit der Bürokratie, weg mit den unnötigen Verfahrensabläufen.
Verehrter Herr Kollege Junginger, ist Ihnen bekannt, dass man auf der europäischen Ebene, hier insbesondere im Bereich der Wettbewerbskommission, darüber nachdenkt, die gesamte Daseinsvorsorge dem Wettbewerb zu überlassen?
(Zuruf von der CDU: Seit wann ist Wettbewerb eine Katastrophe? – Gegenruf des Abg. Gall SPD: Bei der Daseinsvorsorge schon!)
dass man jetzt die Abgrenzungen deutlich macht und die Voraussetzungen dafür schafft, dass man in Brüssel gar nicht weiterdenken muss?
Ich darf jetzt meine Redezeit etwas verlängern. – Herr Kollege Kurz, das ist längst bekannt. Wir sind diejenigen, die in Brüssel die Gespräche führen und für die deutsche Definition der Daseinsvorsorge kämpfen, weil das die Dinge sind – die Stromversorgung, die Wasserversorgung, die Wohnraumversorgung –, die nach Grundgesetz und Landesverfassung ureigenste Aufgaben unserer Kommunen sind.
Es ist auch vorgesehen, dass diese leistungsstark in der Lage sind, die Lebensverhältnisse der Menschen sicherzustellen. Nicht in allen europäischen Ländern ist das so, aber bei uns sind wir stolz darauf – ich hoffe, gemeinsam –, dass wir den Begriff der Daseinsvorsorge als kommunaler Aufgabe hochhalten.
Deswegen: Wer an die Daseinsvorsorge heran will, der verstößt gegen Landesverfassung und Grundgesetz. Das ist dazu zu sagen.
Bitte, Herr Kollege Kurz, kommen Sie herüber zu denen, die die Daseinsvorsorge als hohe Verantwortung unserer Kommunen ansehen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Heide- rose Berroth FDP/DVP: Das ist doch gar nicht das Thema!)
Ihr Koalitionspartner Kurz hat es dazu gemacht. Das ist deshalb ein Armutszeugnis, weil Kollegen, die als Innen
darauf hingewiesen haben, dass sie überstimmt worden seien und von der ganzen Regelung überhaupt nichts hielten.
Ich verzichte darauf, Namen zu nennen, aber es sind diejenigen, die sonst hier im Parlament die Innenpolitik Ihrer Fraktion vertreten.
Ich sage noch einmal: Gefälligkeit! Gefälligkeit deshalb, weil man dem kleineren Partner irgendeinen Schaueffekt geben will. Ich kenne im ganzen Land keine Probleme dergestalt, dass etwa private Anbieter, die sich für weniger attraktive Aufgaben beworben haben, nicht zum Zuge gekommen wären. Sie bewerben sich jedoch für attraktive Aufgaben. Bisher ist es nach der Rechtslage so, dass auch der Annexbereich, der Anhangbereich der kommunalen Daseinsvorsorge, als Aufgabe der Gemeinden in wirtschaftlicher Betätigung wahrgenommen werden kann mit der Konsequenz, dass auf diese Weise die Gebühren und die Belastungen der Bürger geringer werden, wenn auch Geschäfte zulässig sind – wie das seither der Fall ist –, die rentierlich durchgeführt werden können. Sie wollen das Unrentierliche der Gemeinschaft überlassen und das Rentierliche herausnehmen. Da machen wir nicht mit.
Wir haben Ihnen, nachdem das seit geraumer Zeit auch Ihrerseits verlangt worden ist, mit einem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eine Vorlage zugespielt. Danach soll den Bürgermeistern die Angst genommen werden, sich möglicherweise dem Vorwurf einer Vorteilsannahme auszusetzen. Nun lesen wir in den „Stuttgarter Nachrichten“, es sei etwas unterwegs, die beiden Partner hätten sich jedoch noch nicht verständigt. Ich biete Ihnen an: Sie brauchen nur unserem Änderungsantrag zuzustimmen, und schon ist das Problem gelöst.
In öffentlichen Gemeinderatssitzungen sollen derartige Zuwendungen festgestellt werden. Die Rechtsaufsicht soll damit beauftragt sein, diese Vorgänge zur Kenntnis zu nehmen. Dann braucht man nicht, wie Herr Minister Stächele geäußert hat, das ganze Korruptionsbekämpfungsgesetz auf der Bundesebene zu ändern. Denn es ist dringend notwendig gewesen, dieses Gesetz 1997 zu verschärfen. Es gibt keinerlei Veranlassung, eine solche Gesetzesänderung zu verlangen. Mit einer ganz einfachen Änderung der Gemeindeordnung lässt sich die von den Bürgermeistern verlangte Klarheit herbeiführen.
Ob und gegebenenfalls wann Sie damit herüberkommen, wissen wir nicht. Mit unserem Änderungsantrag hätten wir das Thema ein für allemal erfolgreich vom Tisch.
Da mir nur wenig Redezeit zur Verfügung steht, sage ich: In diesem Gesetzentwurf gibt es fünf Punkte, die für uns
keine Probleme darstellen: zum Beispiel neue Begriffe und die Frage, wie man mit Auskunfts- und Einsichtspflichten umgehen kann.