Protocol of the Session on October 26, 2000

dass nur deshalb ein schweres Rammfahrzeug der Feuerwehr Böblingen benötigt worden ist, weil es schlicht und einfach an geeignetem anderem Material gefehlt hat, beispielsweise an Krähenfüßen oder Nagelketten?

Das kann ich nicht bestätigen, weil mir nach den zur Verfügung stehenden Informationen gesagt wird, dass schon aus polizeitaktischen Gründen ein schweres Fahrzeug einzusetzen war. Dieses schwere Einsatzfahrzeug war eben – das habe ich bei der Beantwortung der Frage des Herrn Abg. Redling ausgeführt – nicht so rasch von der Bereitschaftspolizei herbeizuführen, wie es durch die Feuerwehr herbeizuführen gewesen ist.

Keine weiteren Zusatzfragen? – Damit ist Tagesordnungspunkt 4 erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes – Drucksache 12/5606

Das Präsidium hat Folgendes festgelegt: Zunächst erfolgt eine Begründung des Gesetzentwurfs durch die Landesregierung, danach eine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion.

Wem darf ich für die Landesregierung das Wort erteilen? – Herr Finanzminister Stratthaus, Sie erhalten das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung lege ich Ihnen heute den Entwurf zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes vor.

Was ist die Zielsetzung? Ziel der Gesetzesänderung ist die Optimierung der Vermögensanlagen. Vor fast zwei Jahren habe ich das Gesetz über eine Versorgungsrücklage des Landes Baden-Württemberg hier eingebracht. Dieses Gesetz sieht die Anlage der jährlich an die Versorgungsrücklage abzuführenden Beträge in Schuldverschreibungen der Länder oder des Bundes vor. Entscheidend für die Wahl der Anlageart war damals die Sicherheit. Aufgrund der unterschiedlichen Wertentwicklung der verschiedenen Anlageformen haben wir nach einer Optimierung der Anlagemöglichkeiten gesucht, wobei natürlich die Sicherheit der Anlage nach wie vor an allererster Stelle stehen muss. Das Ergebnis dieses Suchens möchte ich Ihnen heute hier vortragen.

Bevor ich jedoch näher auf die Einzelheiten zu sprechen komme, möchte ich einiges über die Entstehung und über die Entwicklung der Versorgungsrücklage vortragen.

Der Versorgungsbericht der damaligen Bundesregierung aus dem Jahre 1996 hat den dringenden Handlungsbedarf aufgrund des überproportionalen Anstiegs der Verpflichtungen aus Versorgungsleistungen verdeutlicht. Der Anstieg der Versorgungsausgaben stellt eine enorme Zukunftsbelastung dar, die die Handlungsfähigkeit des Landes, die Handlungsfähigkeit des Parlaments und seiner Finanzpolitik einschränken wird.

(Minister Stratthaus)

Die Bundesregierung hat zwar eine Aktualisierung des Versorgungsberichts für 2001 angekündigt, an der Grundaussage – das sind eben einfach Tatsachen – wird sich aber wohl nichts ändern. Aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenverteilung tragen die Länder die Hauptlast der Versorgungsverpflichtungen. Sie wissen, dass die Länder ganz besonders viele Beamte beschäftigen, auch relativ gesehen. Es sind vor allem die Lehrer, die Polizeibeamten und viele im öffentlichen Dienst, in den Hochschulen und Universitäten. Die Personalkosten und insbesondere die Beamtenpersonalkosten spielen beim Land eine relativ viel größere Rolle als beim Bund oder bei den Gemeinden. Der Bund hat – relativ gesehen – weniger Personalkosten, die Gemeinden haben – relativ gesehen – sehr viel mehr Angestellte und Arbeiter.

Grund für die ansteigenden Versorgungsausgaben sind insbesondere der Personalzuwachs von Mitte der Siebzigerjahre und zusätzlich die höhere Lebenserwartung. Allein durch den vorhandenen Personalbestand – das, was heute an Beamten beim Land beschäftigt ist – sind die Versorgungsverpflichtungen bis zum Jahre 2030 ungefähr vorprogrammiert.

Wie sieht die Entwicklung in Baden-Württemberg aus? Die Zahl der Versorgungsempfänger liegt zurzeit bei 68 000. Sie wird auf 147 000 im Jahr 2025 ansteigen. Dies hat einen Anstieg der Ausgaben für die Versorgungsbezüge von heute 4 Milliarden auf 15,5 Milliarden DM im Herbst 2025 zur Folge. Damit vervierfachen sich die Ausgaben bis zum Jahr 2025. Man muss allerdings zur Relativierung hinzufügen, dass dabei ein Wachstumspfad eingerechnet ist. Wenn ich einfach die Zahl der Versorgungsempfänger nehme, die wir heute haben und in 25 Jahren haben werden, ist das eine starke Verdoppelung, sodass wohl auch immer an den entsprechenden Einnahmen und am entsprechenden Haushaltsvolumen gerechnet zumindest eine Verdoppelung der Versorgungslasten in ihrer relativen Kraft, in ihrem relativen Gewicht anzunehmen ist. Um Ihnen das einmal bildlich vor Augen zu führen: Bezogen auf die aktuelle Bevölkerungszahl in Baden-Württemberg würde dies eine ProKopf-Belastung im Jahre 2025 von 1 480 DM bedeuten. Zurzeit haben wir eine Belastung für diesen Zweck von 385 DM pro Jahr und pro Kopf der Bevölkerung.

Schon die absoluten Zahlen sind anschaulich. Es wird noch viel anschaulicher, wenn man die relativen Zahlen nimmt. Dann kommt noch mal das zum Tragen, was ich eben gesagt habe. Es ist Gott sei Dank relativ gesehen keine Vervierfachung, sondern eine starke Verdoppelung. Zurzeit sind 6,8 % der Landesausgaben Versorgungsausgaben. Im Jahr 2021 werden es, wenn das Recht so bleibt, wie es ist, 12,7 % sein. Also wir werden relativ gesehen eine starke Verdoppelung der Versorgungsausgaben gegenüber der jetzigen Situation haben.

Vor diesem Hintergrund hat die vorherige Bundesregierung im Versorgungsreformgesetz ein Maßnahmenpaket verabschiedet, um diese Entwicklung zumindest abzuschwächen. Eine Maßnahme war die Ergänzung des Bundesbesoldungsgesetzes um § 14 a. Dieser sieht die Bildung einer Versorgungsrücklage beim Bund und bei den Ländern vor.

Finanziert wird diese Rücklage über die Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen von 1999 bis zum Jahre 2013, also 14 Jahre lang, um durchschnittlich 0,2 Prozentpunkte. Bis 2013 soll das Besoldungs- und Versorgungsniveau um 3 % abgesenkt werden. Damit tritt ein doppelter Entlastungseffekt ein. Zum einen wird das Besoldungsniveau – wohl immer im Verhältnis zum Bezahlungsniveau der Tarifangestellten und Arbeiter und zur Entwicklung der gesamten Wirtschaft – kontinuierlich gesenkt, zum anderen wird ein Vermögen angespart, das den Belastungsanstieg für das Land etwas abschwächt. Das Versorgungsrücklagegesetz des Landes setzte damals diese Regelung um.

Im Juli 1999 ist zum ersten Mal eine Abschlagszahlung an die Versorgungsrücklage geleistet worden, und zwar sind bisher 48 Millionen DM zugeflossen. Das ist viel Geld, aber im Verhältnis zu dem, was wir jährlich an Versorgungsleistungen zu zahlen haben, ist es in der Tat nur der berühmte Tropfen auf den sehr heißen Stein.

(Abg. Moser SPD: Ist es schon ein Tropfen?)

Es ist ein Tropfen, vielleicht ist es sogar noch weniger, Herr Moser; es ist sehr wenig.

(Abg. Moser SPD: Homöopathisch!)

Um auf die Schwerpunkte der Gesetzesänderung zu kommen, zunächst einiges zur Erweiterung des Anlagerahmens. Die zukünftige gesetzliche Regelung verzichtet auf eine gesetzliche Festlegung der Anlagemöglichkeiten. Sie erinnern sich, ich habe vorhin ausgeführt, dass die Anlage lediglich in festverzinslichen Wertpapieren des Bundes oder der Länder erfolgen darf. Die Anlagemöglichkeiten sollen künftig weit geöffnet werden. Die Anlage soll sich künftig neben der Sicherheit auch am möglichen Ertrag orientieren. Gleichwohl wird die Höhe des Aktienanteils zur Risikobegrenzung auf 50 % begrenzt.

Insgesamt wird der Anlagespielraum vergrößert und so eine angemessene Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Ertrag auf der einen Seite und Risiko auf der anderen Seite ermöglicht. Mit der Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes wollen wir langfristig die Renditechancen bei vergleichbarer Sicherheit verbessern. Von Spekulation – davon war in einigen Presseartikeln die Rede – kann dabei keine Rede sein.

Die Anlage der Versorgungsrücklage ist sehr langfristig geplant. Bis 2013 sparen wir an, ab dem Jahre 2014 werden wir über einen Zeitraum von 15 Jahren das angesparte Geld zur Entlastung des Haushaltes einsetzen. Gerade dieser Zeithorizont rechtfertigt die Aktienanlage, zumal nur ein Teil des Geldes, höchstens 50 %, in Aktien angelegt werden darf.

Die Entwicklung der vergangenen zehn Jahre hat gezeigt, dass Aktien als Investition zur Vermögensbildung auch bei kurzfristigen Kursrückgängen schon auf mittlere Sicht kaum zu schlagen sind. Meine Damen und Herren, ich weiß, dass der eine oder andere Schwierigkeiten hat, weil er Aktien für problematisch hält. Ich muss aber dazu sagen, dass dann die Versorgungsrücklage an der deutschen oder an der internationalen Wirtschaft beteiligt ist und das

(Minister Stratthaus)

Wachstum der Wirtschaft die Voraussetzung für die Wertsteigerung dieser Rücklage ist. Wenn die Wirtschaft nicht wachsen würde und alle großen Unternehmen nicht wachsen würden, dann würde wohl auch das Geld nicht seinen Wert behalten. Ich habe in Diskussionen erlebt, dass nominale Anlagen in Geld immer für absolut sicher gehalten werden, während Anlagen in Sachwerten der Wirtschaft für nicht so sicher gehalten werden. Wenn Sie die deutsche Geschichte im letzten Jahrhundert betrachten, wissen Sie, was im Jahre 1923 und im Jahre 1949 geschehen ist und wie gut damals, relativ gesehen, Sachvermögen im Vergleich zu verbrieften Ansprüchen gegenüber der Reichsbank oder der Bundesbank abgeschnitten hat.

Es gilt aber auf jeden Fall: Je länger der zeitliche Anlagehorizont, desto geringer auch das Risiko. Wir werden also auch in Zukunft verantwortungsbewusst mit den der Versorgungsrücklage zufließenden Geldern umgehen müssen. Verantwortungsbewusst heißt aber auch, dass Optimierungsmöglichkeiten im Rahmen einer angemessenen Ertrags-Risiko-Relation ausgeschöpft werden. Außer Bayern hat bisher kein Bundesland die Anlage auf eine breitere Basis gestellt, insbesondere hat bisher kein Bundesland die Anlage in Aktien ermöglicht. Wir nehmen hier eine gewisse Vorreiterrolle ein. Ich darf Ihnen allerdings sagen, dass allein unsere Ankündigung sehr großes Interesse bei vielen Bundesländern gefunden hat. Ich bin überzeugt, dass in einigen Jahren in allen Bundesländern diese Möglichkeit geschaffen wird. Auf die Tatsache, dass in den Vereinigten Staaten und auch in England viele öffentliche Versorgungsgrundlagen auf Pensionsfonds, die letzten Endes zum großen Teil aus Aktien bestehen, fußen, möchte ich bei der Gelegenheit auch einmal hingewiesen haben.

Voraussetzung für die Optimierung ist neben der Erweiterung des Anlagespielraums auch die freie Wahl des künftigen Vermögensverwalters. Erst durch ein aktives, professionelles Anlagemanagement können alle Optimierungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Deshalb wird die Beschränkung der Verwaltung des Sondervermögens auf die Landeszentralbank aufgehoben. Künftig besteht die Möglichkeit, die Verwaltung auf Dritte zu übertragen. Um es politisch noch einmal ganz klar zu sagen: Es wird nicht so sein, dass die Auswahl der Papiere, die für renditestark und für zukunftsträchtig gehalten werden, direkt beim Finanzministerium vorgenommen wird, sondern man wird sich wohl großer Banken bedienen, wie das auch schon in anderem Zusammenhang geschehen ist. Das können die badenwürttembergischen Banken, das können große deutsche Banken, aber auch internationale Banken sein, wie wir das zum Beispiel im Zusammenhang mit der Anlage des heute Morgen diskutierten Verkaufserlöses für die EnBW-Anteile bereits vorhaben.

Auch wenn wir jetzt eine Optimierung der Anlage erreichen können, so bedeutet die Versorgungsrücklage nur einen ersten Schritt zur Dämpfung der Versorgungsverpflichtungen. Man kann das besonders deutlich an Folgendem klarmachen: Wenn diese 0,2 Prozentpunkte, wie ich das vorhin vorgetragen habe, 15 Jahre lang jedes Jahr kumulativ verwendet werden, werden wir erst im Jahre 2015 in der Lage sein, die Belastung um einen Prozentpunkt zu verringern – ich habe vorhin 12,7 % gesagt –, also auf 11,7 %. Das ist ein Prozentpunkt; allerdings sind es natür

lich 8 % der Zahlungen, die geleistet werden. Aus der Sicht des Landes gibt es im Jahre 2015 also sicher eine Entlastung. Sie sehen aber an diesem Beispiel, dass dieser Abzug über 15 Jahre nur ungefähr ein Zwölftel der Verpflichtungen vom Land wegnimmt. Daran sehen Sie, welche Rolle diese Versorgungsverpflichtungen in Zukunft für das Land spielen werden.

Zur Bewältigung dieser Zukunftsbelastung sind folgende zusätzliche Maßnahmen erforderlich: Der Bund und die Landespolitik werden gefordert sein, um den politischen Gestaltungsspielraum auch für zukünftige Generationen zu sichern. Die Konsolidierung des Haushalts – das ist eine wichtige Bedingung – muss auch in Zukunft verstärkt fortgesetzt werden, insbesondere müssen wir daran arbeiten, dass der Personalkostenanteil in unserem Haushalt zurückgeht. Er liegt zurzeit ungefähr bei 42 %. Das sind die direkten Personalausgaben, indirekt sind es noch wesentlich mehr, wenn ich an die Subventionierung von Institutionen denke, die auch wieder Personal beschäftigen.

42 % unserer bereits bereinigten Ausgaben sind Personalausgaben. Sie sehen, dass letzten Endes die Personalwirtschaft die Zukunft der Finanzwirtschaft des Landes bestimmt. Die Senkung der Personalausgaben muss deswegen auch in Zukunft ein landespolitischer und finanzpolitischer Schwerpunkt bleiben.

Ich glaube, wir können hier in Baden-Württemberg schon auf einige Erfolge hinweisen. Allerdings müssen die Erfolge noch größer werden. Wir haben vom Jahr 1993 bis zum Jahr 1999, also innerhalb von sechs Jahren, im Rahmen der beschlossenen Stelleneinsparungsprogramme insgesamt 5 477 Stellen abgebaut. Die beschlossenen Stellenabbauprogramme – es sind ja zwei Programme, eines zum Abbau von 4 200 Stellen und eines zum Abbau von 2 320 Stellen – werden auch in den Jahren 2000 und 2001 in dem Haushalt, der zurzeit gefahren wird, fortgesetzt. Bei vollständiger Realisierung der Stellenabbauprogramme bis zum Jahr 2002 können wir unter Berücksichtigung der Neustellen, die in Schwerpunktbereichen geschaffen worden sind, insgesamt einen Nettoabbau von 2 400 Stellen nachweisen.

Ich muss jetzt doch noch einmal auf diese Zahl eingehen, weil sie zum Teil auch in den Medien, wie ich finde, nicht ganz gerecht betrachtet wird.

(Abg. Moser SPD: Die Welt ist ungerecht!)

Ich werde gleich die Zahlen nennen.

(Abg. Moser SPD: Die Welt ist hart und ungerecht, aber das Leben ist trotzdem schön! – Zuruf des Abg. Capezzuto SPD)

Habe ich etwas falsch ausgedrückt?

(Abg. Moser SPD: Nein, nein!)

Prima. Ich freue mich, dass Sie mir so gut zuhören.

Wir haben in den vergangenen Jahren 5 040 Lehrerstellen neu geschaffen. Wir haben gleichzeitig 1 860 Stellen bei der Polizei neu geschaffen. Das sind zusammen ganz genau 6 900 Stellen. Obwohl wir 6 900 Stellen in Bereichen, in denen sie eigentlich aus dem ganzen Parlament gefordert

(Minister Stratthaus)

werden, geschaffen haben, werden wir bis zum Jahr 2002 netto 2 400 Stellen abgebaut haben. Wir haben also einen Nettoerfolg. Es ist klar und meines Erachtens auch billig und gerecht, dass man dem Abbau immer auch den zusätzlichen Aufbau gegenüberstellt. Sonst zeigt man immer nur eine Seite der Medaille.

Das Fazit, meine Damen und Herren: Der überproportionale Anstieg der Versorgungsausgaben wird die Haushalte in den kommenden Jahren zunehmend belasten. Das ist keine Frage, das ist eine Feststellung. Deswegen müssen wir jede Möglichkeit zur Verbesserung der Ertragschancen nutzen,

(Abg. Oelmayer Bündnis 90/Die Grünen: Jede? Je- de seriöse!)

wir dürfen dabei aber auch den Sicherheitsaspekt nicht vernachlässigen. Gerade auch die Zwecksetzung zur Versorgungsrücklage für die Zukunftssicherung gebietet, jede Optimierungschance zu nutzen. Denn jede Mark, die wir bei der Anlage der Versorgungsrücklage mehr einnehmen, führt zu einer höheren Entlastung des Landeshaushalts.

Im Namen der Landesregierung bitte ich Sie, dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes nach eingehender Beratung Ihre Zustimmung zu geben.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP sowie des Abg. Moser SPD – Zurufe der Abg. Wieser und Seimetz CDU – Gegenruf des Abg. Capezzuto SPD)

Das Wort erhält Herr Abg. Winckler.