Zum anderen wissen Sie auch – dazu stehe ich; ich glaube, da sind auch andere gerade aus den beiden Fraktionen der CDU und der FDP/DVP meiner Meinung –: Wir können nicht jeden Tag sagen: „Schreibt insbesondere den Kommunen nicht immer vor, was sie zwingend zu tun oder zu unterlassen haben“ und beim nächsten Gesetz sofort wieder in die falsche Richtung gehen.
Das ist die zentrale Frage. Wir kommen ja hoffentlich auch noch mit einem Gesetzentwurf auf dieses hohe Haus zu, nach dem der Freiraum der Kommunen erneut gestärkt werden soll. Wenn wir dies für richtig halten, müssen wir uns im Alltag unserer Gesetzesarbeit auch einigermaßen an diesen Grundsatz halten.
Ich halte es für vernünftig, in der Gesetzesbegründung deutlich zu sagen, dass ein behördlicher Datenschutzbeauftragter gut ist. Aber man darf dann nicht auch noch den Schritt tun, seine Einrichtung zwingend vorzuschreiben. Vielmehr muss man – das fällt Sozialdemokraten manchmal schwer, wenn Sie mir diese nicht hintersinnige Bemerkung erlauben – auf die Vernunft der Menschen vertrauen. Ich glaube, wir brauchen uns nicht zu verstecken, wenn wir so vorgehen.
Herr Kollege Bebber, nachdem Sie mir das Stichwort „andere Behörden“ gegeben haben: Sie müssten wissen – gestern Abend fand in diesem hohen Haus ja wohl auch eine Diskussion statt, der Sie sicherlich mit größtem Interesse beigewohnt haben –, dass wir auch im Rahmen der Budgetierung, der Steuerung, der dezentralen Stärkung der Behörden die Eigenverantwortlichkeit aller Dienststellen erhöhen wollen. Deshalb geht das auch mit diesem Gedanken Hand in Hand.
Herr Kollege Walter, ich darf Sie kurz ansprechen, Stichwort Chipkarte. Eines ist klar – das können auch Sie nicht abstreiten –: Wir sehen eine Regelung für die Chipkarte vor. Sie geht vielleicht – –
Sie wird Ihnen nicht gefallen. Wir sehen eine Regelung für diese neue technische Entwicklung in Gestalt der Chipkarte vor. Was macht eigentlich der Bund, die rot-grüne Regierung in Berlin? Der Bund ist immer noch weit davon entfernt, das Bundesrecht durch eine Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes an die EU-Datenschutzrichtlinie anzupassen.
Die rot-grüne Bundesregierung sieht zum Thema Chipkarte in ihrem Gesetzentwurf überhaupt keine Regelung vor, sondern will noch die weiteren Erfahrungen mit der technischen Entwicklung abwarten.
(Abg. Hans-Michael Bender CDU: Haben Sie das gehört, Herr Kollege Bebber? – Abg. Bebber SPD: Das ist eine Altlast!)
Aber eigentlich ist dies ein Spiel, das wir in diesem hohen Haus endlich einmal bleiben lassen sollten, nämlich dass Sie mit Ihren Parteifreunden auf der Ebene, auf der Sie Handlungsvollmacht hätten, nichts tun, uns im Land, die wir etwas tun, aber vorwerfen, wir gingen nicht weit genug.
Deshalb bin ich dankbar, dass der Kollege Walter, unterstützt von Herrn Kollegen Bebber, vorhin in diese selbst gestellte Falle hineingelaufen ist.
Ich darf noch etwas ansprechen, das vorhin in der Diskussion kurz gestreift worden ist: die Videoüberwachung. Damit es ganz klar ist: Diese Novellierung – Sie, Herr Kollege Kiesswetter, haben es ja gesagt, auch der Kollege Bender – befasst sich nicht mit der Videoüberwachung im polizeilichen Sinne, also mit der Videoüberwachung in öffentlichen Räumen.
Meine Damen und Herren, ich habe Sie gebeten, hereinzukommen, weil das Plenum so gut wie leer war. Ich bin aber nicht davon ausgegangen, dass Sie hereingekommen sind, um sich laut zu unterhalten. Ich darf Sie bitten, dem Herrn Minister zuzuhören.
Ich schaue einmal da drüben, wer alles redet. Ich gucke mir die schon einmal genau an. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf einfach an Sie appellieren, dem fürsorglichen Hinweis und der fürsorglichen Bitte des Herrn Präsidenten auch zu entsprechen.
Zur Videoüberwachung: Wir sind uns doch darüber im Klaren, dass von dieser Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes die Videoüberwachung von öffentlichen Räumen nicht erfasst ist, sondern dass sie sich quasi auf die internen Räumlichkeiten beschränkt.
Bei dem anderen Thema sage ich für die Regierung: Wir sind im Gespräch. Ich hoffe, dass wir in Kürze – es ist ja ein überschaubares Kapitel – einen Gesetzentwurf vorlegen können. Selbstverständlich wird – auch das will ich heute hier noch einmal festhalten; der Herr Landesdatenschutzbeauftragte ist auch schon vor einigen Wochen an mich herangetreten – insbesondere bei den sich dabei ergebenden datenschutzrechtlichen Fragen auch der Herr Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg einbezogen, sobald wir mit den ersten Vorarbeiten hinreichend vorangekommen sind und sobald auch bei uns die Gespräche weitergekommen sind.
Ich fasse zusammen. Ausgangspunkt ist der: Wir müssen unser Datenschutzgesetz, Herr Kollege Bender, an die EUDatenschutzrichtlinie anpassen. Wir haben immer gesagt: Da wir unser Datenschutzgesetz in seiner bisherigen Fassung für gut halten, werden wir die Änderungen auf das Notwendige beschränken. Wir wollten nie eine umfassende Novellierung unseres Landesdatenschutzgesetzes. Deshalb haben wir diesen Entwurf auch so konzipiert, wie er jetzt vorliegt. Ich halte es auch für richtig, nicht abzuwarten, wie der Bund jetzt sein Bundesdatenschutzgesetz novelliert, füge aber hinzu: Je nachdem könnte sich dann in einer späteren Stufe noch einmal ein gewisser Anpassungsbedarf ergeben. Das kann ich heute noch nicht genau einschätzen. Für heute, für den Mai 2000 meine ich, dass es richtig ist, nach der zweiten Lesung diesen Gesetzentwurf der Regierung so zu verabschieden. Darum darf ich herzlich bitten.
Meine Damen und Herren, mir liegen in der Allgemeinen Aussprache keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen deshalb zur A b s t i m m u n g. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 12/5049.
mit den Nummern 1 bis 36. Wer Artikel 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 1 ist mehrheitlich angenommen.
darf ich darum bitten, dass während der Abstimmung Unterhaltungen nach Möglichkeit eingestellt werden –, mit der eine Neufassung des Artikels 2 vorgeschlagen wird. Wer Artikel 2 in der vom Ständigen Ausschuss vorgeschlagenen Fassung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? –
(Abg. Moser SPD stimmt, während er sich in den Reihen der CDU-Abgeordneten aufhält, dagegen. – Heiterkeit – Zurufe und Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Meine Damen und Herren, ich wiederhole die Abstimmung. Wer dem Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das gilt auch für die Herren Abg. Moser und Mühlbeyer. –