Meine Damen und Herren! Die Kollegen der Opposition müssen offensichtlich auf andere Themen ausweichen, weil das jetzt aufgerufene Thema nicht genug hergibt.
Sie haben offensichtlich auch einen besseren Draht zum Gericht. Denn, Herr Maurer, nach meiner Kenntnis ist es ein Wesensmerkmal unseres Justiz- und Rechtssystems, die Begründung eines Urteils abzuwarten, bevor man es analysiert.
(Beifall der Abg. Beate Fauser FDP/DVP – Abg. Drexler SPD: Lesen Sie doch erst einmal das Ur- teil! – Zuruf des Abg. König REP)
Natürlich wäre es gut gewesen, wenn sich die Stadt Gengenbach und vielleicht auch noch ein paar andere Städte an die Verbandsempfehlung gehalten hätten. Aber man kann aus diesem Einzelfall mitnichten aufs Ganze schließen.
Für mich besteht Autonomie in Mitbestimmung, auch in Mitbestimmung darüber, wofür und wie das Geld ausgegeben wird. Wir geben in Baden-Württemberg für Lernmittel weit mehr Geld aus als alle anderen Bundesländer, unter anderem auch deshalb, weil bei uns nicht, wie zum Beispiel in SPD-regierten Bundesländern, nur die Bücher zählen,
Ich gehe davon aus und hoffe, dass dies auch künftig möglich sein wird, dass den Kommunen und den Schulen in diesem Bereich keine Fesseln angelegt werden, sondern dass sie flexibel und sachgerecht handeln können, ein Handeln,
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Renate Rastätter Bündnis 90/Die Grünen: Dann muss man die Verfassung ändern!)
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der zum Antrag Drucksache 12/5738 eingebrachten Entschließungsanträge.
Ich rufe zunächst den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 12/5958, auf. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Ich rufe den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP/DVP, Drucksache 12/5961, auf. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.
Große Anfrage der Fraktion der CDU mit der Antwort der Landesregierung – Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des ländlichen Raums in Baden-Württemberg – Drucksache 12/5422
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Besprechung fünf Minuten je Fraktion bei gestaffelten Redezeiten, für das Schlusswort fünf Minuten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie es mich vorab sagen: Die Politik für den ländlichen Raum weist eine besondere Erfolgsbilanz auf, wie wir sie in der Politik gerne öfter hätten.
Lassen Sie mich dazu einige Fakten nennen, die den Erfolg dieser Politik für den ländlichen Raum eindrucksvoll unterstreichen.
Das Problem Abwanderung, mit dem viele ländliche Räume zu kämpfen haben, ist in Baden-Württemberg unbekannt. Im Gegenteil, der ländliche Raum gehört zu den Gewinnern beim Bevölkerungszuwachs. Auf 1 000 Einwohner sind in den letzten 15 Jahren 114 zugezogen. In den Verdichtungsräumen waren es lediglich 78. So also die Statistik.
Unsere Instrumente zur Erhaltung von Natur und Landschaft haben den ländlichen Raum für die Wirtschaft als Standortfaktor attraktiv gemacht. In den meisten ländlichen Räumen liegt die Arbeitslosigkeit mit 3 % bis 4 % unter der Quote in den Ballungsräumen. Allen Unkenrufen zum Trotz wurde der ländliche Bereich in der Verkehrsentwicklung nicht abgehängt. Der ländliche Raum ist im Bereich der Straße wie auch im ÖPNV, in der Schiene, attraktiv geblieben. Auch dies ist ein wichtiger Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und für die Lebensqualität.
Die Politik der Landesregierung hat das Konzept der dezentralen Schulversorgung trotz des Sparzwangs der letzten Jahre durchhalten können, und wir stehen zu den kleinen Grundschulen. Mit 390 000 Kindergartenplätzen ist auch im ländlichen Raum die Vollversorgung sichergestellt.
Ein besonderes Problem der ländlichen Räume war und ist der Strukturwandel in der Landwirtschaft, der die Zahl der Betriebe im Land in den letzten 20 Jahren von 116 000 auf 62 000 halbiert hat. Der Wandel von einer landwirtschaftlich geprägten Erwerbsstruktur hin zur vielfältigen Beschäftigungsmöglichkeit wurde bewältigt, ohne dass die ländliche Raumschaft eine Strukturkrise erlebt hätte.
Der Strukturwandel in der Landwirtschaft konnte mithilfe der zahlreichen Programme des Landes sowohl ökonomisch wie auch sozial abgefedert werden. Unseren Bauern wird durch die Politik der Landesregierung die Möglichkeit gegeben, sich sozialverträglich auf die Veränderungen der Rahmenbedingungen einzustellen. Das Land hat sich dabei immer als verlässlicher Partner für Bauern und Landwirte insgesamt erwiesen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch etwas konkreter werden und auch einzelne Aspekte zur Weiterentwicklung der ländlichen Raumschaft in Baden-Württemberg nennen. Dieser ländliche Raum umfasst knapp 75 % der Landesfläche. Rund 42 % der Bevölkerung leben und 38 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiten im ländlichen Raum. Damit ist der ländliche Raum
in Baden-Württemberg, anders als in vielen anderen Gebieten, verhältnismäßig dicht besiedelt und bildet einen wichtigen Standort der mittelständisch geprägten Wirtschaftsstruktur.
Die Unterschiede in den natürlichen und räumlichen Gegebenheiten, in den Erwerbs- und Unternehmensstrukturen, in der Infrastrukturausstattung und in den vorhandenen Ressourcen insgesamt führten in den einzelnen Regionen jedoch zu unterschiedlichen Entwicklungen – mit vielen positiven und einigen negativen Trends. Deshalb weisen die ländlichen Räume im Landes- und sogar im Bundesvergleich den geringsten Anteil an Erwerbslosen auf. Baden-Württemberg ist auch hier Spitze.
Statt der in den Siebziger- und Achtzigerjahren befürchteten Abwanderung der Bevölkerung erfährt die Raumschaft beträchtliche Zuwanderungsgewinne. Das ist nicht wegzudiskutieren. Allerdings bestehen in einigen Teilgebieten nach wie vor Strukturprobleme.
Dank der Entwicklungsanstrengungen der letzten Jahre ist der ländliche Raum insgesamt ein Wohn- und Wirtschaftsstandort mit beträchtlicher Dynamik, spezifischen Entwicklungsmöglichkeiten und guten Zukunftsperspektiven.
Die Bedeutung und die Attraktivität hängen zum einem mit Überlastungserscheinungen im städtischen Bereich und den davon ausgehenden Kräften zusammen. Entscheidend sind jedoch auch die besonderen Standortqualitäten wie preisgünstiges Wohnen, ausreichende Gewerbeflächen, attraktive Landschaft und wachsendes kulturelles und soziales Angebot. Insbesondere sind es aber weiche Standortfaktoren, die mit Blick auf Standortentscheidungen von Unternehmen, deren Produktion auf Informationstechnologie und anderem basiert, besonders ausschlaggebend sind.
Um künftige Ziele der Politik für den ländlichen Raum zu vertiefen, muss die bereits jetzt erfolgende, zukunftsorientierte Politik weiterentwickelt und müssen die bevorstehenden Kernprobleme in Angriff genommen werden. Darüber hinaus muss die Politik mit den Trümpfen des ländlichen Raums sorgsam umgehen – das ist uns allen sehr bewusst –, um die durch die bisherige Politik erarbeiteten Standortvorteile langfristig zu sichern.
Aufbauend auf den bisherigen Leistungen verfolgen wir für den ländlichen Raum folgende Ziele: den weiteren Abbau regionaler Unterschiede in den verschiedenen Regionen, die Steigerung von Erwerbsmöglichkeiten privater Initiativen, die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen im ländlichen Raum, Unterstützung der Kommunen bei Gewerbe- und Dienstleistungsansiedlungen, öffentlichem Personennahverkehr – Straße, Schiene – und Verkehrsinfra
struktur, Sicherung und Ausbau attraktiver Lebens- und Freizeitbedingungen, Unterstützung der ländlichen Sozialstrukturen, Entwicklung der natürlichen Freiräume als Standortfaktoren, Sicherung der Zukunftsperspektiven für unternehmerisch denkende Landwirte und die Abfederung des Strukturwandels in der Landwirtschaft.
Nun die Instrumente dazu: Zunächst einmal profitiert der ländliche Raum gleichberechtigt von allen Infrastrukturinvestitionen im allgemeinen Leistungsnetz des Landes. So profitiert die Raumschaft beispielsweise im Hinblick auf allgemeine Wirtschaftsförderung oder Investitionen in die Schulen und die Ausbildungsinfrastruktur in gleicher Weise wie die Ballungsräume im Land. Im ländlichen Raum finden sich ebenso Gründer und Technologiezentren wie bei den städtischen Nachbarn.