Ich greife zunächst einmal das Stichwort „Berufliche Bildung“ auf, Frau Kollegin Rastätter, und darf Ihnen erst einmal ein klares Bekenntnis zum dualen System der Berufsausbildung sagen.
Das ist schon klar. – Ich möchte darauf hinweisen, dass neue Herausforderungen und Anforderungen seitens der Wirtschaft auch die Schaffung neuer Ausbildungsberufe verlangen. Dafür hat sich die Landesregierung verschiedentlich eingesetzt. So hat das Wirtschaftsministerium bereits 1996 eine Anhörung zum Thema „Neue Berufe“ durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Schaffung neuer und aktualisierter Ausbildungsberufe liegt jedoch beim Bund und bei den Sozialpartnern. Es war vor allem ein Anliegen der Wirtschaft, die Ausbildungsordnungen flexibler zu gestalten, damit eine praxisnähere und -gerechtere Ausbildung möglich sei und sich die Ausbildung stärker an den betrieblichen Erfordernissen orientiere.
Meine Damen und Herren, ich brauche gar nicht im Einzelnen darauf einzugehen, welche neuen Berufe geschaffen worden sind. Vor allem zur Schaffung von Medien- und
IT-Berufen sind im Jahr 1997 erhebliche Beiträge der Landesregierung geleistet worden. Allein im Jahr 1999 wurden in Baden-Württemberg in diesen Berufen 803 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen,
Ferner sei erwähnt: Als erster Beruf wird seit dem Sommer 1998 der Mediengestalter für Digital- und Printmedien mit einem breiten Angebot von Wahlpflichtmodulen ausgebildet. Wenn wir flexibel reagieren wollen, ist es wichtig, dass wir solche Module schaffen.
Frau Rastätter, Sie sprachen von den Angeboten für leistungsschwächere Schüler. Hier konnten – Sie haben darauf hingewiesen – neue und einfache Berufe geschaffen werden, die für eher praktisch begabte Jugendliche infrage kommen, zum Beispiel der Fertigungsmechaniker oder der Bauwerksabdichter. Es ist dies in der Tat eine Gruppe, die wir nicht aus den Augen verlieren dürfen. Gleichzeitig wurden auch Angebote für leistungsstärkere Schüler durch Zusatzqualifikationen und durch das Berufskolleg in Teilzeit geschaffen.
Meine Damen und Herren, ein wichtiger Aspekt ist auch das BVJ. Im Schuljahr 1998/99 erfolgte die Weiterentwicklung des Berufsvorbereitungsjahres. Dabei wurde den Schulen durch die flexible Stundentafel die Möglichkeit gegeben, die Stundenzahl je nach Leistungsstand einer Klasse zu variieren und einzelne Fächer zeitweise verstärkt zu unterrichten bzw. die Zahl der Berufsfelder zu reduzieren und ein Berufsfeld vertieft zu unterrichten. Außerdem wurde dadurch die Durchführung von fächerübergreifendem Unterricht und Projekten erleichtert. So viel zur beruflichen Bildung.
Nun zu Ihren Anfragen. Zunächst einmal, Herr Braun, was den Sonderurlaub für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit ab 16 Jahren betrifft: In meiner Fraktion ist dieser Antrag vor vier Wochen durchgegangen, und es ist tatsächlich so, wie es im Bericht steht: Die Meinungsbildung innerhalb der Regierung und zwischen den regierungstragenden Fraktionen ist noch nicht abgeschlossen. Wir beraten jetzt bereits auf der Ebene der Fraktionsspitzen, und dort muss noch verhandelt werden. – Punkt eins.
Punkt zwei, die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre: Meine Damen und Herren, wir sind der Meinung, dass wir das nicht wollen.
Es gibt in unserer Fraktion eine Vertreterin mit einer anderen Meinung, nämlich Frau Kollegin Berroth. Sie spricht sich für die Absenkung des Wahlalters aus, steht damit aber alleine da. Bitte, das darf man ja.
(Abg. Zeller SPD: Das war jetzt gemein, die Kolle- gin so bloßzustellen! Ein Pfarrer sollte so etwas nicht machen! – Zurufe von der SPD: Sie sitzt!)
Wir sagen, wir belassen es bei 18 Jahren. Mit 18 Jahren, lieber Herr Kollege Zeller, beginnt auch die Volljährigkeit. Wir könnten auch gleich auf ein Wahlmindestalter von 14 Jahren zurückgehen und die Religionsmündigkeit zum Maßstab nehmen. Es muss eine Festlegung getroffen werden, und die Mehrheit dieses Hauses bleibt bei 18.
Die Jugendsozialarbeit wurde verschiedentlich angesprochen. Dazu ist zu erwähnen und noch einmal hervorzuheben, dass wir selbstverständlich der Meinung sind, dass sich das Land seiner Verantwortung nicht entziehen kann.
Meine Damen und Herren, das Thema Jugendbildungsmaßnahmen sei noch erwähnt. Die in den Handlungsempfehlungen der Enquetekommission genannten Bildungsmaßnahmen sind sowohl im Haushaltsjahr 1999 als auch im Haushaltsjahr 2000 im Rahmen des Haushaltsvollzugs von der Erwirtschaftung globaler Minderausgaben und von Haushaltsvorbehalten freigestellt worden. Das wird auch in Zukunft so sein,
es sei denn, es gelingt uns, diese Maßnahmen an die Spielbankerträge anzuhängen. Das war bisher unser erklärtes Ziel.
(Abg. Christine Rudolf SPD: Doch mehr als Ihnen lieb ist, Herr Kleinmann! – Weitere Zurufe von der SPD)
Die Tatsache, dass die Frau Ministerin gesagt hat, dieser Bereich werde von den globalen Minderausgaben ausgenommen, ist ein viel besserer Schutz und eine viel größere Sicherheit, als ihn an die Spielbankerträge anzuhängen.
Es wird argumentiert: Wenn die Spielbankerträge zurückgingen, würde auch die Sicherheit für die Mittel für Jugendbildungsmaßnahmen zurückgehen.
Nein, davon verstehen Sie nichts. Lassen Sie das einen Diplom-Volkswirt machen, der versteht das besser. Der hat von Haushaltsrecht ein bisschen mehr Ahnung.
(Abg. Christine Rudolf SPD: Ich habe zufällig das Gleiche studiert wie Sie, Herr Kleinmann! – Abg. Haasis CDU: Weiß der Volkswirt mehr als der Pfarrer, oder wie?)
Abschließend möchte ich, meine Damen und Herren, auch die Landesarbeitsgemeinschaft Mädchenpolitik hervorheben, für deren Erhalt die FDP/DVP nachhaltig eingetreten ist, nicht nur für die Förderung der Sachkosten – die waren ja gerettet –, sondern insbesondere für die Sicherung der Personalkosten. Wir halten diese Arbeit für wichtig und wollen sie auch weiterhin fördern.
Ansonsten bedanke ich mich für die gute Zusammenarbeit in der Jugendenquetekommission. Ich glaube, wir haben gute Arbeit geleistet. Die Handlungsempfehlungen können sich sehen lassen, und – vor allem – wir setzen sie, Frau Kollegin, Punkt für Punkt um.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Christine Rudolf SPD: Fragt sich bloß, wann!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin etwas überrascht, dass ich so schnell drankomme. Ich habe noch darauf gewartet, dass Herr Käs noch einmal spricht. Aber er hat nichts anderes getan, als rechtsradikale Tendenzen bei der Jugend in Abrede zu stellen, womit er in meinen Augen wirklich sehr danebenlag.
Seit 1996 hat sich die Landesregierung verpflichtet, den Landtag mindestens einmal pro Legislaturperiode über folgende Punkte zu unterrichten: über die Lage der Jugend, über die Jugendhilfe in Baden-Württemberg sowie über Folgerungen aus den gewonnenen Erkenntnissen für die Jugendhilfe im Land,
Das Sozialministerium hat dies mit dem Landesjugendbericht 2000 getan. Dies ist der erste Landesjugendbericht. Wenn ich die Kritik daran höre und diese werte, dann muss ich sagen, dass er eigentlich sehr gut angenommen worden ist, auch von der Opposition. Frau Bender hat zwar versucht, aus dem Protokoll der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses Honig zu saugen, und meint, das sei im Prinzip eine Fünf. Ich möchte noch einmal zitieren, was da drinsteht:
Die Erstellung des ersten Landesjugendberichts war ein anspruchsvolles und mit manchen Schwierigkeiten behaftetes Pilotprojekt, das aus den gegebenen Rahmenbedingungen das Beste gemacht hat.
(Lachen bei der SPD – Abg. Birgitt Bender Bünd- nis 90/Die Grünen: Das habe ich auch schon vor- gelesen, Herr Repnik! Das ist aber eine grauenvol- le Formulierung!)