Protocol of the Session on December 14, 2000

(Abg. Dr. Schäfer Bündnis 90/Die Grünen: Ja, die waren doch geladen! Sie haben geschlafen! Die haben da laufend geredet!)

Das war eben jedes Mal eine Mischberatung. Aber daraus den Schluss zu ziehen, es sei eine Doppelförderung gewesen, ist einfach falsch.

(Abg. Teßmer SPD: Das Wort kommt vom Rech- nungshof! – Gegenruf des Abg. Drautz FDP/DVP: Wenn etwas falsch ist, wird es nicht besser, wenn es öfter kommt!)

Nun noch ein paar Worte zum Vergleich. Es liefen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, aber unabhängig davon musste ein privatrechtlicher Vergleich geschlossen werden, um die Leistungen, die von den Bauernverbänden bereits erbracht wurden, irgendwie zu beziffern. Dieser Vergleich wurde auch deshalb angestellt – das wurde heute schon formuliert –, weil dem Land sonst aufgrund der Verjährung sehr viel Geld verloren gegangen wäre. Deshalb musste der Vergleich sofort geschlossen werden. Die Regelung, die gefunden wurde, wurde vom Rechnungshof mitgetragen.

Meine Damen und Herren, was gibt es in der Zukunft zu tun? Wir brauchen eine Neufassung der Richtlinien. Das war nicht Aufgabe des Untersuchungsausschusses. Um Erbsenzählen künftig zu verhindern

(Abg. Teßmer SPD: Gibt man es in Zukunft frei- willig!)

und um den von vornherein untauglichen Versuch einer Aufsplittung nach Arten der Beratung erst gar nicht eingehen zu müssen,

(Abg. Dr. Schäfer Bündnis 90/Die Grünen: Geben wir das Geld gleich pauschal!)

ist es sicher sinnvoll, wenn diese Zuwendungen an die Bauernverbände pauschal erfolgen.

Das Zweite habe ich schon vorweggenommen. Im Gegensatz zur Opposition bin ich der Meinung: Die Beratung sollte auch künftig bei den Bauernverbänden fortgeführt werden. Dort findet sich die beste Kompetenz,

(Abg. Dr. Schäfer Bündnis 90/Die Grünen: Nicht „im Gegensatz zur Opposition“! Quatsch!)

und wir müssen nicht zusätzlich in anderen Ämtern neue Strukturen aufbauen.

Gestatten Sie mir ganz zum Schluss noch eine Bemerkung.

(Abg. Teßmer SPD: Ungern!)

Ach, ich habe meine Redezeit; insofern bin ich Gott sei Dank nicht von Ihrem Wohl und Wehe abhängig.

(Beifall der Abg. Lieselotte Schweikert FDP/DVP – Abg. Rech CDU: So ist es!)

Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung: Diejenigen klugen Köpfe – ich nehme an, das werden viele Juristen sein –,

(Abg. Kiesswetter FDP/DVP: Wie immer!)

die die künftigen Richtlinien formulieren, sollten nicht mehr von Förderrichtlinien sprechen.

(Abg. Teßmer SPD: Ja, sondern von Spenden! – Abg. Dr. Schäfer Bündnis 90/Die Grünen: Von Zuwendungen!)

Das assoziiert sofort „Förderung“, „Doppelförderung“ oder „Dreifachförderung“. Viel besser wäre es, davon zu reden, dass es sich um einen Kostenersatz handelt, den die Bauernverbände für Leistungen bekommen, die sie in unserem Auftrag erfüllen.

(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU)

Das Wort erhält Herr Abg. Dagenbach.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist traurig, Herr Kollege Junginger, dass Sie durch Ihre teilweise die Sache lächerlich machenden Äußerungen in Ihrer Rede der ganzen Untersuchung keinen Gefallen getan haben.

(Beifall bei den Republikanern – Abg. Haasis CDU: Genau so ist es! – Abg. Teßmer SPD: Was? Dann haben Sie die Legende nicht verstanden, Herr Kollege!)

Das muss ich schon feststellen.

(Abg. Teßmer SPD: Ich gebe sie Ihnen mal zum Lesen! Sie waren auch nicht immer da!)

Herr Kollege Teßmer, wir hatten ja bereits im September 1999 als erste Fraktion in diesem Landtag einen Antrag auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Abstimmung vorgelegt. Dieser Antrag hat erwartungsgemäß auch durch Ihre Abgrenzungsmentalität keine Mehrheit gefunden.

(Abg. Teßmer SPD: Ja! – Abg. Birgit Kipfer SPD: Gott sei Dank!)

Der Antrag hatte zum Ziel, die politische Verantwortung für den Skandal um die falsch abgerechneten Fördergelder für die ländliche Sozialberatung offen zu legen und die Hintergründe eines vorschnell abgeschlossenen Vergleichs aufzuklären. Dabei war von uns insbesondere die Frage nach der Verantwortung der Ministerin Staiblin und ihres Amtsvorgängers Weiser zu stellen.

Wir sind inzwischen in unserer Überzeugung bestätigt worden, dass die Affäre um die ländliche Sozialberatung nicht unter den Tisch fallen durfte. So muss festgestellt werden, dass durch die Gestaltung der Förderrichtlinien Fehler in der praktischen Umsetzung geradezu vorprogrammiert wurden, wenn zum Beispiel ein neu gestellter Antrag gleichzeitig als Verwendungsnachweis für das Vorjahr heranzuziehen war. Nach unserer Ansicht wurden durch die jahrelang mangelhaften oder gänzlich fehlenden Prüfungen auch jene Vorschriften nicht eingehalten, die bestimmen, dass nur Kosten, die angefallen sind, geltend gemacht werden dürfen oder dass Beteiligungen und Zuschüsse im Antrag angegeben werden müssen.

Im Untersuchungsausschuss konnte auch der Verdacht keinesfalls ausgeräumt werden, dass der vom Ministerium gegen den Willen der Opposition abgeschlossene Vergleich von der CDU-Regierungsfraktion als Fortsetzung ihres Missbrauchs der Bauernverbände als einer ihrer Transmissionsriemen angesehen wird.

(Abg. Reddemann CDU: Ach Gott!)

Immerhin gehörten führende CDU-Politiker bis hin zur derzeitigen Landwirtschaftsministerin nicht nur zum Führungskader der baden-württembergischen Bauernverbände, sondern saßen auch auf höchster Ebene in den Leitungsgremien von Gliederungen des Deutschen Bauernverbands. Dass die Regierung nicht vollständig zurückgefordert hat, sondern einen Vergleich auf der Basis eines Teilerlasses unter Verrechnung nicht bezahlter Mittel vorgenommen hat, ist daher folgerichtig als Eingeständnis eigener Schuld zulasten der Steuerzahler zu verstehen.

Wir betrachten dieses Verhalten als ein weiteres Indiz für den Versuch, die Vorgänge zu verschleiern, und als ungewolltes Eingeständnis, dass die Verantwortung eindeutig beim Ministerium liegt, da die Bauernverbände durch die jahrelange Duldung der Abrechnungspraxis letzten Endes im falschen Glauben gehandelt haben, dass dies alles so in Ordnung sei. Für uns steht damit auch fest, dass die Bauernverbände nicht ohne Grund darüber verwundert waren, dass sie plötzlich von jener Seite mit dem Staatsanwalt konfrontiert wurden, durch deren lasche Prüfungspraxis sie

in diesem guten Glauben über die Jahre hinweg bestärkt wurden. Dies ergibt sich auch aus der Feststellung der Prüfer in früheren Jahren, dass die Zuwendungen für die ländliche Sozialberatung – ich zitiere – ordnungsgemäß verwendet wurden und es keine wesentlichen Beanstandungen gab, die Verwendungsnachweise überwiegend für in Ordnung befunden wurden und dies den Verbänden zum Teil auch schriftlich mitgeteilt wurde und vertiefte Prüfungen mindestens bis 1995 nicht stattgefunden haben.

Wir kommen auch im Gegensatz zur Beurteilung durch die Ausschussmehrheit nicht zu dem Schluss, dass das MLR in der Verantwortung außen vor war. Das MLR hatte nämlich mindestens die Fachaufsicht und setzte auch jährlich den Zuschusssatz fest. Auch die Tatsache, dass die Belegprüfung im Ermessen der Bewilligungsbehörden lag, ändert daran nichts. Das MLR hat es vielmehr zu verantworten, dass es Feststellungen über Zuschüsse Dritter, insbesondere der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, nicht gab. Die Förderung lief über Jahre nicht nur bei den Regierungspräsidien, sondern auch beim MLR als regelmäßig wiederkehrender Verwaltungsvorgang. Zur Durchführung der Richtlinien gab es keinerlei Anweisungen, die eigentlich vom MLR hätten erlassen werden müssen.

Hinzu kommt, dass die Richtlinie mit dem Finanzministerium abgestimmt war. Auch wenn festgestellt wurde, dass der Rechnungshof dem Verfahren ausdrücklich zugestimmt hat, ist die Landesregierung als Ganzes damit nicht der Gesamtverantwortung enthoben. Im Gegenteil ist nicht als Entschuldigung anzuführen, dass der damalige Minister Weiser am Abstimmungsverfahren nicht beteiligt war. Mindestens hat dieser von seinem Weisungsrecht keinen Gebrauch gemacht. Es kann dahingestellt bleiben, ob er damit, wie vermutet, aus politischen Gründen seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Absolut glaubhaft ist nämlich, dass mindestens eine Zeugin davon ausgegangen ist, dass es politisch so gewollt war und auch so empfunden wurde, dass hier im Gegensatz zu anderen Förderrichtlinien großzügig und einmalig so verfahren wurde, dass der Antrag gleichzeitig als Verwendungsnachweis für das vorangegangene Kalenderjahr galt und Rechnungsbelege von der geförderten Einrichtung nicht vorgelegt werden mussten.

Auch der Versuch der die Regierung tragenden Mehrheit im Untersuchungsausschuss, jetzt dem Rechnungshof ein Verschulden wegen der Öffentlichwerdung der skandalösen Vorgänge anzulasten,

(Abg. Hauk CDU: Das hat doch überhaupt nie- mand gesagt!)

weil es sich bei der Prüfbemerkung vom 8. Dezember 1997 lediglich um eine Momentaufnahme auf dem Erkenntnisstand von 1997 und im Ergebnis letztendlich um nichts weiter als um den Entwurf einer Prüfungsmitteilung handle, geht ins Leere.

(Abg. Hauk CDU: Die noch in Teilen falsch war!)

Sie unterschlägt nämlich in ihrer Bewertung die Tatsache, dass es Frau Ministerin Staiblin selbst war, die die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat, und nicht der Rechnungs

hof. Es widerspricht darüber hinaus demokratischen Grundsätzen, wenn quasi als Vorwurf in den Raum gestellt wird, die Öffentlichkeit wie auch das Parlament hätten sich mit einem Entwurf beschäftigt, der in dieser Form normalerweise gerade nicht an die Öffentlichkeit gekommen wäre. Hierin ist erkennbar, dass einer Vertuschung der Vorgänge und damit auch einer möglichen Strafvereitelung vonseiten der die Regierung tragenden Mehrheit gerne der Vorzug gegeben worden wäre.

(Abg. Hauk CDU: Das ist der größte Blödsinn!)

Zweifellos hätte damit nämlich ein Ansehensverlust der Bauernverbände verhindert werden können.

(Abg. Dr. Carmina Brenner CDU: Stimmt doch nicht!)

Sie haben es doch selber behauptet.

Dieser Ansehensverlust ist aber nicht durch das Verhalten der Prüfungsbehörden eingetreten, sondern durch das Verhalten der Ministerin mit ihrer Bekanntgabe, sprich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, und ist durch das weitere Taktieren gegenüber dem Landtag noch verschlimmert worden. Und wenn Ministerpräsident Teufel, der heute hier wieder einmal fehlt,

(Abg. Hans-Michael Bender CDU: Sie wissen doch, weswegen er heute fehlt!)

sich aus den gesamten Vergleichsverhandlungen herausgehalten haben soll, so hat er sich, wie festgestellt, immer für den Abschluss eines Vergleichs eingesetzt, ob nun mit oder ohne Weisung an das MLR. Schließlich lag es im ureigenen Interesse der Landesregierung, den von ihr angerichteten Schaden zu begrenzen.