Es zeigt sich aber auch – das füge ich hinzu –, dass Engpässe drohen, denen man vorzubeugen hat. Die stark absinkenden Fertigungszahlen lassen vor allem – auch hier stimme ich dem zuvor Gesagten zu – bei den Mietwohnungen in der Zukunft Knappheiten befürchten. Die Zahl der neuen Wohnungen bleibt nun schon im zweiten Jahr hinter den Bedarfszahlen zurück, mit allen negativen Auswirkungen auf die Bauwirtschaft. Aus der Vergangenheit wissen wir aus leidvoller Erfahrung, wie schnell es gehen kann, dass der Wohnungsmarkt von einem Plus ins Minus umschwenkt. Es ist also schon Handlungsbedarf vorhanden, damit die Wohnraumversorgung nicht wieder vom Überschuss zum Mangel wechselt.
Immer wenn es Problemstellungen gibt – wir erleben es jetzt bei der Diskussion wieder –, ist man gerne versucht, insbesondere vor Wahlen, die Schuld beim anderen zu suchen und nicht selbst Verursacher sein zu wollen. Da mir solche Schuldzuweisungen eigentlich zuwider sind,
möchte ich durchaus auch einmal damit anfangen, mit einer gewissen Selbstkritik in eigenen Gewässern zu fischen.
Ich bringe es gleich auf den Punkt: Die finanzielle Ausstattung des Landeswohnungsbauprogramms muss meiner Meinung nach im nächsten Doppelhaushalt wieder aufgestockt werden.
Im Hinblick auf den allgemeinen Zwang zur Haushaltskonsolidierung – das haben wir gehört – und auch im Hinblick auf die Beruhigung, die auf dem Wohnungsmarkt eingetreten war und dort noch herrscht, hat man umgeschichtet und hat die Wohnungsbauförderung stark zurückgefahren. Ich
gehe aber davon aus, dass das ein Ende haben muss und dass die Mittel wieder aufzustocken sind, um sich abzeichnenden Fehlentwicklungen rechtzeitig vorzubeugen.
Die Kommission, die vom Wirtschaftsministerium eingesetzt worden ist, Herr Kurz, hat den Bedarf auf mindestens 50 000 Wohnungen geschätzt.
Manche Schätzungen gehen darüber noch hinaus. Die Zahl der im Jahr 2000 fertig gestellten Wohnungen hat sich um 22,5 % vermindert. Für dieses Jahr rechnet man mit einem weiteren Rückgang um 12 %. Während man früher immer eine Steigerung bei den Eigenheimen hatte, stellen wir fest, dass die Zahlen auch bei den Einfamilien- und Reihenhäusern rückläufig sind. Natürlich: Es gibt 50 % mehr geförderte Mietwohnungen, aber ich räume ein, dass eine Steigerung von 200 auf 300 bei über 1 100 Gemeinden etwas ärmlich ist.
Eine auf Mobilität angewiesene Gesellschaft, die wir ja immer wollen, ist – auch da stimme ich zu, auch das sage ich selbstkritisch – auf Mietwohnungen angewiesen. Mietwohnungen wird man sicherlich auch brauchen, weil nicht jeder eine Eigentumswohnung erwerben kann, vor allem nicht sozial schwächere Bevölkerungskreise, an die wir auch denken.
Dem Vorschlag des Landesvorsitzenden des Deutschen Mieterbunds, der die Fördermittel für – wie er sagte – fragwürdige Eigentumsmaßnahmen umschichten will zur Mietwohnungsförderung, stimmen wir ausdrücklich nicht zu, denn die Eigentumsförderung des Landes, wie sie vom Wirtschaftsminister geprägt worden ist, ist in sich schlüssig und wird auch bei allen Anhörungen ganz überwiegend gelobt. Dieses in sich schlüssige Konzept aufzuknacken, um dann in den Mietwohnungsbau umzuschichten, würde bedeuten, dass man nichts Vernünftiges für die Eigentumsbildung tut und nicht genügend für den Mietwohnungsbau schafft.
Deshalb bleibt es dabei: Wir werden uns dafür einsetzen – das haben wir auch in der Fraktion deutlich abgesprochen –, dass man sich bemüht – der Wirtschaftsminister hätte sicherlich am wenigsten dagegen; er wird sich in seinem Interesse sicherlich mit dafür einsetzen –, diese Finanzausstattung im nächsten Doppelhaushalt zu erhöhen.
und zu Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition. Ich denke, Sie stimmen mit mir darin überein, dass die gesicherte Wohnraumversorgung nach wie vor nicht nur Sache der Gemeinden und Länder, sondern auch Daueraufgabe des Bundes sein wird. Wenn wir schon von Kompensierung oder Überkompensierung sprechen, wie es zugegebenermaßen einige Bundesländer notgedrungen tun, dann
dürfen wir doch wohl erlaubterweise auch einmal von den Bundesmitteln sprechen. Diese können wir doch nicht einfach ausblenden.
Da nenne ich noch einmal plakativ die Zahlen, die vorhin auch schon Herr Kurz genannt hat. Während das Land die Mittel wenigstens noch von 67 auf rund 72 Millionen DM steigert, gehen die Zuweisungen des Bundes für das Land von 59 auf 43 Millionen DM zurück. Sie weisen immer darauf hin, dass im Jahr 1993 das Landeswohnungsbauprogramm noch über 1 Milliarde DM ausgemacht hat und jetzt nur noch geringfügige 116 Millionen DM ausmacht. Darf ich Sie aber mit Verlaub und ohne dass ich abgestraft werde, wenn ich etwas Kritisches in Richtung Berlin sage, fragen, wie Sie es dann vertreten können, dass in der gleichen Zeit die Mittel des Bundes von 400 Millionen DM auf gerade einmal ein Zehntel dieses Betrags zurückgefahren worden sind, nämlich auf lächerliche 43 Millionen DM?
Übrigens: Eine weitere Reduzierung ist gar nicht möglich; das ist schon der Minimalbetrag, den das Gesetz vorsieht. Die 450 Millionen DM, die der Bund jetzt für die ganze Republik zur Verfügung stellt, hat man früher allein für Baden-Württemberg eingesetzt. Da sieht man, in welchem Maße zurückgefahren wird. Wenn Sie hier anklagen, dann müsste Ihnen eigentlich die Schamröte ins Gesicht steigen, wenn Sie die eigenen Zahlen sehen.
Herr Kollege Hofer, könnten Sie zunächst einmal bitte zur Kenntnis nehmen, dass diese 450 Millionen DM, die jetzt auf 370 Millionen DM abgesenkt worden sind, nicht für die gesamte Republik gelten, sondern nur für die alten Bundesländer? Würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass das Weniger von 15 Millionen DM in der Wohnbauförderung kompensiert wird durch 7 Millionen DM mehr im Programm „Soziale Stadt“ und 15 Millionen DM mehr in der Städtebauförderung, was insgesamt 7 Millionen DM mehr – das ist auch nicht gerade übermäßig viel – vom Bund für das Land Baden-Württemberg ausmacht? Stimmen Sie mir zu, dass es deshalb ein Schwarzer-Peter-Spiel ist, das Sie hier betreiben, vor allem wenn Sie einmal ins Verhältnis setzen, was Bayern, unser großer Nachbar im Osten, und NRW, unser großes Vorbild im Westen, mit ihrer Landeswohnbauförderung machen?
Herr Schmiedel, ich widerspreche Ihren Detailausführungen überhaupt nicht, aber Ihrer Gesamtbewertung widerspreche ich. Was Sie gemacht haben, ist gerade dieses Schwarzer-Peter-Spiel. Ich habe einmal selbstkritisch den eigenen Part beleuchtet, und Sie versuchen nun, mit einer Semantik und Rabulistik klar zu machen,
dass eine Reduzierung von 450 Millionen DM auf 43 Millionen DM doch eigentlich nur eine geringfügige sei. Das wollen Sie einmal einem breiten Publikum klar machen! Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen dabei.
(Oh-Rufe von der SPD – Abg. Ursula Haußmann SPD: Das tut weh! – Abg. Brechtken SPD: Du weißt, wovon du redest, mein Lieber! – Heiterkeit)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf nun im zweiten Teil auf den Punkt kommen, den Herr Kurz angeführt hat. 10 % des Wohnungsbaus sind heute noch öffentlich gefördert; in den früheren Jahrzehnten waren es über 20 %. Es wird also bei den anderen 90 % auf die Rahmenbedingungen ankommen. Wenn diese sich so dramatisch verschlechtern, wie es die Beantwortung der beiden CDUAnfragen gezeigt hat, dann können Sie jedes öffentlich geförderte Programm vergessen; denn diese 90 % machen so viel kaputt, dass Sie dagegen nie ankommen können.
Ich darf sinngemäß aus dem Bericht der Kommission zur Untersuchung der Wohnungsversorgung, in der ja alle Landesverbände und alle Wohnungsämter in Baden-Württemberg mitmachen, zitieren. Da heißt es:
Das Ansehen der Immobilie als langfristige Kapitalanlage darf nicht durch weitere Eingriffe beschädigt werden. Die steuerlichen und sonstigen Rahmenbedingungen sowohl für den Neubau als auch für den Bestand müssen wieder deutlich verbessert werden. Dies muss auch bei der Fortentwicklung der steuerlichen Abschreibungen und sonstigen Steuerregelungen sowie bei der Reform des Mietrechts beachtet werden. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Mietrechtsänderungen und die Mieterhöhungsmöglichkeiten bei Modernisierungsmaßnahmen werden nach überwiegender Einschätzung
Um auf die Fälle, die bei der Beantwortung der Großen Anfrage der CDU aufgelistet worden sind, im Einzelnen einzugehen, reicht die Zeit gar nicht mehr. Was da alles an den Wohnungsbau beeinträchtigenden Maßnahmen beschlossen worden ist, ist ein Horrorkatalog für alle diejenigen, die den Wohnungsbau beleben wollen.
Wir alle wissen, dass der Erhalt und die Modernisierung des Altbaubestandes – Herr Dr. Witzel, das haben Sie vorhin angesprochen – sicherlich eine der wichtigsten wohnungsbaupolitischen Aufgaben der Gegenwart sind und auch der Zukunft sein werden, vielleicht noch wichtiger oder mindestens so wichtig wie der Neubau. Aber was sollen alle groß angelegten Altbaumodernisierungsprogramme, wenn wir bei der Behandlung des Erhaltungsaufwands oder in der Frage, wie weit wir die Modernisierung auch in der Miete berücksichtigen dürfen, wie gerade Herr Kurz gesagt hat, kontraproduktiv vorgehen? Dann brauchen wir diese ganzen Erhaltungsmaßnahmen im Altbaubestand gar nicht mehr durchzuführen.
Und welcher Teufel – sicherlich nicht unser baden-württembergischer – hat die Bundesregierung geritten, ohne jeden Grund und Anlass – ich hätte beinahe gesagt: aus Jux und Tollerei – das Mietrecht, anstatt es zu vereinfachen, wie alle gefordert haben, einfach vermieterfeindlich zu gestalten? Nun können Sie sagen, das mache ja gar nichts aus, weil es sich ja praktisch gar nicht auswirkt. Allein die Diskussion über diese Mietrechtsänderung hat im Grunde genommen ein Absinken der Investitionen zur Folge. Und ausreichender Mietwohnungsbau ist der beste Mieterschutz, den man sich überhaupt nur vorstellen kann.
Übrigens, auch die Förderung von Familien mit einem Kind ist wichtig. Gerade wenn man an die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft denkt, können wir das doch nicht ausklammern.
Ich komme zum Schluss. Noch ein Schlusssatz, mit Ihrer Erlaubnis: Die Diskriminierung des Wohnungseigentums in der privaten Altersvorsorge seitens der Bundesregierung ist ein Skandal.
Wir schließen uns dem Parlamentarierbrief an. Wir kritisieren mit aller Schärfe, dass die Wohnimmobilie hier keine Berücksichtigung findet, auch was das selbst genutzte Wohnungseigentum für die Bürger anbelangt, die mit Abstand bedeutendste Form der privaten Vorsorge im Alter. Wer das mietfreie Wohnen im Alter in entschuldeten eigenen vier Wänden nur als ersparte Aufwendung sieht, begeht einen Unsinn; denn hier liegt ein langjähriger – das wissen doch alle – Sparprozess vor, genauso wie bei Versicherungsverträgen und anderen kapitalgedeckten Altersvorsorgen.
Ich komme zum Schluss. Man könnte noch viel sagen. Meine Damen und Herren, ich denke, wir haben selber in Baden-Württemberg noch eine Reihe von Hausaufgaben zu machen. Das habe ich deutlich gesagt. Aber ich denke, meine Damen und Herren von der Opposition, von RotGrün in Berlin ist auch noch viel zu tun. Die Bundesregierung sollte schleunigst darangehen, dafür zu sorgen, dass man in Sachen Wohnungsbaupolitik Wiedergutmachungspolitik betreibt, zumindest einen Weg der Schadensbehebung oder doch wenigstens einen Weg der Schadensbe