Protocol of the Session on May 17, 2000

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Herbricht?

... – ja, aber wenn ich den Satz einfach noch zu Ende führen dürfte –: Wir müssen uns für die Zukunft immer wieder klarmachen: Die Zahl der Staatsziele muss in einem verträglichen Rahmen bleiben. Sonst können wir nämlich künftig nahezu alles zum Staatsziel erklären und dann in die Verfassung aufnehmen.

(Abg. Seimetz CDU: Richtig!)

Jetzt bitte, Herr Kollege Herbricht.

Herr Minister, ich komme jetzt mit meiner Zwischenfrage etwas spät, weil ich hier im toten Winkel sitze.

Sie haben vorhin wiederholt das Wort „Totschlagargument“ benutzt und gemeint, wer beispielsweise nicht für das Staatsziel Tierschutz sei, der müsse nicht unbedingt ge

gen den Tierschutz sein. Frage: Machen Sie es sich da nicht etwas zu einfach? Denn wenn man die Stellungnahmen der Verbände liest, dann kann man doch ganz klar feststellen, dass es auch Interessenkonflikte gibt, warum man dafür oder warum man dagegen ist.

Nein. Ich möchte bei meiner durchaus harten Ausdrucksweise bleiben, weil ich der Auffassung bin: Man muss ganz klar trennen – und das erfolgt eben nicht – zwischen der Frage Tierschutz einerseits, für den wir alle sind, und der anderen Frage, ob sich dies als Staatsziel in der Verfassung wieder finden muss. Beim Tierschutz stimme ich Ihnen in diesem Fall zu. Deshalb wurde ja auch der Entwurf der Landesregierung eingebracht. Aber die Konsequenz wird, wie ich dargelegt habe, immer sein, dass wir dann sofort eine Diskussion über andere und weitere Staatsziele bekommen. Wenn man diesen Wünschen dann nicht entspricht und sich diese Ziele nicht als Staatsziel in der Verfassung wieder finden, dann kommt sofort der Vorwurf, wir seien in der Sache nicht dafür, diese wichtigen Anliegen zu unterstützen. Also: Die Sachfragen, die inhaltlichen Fragen müssen von der Frage, ob es verfassungspolitisch richtig oder falsch ist, etwas als Staatsziel aufzunehmen, ganz klar getrennt werden.

Ich darf einfach festhalten: Ich glaube, wir haben mit dem Entwurf der Fraktionen zu Sport und kultureller Vielfalt einerseits und dem Entwurf der Landesregierung in Sachen Tierschutz andererseits insgesamt einen guten Kompromiss gefunden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, mir liegen in der Allgemeinen Aussprache keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur A b s t i m m u n g. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 12/2671.

Ich darf auf Folgendes hinweisen: Nach Artikel 64 Abs. 2 der Landesverfassung kann die Verfassung vom Landtag geändert werden, wenn bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln seiner Mitglieder eine Zweidrittelmehrheit, die jedoch mehr als die Hälfte seiner Mitglieder betragen muss, es beschließt. Es müssen also mindestens 104 Abgeordnete anwesend sein und mindestens 78 Abgeordnete für die Verfassungsänderung stimmen. Diese qualifizierte Mehrheit muss aber erst bei der Schlussabstimmung gegeben sein, die in namentlicher Abstimmung stattfinden wird.

Sind Sie damit einverstanden, dass ich über den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ganzen abstimmen lasse? – Das ist der Fall. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 12/1879, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke. Enthaltungen? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen waren die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist damit in Zweiter Beratung abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 12/2536. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen in seiner Beschlussempfehlung

(Stellv. Präsident Weiser)

Drucksache 12/2671, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen. Ich muss aber feststellen, dass in der Zwischenzeit, seit der Beratung im Ständigen Ausschuss, einige Änderungsanträge eingegangen sind, über die wir zunächst abstimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

und dazu den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 12/5193-1.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, während der Abstimmung die Unterhaltungen einzustellen.

In diesem Änderungsantrag wird begehrt, in Artikel 1 nach Artikel 3 b einen Artikel 3 c in die Verfassung einzufügen.

Außerdem liegen auf den Drucksachen 12/5193-2 und 12/5193-3 zwei Änderungsanträge der Fraktion Die Republikaner vor.

Ich rufe zunächst den neu in die Verfassung einzufügenden Artikel 3 b und dazu den Änderungsantrag Drucksache 12/5193-2 der Fraktion Die Republikaner auf. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Änderungsantrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe Artikel 3 b in der Fassung der Regierungsvorlage, Drucksache 12/2536, zur Abstimmung auf. Wer Artikel 3 b in dieser Fassung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dem Artikel wurde einstimmig – –

(Zuruf von der CDU: Bei einer Gegenstimme! – Abg. Dr. Birk CDU: Der Abg. Hildebrandt war da- gegen! – Gegenruf des Abg. Dr. Hildebrandt Bündnis 90/Die Grünen: Entschuldigung, das war ein Versehen! – Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich möchte Sie darum bitten, die Feststellung des Ergebnisses mir zu überlassen.

Dem Artikel 3 b wurde mehrheitlich zugestimmt.

Mit dem interfraktionellen Antrag Drucksache 12/5193-1 Ziffer 1 und dem Antrag der Fraktion Die Republikaner, Drucksache 12/5193-3, wird die Einfügung eines Artikels 3 c beantragt. Weiter gehend ist der interfraktionelle Antrag Drucksache 12/5193-1 Ziffer 1. Über ihn lasse ich zunächst abstimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Enthaltungen ist dem Antrag, einen neuen Artikel 3 c einzufügen, mehrheitlich zugestimmt. Der Antrag der Fraktion Die Republikaner, Drucksache 12/5193-3, ist dadurch erledigt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Er soll nach dem interfraktionellen Antrag Drucksache 12/5193-1 Ziffer 2 eine neue Fassung erhalten. Wer dem

Artikel 2 in der Fassung des Änderungsantrags zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist bei einigen Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

Ich rufe schließlich die Ziffer 3 des Änderungsantrags Drucksache 12/5193-1 zur Abstimmung auf. Danach soll der bisherige Artikel 2 Artikel 3 werden. – Ich stelle ohne förmliche Abstimmung die Zustimmung des Hauses fest.

Meine Damen und Herren, wir müssen noch über die beiden einleitenden Sätze in Artikel 1 des Gesetzentwurfs beschließen. Nach der Einfügung des Artikels 3 c muss der Satz 2 wie folgt lauten: „Nach Artikel 3 a werden folgende Artikel 3 b und 3 c eingefügt:“ – Sie stimmen den beiden einleitenden Sätzen mit dieser Änderung zu.

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 12/1966. Der Ständige Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Ich möchte so abstimmen lassen, dass – –

(Abg. Brechtken SPD meldet sich zu Wort.)

Ja, bitte.

Herr Präsident, ich bitte um Abstimmung über diesen Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass Artikel 2 d Abs. 2 und Artikel 2 e durch die Beratung, die wir soeben durchgeführt haben, erledigt sind.

Dann ist die in Artikel 1 Nr. 2 begehrte Einfügung eines Artikels 2 d Abs. 2 und eines Artikels 2 e erledigt.

Ich rufe

Artikel 1

ohne die genannten Artikel 2 d Abs. 2 und 2 e auf.

Wer dem Artikel 1 in dieser Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses insoweit mehrheitlich zugestimmt, das heißt, der Artikel 1 in dieser Fassung wurde abgelehnt.

Aufgerufen ist der

Artikel 2

Wer dem Artikel 2 – nicht der Beschlussempfehlung, sondern dem Artikel, damit klar ist, worum es geht – zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Wer enthält sich? – Der Artikel 2 wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt. Damit ist der Gesetzentwurf insgesamt abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir haben noch über die Ziffer 4 der Beschlussempfehlung Drucksache 12/2671 zu befinden. Danach soll die Eingabe des Landessportverbands Baden-Württemberg vom 16. September 1997 für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen dieser Beschlussempfehlung zu. Damit ist die Eingabe des Landessportverbands für erledigt erklärt.

(Stellv. Präsident Weiser)

Wir kommen zur D r i t t e n B e r a t u n g des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung der Verfassung. Abstimmungsgrundlage sind die soeben in Zweiter Beratung gefassten Beschlüsse. Sie werden Ihnen als Drucksache 12/5195 auf Ihre Tische gelegt.