Beim Modellvorhaben Tagesprogramm zur Drogenprävention in der Jugendhilfe werden drei Projekte bezuschusst.
50 000 DM werden in diesem und im nächsten Jahr für Mädchenprojekte im Bereich der IuK-Technologie eingesetzt.
Die Jugendsozialarbeit an Schulen habe ich schon angesprochen. Ich sage in aller Offenheit – auch heute Morgen habe ich das so gesagt –: Das ist fast ein Renner geworden, da die Kommunen vor Ort plötzlich ihre Pflicht gesehen haben, etwas zu tun. Wir hatten Richtlinien erarbeitet und ca. 300 Anträge erhalten, von denen wir leider nur 91 bedienen konnten, da das Geld nicht ausreicht. Wir mussten selbst Richtlinien erarbeiten, in denen besondere Schwerpunkte wie Schulen und Aussiedler- und Ausländerintegration berücksichtigt werden mussten. Ich bedauere dies sehr. Ich gehe aber doch davon aus, dass die Kommunen ihrer Pflicht auch nachkommen, auf diesem Weg weiterzuarbeiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nichts ist so gut, als dass es nicht noch verbessert werden könnte. Ich glaube aber, dass sich das, was wir im Land Baden-Württemberg für unsere Jugendlichen tun, wirklich sehen lassen kann. Ich denke, in Baden-Württemberg lässt es sich nicht nur gut leben, sondern es lässt sich auch gut jung sein.
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 12/5602.
Der Sozialausschuss schlägt erstens vor, von der Mitteilung der Landesregierung vom 12. Juli 2000, Drucksache 12/5359, Kenntnis zu nehmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Dies ist nicht der Fall. Damit ist dies so beschlossen.
Der Ausschuss empfiehlt zweitens, den Antrag der Abg. Stephan Braun u. a. SPD betreffend Landesjugendbericht nach § 10 Abs. 2 und 3 des Landes-Kinder-und-Jugendhilfegesetzes (LKJHG), Drucksache 12/4973, für erledigt zu erklären. – Das hohe Haus stimmt dieser Erledigterklärung zu.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen – Drucksache 12/5603
Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr hat den Gesetzentwurf beraten und empfiehlt Ihnen einstimmig die Annahme. Die CDU-Fraktion hat diesen Gesetzentwurf sehr aufmerksam studiert und empfiehlt Ihnen allen die einstimmige Annahme.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema „Gefahrguttransporte im öffentlichen Verkehr“ bietet die Gelegenheit zu einer umfassenden Grundsatzdiskussion. Ich will diese Gelegenheit heute nicht nutzen, sondern lediglich sagen, dass wir zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Ziel der Landesregierung ist doch angeblich eine schlanke Verwaltung, eine Entschlackung von überflüssigen Vorschriften und der Wegfall von nicht notwendigen Anordnungen.
Sie haben die EG-Richtlinie 96/82 gelesen. Darin steht nirgends, dass zwei Gesetze notwendig sind, nämlich für gewerbliche und für nicht gewerbliche Einrichtungen, um die Anordnung umzusetzen. Im vorliegenden Gesetzentwurf wird auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz verwiesen, zum Beispiel auf § 5 a. Der bezieht sich auf gewerbliche Betriebe. Ein Gleiches gilt für § 20 und für § 25. Es könnte sein, dass das der Grund für diesen Gesetzentwurf ist. Jetzt muss ich die Landesregierung etwas fragen; denn ich verstehe sie nicht.
Die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom Oktober 1998 trägt die Unterschrift der Herren Schröder und Trittin. Die beiden haben geschrödert und trittint; das heißt, sie haben schlampig gearbeitet.
Die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom Oktober 1998 hat die Umsetzung der EG-Richtlinie 96/82 schon gebracht, aber gleichzeitig die ursprüngliche Fassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes von 1990 verschlechtert. In der ersten Fassung galt das Bundes-Immissionsschutzgesetz für sämtliche Betriebseinrichtungen, egal, ob gewerblich oder nicht gewerblich. Mit jener Fassung wäre das heutige Gesetz überflüssig, total überflüssig. Die Landesregierung hätte jetzt die große Chance gehabt, die Herren Schröder und Trittin
am Nasenring vorzuführen. Sie hätte die Rückführung des Gesetzes zur ursprünglichen Fassung verlangen können. Herr Minister, ich rufe Sie auf: Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück und verlangen Sie stattdessen von der Bundesregierung die Korrektur des Fehlers von 1998.
Sie würden damit Geld sparen und die Rechtssicherheit erhöhen. Sie ersparten 15 weiteren Bundesländern diese unnötige Prozedur, und die EU-Richtlinie wäre trotzdem umgesetzt.
Sollten Sie diesen Vorschlag nicht annehmen können, noch ein Hinweis: Weder in dieser EG-Verordnung 96/82 noch im neuen Gesetzentwurf erscheint das Wort „Störfall“. Dort ist ausschließlich von schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen die Rede. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Störfall-Verordnung sprechen jedoch nur von Störfällen. Das ist ein rechtliches Problem. Da sollten die Anwälte im Haus einmal aufpassen. Wie argumentiert denn ein kluger Anwalt bei einem Unfall? Ist es ein Unfall oder ein Störfall? Was ist der rechtliche Unterschied? Der ist bedeutend.
Zweitens: Das Wort „Störfall“ gibt es in identischer Bedeutung in der englischen Sprache nicht. Und wie lautet denn die Originalformulierung der EG-Richtlinie auf Englisch und Französisch, und wie setzen unsere Nachbarstaaten diese Richtlinie um? Es ist zu erwarten, dass die StörfallVerordnung mit dem Begriff „Störfall“ weiter gehend ist als die einschlägigen Regelungen in unseren Nachbarstaaten. Wenn diese Annahme stimmt, ist die deutsche Wirtschaft benachteiligt – wieder einmal benachteiligt.