Der Prüfauftrag zur Neuunterbringung der Ministerien in einem Gebäudekomplex ist Teil des Arbeitsprogramms der Landesregierung, das zurzeit abgearbeitet wird. Das Finanzministerium führt derzeit eine Untersuchung durch, in welcher die Kosten des Status quo einer potenziellen Konzentration und Neuunterbringung der Ministerien unter Berücksichtigung von Investorenmodellen einander gegenübergestellt werden. Berücksichtigt werden muss dabei auch die Frage der Folgenutzung der frei werdenden Gebäude. Das Finanzministerium wird hierzu dem Ministerrat berichten. Der Ministerrat wird zu gegebener Zeit unter Abwägung aller maßgebenden, insbesondere der haushaltswirtschaftlichen Faktoren entscheiden.
Dass Entscheidungen des Ministerrats hier und heute durch meine Beantwortung Ihrer Mündlichen Anfrage nicht vorgegriffen werden kann, liegt auf der Hand.
Herr Staatssekretär, Sie haben jetzt eine Stellungnahme abgegeben, die in keiner Weise eine Antwort auf eine meiner Fragen beinhaltet hat.
Deshalb möchte ich Sie noch einmal daran erinnern und Sie fragen, ob Sie geneigt sind, auf meine Frage zu antworten, ob sich die Landesregierung vorstellen kann, dass eine objektive Prüfung zu dem Ergebnis kommt, die Verlagerung der Ministerien auf das Gelände von Stuttgart 21 für sinnvoll zu halten,
und bei Ihrer Antwort zu berücksichtigen, dass der Finanzminister in der Sitzung des Finanzausschusses laut Bericht gesagt hat, er könne sich „nicht vorstellen, dass eine objektive Prüfung zu dem Ergebnis käme, die Verlagerung der Ministerien auf das Gelände von Stuttgart 21 für sinnvoll zu halten“.
(Abg. Herrmann CDU: Jetzt wartet die Prüfung doch mal ab! – Gegenruf des Abg. Behringer CDU: So ist es!)
Herr Kollege Schmiedel, auch wenn Sie noch so sehr weiter insistieren, bekommen Sie hier keine andere Antwort – nicht, weil ich Ihnen keine andere Antwort geben wollte, sondern weil ich Ihnen derzeit auch keine andere Auskunft geben kann.
(Abg. Herrmann CDU: Weil ja noch untersucht wird! – Abg. Schmiedel SPD: Der Finanzminister hat doch auch eine gegeben!)
Herr Schmiedel, Sie erwarten doch zu Recht, dass eine Entscheidung im Ministerrat nur dann getroffen wird, wenn die Fakten Detail für Detail aufgearbeitet sind, und zwar gründlich aufgearbeitet sind.
Lassen Sie uns doch von daher die Zeit bis zum Ende des Jahres. Dann haben wir eine Grobuntersuchung. Das Thema ist ja nicht so einfach und nicht einfach aus dem Ärmel zu schütteln. Dann bekommen Sie die Antwort, die Sie gerne hätten.
Herr Staatssekretär, unabhängig von der finanzwirtschaftlichen Beurteilung, zu der Sie ja offensichtlich keine Aussage machen wollen, war die zweite Frage – auf die sind Sie auch überhaupt nicht eingegangen –, ob die Erwartung, die die Landesregierung an diese Untersuchung hat, den Bürgern zu vermitteln wäre. Deshalb bitte ich Sie, auf diese Frage einzugehen und dabei zu berücksichtigen, dass der Finanzminister laut Bericht in der Finanzausschusssitzung gesagt hat, er „könne in der aktuellen Situation den Bürgern des Landes eine solche Verlagerung nicht“ vermitteln. Deshalb frage ich Sie noch einmal: Hat die Landesregierung sich mit dem Thema der Vermittlung den Bürgern gegenüber beschäftigt?
Herr Kollege Schmiedel, die Landesregierung entscheidet auf der Basis von Untersuchungen. Die Landesregierung kann den Bürgern alles vermitteln und wird den Bürgern alles vermitteln, was für die Bürger aus haushaltswirtschaftlichen Erwägungen heraus vermittelbar ist. Vermittelbar wäre, wenn unter dem Strich herauskäme, dass die Verlagerung des Gebäudekomplexes eine wirtschaftliche Lösung darstellte. Aber lassen Sie uns das doch jetzt einfach einmal abwarten. Schauen Sie doch einmal, was die Untersuchungen ergeben. Man kann das nicht – ich sage das noch einmal – aus dem Ärmel schütteln oder so dahersagen.
Sie wollen doch – das war auch das, was in der Regierungserklärung gestanden hat –, dass das Ganze unvoreingenommen geprüft wird. Das tun wir. Das tun wir gründlich und genau.
(Abg. Schmiedel SPD: Das hört sich schon so an! – Gegenruf des Abg. Behringer CDU: Prüfen kann man ja wohl noch! Stuttgart 21 muss kommen!)
Der Finanzminister hat genau diesen Prüfauftrag, Herr Schmiedel, in seinem Haus auf den Weg gebracht.
Herr Staatssekretär, wenn die Regierung einen Prüfauftrag beschlossen hat, hat sie sicher auch einen Kostenansatz gemacht. Können Sie uns mitteilen, was diese Prüfung kosten wird?
Und können Sie uns auch mitteilen, wann diese Prüfung abgeschlossen sein wird? Sie haben sich vorhin sehr vage ausgedrückt, indem Sie gesagt haben: „zu gegebener Zeit“.
Ich werte Ihre vorherige Frage als erste Zusatzfrage. Sonst hätten Sie nämlich keine Zusatzfrage mehr.
Die zweite Zusatzfrage, die ich stellen möchte, ist: Ist Ihnen bekannt, Herr Staatssekretär, dass die Stadt Stuttgart gerade erwägt, das Gebiet Stuttgart 21 baurechtlich umzuplanen und den Wohnungsanteil zu vergrößern, und dass dadurch, dass Sie jetzt hinsichtlich der Ministerien einen neuen Prüfauftrag erteilen, eine längere Hängepartie entstehen kann?
Herr Kollege Gaßmann, eine Hängepartie entsteht mit Sicherheit nicht, schon gar nicht durch unsere Untersuchungen.
Zu Ihren Fragen: Die Grobuntersuchung – denn nur das kann es sein, nur eine überschlägige Bewertung aller Fakten – wird bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Was die Kosten anbelangt: Wir machen das mit eigenem Personal, nämlich mit dem Personal des Finanzministeriums.