und ich glaube, alle Beteiligten werden am Ende der Legislaturperiode zufrieden mit dieser Regelung sein. Deshalb, wie gesagt, eine einvernehmliche Zustimmung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn wir heute über die Zustimmung des Landtags zur Vereinbarung über die Bildung einer Finanzverteilungskommission reden, dann tun wir das ja nicht unbedingt deshalb, weil zumindest die Regierungsfraktionen diese Vereinbarung gewollt haben, sondern wir tun es deshalb, weil uns eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs dazu gezwungen hat. Das sollte noch einmal dazugesagt werden.
Das Land hat die Kommunen, was die finanzielle Seite anbelangt, in der Vergangenheit mit Sicherheit öfters mal im Stich gelassen. Die Verteilungskämpfe waren da, sind da, und ich glaube, sie waren schlimmer, als sie jetzt sind. Aber was geregelt worden ist und was getan worden ist, halten wir – das habe ich vorhin schon gesagt – für sinnvoll.
Lustig habe ich daran nur gefunden, dass § 6 eine Geschäftsordnung für die Finanzverteilungskommission vorschreibt. Dort hält die Landesregierung eine Geschäftsordnung für wichtig; für sich selbst hält sie sie für völlig unwichtig. Deshalb glaube ich auch: Wenn für die Finanzverteilungskommission eine Geschäftsordnung wichtig ist, für die Landesregierung aber nicht notwendig ist, dann werden wohl die Ausschussvorsitzenden so viel Fingerspitzengefühl haben, dass sie ihre Geschäftsordnung etwas dehnen, damit die kommunalen Landesverbände in den Sitzungen ihr Wissen an den Abgeordneten bringen können.
Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen deshalb zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung. Wer dieser Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und den kommunalen Landesverbänden zustimmen möch
te, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Landtag hat dieser Vereinbarung einstimmig zugestimmt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag des Finanzministeriums vom 21. Februar 2000 – Verkauf des landeseigenen Bauplatzes Eberhardstraße 22 (mit Flst. Nr. 1043/1) in Göppingen – Drucksachen 12/4911, 12/5025
Ich lasse über die Beschlussempfehlung Drucksache 12/5025 abstimmen. Der Finanzausschuss empfiehlt einvernehmlich Zustimmung zum Antrag des Finanzministeriums. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung des Rechnungshofs vom 17. Dezember 1999 – Förderung der Vertragsforschungseinrichtungen an Universitäten – sog. An-Institute – und der Institute der Hahn-Schickard-Gesellschaft für angewandte Forschung e. V. – Drucksachen 12/4731, 12/5034
Wer der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 12/5034, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 30. Dezember 1999 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 1994 des
Rechnungshofs zur Landeshaushaltsrechnung von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 1992 (Nr. 20) – Wirtschaftlichkeit kleinerer Fachhochschulen – Drucksachen 12/4756, 12/5035
Wer der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 12/5035, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig beschlossen.
Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 12/5028, 12/5056, 12/5057, 12/5058
Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksache 12/5022
Ich stelle fest, dass das Haus den Beschlussempfehlungen mit den Stimmenverhältnissen in den Ausschüssen zustimmt.
Meine Damen und Herren, die nächste Plenarsitzung findet am 17. Mai 2000, 10:00 Uhr statt. Die Tagesordnung wird vom Präsidium aufgestellt und Ihnen rechtzeitig zugesandt werden.