sondern stattdessen diese sozialversicherungsrechtlichen Regelungen schnellstmöglich in den Papierkorb zu schmeißen
und damit denen, denen Sie und wir immer wieder sagen: „Ihr seid das unverzichtbare Rückgrat einer humanen Gesellschaft, hier bei uns im Land und in der ganzen Bundesrepublik“,
Nicht verschlechtern, verbessern! Da bin ich nach dem, was Sie angedeutet haben, hoffnungsfroh. Aber ich denke, wir dürfen jetzt nicht nur schöne Reden halten, sondern wir müssen schnellstmöglich – –
(Lebhafter Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. Weimer SPD: Eigentor! Ei- gentor!)
Da sind Sie am Zug, die Rahmenbedingungen möglichst nicht weiter zu verschlechtern, sondern zumindest den alten Status herzustellen und möglicherweise Verbesserungen herbeizuführen. Das wäre das, was die Ehrenamtlichen im Land von uns erwarten, keine schönen Sonntagsreden.
In Sonntagsreden sprechen Politiker oft von der Förderung des Ehrenamts und von der Bedeutung der Tätigkeit von Feuerwehren und Vereinen für das Gemeinwohl. Das aufopferungsvolle und teilweise sehr gefährliche Engagement wird dann gelobt und hervorgehoben. Wenn der oder die Geehrte am Montag wieder in die graue Alltagswelt kommt, sieht die Wirklichkeit aber leider anders aus.
In diesem Zusammenhang ist auch die Entwicklung der Sozialversicherungspflicht bei Entschädigungen von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen und Vereinsfunktionären zu sehen. Diese Pflicht hängt mit dem 630-DM-Gesetz der rot-grünen Bundesregierung zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24. März 1999 zusammen und soll hier nun umgesetzt werden.
Wird nun neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung eine ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt, die man als Beschäftigung definieren kann, hat dies zur Folge, dass die Sozialversicherungspflicht – mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung – für das so entstandene Gesamteinkommen anfällt. Nun haben die Sozialversicherungsträger vergangenen November beschlossen, dass in solchen Fällen die Abgabepflicht voll besteht. Sie sehen also eine Beschäftigteneigenschaft als gegeben an, zumindest bei Führungskräften der Feuerwehr.
Damit würde dann die Drittelregelung des § 3 Nr. 12 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes zur Anwendung kommen. Diese Regelung besagt, dass ein Drittel der Entschädigung steuerfrei ist und auch nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Der Gedanke, der dahinter steckt, ist, dass praktisch ein Drittel als Ersatz für die Auslagen, zwei Drittel dagegen als zu versteuernder Verdienstausfall angesehen werden. Ob man natürlich dies gerade beim Ehrenamt – das haben auch schon manche Vorredner hier angesprochen – so sehen kann, ob man dies praktisch als Verdienstausfall bezeichnen kann, ist eine sehr problematische Frage. Wir Republikaner sind der Meinung, dass man sich auf diese Debatte nicht einlassen soll, sondern dass wir sagen sollten: Beim Ehrenamt fallen solche Verdienste nicht an, weil wir ja die Bedeutung des Ehrenamts nicht nur in Sonntagsreden hervorheben sollten.
Ich frage mich auch, wie die vorgesehene Neuregelung eigentlich zu den vollmundig verkündeten Förderungen des Ehrenamts passen soll, und dies, meine Damen und Herren, in einer Zeit, wo die Zahl der Beschäftigten bei unseren Feuerwehren rückgängig ist. Waren noch vor 15 Jahren rund 126 000 Frauen und Männer aktiv im Dienst, so hat sich diese Zahl bis 1999 auf 119 000 verringert. Die Gefährlichkeit des Dienstes, Probleme mit den Arbeitgebern wegen Arbeitsbefreiung, überzogener Individualismus und nachlassendes Gemeinschaftsgefühl sind sicher einige Gründe dafür.
Vielleicht, Herr Brechtken, könnten Sie, nachdem Sie vorhin einen Debattenbeitrag geleistet haben, jetzt auch Ihren Kollegen zuhören, denn das gehört auch zu einer normalen Debatte.
(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Er hat lieber mir zuge- hört! – Abg. Brechtken SPD: Ich mache das immer ganz selektiv!)
Es müsste also auch für Sie, Herr Brechtken, Ziel einer vernünftigen Politik sein, wenn Sie diese betreiben wollen, den genannten Trend umzukehren und wieder mehr Frauen und Männer für den Feuerwehrdienst und für das Engagement in Vereinen zu gewinnen. Aber mit der Sozialversicherungspflicht für diese Aufwandsentschädigungen bewirken Sie leider das Gegenteil. Sie demotivieren die noch Aktiven und treiben auch diese langsam, aber sicher in die Resignation. Dabei muss doch jedem klar sein, dass eine flächendeckende Berufsfeuerwehr, die vom Staat organisiert und bezahlt werden müsste, um ein Vielfaches teurer wäre als die jetzt organisierte freiwillige Feuerwehr.
Deshalb fordern wir Republikaner Sie auf, die Neuregelung des 630-DM-Gesetzes für den Bereich des Ehrenamts zurückzunehmen und den vor dem 1. April 1999 geltenden Rechtsanspruch wieder herzustellen. Ferner könnten wir uns vorstellen, dass der steuerfreie Mindestbetrag nach § 3 Nr. 12 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes bei der Drittelregelung von zurzeit 50 auf 300 DM monatlich erhöht wird.
Dies wären einige Möglichkeiten, um die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt zu stärken. Es darf hier nicht immer nur über das Ehrenamt geredet werden. Es muss, Herr Dr. Noll, auch für das Ehrenamt gehandelt werden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Brechtken hat sich hier lautstark mit dem Thema auseinander gesetzt. Wenn ich es richtig verstanden habe, Herr Brechtken, haben Sie anfangs auch gesagt, ich hätte die Unwahrheit oder Halbwahrheiten verbreitet. Halbwahrheiten, glaube ich, haben Sie gesagt.
Ich weiß jetzt nicht, was Sie als Wahrheit ansehen. Aber das, was Sie gesagt haben, kann ich nicht als die lautere Wahrheit betrachten. Sie haben sich da zu ein paar Behauptungen verstiegen, von denen ich annehme, dass Sie damit ein bisschen verkleistern wollten, wie die tatsächliche Lage ist.
Wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, es seien ja nur Führungskräfte gemeint, und anschließend Frau ErdrichSommer sogar noch sagt, da bekomme einer 2 500 DM und man müsse sehen, ob das auch noch Ehrenamt sei,
dann wird hier doch bewusst der Eindruck erzeugt, als ob es bei den 110 000 Feuerwehrleuten um ein paar wenige ginge,
Ich kenne den Fall aus Esslingen, den Sie genannt haben, nicht selbst. Wenn ich ihn kennen würde, wäre ich nicht befugt, denke ich, hier darüber zu reden.
Aber ich schließe gar nicht aus, Frau Erdrich-Sommer, dass es ein paar hauptamtliche Kreisbrandmeister im Land gibt und dass es ein paar Ingenieure als Kreisbaumeister gibt, die nebenher die Funktion eines Kreisbrandmeisters wahrnehmen und die eine solche Entschädigung bekommen. Das sollen 10 oder 15 im Land Baden-Württemberg sein. Nur: Über die diskutieren wir hier nicht.
Um die geht es auch nicht, sondern es geht um die Masse der Feuerwehrleute. Es geht nicht nur um die Führungskräfte; den Eindruck wollten Sie, Herr Brechtken, ja erwecken. Was ist denn ein Maschinist in einer Ortsteilfeuerwehr bei 1 000 oder 1 500 Einwohnern, der eine Aufwandsentschädigung bekommt, wenn er freitags abends und samstags die Maschinen pflegt?
dann ist er sozialversicherungspflichtig. Da stehen Sie hin und tun so, als gehe es nur um ein paar Führungskräfte. Das sind viele Feuerwehrleute, einfache Leute mit geringem Hauptverdienst, die jetzt so behandelt werden.
Stimmen Sie mir darin zu, dass in der Stellungnahme zu Ihrem Antrag Drucksache 12/5144 ausgeführt ist, erstens dass die Sozialversicherungspflicht nach der Übereinkunft der Sozialversicherungsträger ausschließlich eine Frage der Führungskräfte der Feuerwehr ist, zweitens dass bei – ich sage einmal – einfachen Feuerwehrleuten die Situation eintritt, dass eine Aufwandsentschädigung prinzipiell nicht sozialversicherungspflichtig ist, dass sie möglicherweise steuerrechtlich relevant ist, dass dort eine Pauschalregelung gilt – nach dem Drittelgrundsatz wären übrigens die 300 DM, die Sie als Beispiel genannt haben, genau abgedeckt – und dass dann, wenn mehr als diese Pauschale nach dem Steuerrecht gezahlt wird, der Feuerwehrmann – ich räume ein: das ist dann ein Problem der Bürokratie – einen Nachweis über höhere Aufwendungen bringen kann, sodass wiederum weder Steuerpflicht noch Sozialversicherungspflicht entsteht? So ist die Rechtslage. Stimmen Sie mir darin zu, dass meine Ausführungen rechtlich korrekt sind, weil eben nichts anfällt?