ein Ende der Duldungskultur, eine massive Verschärfung des Bleiberechts und Programme und Anreize zur freiwilligen Rückkehr.
[Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo! – Werner Graf (GRÜNE): Das missachtet die Menschenwürde, was Sie da sagen! – Zuruf von Kristian Ronneburg (LINKE) – Weitere Zurufe]
Wissen Sie, Sie reden immer so viel von Toleranz und Vielfalt. Wir haben es in der Rede vorhin auch wieder gehört. Wissen Sie, was keine Vielfalt ist?
Wenn Mädchen nicht mehr schwimmen gehen können, weil sie Angst haben, begrapscht zu werden, und wenn Senioren in der Bahn den Platz wechseln müssen, weil sie sich bedroht fühlen. Das ist keine Vielfalt, das ist Verdrängung und kulturfremde Landnahme. Dem werden wir uns mit aller Kraft entgegenstellen.
[Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Richtig! – Tobias Schulze (LINKE): Das ist menschenverachtend! – Weitere Zurufe]
Ich komme jetzt abschließend noch zur Änderung des Artikel 29 der Verfassung von Berlin, dem Neutralitätsgesetz, wie sie mit der Neufassung von Artikel 29 einhergeht. Diese betrachten wir als tiefgreifenden Einschnitt in das Verständnis staatlicher Zurückhaltung gegenüber religiösen Bekenntnissen. Künftig soll das Tragen religiöser Symbole durch Lehrkräfte an Schulen nicht mehr generell untersagt werden, sondern im Einzelfall darauf geprüft werden, ob eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens vorliegt. Dass diese Einzelfallregelung zum Glück ausschließlich für den Schulbereich – und das ist schon schlimm genug – gilt, gilt es zu begrüßen. Die bisherigen klaren Regelungen für Polizei, Justiz und
Dort muss auch weiterhin ein ausdrückliches Verbot religiöser und weltanschaulicher Symbole gelten. Denn Beamte in hoheitlicher Funktion müssen nach wie vor sichtbar für die Neutralität – auch wenn das einigen nicht gefällt – des Staates stehen. Die politische Diskussion um die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes von gerade eben, insbesondere durch den Vorstoß des Antrags der Linken, zeigt ja, dass es durchaus Bestrebungen gibt, dieses Prinzip auch in anderen Bereichen zu relativieren.
Wenn etwa gefordert wird, Polizisten künftig das Tragen des Kopftuchs zu erlauben, und ich sage es im letzten Satz –
Für den Satz „Vielen Dank für Ihre Großzügigkeit!“ bekommen Sie, Herr Weiß, einen Ordnungsruf für Kritik am Stuhl.
[Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Thorsten Weiß (AfD): Vielen Dank! – Weitere Zurufe von der AfD – Zuruf von links: Jetzt hat er mal die Maske fallenlassen!]
Für den Senat spricht nun die Senatorin für Inneres und Sport. – Bitte sehr, Frau Senatorin Spranger!
Entschuldigen Sie, Frau Senatorin! – Der nächste Ordnungsruf geht an Herrn Lindemann dafür, dass er kritisiert, dass Herr Weiß, dafür, dass er sich bedankt hat, einen Ordnungsruf bekommen hat, wieder für Kritik am Stuhl.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich wollte eigentlich nicht darauf eingehen, aber solche Reden spalten die Gesellschaft.
[Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der LINKEN – Thorsten Weiß (AfD): Ihre Politik spaltet die Gesellschaft! – Zuruf von Robert Eschricht (AfD) – Weitere Zurufe von der AfD]
[Melanie Kühnemann-Grunow (SPD): Nichts ist da gekommen! Gar nichts! – Thorsten Weiß (AfD): Dann haben Sie mir eben nicht zugehört! – Robert Eschricht (AfD): Falsch! – Weitere Zurufe von der AfD]
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Stellen Sie sich vor, eine Frau ist Opfer häuslicher Gewalt. Sie erlebt zu Hause Schläge, Demütigungen, psychische und physische Verletzungen. Diese Frau ringt sich durch zu einer Anzeige. Nun muss sie in nur 14 Tagen alles unternehmen, um für sich Schutz zu or
ganisieren. Denn nur so lange kann ihr Partner, der Täter, der Wohnung verwiesen werden. Sie hat Angst vor weiterer Gewalt, sie hat sehr wenig Zeit und Stress, um rechtzeitig beim Familiengericht eine Gewaltschutzanordnung zu bewirken oder einen sicheren Ort zum Beispiel in einem Frauenhaus zu finden.
Stellen Sie sich vor, ein Bekannter oder eine Bekannte von Ihnen wird Freitagabend auf dem Heimweg in der UBahn angegriffen; vielleicht weil er oder sie sich offen als homosexuell zu erkennen gibt oder eine trans Person ist; vielleicht, weil er oder sie vermeintlich fremd aussieht; vielleicht, weil er oder sie sich über die zu laute Musik beschwert hat. Er oder sie kommt mit Blessuren davon. Sie hören von Ihrer oder Ihrem Bekannten davon am Samstag. „Auf jeden Fall anzeigen!“, sagen Sie, „auf jeden Fall!“. Ihre Bekannte, Ihr Bekannter zögert, geht erst am Montag zur Polizei und gibt dort eine Anzeige auf. Doch die Beweise wurden inzwischen gelöscht, denn die Aufnahmen der BVG dürfen rechtlich nur 48 Stunden gespeichert werden.
Stellen Sie sich vor, die Sicherheitsbehörden können bei Terrorgefahr nicht mehr die Kommunikation der Verdächtigen abhören. Warum? – Weil ein Gefährder eine WhatsApp-Nachricht schickt und nicht mehr eine SMS. Die SMS wäre nicht verschlüsselt gewesen, WhatsAppNachrichten sind alle verschlüsselt. Die SMS hätte die Polizei lesen können, die WhatsApp-Nachricht nicht.
Sie brauchen sich all das eigentlich gar nicht vorzustellen, denn das ist der heutige Stand der Dinge. Solche Fälle dürfen so nicht mehr vorkommen.
[Beifall bei der SPD und der CDU – Zurufe von Alexander Bertram (AfD) und Frank-Christian Hansel (AfD)]
Darauf haben wir eine Antwort, über die wir heute gemeinsam beraten. Diese Antwort ist das sicherheitspolitische Kernstück dieser Koalition: die umfassende Modernisierung des Berliner Polizeirechts, also vor allem des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes.
Das „umfassend“ können Sie wörtlich nehmen, es wurde hier schon mehrfach gesagt: 736 Seiten umfasst der Gesetzentwurf. Meine Beispiele zu Beginn zeigen Ihnen schon, wir sprechen hier von der tiefgreifendsten und wichtigsten Reform unseres Polizeirechts der letzten Jahre. Wobei, das Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin umfasst ja mehr als landläufig mit dem Begriff Polizeirecht gemeint ist. Neben Repression beinhaltet es sehr viele Aspekte der Prävention und Intervention, und genau dem entspricht der im Koalitionsvertrag festgeschriebene Dreiklang von Prävention, Intervention und Repression.