Dennoch muss ich dem Kollegen Recht geben, dass es eine sehr ernst zu nehmende Frage ist, die uns auch in Zukunft noch weiter beschäftigen wird.
Es ist nämlich zu erwarten, dass die geeigneten Lebensräume des Bibers in Baden-Württemberg sukzessive von Biberfamilien besetzt werden. Um die damit zwangsläufig einhergehenden Konflikte zwischen Mensch und Biber weitgehend zu entschärfen, hat unser Ministerium frühzeitig ein landesweites Bibermanagement geschaffen.
Dieses Bibermanagement umfasst eine landesweite zentrale Koordination durch die Landesanstalt für Umweltschutz. Es umfasst auch die Wahrnehmung landkreisübergreifender Managementaufgaben durch die von Ihnen angesprochenen Biberfachleute der Regierungspräsidien sowie kreisbezogene Vor-Ort-Managements durch die Verwaltungsbehörden. Von da aus gibt es dann ehrenamtliche Biberbeauftragte.
Sie müssen sich mit den Dingen etwas gründlicher beschäftigen. Dann lässt Ihr Gelächter sehr schnell nach.
Die Gemeinden sind wie das Land zum Biotop- und Artenschutz verpflichtet. Das wissen Sie nicht erst, seit wir die FFH-Gesetzgebung haben. Im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums gilt dies auch für die privaten Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken. Diese Eigenverantwortung soll den von den Biberaktivitäten betroffenen Grundstückseigentümern und Kommunen durch das Bibermanagement des Landes keineswegs genommen werden, sondern sie sollen im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe bewusst gestärkt werden.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Seit etwa zwölf Jahren besiedelt der Biber ganz konkret das Gewässersystem der Rottach. Er ist vermutlich von Bayern gekommen.
Inzwischen dürften die Rottach und deren Nebenflüsse nahezu vollständig von Biberrevieren besetzt sein.
Um Störungen und Schäden durch die Biberaktivitäten vorzubeugen, sie zu mindern und eventuell auch zu beseitigen, wurde von den ehemaligen BNL Stuttgarts – heute ist es das Referat 56 im Regierungspräsidium – ein von der Stiftung Naturschutzfonds gefördertes Projekt ins Leben gerufen, in dessen Rahmen ab 1999 gewässernahe Grundstücke an der Rottach gekauft worden sind.
Im Zuge der Flurbereinigung auf der Gemarkung Fichtenau konnten dann in Zusammenarbeit mit der Gemeinde unter Einsatz von Naturschutzmitteln des Landes der Mühlweiher und das Mühlweiher-Ried an der Rottach erworben werden. Das sind 6,1 Hektar. Sie sind Teile der Flusslandschaft Rottach und als Naturschutzgebiet für das FFH-Gebiet Rottach geplant. Das sind immerhin fast 600 Hektar.
Da wird derzeit ein Pflege- und Entwicklungsplan im Sinne von FFH ausgeschrieben, in dem dann natürlich der Biber als tierischer Bewohner dieses Habitats im Mittelpunkt steht. Die wenigen seitherigen Konflikte im Rottachtal konnten mithilfe der Biberfachleute beim Regierungspräsidium Stuttgart entschärft werden.
Zu einem Problem entwickelte sich die Zuwanderung einer zweiten Biberfamilie am Mühlweiher-Ried. Die Dammbauaktivitäten dieser Familie führten zu einem Rückstau der Rottach bis an die erwähnte Ölmühle.
Durch diesen Rückstau kam es dann im Winter 2004/05 zu feuchten Wänden und Türstöcken im Erdgeschoss dieser besagten Ölmühle. Es ist allerdings, möchte ich hinzufügen, nicht abschließend zu klären, ob die Biber die einzige Ursache für die Feuchte sind. Die Ölmühle besitzt, nebenbei bemerkt, kein Kellergeschoss, und das Erdgeschoss war bis vor 15 Jahren Arbeitsraum und wurde bis dahin nie für Wohnzwecke genutzt. Erst vor 15 Jahren wurde dieses Geschoss für Wohnzwecke umgebaut.
Nun haben die Aktivitäten dieser Biberfamilie in den vergangenen Monaten immer wieder zu einem Auf- und Rückstau des Wasserspiegels der Rottach geführt. Bedienstete der Naturschutzverwaltung und später auch Mitarbeiter des Bauhofs der Gemeinde Fichtenau versuchten nun, durch Einlegen von Drainagerohren dem Biberdamm mit dem Ziel entgegenzuwirken, eine Absenkung des Wasserspiegels zu erreichen. Wegen des sehr geringen Gefälles, das die Rottach dort hat, hat diese Maßnahme nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt. Vor dem Hintergrund der massiven Beeinträchtigung der Wohnsituation in der Ölmühle ist es dazu gekommen, dass ein Pflegetrupp vom Regierungspräsidium Stuttgart am 6. Oktober zusammen mit einem Baggerunternehmer die Biberdämme, die hier von der Biberfamilie innerhalb weniger Tage aufgeschüttet wurden, geräumt hat. Der Biber – das wissen Sie ja – ist ein ganz vorzüglicher Baumeister.
Auch die Installation einer Hochfrequenzbeschallungsanlage zeigte nur eine zeitweise Vertreibungswirkung. Inzwischen scheint der Biber gegen diese Geräusche immun zu sein, denn nach wenigen Tagen kam ein Teil der Tiere wieder zurück und nahm die Dammbauaktivitäten ungebremst wieder auf.
Zurzeit wird in Zusammenarbeit mit der Gemeinde ein letzter Versuch unternommen, den Wasserstand durch Eingriffe in die Biberdämme des Bachbettes zu beeinflussen und vor allem den Biber zu vertreiben. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, verbliebe in Anbetracht der Gefährdung der Gesundheit der Bewohner der Ölmühle als letzte Alternative, die Biberfamilie aus dem Aufstaubereich einzufangen und sie in einem wenige Kilometer weiter südlich gelegenen Naturschutzgebiet anzusiedeln. Den Tierschutzaspekten würde dadurch Rechnung getragen, dass der Fang außerhalb der Aufzuchtzeit der Jungen erfolgt und dass man aus Bayern Spezialfallen für den Lebendfang beschafft, weil Bayern schon länger Bibererfahrungen hat. Diese Fallen haben sich dort bewährt. Ob eine solche Maßnahme, sehr geehrter Kollege, zu einem Dauererfolg führt, bleibt noch abzuwarten.
Es ist vorgesehen, dass nach erfolgter Umsiedlung ein ehrenamtlicher Biberbeauftragter für den Bereich der Ölmühle verantwortlich eingesetzt wird,
sodass die weitere Entwicklung ständig beobachtet wird und bei erneuten Dammbauaktivitäten von Bibern im Umfeld der Mühle nach einer Möglichkeit gesucht wird, durch diesen Biberbeauftragten steuernd einzugreifen.
Die Kosten für die Beseitigung der Biberdämme – das ist Ihnen sicherlich durch die Antwort klar geworden – umfassen mehrere tausend Euro. Das ist, weiß Gott, keine lächerliche Geschichte mehr.
Es gibt keine Nachfragen zum „Biberland Baden-Württemberg“. Damit ist die Anfrage unter Ziffer 4 erledigt.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. T h e r e s i a B a u e r G R Ü N E – V e r l ä n g e r u n g d e r Ü b e r g a n g s r e g e l u n g f ü r d i e U m s e t z u n g d e r A n p a s s u n g d e s A r b e i t s z e i t ä n d e r u n g s g e s e t z e s
Wie wird sich die Landesregierung im Bundesrat hinsichtlich des Gesetzesantrags des Freistaats Bayern vom 28. Oktober 2005 „Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes“ (Drucksache 778/05) verhalten, wel
cher vorsieht, die Umsetzung der Anpassung des Arbeitszeitänderungsgesetzes an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bzw. die entsprechenden Übergangsregelungen um zwei Jahre zu verlängern, und wie begründet sie ihre Position?
Wer beantwortet diese Anfrage? – Frau Staatssekretärin Lichy, Sie erhalten das Wort zur Beantwortung der Anfrage.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Abg. Bauer, der Meinungsbildungsprozess der Landesregierung hierzu ist noch nicht abgeschlossen.
In der nächsten Ministerratssitzung am 21. November wird die Landesregierung ihre Haltung zu diesem Gesetzentwurf festlegen, um dann ihr Votum für die Bundesratssitzung am 25. November festzulegen.
Wie bewertet die Landesregierung das Vorhaben der neuen Bundesregierung, die sich gerade in einer Formierungsphase befindet,
die Übergangsregelung zum Arbeitszeitänderungsgesetz, wie man in diesen Tagen in der Presse lesen konnte, um ein Jahr zu verschieben?
Frau Abgeordnete, die Landesregierung hat das jetzt nicht im Voraus bewertet. Wenn sich die Bundesregierung da auf etwas festlegt, werden wir das im Nachhinein bewerten. Wir werden auch entsprechend festlegen, wie wir uns in der Bundesratssitzung verhalten. Ich kann jetzt nicht die Beratung im Ministerrat vorwegnehmen und sagen: So und so wird das Votum aussehen.
a) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2006 – Drucksache 13/4792
b) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes – Drucksache 13/4769
c) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Staatsministeriums – Die Zukunftsoffensive IV – Drucksache 13/4136