Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt für Untersuchungsausschüsse ganz klare parlamentarische Spielregeln. Diese sind in der Geschäftsordnung des Landtags und im Untersuchungsausschussgesetz niedergelegt. Wir haben uns, so denke ich, wie nahezu alle Fraktionen in diesem Landtag genau an diese Spielregeln gehalten, Frau Kollegin Kipfer.
Deshalb ist es schlichtweg unfair, wenn Sie hier unterschwellig den Mehrheitsfraktionen vorwerfen – so ist Ihr unterschwelliger Vorwurf zu interpretieren –
(Abg. Teßmer SPD: Das war nicht unterschwellig! – Abg. Bebber SPD: Was heißt hier unterschwel- lig?)
dann ist es in der Tat böswillig –, man hätte sogar Minderheitenrechte nicht berücksichtigt. Wir haben im Untersuchungsausschussgesetz weit gehende Minderheitenrechte, die über all das hinausgehen, was ansonsten im parlamentarischen Betrieb normal ist. Jedes dieser Minderheitenrechte wurde exakt eingehalten und exakt berücksichtigt. Ich lege Wert darauf, dies hier ausdrücklich zu sagen.
Das hat mit Großzügigkeit gar nichts zu tun. Das ist ein ganz normales parlamentarisches Verhalten. Ich wehre mich nur dagegen, dass im Nachhinein der Versuch der Darstellung gemacht wird, es sei in dem Verfahren irgendetwas problematisch gewesen.
Ich will auch eine weitere Nebensächlichkeit zurückweisen. Das betrifft die Frage des Raums, in dem die Akten standen. Sie wissen, sehr geehrte Frau Kollegin Kipfer, dass sich sowohl der Ausschussvorsitzende als auch mehrfach das Präsidium des Landtags mit der Raumfrage befasst haben
die Präsidiumssitzungen sind nicht öffentlich; deshalb will ich daraus nicht zitieren, aber ich empfehle auch Ihnen, die Protokolle zu lesen – und wie Sie versucht haben, auf die Meinungsbildung der Vertreter der SPD, die bei diesen Präsidiumssitzungen anwesend waren, einzuwirken.
(Abg. Teßmer SPD: Damit haben wir noch kein Zimmer! – Abg. Dagenbach REP: Da müssen Sie selbst grinsen!)
Meine Damen und Herren, das Nächste ist die Frage einer gemeinsamen Bewertung. Hier gibt es für alle Untersuchungsausschüsse ein ganz normales Verfahren. Es gibt eine Bewertung, es gibt keine drei, es gibt maximal zwei. Es gibt eine Bewertung, und es gibt eines oder mehrere Minderheitenvoten von Fraktionen. Genau an dieses Verfahren haben wir uns gehalten. Wir haben in der Tat, Frau Kollegin Kipfer, versucht, uns abzustimmen, ob nicht auch Gemeinsamkeiten herauskristallisierbar wären, wie es sie in vergangenen Untersuchungsausschüssen auch gab. Ich erinnere aber nur daran, dass wir Ihnen, wie dies in der Vergangenheit ganz normaler Usus war, in der Schlussabstimmung auch wieder angeboten haben, Abschnitt für Abschnitt abzustimmen, um so Gemeinsames von den Dingen zu trennen, die Sie nicht mittragen können.
Sie wissen sehr wohl, dass es durchaus auch Punkte gab, die eine gemeinsame Bewertung ermöglicht hätten.
Noch ein Letztes zum Thema „Begründung der SPD für diesen Untersuchungsausschuss“. Wenn Sie im Nachhinein versuchen, Gründe für die Einsetzung zu konstruieren, dann ist das Ihr gutes Recht. Sie hätten das im Zweifelsfall auch im Minderheitenvotum niederschreiben können. Nur, wenn Sie versuchen, in einen Tatsachenbericht, der ja zunächst einmal den Sachverhalt wiedergibt, im Nachhinein Gründe hineinzuimplizieren, dann ist das nicht in Ordnung. Dies entspricht nicht den Tatsachen und hat im Bericht nichts verloren. Es hätte Ihnen anheim gestanden, die Begründung bei Ihrem Antrag zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses mit einzuführen. Sie haben aber in Ihrem Einsetzungsantrag keine Begründung mit eingeführt. Auch deshalb ist dies unterblieben.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Teßmer SPD: Mündlich sehr wohl! – Abg. Bebber SPD: Wozu war das jetzt gut?)
Ich erinnere noch einmal daran, dass eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion – gestaffelt – festgelegt worden ist.
(Abg. Teßmer SPD [in Anspielung auf die Farbe des Kleides von Frau Abg. Dr. Carmina Brenner CDU]: Getarntes Rot! – Gegenruf des Abg. Dr. Glück FDP/DVP: Täuschen Sie sich nicht! – Abg. Brechtken SPD: Darunter ist sie aber raben- schwarz!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Untersuchungsausschuss: 24 Sitzungen, stundenlang, bei saurem Sprudel, über 160 Beweisanträge, Vernehmung von 84 Zeugen, 95 Bände Akten durchgearbeitet, ein laufender Meter Wortprotokolle, 150mal die gleichen Fragen und viel zu oft nichts sagende Antworten.
Trotzdem wurden keine zusätzlichen Erkenntnisse gegenüber dem gewonnen, was aus der Aktenlage oder der im Februar 1999 durchgeführten Anhörung bekannt war.
Die Förderung der ländlichen Sozialberatung ist jahrzehntealt. Die Abrechnung der Verbände erfolgte in den verschiedenen Regierungsbezirken unterschiedlich, auch weil es in den Richtlinien keine detaillierten Vorgaben gab. Dieses kann man bemängeln.
Die Förderproblematik durch die Errichtung der Verwaltungsstellen der LSV bei den Bauernverbänden bei entsprechendem Kostenersatz ab 1973 wurde nicht erkannt, hätte aber erkannt werden können, zum Beispiel aufgrund einer Angabe des Bauernverbands Württemberg-Hohenzollern ab 1985. So hätte zumindest dem Regierungspräsidium Tübingen auffallen können, dass die Verbände als Verwaltungsstellen der LSV tätig sind und Kostenerstattungen erhalten. Mangelnde Abstimmung zwischen der Sozialverwaltung und der Landwirtschaftsverwaltung führte dazu, dass dieser Punkt in den Richtlinien von 1975 und 1984 unberücksichtigt blieb. Das Finanzministerium und der Rechnungshof hatten damals zugestimmt.
Die Förderung lief über Jahre hinweg sowohl bei den Regierungspräsidien als auch beim MLR als regelmäßig wiederkehrender Verwaltungsvorgang. Die erste Prüfung 1995 durch das Regierungspräsidium Stuttgart hat das Problem der Förderung durch die LSV erstmals dargelegt und Abrechnungen infrage gestellt. Daraufhin wurde ein noch nicht beschiedener Antrag nach unten korrigiert, kurz danach die Förderung auf eine Abschlagszahlung von 40 % reduziert und Ende 1996 die Förderung vorläufig eingestellt. Dadurch entstand dem Land kein Schaden.
Der Prüfer des Staatlichen Rechnungsprüfungsamts Tübingen hat wenig sorgfältig geprüft. Er hat oberflächlich recherchiert und Grundlagen des Förderrechts nicht beachtet.
Der erste interne Entwurf des Tübinger Prüfberichts aus 1997 hatte inhaltliche Mängel, die im normalen Verfahren noch korrigierbar gewesen wären. Die Bauernverbände haben zu keiner Zeit eine Überförderung, die den tatsächlichen Aufwand bei weitem überschritten hätte, erhalten. Der Vorwurf der missbräuchlichen Verwendung staatlicher Gelder für die Pflege einer CDU-nahen Klientel ist klar widerlegt.
Von der Regierung politisch gewollt war eine breit angelegte Richtlinie, was den Inhalt der Beratung anbelangte, nicht jedoch eine überhöhte Förderung der Bauernverbände oder eine laxe Kontrolle.
Der Vergleich mit den Bauernverbänden war das geeignete Mittel, einen komplexen Sachverhalt abzuschließen. Eine Rückforderung im Verwaltungsverfahren hätte unkalkulierbare Prozessrisiken mit sich gebracht, und das gegenseitige Nachgeben ist annähernd gleich zu bewerten.
Der Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses war richtig gewählt, weil alle ermittelbaren Fakten bekannt waren und auch aus staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren keine neuen für die Rückforderung relevanten Fakten mehr zu erwarten waren.
Das Strafverfahren, Herr Teßmer, gegen Verantwortliche des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes ist bis heute noch nicht rechtskräftig.
Hätte man dieses Ergebnis nämlich abgewartet, wären alle Rückforderungsansprüche des Landes mittlerweile verjährt. Der Abschluss des Vergleichs war deshalb zweckmäßig und haushaltsrechtlich zulässig.
Das Finanzministerium wie auch der Rechnungshof haben ihm zugestimmt, auch – hören Sie bitte zu – weil die Vereinbarung künftige Förderregelungen offen gelassen hat.
Die Bedingungen für unsere kleinräumig strukturierte Landwirtschaft sind nicht leichter geworden. Die veränderte Agrarförderung durch die Agenda 2000, die Haushaltsbeschlüsse des Bundes, die steigende Marktorientierung der landwirtschaftlichen Produktion werden fachlich fundierte Beratung der Landwirtschaft in sozialen Angelegenheiten auch künftig erfordern. Die landwirtschaftlichen Versicherungsträger könnten den Beratungsbedarf personell und sachlich nur zum Teil abdecken. Die Beratung, wie sie durch die Bauernverbände geleistet wird, kann gleich qualifiziert und gleich wirtschaftlich durch andere Stellen nicht gewährleistet werden.
Die CDU hat sich daher mit der FDP/DVP dafür ausgesprochen, dass die ländliche Sozialberatung durch die Bauernverbände fortgeführt wird. Dabei ist die Förderung so zu pauschalieren, dass der Verwaltungsaufwand beim Land und bei den Bauernverbänden verringert wird. Gleichzeitig müssen die Fördertatbestände der ländlichen Sozialberatung gegenüber den Beratungsleistungen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung klar abgegrenzt werden. Aber das ist schon seit 1996 bekannt.