Ja, dieser Gesetzesentwurf geht in die richtige Richtung: mehr Flexibilität, mehr Praxisbezug, stärkere Verzahnung. Das sind notwendige und richtige Reformansätze, aber gute Ideen alleine reichen nicht. Wir brauchen klare Strukturen, ausreichende Ressourcen und eine verbindliche Umsetzung. Ich freue mich auf die Anhörung und Diskussion im Ausschuss nächste Woche. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine persönliche Vorbemerkung: Als ehemalige Schulleiterin mit über 20 Jahren Berufserfahrung weiß ich, wie sehr der Erfolg guter Bildungspolitik von der Qualität, Motivation und Ausbildung unserer
Lehrkräfte abhängt. Gerade in Berlin erleben wir täglich, wie dringlich strukturelle Verbesserungen in der Lehrerbildung sind und wie sehr unsere Schulen davon profitieren werden. Mit der heutigen Gesetzesvorlage zur Beschlussfassung auf der Drucksache 19/2517, Gesetz zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes und weiterer Vorschriften, gehen wir einen überfälligen und sehr richtigen Schritt.
Wir aktualisieren und modernisieren das Lehrkräftebildungsgesetz inhaltlich, strukturell und in seiner ganzen Ausrichtung. Wir gestalten den Einstieg in den Lehrerberuf praxisnäher, flexibler und attraktiver. Was heißt das konkret für die Lehramtsausbildung, das Lehramtsstudium, die Ausbildungswege, die Besoldung und das Laufbahnrecht? – Erstens: Aktualisierte Inhalte, mehr Medienkompetenz, mehr Praxisnähe. Wir haben es gerade von meinem Kollegen Marcel Hopp der SPD-Fraktion gehört. In § 1 des LBiG und in der entsprechenden Verordnung konkretisieren wir die Anforderungen an Studium und Vorbereitungsdienst. Ein besonderer Fokus liegt dabei eben auf genau dieser Stärkung der digitalen Medienbildung.
Es kann nicht sein, dass Schülerinnen und Schüler mit Smartphones groß werden, aber Lehramtsstudierende erst im Referendariat mit digitaler Didaktik in Berührung kommen. Diese Lücke schließen wir nun, und zwar verbindlich. Das ist nicht nur zeitgemäß, sondern das ist notwendig.
Zweitens: Flexibilisierung des Praxissemesters. Künftig kann das Praxissemester über mehrere Semester gestreckt werden. Für viele Studierende, die neben dem Studium arbeiten müssen, ob im Einzelhandel, als Nachhilfekraft oder in sozialen Einrichtungen, ist das ein entscheidender Schritt zu mehr Planbarkeit und individueller Studiengestaltung.
Ich erinnere mich gut an eine Studierende in Berlin-Mitte, die ihr Studium abbrechen wollte, weil das kompakte Praxissemester mit ihrem Nebenjob kollidierte. Sie hätte heute die Chance, mit diesem neuen Gesetz beides zu verbinden und uns als gute Lehrerin erhalten zu bleiben. Solche Biografien wollen wir ermöglichen und eben nicht verhindern.
Drittens: Mehr Gestaltungsspielraum in der Grundschullehrerausbildung. Besonders begrüße ich die Möglichkeit, im Grundschulstudium mit dem Fach Musik oder Kunst anstelle eines der Fächer Deutsch oder Mathematik, künftig einen Lernbereich mit reduzierten Leistungspunkten zu wählen und dafür das künstlerische Fach vertieft zu studieren. Lesen, Schreiben, Rechnen bleiben natürlich die Grundpfeiler, aber kreative Fächer wie Musik und
Kunst sind gerade in der Grundschule oft der Schlüssel, Kinder emotional zu erreichen, ihr Selbstbewusstsein zu stärken und Lernfreude zu wecken. Wer je erlebt hat, wie ein vermeintlich – in Anführungszeichen – schwieriges Kind durch das gemeinsame Singen plötzlich aufblüht, der weiß, kognitive und kreative Bildung gehören einfach zusammen.
Viertens: Erweiterte Ausbildungswege für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Der Lehrkräftemangel ist real und akut. Deshalb verstetigen wir die bisher im Modellversuch angebotenen und erfolgreichen Quereinstiegsmasterstudiengänge mit zwei beziehungsweise drei Fächern. Und wir öffnen zusätzlich einen Weg für den Quereinstieg mit anschließendem Vorbereitungsdienst in nur einem Schulfach. Das ist besonders relevant für integrierte Sekundarschulen, berufliche Schulen und Gymnasien. Gerade in Fächern wie Physik, Informatik, Sonderpädagogik fehlen uns Bewerberinnen und Bewerber. Mit dieser Maßnahme schaffen wir zielgenaue Qualifikationen. Das ist pragmatisch, das ist effektiv und dringend notwendig.
Fünftens: Attraktive Laufbahnen, gerechte Bezahlung. Jede Reform in der Ausbildung muss Hand in Hand gehen mit einer angemessenen Würdigung des Berufes, eines wundervollen Berufes. Deshalb enthält dieser Gesetzesentwurf auch wichtige besoldungs- und laufbahnrechtliche Anpassungen, die Ergänzung des Landesbesoldungsgesetzes um Amtsbezeichnung für Funktionsstellen an den SIBUZ, also jenen wichtigen Einrichtungen, die Schulpsychologie und Inklusionspädagogik bündeln, und die Anpassung der Bildungslaufbahnverordnung etwa zur Probezeit oder zu Funktionsstellen an sonderpädagogischen Förderzentren. Wir stärken damit jene, die oft im Verborgenen Großes leisten, und machen diese wichtigen Funktionen sichtbarer und attraktiver.
Ich komme zum Schluss: Diese Reform ist kein kleiner Eingriff, sondern ein strategischer Neustart. Wir machen das Lehramt flexibler, moderner, attraktiver für angehende Studierende, für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, für unsere Schulen und letztlich für unsere Kinder. Wenn wir wollen, dass sich weiter mehr junge Menschen für den Lehrerberuf entscheiden, dann müssen wir genau solche Rahmenbedingungen schaffen. Das tun wir genau damit heute und das gemeinsam mit unserer Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch. – Ich bitte herzlich um Ihre Zustimmung und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Angesichts des massiven Lehrkräftemangels ist es absolut zu begrüßen, dass im Lehrkräftebildungsgesetz jetzt zusätzliche Wege ins Lehramt auf Dauer geebnet werden. Der Quereinstiegsmaster in Berlin ist seit fast zehn Jahren bundesweit Vorreiter und ein Erfolgsmodell. Nun kommt er endlich als dauerhaftes Modell ins Lehrkräftebildungsgesetz. Dass der Ein-Fach-Q-Master in den Mangelfächern als zusätzlicher Weg in den Lehrkräfteberuf etabliert wird, ist ebenfalls ein Fortschritt, auch wenn dort wahrscheinlich kein großer Ansturm der Studierenden zu erwarten ist.
Die neue Flexibilität, das Praxissemester entweder wie bisher kompakt im dritten Semester oder in Form eines sogenannten Flexmasters als gestrecktes und übrigens auch bezahltes Praxissemester über das gesamte Masterstudium hinweg zu absolvieren, fördert die Theorie/Praxisverzahnung und auch die Vereinbarkeit von Studium und Beschäftigung an der Schule. Allerdings löst er nicht das Problem, das wir bei der Multikohortenstudie besprochen haben, dass bereits im Bachelor ein Drittel aller Studierenden an den Schulen arbeitet und im Schulalltag oft überfordert ist. Hier werden zusätzlich zum Mentoring auch Reflexionsmodule benötigt, damit die erlebte Schulpraxis im Lehramtsstudium reflektiert werden kann.
Noch offen ist außerdem, wie die phasenübergreifende, fachspezifische und fächerübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Unis und dem BLiQ konkret gestaltet wird. Klar ist, ohne Ressourcen wird die Zusammenarbeit nicht funktionieren. Das ist gerade das Spannende, Fortbildung unmittelbar basierend auf Forschungsergebnissen zu entwickeln.
Toll ist, dass für das Grundschullehramt für die Fächer Musik beziehungsweise Kunst nun entweder Deutsch oder Mathe und das jeweils andere Fach nur noch als Lernbereich studiert werden muss, weil das die künstlerische Ausbildung stärkt und den Wettbewerbsnachteil behebt, den wir gegenüber anderen Hochschulstandorten hatten. Auch die Verankerung der digitalen Medienbildung als Querschnittsqualifikation ist überfällig. Da stimme ich Frau Khalatbari und Herrn Hopp zu. Jedoch aufgrund des Kahlschlags und des Einstellungsstopps an den Unis wird eine entsprechende Professur für digitale Bildung an der FU derzeit nicht besetzt. Wir können es schön ins Gesetz hineinschreiben, aber es bringt uns in der Praxis nichts, wenn wir keine Professur dafür haben.
Das aktuell größte Risiko für die Lehramtsausbildung sind die massiven Kürzungen von insgesamt 145 Millionen Euro an den Hochschulen allein in diesem Jahr. Und auch die lang ersehnte Mathematikdidaktikprofessur an der FU wird nicht besetzt. Mentoringprogramme,
Tutorien müssen gestrichen werden, und die ohnehin zu niedrig angesetzte Zielzahl von 2 500 Lehramtsabsolventen in den Hochschulverträgen soll nach der Wissenschaftssenatorin weiter abgesenkt werden auf 1 700 bis 2 200 Absolventinnen. Wenn dieser Kahlschlag so kommt, wird auch die mühsam aufgebaute Lehrkräftebildung über die letzten Jahre – wir haben das 10-MillionenEuro-Programm, das läuft Ende des Jahres ersatzlos aus – einen heftigen Rückschlag erleiden, zumal im Vergleich zu den Sonderforschungsbereichen und Exzellenzclustern die Lehrkräftebildung sowieso oft das Nachsehen hat. Insofern ist das Lehrkräftebildungsgesetz nur so viel wert, wie es auch finanziell untersetzt ist.
Da gebe ich Ihnen recht, Frau Khalatbari. Sie haben es gesagt. Auf eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte Lehrkräfteausbildung dürfen wir nicht verzichten. Aber dann erwarte ich auch von diesem Senat und auch von dieser Koalition, dass er gegen die Kürzungen an den Hochschulen kämpft, anstatt die Unis kaputt zu sparen, weil bis 2030 bundesweit über 110 000 Lehrkräfte fehlen. Auch bei uns im Land Berlin ist es eine hohe Anzahl von Lehrkräften, die fehlt. Und dass wir zu viele Lehrkräfte ausbilden könnten, wie Frau Dr. Czyborra auch immer befürchtet, ist wirklich nicht unser Problem. – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Im Juni 2018 brachte die AfD-Fraktion einen Gesetzesantrag ein, um künftig Lehrkräfte mit nur einem Fach zu ermöglichen. Ganze sieben Jahre später kommt diese Forderung nun endlich ins Gesetz. Ich danke der Senatorin für diese Umsetzung unserer Idee.
Warum war uns das wichtig und warum ist uns das immer noch wichtig? – Es ist uns wichtig, weil es unverständlich ist, dass jemand, der ein Mangelfach studiert hat, zum Beispiel Chemie, gezwungen wird, ein zweites Fach obendrauf zu setzen. Die bisherige Regelung hat viele potenzielle Quereinsteiger abgeschreckt, und das in einer Situation, in der Berlin nach wie vor dringend mehr Lehrer braucht. Doch statt endlich entschlossen zu handeln, sendet der Senat widersprüchliche Signale aus. Frau Brychcy hat es eben auch schon erwähnt: Während die
Wissenschaft, Entschuldigung, genau, Wissenschaftssenatorin – die Ausbildungszahlen mit dem Verweis, es gebe künftig weniger Kinder. Der Lehrermangel ist jedoch längst da. Wir haben ihn, und wir müssen ihn jetzt lösen. Also lösen Sie bitte diesen Konflikt zugunsten unserer Schulen, Frau Senatorin!
Das Thema Lehrkräftebildung war am Montag auch Gegenstand im Wissenschaftsausschuss. Die Multikohortenstudie – wurde ja heute auch schon vielfach erwähnt –, die dort thematisiert wurde, empfiehlt eine Entschlackung, Reduktion von Inhalten für das Lehramtsstudium. Stattdessen gibt es im Gesetz nun zusätzliche Inhalte.
Diese neuen Festlegungen rauben zum einen die Flexibilität der Studiengestaltung, zum anderen entsprechen diese politisch festgelegten Studienziele auch nicht den artikulierten Wünschen von Lehramtsstudenten. Personen im Berufseinstieg äußerten laut erwähnter Studie zurückblickend, im Studium gern mehr über Unterrichtsplanung, Classroom-Management, Stressmanagement und digitale Medienbildung erfahren zu haben. Einiges davon kommt jetzt, einiges nicht so wirklich. Zudem hätten im Vorbereitungsdienst stärker Kompetenzen im Bereich Elternarbeit und Konflikt- und Stressmanagement vermittelt werden sollen. Stattdessen gibt es nun verpflichtend Seminare zu Diversity, queer und Gender sowie den Umgang mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.
Die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit taucht in Redundanz auf: in § 1 Absatz 3 und in § 6 Absatz 2. Mit diesen verquasten Formulierungen sollen Lehrer – aus unserer Sicht – zu Wachhunden gegen eine falsche oder vermeintlich falsche Gesinnung von Schülern abgerichtet werden. Dem werden wir so nicht zustimmen können. Der aus der Sozialwissenschaft entnommene Terminus gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit scheint mir auch nicht geeignet zu sein, ein juristischer Begriff zu werden. Dafür ist der Forschungsansatz von Heitmeyer wissenschaftlich viel zu sehr umstritten.
Ich möchte dazu auf eine Rezension von Susanne Johansson verweisen, die gezeigt hat, dass die von Heitmeyer verwendeten Items zu vorschnell Feindseligkeiten unterstellen. Wer Mitleid mit Behinderten hat, ist für Heitmeyer auch schon ein Menschenfeind. Wer die Scharia ablehnt, ist für Heitmeyer ein Menschenfeind. Wer dagegen ist, das Wahlrecht bei Passieren der Grenze zu verlieren, ist nach Lesart Heitmeyer auch ein Menschenfeind. Wer Langzeitarbeitslosen eine bezahlte Tätigkeit wünscht, ist nach Heitmeyer ein Menschenfeind.
Ein Lehrer sollte Kinder stärken, nicht in Opfer und Täter sortieren. Er sollte Konflikte begleiten können, ohne schon mit einem politischen Raster in der Tasche in die Klasse zu treten, und er braucht vor allem eins: Freiheit zur pädagogischen Gestaltung. Der Lehrer ist kein politischer Aktivist, sondern Anwalt der Schüler, Anwalt unserer Kultur. Wer das ernst nimmt, schützt Kinder vor ideologischen Zumutungen, von welcher Seite auch immer. Wir werden auf jeden Fall einen Änderungsantrag einbringen und freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie sowie mitberatend an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung und an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.