Nun aber zur Sache. Wir tragen das Anliegen der EU-Verordnung mit. Selbstverständlich ist auch die Größenordnung der gemeldeten Gebiete als Rohfläche akzeptabel. Das Problem liegt in der EU-Richtlinie selbst.
Zum einen ist nicht vorgesehen, dass ein widerspruchsfähiger Bescheid erstellt wird. Es gibt somit keine Rechtsgrundlage für eine Klage. Zum anderen ist in dieser Richtlinie nicht einmal eine Anhörung vorgesehen. Zwar wurde vom MLR zugesagt, dass die Einwände auf der Ebene der Regierungspräsidien geprüft werden würden. Aber auch wenn man Wohlwollen voraussetzt, ist selbstverständlich ein hoher Zeitdruck vorhanden. Die Richtlinie sieht einen echten Dialog nicht vor.
(Abg. Moser SPD: Aber Sie sind dafür? Sie sind für den Dialog? Der schwätzt doch nicht mit den Leuten!)
Meine Damen und Herren, die Ausarbeitung der Kartierungen wurde durch das MLR sachlich, fachlich durchgeführt, mit der LfU und den BNLs. Wichtig ist auch – das sollten wir nicht verkennen –, dass das erarbeitete Konzept
mit der und nicht gegen die Naturschutzverwaltung erarbeitet worden ist. Somit bestehen wirklich gute Chancen, dass dieses in Brüssel so durchgeht.
Bei der Betrachtung aller Kriterien, also nicht nur der naturschutzrelevanten, gibt es jedoch Probleme für die Gemeinden. Hier muss auch nachgebessert werden.
Unproblematisch ist es ganz sicherlich, wenn sich offensichtliche Fehler eingeschlichen haben oder wenn planfestgestellte Vorhaben mit dieser Kartierung überdeckt worden
Problematischer wird es aber, wenn die künftige Entwicklung einer Gemeinde tangiert ist, wenn massive Einschnitte erfolgen und wenn es um den Rohstoffabbau geht. Wir bitten, das Verfahren zügig fortzuführen. Man muss aber den Gemeinden eine echte Chance geben, dass ihre Einwände abgewogen werden. Das heißt, es muss eine gemeinsame Diskussion jedes einzelnen Einspruchs mit den Betroffenen unter Berücksichtigung der entsprechenden kommunalen Interessen stattfinden, und es muss auch die Möglichkeit zu einem Flächentausch unter der Voraussetzung ökologischer Gleichwertigkeit geschaffen werden sowie auch die Möglichkeit einer Herausnahme von Flächen, die jetzt vorgesehen sind, wenn sie für die Kommunen ganz besonders wichtig sind.
Meine Damen und Herren, ich erinnere an die Originalüberschrift dieser Verordnung von 1992, die im Englischen „Nature and Partnership“ lautet. Wir wollen beides: Wir wollen Natur und Naturschutz, aber wir möchten auch die partnerschaftliche Abstimmung mit den Kommunen.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Moser SPD: Können Sie mal „part- nership“ übersetzen?)
Wir wollen auch, dass die Fortentwicklung im Konsens mit der Naturschutzverwaltung geschieht, denn es ist in dieser Richtlinie auch vorgesehen, dass diese Flächen fortentwickelt werden.
Eine letzte Bemerkung, Frau Ministerin: Ich hoffe natürlich, dass die Landesregierung bei den landeseigenen Flächen mit bestem Beispiel vorangeht.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Schwäbischen gibt es ein Sprichwort: Gut Ding will Weile haben. Jetzt hat die Landesregierung so lange Zeit gehabt, und was dabei herausgekommen ist, muss man eigentlich damit umschreiben: Je mehr Zeit, desto weniger g’scheit.
Es wurde schon sehr viel Kritik an dem Verfahren geübt. Ich will die Verfahrenskritiken nicht im Einzelnen wiederholen, sondern ich kann das eigentlich alles unterschreiben. Ich will aber einmal ins Detail gehen, um Vorrednern, die unter Tagträumen leiden, wie zum Beispiel der Kollege Hauk oder auch der Kollege Kretschmer, etwas den Wind aus den Segeln zu nehmen. Kollege Kretschmer sagt zum Beispiel
(Abg. Drautz FDP/DVP: Wer ist Herr „Kretsch- mer“? – Abg. Pfister FDP/DVP: Kretschmer ist ein Handballspieler!)
Herr Kretschmann, Entschuldigung –: Mit der Ausweisung von Flächen ist Geld herauszuholen. Die Kommunen müssten sich eigentlich, wenn sie entsprechend programmiert wären, darum reißen, solche Flächen zu bekommen.
Ich will einmal aufzeigen, wie das bei manchen Gemeinden aussieht, und zwar am Beispiel meiner Heimatgemeinde Dobel. Ich hätte genauso Bietigheim nehmen können. Ich hätte genauso Sersheim nehmen können. Ich hätte Teilorte von Pforzheim nehmen können. Ich hätte Teilorte von Oberreichenbach nehmen können.
Herr Kollege List, weil Sie jetzt gerade so verwundert tun: Ich glaube, Sie haben nicht einmal die CD-ROM und die Karten angeschaut.
Da sieht es zum Beispiel für die Gemeinde Dobel so aus – ich zeige einmal den Plan –: Die hellgrauen Flächen sind die, die wir weghaben wollen und wegbekommen müssen. Dann sieht es so aus – –
Die Gemeinde Dobel ist vollkommen umzingelt von FFHGebieten. Bei einer Gemeinde, die zu fast 100 % ihrer Feldflur betroffen ist und wo diese FFH-Gebiete teilweise in die Gärten der bebauten Ortsteile hineinreichen, kann man doch nicht mehr davon reden, dass hier mit Sorgfalt, mit Fachkenntnis oder gar
selbstverständlich! – gewissenhaft gearbeitet worden sei. Da wurde altes Planmaterial verwendet. Die Gemeinde wurde nie angerufen: „Was ist bei euch aktuell? Was ist aktuelles Planungsgebiet?“
Meine Damen und Herren, es kann nicht sein, dass die Landesregierung, jetzt gedrängt durch die EU, der Erpressung nachgibt, indem sie jetzt etwas in einem Hauruckverfahren mit einer Achtwochenfrist durchpeitscht, bloß weil von der EU inzwischen signalisiert wird, dass Deutschland, wenn es die FFH-Richtlinie nicht sofort umsetzt, von seinem eigenen Geld als Hauptzahler der EU nichts mehr zurückerhält.
Das wäre es. Wenn es nach mir ginge, gleich morgen. – Das ist doch nichts anderes als Euro-Diktatur in höchster Vollendung.
(Beifall bei den Republikanern – Lachen bei der CDU, der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der FDP/DVP – Abg. Bebber SPD: Das ist Quatsch in höchster Potenz, was Sie da erzählen!)
Meine Damen und Herren, mit dieser Umsetzung der EURichtlinie – davon wurde noch gar nicht gesprochen – wird die Planungshoheit und damit ein ganz wesentlicher Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung teilweise oder, wie am Beispiel der Gemeinde Dobel gerade ausgeführt, vollkommen außer Kraft gesetzt.
Meine Damen und Herren, bei einer staatlichen Verordnung mit dieser europäischen Verwurzelung der EU-Richtlinie, die in die Rechte Dritter und nicht bloß der Gemeinden, sondern auch der Grundstückseigentümer in diesem Maße eingreift, ist es absolut befremdend, wenn hier nur ein Konsultationsverfahren stattfindet und keine demokratische Auseinandersetzung mit diesem Problem.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann schon eines für die Gemeinde Dobel sagen. Sie kennen alle die Geschichten von Asterix, als ganz Gallien bis auf ein kleines Dorf besetzt war.
Meine Damen und Herren! Ich darf den Herrn Abg. König bitten, zum Ende zu kommen. Er kann in der zweiten Runde dann über Dobel berichten.