Protocol of the Session on January 31, 2001

zu einer diversifizierten Einrichtung, die nach einem ganzheitlichen Verständnis als integraler Bestandteil einer strategischen und operativen Organisations- und Personalentwicklung zukunftsorientierte Inhalte, Verfahren und Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung konzipiert, plant, vorbereitet, organisiert, erprobt, durchführt, auswertet und zertifiziert.

Dies ist ein einziger Satz – dies in Richtung Staatsministerium, das dafür zuständig ist –, den ich aus der Begründung

Ihres Gesetzentwurfs zitiert habe. Fangen wir bei der Sprache mit der Reform an.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP – Abg. Veigel FDP/DVP: Das ist richtig!)

Das Wort erhält Herr Abg. Kurz. – Nein, Herr Abg. Dr. Vetter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

(Abg. Herrmann CDU: Ohne Manuskript!)

Ich danke für die bisherige Unterstützung und für den Konsens in dieser Sache. Es geht, glaube ich, um eine ganz wichtige Einrichtung, eine kleine Perle in unserem Land Baden-Württemberg. Was wollen wir? Wir wollen, dass diese Führungsakademie für Baden-Württemberg für neue Aufgaben eine neue Organisationsform, für diese neue Organisationsform mehr Beweglichkeit erhält, und wir wollen unsere Möglichkeiten und Fähigkeiten für das Land BadenWürttemberg besser einsetzen.

Was geschieht in dieser Führungsakademie? In einem 15monatigen Kurs werden junge Damen und Herren – übrigens zunehmend Damen, wir hatten in den letzten beiden Kursen einen Damenanteil von über 50 % – für die Übernahme von Führungstätigkeiten ausgebildet. Sie werden im Anschluss an eine bestandene Aufnahmeprüfung aufgenommen. Es sind berufserfahrene Damen und Herren. Zunächst wird ein Grundkurs durchgeführt, an den sich ein Leistungskurs und ein Auslandsaufenthalt anschließen. Weiterhin wird ein Praktikum in einem Unternehmen absolviert. Schließlich wird eine Abschlussprüfung abgelegt.

Bis jetzt haben über 300 junge Damen und Herren dieses Verfahren durchlaufen. Unter diesen Damen und Herren gibt es fast niemanden, der nicht inzwischen Führungsfunktionen übernommen hätte. Die Philosophie dieses Unternehmens ist es, Führungskräfte in Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Kirche zusammen auszubilden. Das ist die Grundphilosophie, die uns ganz wichtig ist, meine Damen und Herren.

(Abg. Kleinmann FDP/DVP: Sehr gut!)

Dadurch entsteht auch ein Gefühl der Gemeinsamkeit: gemeinsam etwas für das Land Baden-Württemberg zu tun.

(Beifall des Abg. Kleinmann FDP/DVP – Zuruf des Abg. Deuschle REP)

Das hat sich in den vergangenen Jahren voll und ganz bewährt. Jetzt möchten wir im Rahmen der Fortbildung des höheren Dienstes des Landes Baden-Württemberg unsere Fähigkeiten anbieten. Wir fühlen uns als Dienstleister. Wir möchten an der Fortbildungsinitiative des Innenministeriums mitwirken und bitten deswegen darum, mit diesem Gesetz in die Lage versetzt zu werden, mit unternehmerischen Strukturen anstatt mit Behördenstrukturen zu arbeiten und dabei nach wie vor eine schnucklige, kleine, schlanke Behörde, nämlich die schlankste Behörde des

Landes Baden-Württemberg, zu bleiben. Wir haben fünf hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die hervorragende Arbeit leisten, und einen ehrenamtlichen Präsidenten, der vor Ihnen steht. – Alles für das Land BadenWürttemberg.

(Abg. Nagel SPD: Ist der auch so schlank? Aber ohne Gewichtsbeschränkung! – Heiterkeit)

Danke für die Zwischenbemerkung.

Übrigens bleibe ich auch im Rahmen der neuen unternehmerischen Struktur ein ehrenamtlicher Präsident.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Abg. Veigel FDP/DVP meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Herr Kollege.

Bitte, Herr Abg. Veigel.

Herr Präsident Vetter, Sie haben vorhin von der Fortbildung der Beamten des höheren Dienstes gesprochen. Ist auch eine Fortbildung für Beamte des gehobenen Dienstes vorgesehen?

Wir werden in allen Bereichen Dienstleistungsfunktionen übernehmen. Selbstverständlich sind wir aufgrund unserer Qualifikation hauptsächlich im höheren Dienst tätig. Wir sind übrigens auch Anbieter in anderen Bereichen. Auch die Kommunen nehmen unser Angebot in Anspruch. Wenn sie an uns herantreten, sagen wir in aller Regel Ja.

(Vereinzelt Beifall – Abg. Veigel FDP/DVP: Dan- ke!)

Das Wort erhält Frau Abg. Erdrich-Sommer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Gesetzesvorlage ist begrüßenswert. Die bisherige Ausbildungstätigkeit der Führungsakademie war gut, aber sie entspricht nicht mehr dem, was künftig in der Landesverwaltung gebraucht wird. Es ist gut, dass man jetzt darauf reagiert hat.

Grundlegende Veränderungsprozesse bahnen sich in der Landesverwaltung an. Die Neuen Steuerungsinstrumente werden eingeführt. Es gibt einen großen Lern- und Weiterbildungsbedarf bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Landesverwaltung. Der permanente Lernprozess, der überall angemahnt wird, wird auch an der Landesverwaltung nicht vorbeigehen. Eine Führungsakademie zu haben, die diesen Bedürfnissen nachkommt, ist wünschenswert.

Mir ist besonders wichtig, dass es in der neuen Führungsakademie Kooperationen mit anderen, externen Bildungspartnern geben kann, dass die Strukturen im Innern nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten angelegt sind und dass es trotzdem eine Anbindung an den öffentlichen Dienst gibt; denn natürlich werden nach wie vor Aufgaben im Organisations- und Personalentwicklungsbereich übernommen. Deshalb sind die Mittel für die Veränderung der Führungsakademie gut angelegt.

Als Finanzerin möchte ich bemerken, dass wir bei den nächsten Haushaltsberatungen genau darauf achten müssen, in welchem Umfang die neue Führungsakademie Mittel tatsächlich benötigt. Wenn ich es richtig verstanden habe, haben Sie einen nachfrageorientierten Ansatz. Die Häuser haben auch entsprechende Verfügungsmittel, um Kurse bezahlen zu können. Da muss man jetzt ganz genau abwägen: Was braucht die Führungsakademie weiter an Zuschüssen, und was brauchen die Häuser an Weiterbildungsmitteln, die sie dann für Gebühren einsetzen? Wie kostendeckend müssen die Gebühren bei der Führungsakademie sein, und wie müssen dann die entsprechenden Mittelverteilungen aussehen? Das ist mir natürlich im Finanzbereich ein wichtiges Anliegen.

Auch mir ist aufgefallen, dass die Sprache in dieser Drucksache hoch problematisch ist.

(Abg. Veigel FDP/DVP: Mir auch!)

Ich will nur sagen: Wenn jetzt auch die Landesregierung in ihren Begründungen anfängt, von „Humankapital“ zu reden, dann meine ich, dass wir nicht auf dem richtigen Weg des Umgangs mit unseren Landesbediensteten sind. Wir sollten solche Wörter aus den Begründungen von Gesetzesvorlagen streichen,

(Abg. Veigel FDP/DVP: Sehr gut!)

wiewohl das natürlich betriebswirtschaftlich gängige Terminologien sind. Trotzdem glaube ich, wir täten gut daran, darauf zu verzichten.

Vielen Dank.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das Wort erhält Herr Abg. Veigel.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie wir gehört haben, wird die Struktur der Führungsakademie des Landes laut vorliegendem Gesetzentwurf geändert. Denn aus der Monostruktur, Herr Präsident Vetter, wird in Weiterentwicklung der Einrichtung eine Institution der Weiterqualifizierung des öffentlichen Dienstes, aber auch der Privatwirtschaft, und auch, wie ich erfreut gehört habe, der Kommunen.

Die Anforderungen an eine leistungsfähige Verwaltung steigen ständig; das wissen wir alle. Außerdem findet ein laufender Veränderungsprozess statt. Deshalb ist es natürlich gut, dass man sich überlegt hat, die Struktur dieser Führungsakademie zu ändern und den laufenden Entwicklungen anzupassen.

Wir brauchen deshalb ein leistungsfähiges Organ für die Fortbildung. Die neue Führungsakademie erhält einen eigenen ständigen Bildungsauftrag zur beruflichen Weiterqualifizierung. Wir haben von Ihnen, Herr Präsident Vetter, mit Interesse gehört, was da nun alles passiert, wer dort ausgebildet wird, an wen man herantritt, wen man beizieht. Das ist natürlich außerordentlich interessant. Es wäre schön, wenn wir laufend über die Weiterentwicklung unserer Führungsakademie unterrichtet würden. Diese Bitte möchte ich hiermit aussprechen.

Besonders wichtig ist uns natürlich, dass die Akademie in Zukunft eine Brückenfunktion zwischen Verwaltung, Privatwirtschaft und den Kommunen wahrnimmt und dass andere Dienstleister beigezogen werden sollen. Es findet also eine Verzahnung aller Beteiligten statt. Dies erlaubt meiner Ansicht nach eine optimale Aufgabenerfüllung bei der beruflichen Qualifizierung. Ich möchte mich den Ausführungen des Kollegen Brechtken anschließen, der gesagt hat, dass es jedem öffentlich Bediensteten oder auch jedem Bediensteten in der Kommunalverwaltung zur Pflicht gemacht werden soll, sich ständig weiterzubilden.

Unsere Fraktion ist überzeugt, dass der vorliegende Gesetzentwurf in die Zukunft weist und dass der gewählte Weg richtig ist. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Das Wort erhält Herr Abg. Herbricht.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Existenzberechtigung der Führungsakademie – von den damaligen Oppositionsparteien ursprünglich heftig bekämpft – wird heute von niemandem mehr ernsthaft bestritten. Absolventen der Führungsakademie zeichnen sich in der Regel durch Mobilität, Einsatzfreude und Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Entwicklungen und Aufgaben aus. Dass dem so ist, zeigt die überdurchschnittliche Bereitschaft von Absolventen der Akademie, im Rahmen der Wiedervereinigung Verwaltungshilfe in Sachsen zu leisten. Erfreulich ist des Weiteren, dass der Anteil der Frauen in den letzten vier Jahren zwischen 44 und 50 % lag – ein bemerkenswertes Ergebnis, welches zudem ohne jede Quotenregelung erreicht wurde.

Der sich unter den Absolventen der Führungsakademie entwickelnde Korpsgeist führt zu einem informellen Geflecht von Beziehungen auf der Führungsebene über die Geschäftsbereiche der einzelnen Ministerien hinaus – ein Fakt, welcher der Administration des Landes nur nützen kann. Mit anderen Worten: Die Existenz der Führungsakademie ist eine gute Sache.

Ziel des Gesetzentwurfs der Landesregierung ist es, ein neues Konzept vorzulegen, welches sich am Bedarf orientiert und verstärkt die Möglichkeiten der neuen Technologien berücksichtigt. Eine Orientierung am Bedarf und die Einbeziehung neuer Technologien ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit und bedarf keiner Gesetzesnovellierung.

Die Landesregierung drückt des Weiteren in ihrer Begründung aus, dass sie durch die Schaffung einer modernen und leistungsfähigen Verwaltung ihren internationalen Spitzenrang behaupten möchte. Dieses Ansinnen wird wohl von allen in diesem Hause geteilt, allerdings kommt man dann nicht umhin, über Lerninhalte zu reden.