Protocol of the Session on July 19, 2000

Ich habe in der ersten Lesung und auch in der Schulausschussdebatte darauf hingewiesen, dass Punkt 2 und 3 dieses Gesetzentwurfs mit der Delegation der Befugnis zur Ernennung und nach drei Jahren zur endgültigen Anerkennung von Privatschulen oder, so sage ich einmal, Schulen in freier Trägerschaft ein Risiko oder sogar eine Gefahr in sich bergen. Die Frau Ministerin hat mir dort erklärt, dass

eigentlich schon in der ersten Phase das Votum der Staatlichen Schulämter für die Anerkennung ausschlaggebend war. Deshalb soll jetzt die Verwaltungsvereinfachung – in Anführungsstrichen – dazu führen, dass das ganze Prozedere im Oberschulamt abläuft, also die Phase 1 und nach drei Jahren der Bewährung die Beurteilung, ob die Schule sich bewährt hat und dann endgültig anerkannt und in das Bezuschussungsprogramm aufgenommen wird, auch im Oberschulamt.

Frau Ministerin, bei dieser Debatte ist das Risiko nicht ausgeräumt worden, das ich beschrieben habe. Wenn zum Beispiel heute eine Islamschule in freier Trägerschaft gegründet werden soll, soll in solchen brisanten Fällen, wie das eigentlich einer ist, keine Entscheidung vom Oberschulamt ohne Rücksprache und Abstimmung mit dem Kultusministerium getroffen werden. Wenn aber künftig die Delegation der Entscheidung auf das Oberschulamt in Gänze heruntergezont wird, frage ich Sie: Was tun Sie eigentlich, wenn ein Oberschulamtspräsident oder eine Oberschulamtspräsidentin künftig keine Rücksprache mit Ihnen nimmt und seine bzw. ihre Entscheidung in Phase 1 und in Phase 2 durchzieht? Sie haben zwar die Dienstaufsicht, aber die Unterschrift, die früher von Ihnen zu leisten war, ist jetzt durch die Unterschrift eines Oberschulamtspräsidenten ersetzt. Dann hat das Ganze Rechtskraft. Wenn es eine fundamentalistische Koranschmiede ist, kriegen wir die nicht mehr vom Tisch. Dies ist ein Bedenken, das mir sehr wichtig ist und das ich hier noch einmal vortragen wollte.

Ich habe in der Zwischenzeit aber auch so viel Vertrauen zu den Oberschulamtspräsidenten und den Beamten, die dort sitzen, dass ich der Meinung bin, dass wir zwar diesen zwei Punkten nicht zustimmen können und uns bei diesen der Stimme enthalten werden, aber dem übrigen ganz wichtigen Teil des Gesetzes und in der Schlussabstimmung auch der Privatschulgesetzänderung zustimmen können, damit das in Kraft treten kann.

Danke.

(Beifall bei den Republikanern)

Das Wort hat Frau Ministerin Dr. Schavan.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu den Details der eingebrachten Novellierung des Privatschulgesetzes habe ich schon am 28. Juni bei der Ersten Beratung Stellung genommen. Deshalb möchte ich es heute sehr kurz machen.

Ich beginne mit dem in meinen Augen eher nachrangigen Punkt, den Herr König jetzt wieder angesprochen hat, und darf einfach noch einmal sagen: Wenn es bei einem Vorgang, der im Prinzip an eine nachgeordnete Behörde delegiert ist, um eine brisante Angelegenheit geht, können Sie auch in Zukunft davon ausgehen, dass die Entscheidung nicht ohne das Ministerium und nicht ohne die Ministerin erfolgt. Das ist doch völlig klar. Aber ich bin davon überzeugt, wir müssen Verwaltung – das gilt besonders für Schulverwaltung – so weiterentwickeln, dass wir Aufgaben an Schulämter und an Oberschulämter delegieren. Das ist ein wichtiges Prinzip, und bei dieser Frage der Anerken

nung vollziehen wir jetzt regulär nach, was in praxi bereits geschieht.

Zweitens: Mit der Novellierung werden wir bei der Gruppe der beruflichen Schulen in freier Trägerschaft deutlich, nämlich um 10 Prozentpunkte, zulegen. Das ist ein wichtiger Punkt; das ist ein entscheidender Fortschritt. Das ist in den Gesprächen zwischen den Schulen in freier Trägerschaft und uns auch deutlich geworden. In all den Gesprächen zwischen der Landesregierung, den entsprechenden Verbänden und den Regierungsfraktionen wurde auch deutlich, dass wir auch in Zukunft weiter stabilisieren wollen. Es hat jetzt aber keinen Sinn, mit einem Schnellschuss etwas zu vereinbaren oder zuzusagen, von dem noch niemand so richtig weiß, was es finanziell bedeutet bzw. wie die Finanzierung aussieht.

Hier wurde eine wichtige Einigung erzielt. Das ist ein Punkt, der in der Landschaft der freien Schulen hohe Anerkennung findet. In den nächsten Jahren ist eine weitere Stabilisierung geplant, weil wir davon überzeugt sind – lassen Sie mich das auch noch einmal sagen –, dass von unseren Schulen in freier Trägerschaft, ob berufliche Schulen, allgemein bildende Schulen oder vor allem auch im Sonderschulwesen, ganz wichtige pädagogische Impulse ausgehen. Deshalb bitte ich das Haus erneut um Zustimmung zu dieser Novellierung.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, mir liegen in der Allgemeinen Aussprache keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g.

Der Ausschuss für Schule, Jugend und Sport empfiehlt Ihnen auf der Drucksache 12/5317, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Wer dem Artikel 1 zustimmen will – –

(Abg. König REP: Moment, Herr Präsident! Ich habe in meiner Rede angekündigt, dass die Frakti- on Die Republikaner darum bittet, bei Artikel 1 über die laufenden Nummern 2 und 3 gesondert abstimmen zu lassen! Ansonsten können Sie von uns aus den gesamten restlichen Artikel aufrufen!)

Sie wünschen eine getrennte Abstimmung.

(Abg. König REP: Zu Artikel 1, laufende Num- mern 2 und 3!)

Artikel 1 Nr. 2 und 3.

Ich ziehe die Abstimmung über diese Nummern vor. Wer dem Artikel 1 Nr. 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Danke. Bei einigen Enthaltungen ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Artikel 1 Nr. 3 auf. Wer dem Artikel 1 Nr. 3 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist auch dieser Nummer des Artikels 1 zugestimmt.

(Stellv. Präsident Weiser)

Wer dem Artikel 1 im Übrigen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Danke. Damit ist dem Artikel 1 insgesamt zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Wer dem Artikel 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Dem Artikel 2 ist mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 19. Juli 2000 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes“. – Das Haus stimmt der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das Gesetz ist einstimmig verabschiedet.

Ich rufe den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 12/5367, auf. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Das Letztere war die Mehrheit. Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Damit ist Punkt 7 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

a) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag des Finanzministeriums vom 10. Mai 2000 – Veräußerung des landeseigenen Gebäudegrundstücks Uhlandstraße 12 in Heilbronn – Drucksachen 12/5178, 12/5325

Berichterstatter: Abg. Seltenreich

b) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag des Finanzministeriums vom 23. Juni 2000 – Veräußerung landeseigener Baugrundstücke im Baugebiet „2. und 3. Gewann Biblis“, Gemarkung Hockenheim – Drucksachen 12/5280, 12/5326

Berichterstatter: Abg. Moser

Die Berichterstatter wünschen das Wort nicht.

Wer den Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Meine Damen und Herren, wir sind in der Abstimmung! Ich darf darum bitten, dass man mit Handzeichen sein Abstimmungsverhalten kundtut. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Den Beschlussempfehlungen ist mehrheitlich zugestimmt.

Punkt 8 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 11. April 2000 – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ – Berichtigte Anmeldung des Landes zum Rahmenplan 2000 – Drucksachen 12/5106, 12/5327

Berichterstatter: Abg. Gerd Scheffold

Der Berichterstatter wünscht das Wort nicht.

Wer der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen.