Da gibt es ein öffentliches Dienstrecht, das vieles, was unbedingt nötig wäre, nicht möglich macht. Sie wissen genauso gut wie ich, dass wir in diesem Zusammenhang Grenzen im Blick auf arbeitsrechtliche, dienstrechtliche Möglichkeiten haben, die auch ich nicht für optimal halte. Aber die liegen nicht an mir, und die liegen auch nicht an der Bildungspolitik, sondern die haben etwas mit dem öffentlichen Dienstrecht auf Bundesebene zu tun. Die haben etwas damit zu tun, dass im Schulwesen vieles, was be
(Abg. Zeller SPD: Ändern Sie es doch mal! – Ge- genruf des Abg. Seimetz CDU: Wer ist denn in Berlin an der Regierung?)
Deshalb brauchen wir auf Bundesebene und im Zusammenhang mit der KMK Möglichkeiten einer Weiterentwicklung, sodass eben nicht jede Krankenstellvertretung einer jungen arbeitslosen Lehrerin in einen Rechtsanspruch auf eine Einstellung umgewandelt wird. Das ist das Grundproblem: die Verbindung von Vertretung mit gegebenenfalls erworbenen Rechtsansprüchen. Sobald wir da Veränderungen sehen, werden wir auch anders reagieren können.
Wenn ich den nächsten Satz ausgesprochen habe, gerne. – Es sind nicht nur Pensionäre, sondern es sind auch beurlaubte Lehrerinnen und Lehrer. Jede Schule wird eine Liste bekommen mit Personen, die nach Kenntnis der Schulverwaltung in ihrem unmittelbaren Umfeld zur Verfügung stehen. Das ist das, was sich jetzt rechtlich umsetzen lässt, und das tun wir. Weitere Schritte sind von rechtlichen Veränderungen abhängig.
Frau Ministerin, was hindert Sie daran, wenn Sie Flexibilität wollen, künftig Lehrer im Angestelltenverhältnis einzustellen, mit allen daraus resultierenden Flexibilisierungsmöglichkeiten, die Sie haben?
Herr Brechtken, das ist kein Vorschlag, der weiterhelfen würde. Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Umstellung von Beamten auf Angestellte an dieser Frage nichts ändert. Sie wissen auch so gut wie ich, dass wir genügend Beamte im Teilzeitverhältnis haben, übrigens in keinem Bereich des öffentlichen Dienstes so viele wie im Schulwesen.
Nur eine kleine Anschlussfrage. Frau Ministerin, warum haben Sie denn der Politik „Geld statt Stellen“ den Vorzug gegeben? Sie könnten junge Lehrer einstellen, indem Sie die Millionen, von denen Sie reden, in Stellen umwandeln und damit jungen arbeitslosen ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern eine Chance geben. Warum machen Sie das nicht?
Damit verbunden schaffen wir eine Erhöhung der Springerreserve, das heißt Krankenvertretung, nicht nur über das Budget der einzelnen Schule, nicht nur über die Rubrik Krankenvertretung, sondern über eine eigene Lehrergruppe, die einem Schulamt zugewiesen ist mit festen Verträgen, die dann endgültig in den Schuldienst übernommen werden kann.
Wir sind der Meinung, man muss das eine tun, darf aber das andere nicht lassen. Herr Rau hat angedeutet, was wir im nächsten Schuljahr beobachten müssen: Wie viele stehen bereit, um eine zeitweilige Krankenvertretung zu übernehmen, und inwieweit ist es sinnvoll, dauerhaft den Anteil der festen Verträge zu erhöhen?
Ich glaube, für die Schulverwaltung ist es zunächst einmal wichtig, Bewegungsspielraum in Form von Mitteln zu bekommen, um zu sehen: Was lässt sich über dauerhafte Stellen oder über Stellen, die dauerhaft in den öffentlichen Dienst gehen, regeln, und wo brauchen wir nach wie vor Bewegung?
Auch das ist also eine Legende. Dabei haben Sie Ihre Anfrage von unserem Haus eigens rechtzeitig zur heutigen Debatte schon gestern schriftlich beantwortet bekommen. Daraus können Sie entnehmen, dass es in mehreren Rubriken zusätzliche finanzielle Möglichkeiten für die Grundschulen gibt.
Ich rate uns sehr, jetzt einfach abzuwarten, wo und wie es im nächsten Schuljahr Verlässlichkeit gibt.
(Abg. Christine Rudolf SPD: Das können aber doch Eltern nicht, die darauf angewiesen sind, dass ihre Kinder versorgt werden!)
Die Weichen, die wir in Baden-Württemberg gestellt haben, führen zu mehr Betreuung an der einzelnen Schule. Wenn das an einer Schule nicht so ist, ist es nicht eine Frage des Landes, sondern des Stadtkämmerers.
So ist es. Für jede Gruppe, die eingerichtet wird, gibt es weitaus mehr Geld. Es gibt einen Landeszuschuss zur verlässlichen Grundschule
Den Rechtsanspruch, von dem Sie immer sprechen, gibt es letztlich nirgends. Von dem kann man in einem übertragenen Sinne bei einem integrativen Konzept sprechen. Das gibt es allein in Rheinland-Pfalz, und dort wird unentwegt darüber geklagt, dass immer mehr Lehrer für Betreuung eingesetzt werden und nicht mehr für Unterricht, sodass das integrative Konzept letztlich zu immer weniger Unterricht führt.
Meine Damen und Herren, die Weichen sind gestellt. Die Kommunen und unsere Schulen sind auf einem guten Weg für das nächste Schuljahr.