Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 des Gesetzesantrags auf und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/1293 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2499 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Gesetzesantrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion – Enthaltungen? – und Enthaltungen der Linksfraktion und eines fraktionslosen Abgeordneten ist der Gesetzesantrag damit abgelehnt.
Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Vorgang 19/2487-1
Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 4 des Gesetzesantrags auf und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen, sodass wir direkt zur Abstimmung kommen.
Zunächst erfolgt eine Abstimmung über den Ihnen als Tischvorlage vorliegenden Änderungsantrag. Wer den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2487-1 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Linksfraktion und eines fraktionslosen Abgeordneten – Enthaltungen? – und Enthaltung der AfD-Fraktion ist der Änderungsantrag damit angenommen.
Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2487 empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion die Linke sowie bei Enthaltung der AfD-Fraktion – die Annahme mit Änderungen. Wer den Gesetzesantrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2521 mit den soeben beschlossenen Änderungen annehmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter – Enthaltungen? – sowie Enthaltung der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzesantrag so angenommen.
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD und hier der Kollege Hopp. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir als Koalition mit der vorliegenden Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes Maßnahmen für eine bessere Lehrkräfteausbildung, für niedrigschwellige Quereinstiegszugänge und für mehr Qualität im Studium in die Wege leiten. Angesichts des immer noch vorhandenen Lehrkräftemangels ist das ein wichtiger Schritt für unsere Berliner Schulen.
Wir wissen: Gute Bildung beginnt mit gut ausgebildeten Lehrkräften. Doch die Anforderungen an die Schule von heute und erst recht von morgen verändern sich stetig. Darauf muss auch die Lehrkräftebildung Antworten geben, und genau das tun wir mit dieser Gesetzesänderung.
Erstens stärken wir die digitale Medienbildung. Die Vermittlung digitaler Kompetenzen ist längst kein Nice-to-have mehr, sondern gehört zum pädagogischen Handwerkszeug. Mit der Ergänzung dieser wichtigen Basisqualifikation greifen wir nicht nur die Strategie der Kultusministerkonferenz auf, sondern setzen auch um, was Lehrkräfte und Lehramtsanwärterinnen und -anwärter sich selbst wünschen. Das zeigen auch die Ergebnisse der Multikohortenstudie. Zweitens flexibilisieren wir das Praxissemester im Masterstudium. Bisher musste dieses verpflichtend im dritten Semester absolviert werden. Künftig kann es über mehrere Semester gestreckt werden. Das erleichtert die Vereinbarkeit von Studium, Arbeit und Familie.
Herr Kollege Hopp! Ich wollte nur fragen: Der Senat ist de facto nicht anwesend. Wäre es nicht schön, wenn die zuständige Senatorin oder Ihre Vertretung – –
So, kommen wir zurück zur digitalen Medienbildung, und ich hoffe, jetzt sind alle wieder aufmerksam, und ich hoffe auch, dass wir uns alle einig sind, dass das ein wichtiger Punkt ist, den wir hier im Lehrkräftebildungsgesetz stärken. Das ist auch etwas, was sich Lehrkräfte und Lehramtsanwärterinnen und -anwärter in der Multikohortenstudie auch selbst wünschen, auch rückblickend in der Perspektive derjenigen, die fertig geworden sind, die sagen, die Stärkung von Medienbildung ist einer der wichtigen Punkte, die wir uns hier im Rückblick gewünscht hätten. Zweitens flexibilisieren wir das Praxissemester im Masterstudium. Bisher musste dieses verpflichtend im dritten Semester absolviert werden. Nun kann es eben auch gestreckt werden. Außerdem erweitern wir die Quereinstiegsmöglichkeiten, und zwar gezielt und qualitätsgesichert. Neben der Verstetigung der bisherigen Quereinstiegsmaster ermöglichen wir nun auch die Quereinstiegsmasterstudiengänge mit nur einem Fach in Bedarfsfächern an ISS, an Gymnasien und beruflichen Schulen. Das ist keine Absenkung von Standards, sondern eine kluge Reaktion auf den Lehrkräftemangel in bestimmten Bereichen, die gleichzeitig die Qualität der Ausbildung sichert.
Was wir darüber hinaus, und das finden Sie nicht im Entwurf, auf dem parlamentarischen Weg hier noch ergänzen werden, ist die Einführung eines echten Bachelor of Education, also eines grundständigen Lehramtsstudiengangs mit einem klaren Fokus auf pädagogische und schulpraktische Inhalte. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Lehrerinnen- und Lehrerbildung von Anfang an praxisnäher und eben auch professionsorientierter zu gestalten. Zugleich ist es ein notwendiger Zwischenschritt hin zur Überwindung der sogenannten Polyvalenz, bei der bislang zwei fachwissenschaftliche Studiengänge auf Lehramt kombiniert werden, und zwar mit Lehramtsoption, und das mit allen bekannten Problemen für die pädagogische Ausbildungsqualität. Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz besonders bei der Wissenschaftssenatorin, denn dieser Schritt wurde viele Jahre von der vorangegangenen Wissenschaftsverwaltung ausgebremst. Nun ist es aber unter Senatorin Czyborra
Wir brauchen engagierte, gut ausgebildete Lehrkräfte aus klassischen Studiengängen ebenso wie aus qualifizierten Quereinstiegswegen. Der vorliegende Gesetzesentwurf setzt genau hier an. Er sichert Qualität, schafft Flexibilität, erweitert gezielt den Zugang zum Lehramtsberuf. Damit setzen wir als Koalition ein klares Signal für mehr Bildungsgerechtigkeit und mehr Handlungsfähigkeit in einer angespannten Personallage. Deswegen begrüßen wir als SPD-Fraktion ausdrücklich die vorliegende Änderung. Sie ist ein guter Schritt zu einer besseren Ausbildungsqualität und für mehr ausgebildete Lehrkräfte. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Krüger das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Damit ich den Ruf abstreiten kann, hier nur Oppositionsreden zu halten, möchte ich einmal zu Beginn sagen, dass der vorliegende Entwurf zur Reform des Lehrkräftebildungsgesetzes ohne Frage wichtige und richtige Ansätze enthält.
Ich begrüße insbesondere die vorgesehene Flexibilisierung des Lehramtsmasters. Schon lange fordern wir, dass vom Senat endlich anerkannt wird, was längst Alltag ist. Viele Lehramtsstudierende stehen bereits während ihres Studiums als Lehrkräfte in den Schulen, oft zur Entlastung der Kollegien. Dabei sind sie kein Nebenschauplatz, sie sind systemrelevante Puffer bei der Absicherung des Unterrichts. Die Möglichkeit, das Praxissemester über das gesamte Masterstudium zu strecken, trägt dieser Realität Rechnung, und das ist gut so, genauso wie die Tatsache, dass das bewährte Betreuungskonzept erhalten bleibt. Es gibt weiterhin eine strukturierte Begleitung der Studierenden im schulischen Alltag. Das ist zentral für die Qualität der Ausbildung, aber, und das sage ich deutlich, Qualität gibt es eben nicht zum Nulltarif. Wenn wir das Praxissemester flexibilisieren, braucht es auch die entsprechenden Ressourcen an den Universitäten. Die Betreuung der Studierenden darf nicht weiter auf dem Rücken der Universitäten und Mentorinnen und Mentoren an den Schulen stattfinden.
Ich möchte auch auf § 18 eingehen, die vorgesehene Zusammenarbeit zwischen den Universitäten und dem BLiQ. Dazu möchte ich auch sagen: Die Stoßrichtung stimmt, eine engere Verzahnung der ersten, zweiten und
dritten Phase der Lehrkräftebildung, wie sie auch in der Köller-Kommission angebracht wurde, ist richtig und längst überfällig. Wissenschaftstransfer und gegenseitiger Austausch gehören für mich zu den zentralen Qualitätsmerkmalen der Berliner Lehrkräftebildung. Der Gesetzentwurf enthält hier durchaus richtige Ansätze. So heißt es, dass
„Senatsverwaltung, BLiQ und die lehrkräftebildenden Universitäten … in Kooperation berufsbegleitende Weiterbildungsstudien“
organisieren sollen. Auch die Absicht, parallele Maßnahmen zu vermeiden und das Weiterbildungsangebot gemeinsam abzustimmen, ist ausdrücklich zu begrüßen, aber, und das ist der entscheidende Punkt, wie soll dieser Wissenstransfer und die Abstimmung genau erfolgen? Wer verantwortet was? Wer entscheidet über Inhalte, Formate und Zielgruppen? – Auch wenn ich im Gesetz von einer Verständigung zwischen Universitäten und BLiQ lese, bleibt unklar, wie diese Verständigung konkret strukturiert und abgesichert werden soll. Hinzu kommt, dass das BLiQ selbst bislang wenig transparent arbeitet. Darüber wurde ja schon öfter berichtet. Wenn es künftig eine tragende Rolle in der Fort- und Weiterbildung übernehmen und eng mit den Hochschulen kooperieren soll, muss seine Arbeit klar nachvollziehbar, qualitätsgesichert und strukturell eingebettet sein.
Auch in § 17, der die Lehrkräftefortbildung betrifft, bleibt vieles unkonkret. Ja, das BLiQ wird genannt, aber welche Aufgaben übernimmt es konkret im Bereich der Fortbildung? Welche Themen werden gesetzt? Wie werden Bedarfe ermittelt? Wie wird Qualität gesichert? – Auch hier fehlen bisher die entscheidenden Antworten.