Ich will jetzt gar nicht sagen, dass es völlig idiotisch ist, auf Bundesebene endlich mal etwas zu regeln. Die letzte Bundesregierung wollte das; der entsprechende Kabinettsentwurf war da. Es ist dann am Ende der Ampel gescheitert. Die Koalition hat jetzt auch angekündigt, sie wollen das relativ schnell wieder aufgreifen. Nächste Woche gibt es möglicherweise schon einen Kabinettsbeschluss. Wir können also damit rechnen, dass, selbst wenn Sie, Herr Zander, jetzt hier mit großer Mehrheit beschließen, dass wir eine Bundesratsinitiative machen, was wir vermutlich im September tun, weil wir ja kurz vor der Sommerpause stehen, der Bund dann wahrscheinlich schon gehandelt haben wird. Das ist also relativ komfortabel für Sie. Ob Ihre klugen Ratschläge, was da vielleicht noch zu ergänzen wäre, nicht besser auf dem direkten Weg zu den Bundestagskolleginnen und -kollegen oder ins Bundeskabinett gereicht werden – Sie sind ja auch im Bund am Ruder –, darüber sollten Sie vielleicht für sich mal nachdenken.
Wir haben aber auf der inhaltlichen Ebene tatsächlich auch noch eine Differenz, das will ich hier nicht verhehlen. Frau Lüdke hat eben hier Selbstverantwortung, Prävention und so weiter angesprochen. Na ja, machen Sie es doch. Also in Ihrem Antrag steht drin, Sie wollen das generell und nicht nur für Minderjährige nicht mehr abgeben. Da wissen wir, dass diese Art von repressiver Drogenpolitik immer Quatsch war, dass sich Schwarzmärkte entwickelt haben. Natürlich braucht man in der Medizin und Gastronomie diese Substanz dann tatsächlich auch einfach für die Arbeit. Warum soll das verboten werden? Das können Sie mir auch nicht erklären. Es ist nicht bis zum Schluss durchdacht, scheint mir.
Letzter Punkt: Prävention und Stärkung der Präventionsarbeit. Das ist ja nun wirklich originäre Landessache und nicht die des Bundes. Machen Sie es doch. Wir fordern
seit Langem eine drogen- und suchtpolitische Strategie, die immer noch nicht vorliegt. Dazu muss man einen Maßnahmenplan machen, dann kann man das Ganze inhaltlich untersetzen. Wir haben im Ausschuss von der Fachstelle für Suchtprävention einiges gehört dazu, was jetzt angesagt wäre. Wer hindert Sie denn, verdammt noch mal? Also: Machen ist wie wollen, nur krasser. Machen Sie!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Diskussion um die Einschränkung des Verkaufs und der Nutzung von Lachgas steht zu Recht im Fokus. Wir haben schon das eine oder andere heute gehört. Auch wir als AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus sehen es als oberste Pflicht, unsere Pflicht, an, hier in der Politik den Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen zu stärken und gleichzeitig Missbrauchsmöglichkeiten zulasten der Gesundheit weitestgehend einzudämmen. Klar, ich glaube, da sind wir uns alle einig.
Das darf aber nicht beim Thema Lachgas enden, um glaubwürdig zu sein, meine Freunde der übrigen Fraktionen, und das mal zum Thema Cannabis. Ich weiß das eine kann man mit dem anderen nicht gleichsetzen. Aber wenn man schon über evidenzbasierte Politik spricht, dann sollte man hier auch drogenpolitisch konsequent und sauber bleiben. Wir sind es, ihr seid es nicht.
Natürlich stellt sich sofort die Frage, warum die Regierungskoalition gerade jetzt aktiv geworden ist, zumal die Bundesgesundheitsministerin wenig überraschend aufbauend auf eine Gesetzesinitiative der Vorgängerregierung ohnehin am Zug ist. Diese gab bereits letzte Woche bekannt, dass ihr Haus beabsichtigt, einen Gesetzesentwurf zum Lachgasverbot vorzulegen. Und das ist auch richtig so!
Mit diesem soll bundesweit und einheitlich der Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche verboten und an Endverbraucher eingeschränkt werden. Dem zunehmenden Missbrauch von Lachgas als Partydroge soll entgegengewirkt werden. Der entsprechende Entwurf ging dann bereits unverzüglich in die Länder- und Verbändeanhörung. Insoweit ist tatsächlich der Mehrwert dieses Antrags nicht nur fragwürdig, sondern ganz rein plakativer Natur, wie so oft leider von dieser Regierungskoalition.
Darüber hinaus haben wir vor fast exakt einem Jahr bereits Anträge anderer Fraktionen dazu mit einem in weiten Teilen gleichen Wortlaut diskutiert. Das ist erstaunlich. Insoweit kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, als wollten die Antragsteller mal schnell noch auf den anfahrenden Zug springen. Wir haben diese Metapher schon gehört. Ich weiß noch nicht, welches Abteil die Koalition dabei erreicht hat, vielleicht ist sie auch neben den Zug gesprungen. Aber das ist ja leider nicht neu, nach außen als die Kümmerer erscheinen zu wollen, aber im Resultat der eigenen unzureichenden Politik letztendlich zu verkümmern. Die Problematik war im letzten Jahr die gleiche wie heute, der einfache Zugang insbesondere für junge Menschen zu einer Substanz, die weitreichende psychische, mentale und körperliche Schäden verursachen kann.
Dies erfordert auch aus Sicht der AfD-Fraktion eine gezielte Regulierung, die den Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche verhindert. Ziel war und muss es nach wie vor sein, den freien Verkauf an Privatpersonen zu beschränken, um so dem gesundheitsgefährdenden Missbrauch durch Kinder und Jugendliche unverzüglich zu begegnen.
Dem trägt der nun von den Regierungsfraktionen etwas umgeschriebene Antrag aus dem letzten Jahr immerhin positiv Rechnung. Bedauerlich ist allerdings, dass der vorliegende Antrag in einem sehr hohen Maße nur Verbote formuliert, während Präventionsmaßnahmen leider zu kurz kommen. Da finde ich schon, Frau Lüdke, dass etwas mehr im Text möglich gewesen wäre, um diesen zweiten wesentlichen Aspekt stärker herauszuarbeiten.
Aus Sicht der AfD-Fraktion muss ein nicht unerheblicher Teil in die Präventionsarbeit fließen. Aufklärung an Schulen und Jugendeinrichtungen sind zwei Beispiele dazu. Präventionsangebote sind eine notwendige und sinnvolle Ergänzung. Gleichwohl, ich wiederhole das noch einmal ausdrücklich für die AfD-Fraktion, muss dieses Thema aktiv angegangen werden, ob mit Rechtsverordnung über einen Gesetzesgeber sei dahingestellt. Es muss bald kommen, das ist wohl wahr.
Nun, wenn sich die senatsbildenden Fraktionen dabei einen Krümel der Anerkennung erhaschen wollen, sei ihnen ihr Applaus an die eigenen Parteigenossen in der Bundesregierung im Interesse der Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen gegönnt, Hauptsache, es passiert mal was. In dem Sinne: gutes Gelingen. – Danke!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten,
Medien sowie mitberatend an den Ausschuss für Gesundheit und Pflege. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Dann verfahren wir so.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung vom 5. Juni 2025 Drucksache 19/2501
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahr 2025 verdienen Frauen in Deutschland immer noch weniger als Männer, trotz vergleichbarer und sogar besserer Qualifikation und gleicher Tätigkeiten. Der sogenannte Gender-Pay-Gap, der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern, liegt aktuell bei 16 Prozent. Dieser Abstand ist ein klares Zeichen für strukturelle Benachteiligung, aber vor allem ist er eine fundamentale Ungerechtigkeit. Echte Gleichstellung kann nur mit und durch finanzielle Unabhängigkeit erreicht werden.
Ein zentraler Faktor für die Lohnlücke ist nach wie vor die ungleiche Verteilung von unbezahlter Pflege- und Sorgearbeit. Frauen übernehmen weiterhin den Großteil der Kinderbetreuung, pflegen zu Hause und organisieren den Haushalt. Im Schnitt sind es über 21 Stunden unbezahlte Carearbeit pro Woche. Diese ungleiche Verteilung führt häufig dazu, dass Frauen ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, während Männer gut versorgt in der Regel in Vollzeit weiterarbeiten. Das hat natürlich Konsequenzen für das Einkommen, für die Karriereentwicklung und letztlich auch für die Altersversorgung von Frauen. Besonders auffällig ist die Situation der Mütter: Rund 70 Prozent der erwerbstätigen Mütter verdienen so wenig, dass sie langfristig weder unabhängige noch finanzielle Sicherheit erreichen können. Mehr als jede zweite Frau mit Kindern arbeitet in Teilzeit, oft nicht aus freier Wahl, sondern weil die bestehenden Rahmenbedingungen sie dazu zwingen. Die aktuelle Betreuungsstruktur, unflexible Arbeitszeitmodelle und gesellschaftliche Erwartungen
tragen dazu bei, dass Frauen ihre Erwerbsarbeit anpassen, während das männliche Erwerbsmodell die gesellschaftliche Norm bleibt. Zusätzlich verstärken staatliche Regelungen wie das Ehegattensplitting besondere Ungleichgewichte. Diese Regelung setzt falsche Anreize, belohnt das Einverdienermodell und bremst die eigenständige Existenzsicherung von Frauen aus.
Leider ist es uns auf Bundesebene auch in den unterschiedlichsten Koalitionen nicht gelungen, das zu tun, und deshalb hoffen wir natürlich weiter, dass wir es vielleicht jetzt hinbekommen.
Weil wahrscheinlich gleich das Argument kommt, wir sollen ja die Sachen ändern und müssen nicht nur das Bewusstsein schärfen: Natürlich müssen wir auch hier im Land Berlin als Politik strukturelle Lösungen schaffen, und das tun wir als SPD. Wir haben zum Beispiel eine flächendeckend kostenfreie Kitabetreuung eingeführt – das ist wichtig – und wir haben kürzlich dafür gesorgt, dass die Verwaltung mit einem Konzept zum Führen in Teilzeit vorangeht, damit Frauen eben nicht in die Teilzeitlücke tappen. Natürlich bedarf es aber auch Aufklärung. Wir müssen ein Bewusstsein für die bestehenden Ungleichheiten, Ungerechtigkeiten und, vor allem, strukturellen Benachteiligungen schaffen, denn trotz der klaren Struktur hält sich in der öffentlichen Wahrnehmung immer noch das Bild, dass Gleichstellung weitgehend erreicht sei und wirtschaftliche Unterschiede vor allem auf die persönlichen Entscheidungen der Frauen zurückzuführen sind. Dieses Bild ist nicht nur realitätsfern, sondern es verhindert den politischen Fortschritt, den wir ja so dringend brauchen. Um dem entgegenzuwirken, werden wir eine landesweite Sensibilisierungskampagne starten.
Unser klares Ziel ist es, durch Information und anschauliche Beispiele die strukturellen Ursachen und Folgen des Gender-Pay-Gaps sichtbar zu machen. Wir möchten aufklären, ein realistisches Bild der Lebensentwicklung von Frauen aufzeigen und das Bewusstsein dafür schärfen, dass Lohngleichheit und Lohnungerechtigkeit kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches und politisches Thema sind. Gleichzeitig ist es wichtig, mit jungen Frauen und Mädchen über dieses Thema zu sprechen. Sie können die Ursachen des Gender-Pay-Gaps natürlich nicht beheben
ja! –, aber sie sollen über die Mechanismen Bescheid wissen, die zu Ungleichheit führen. Wer versteht, wie sich Teilzeit, Steuerklassen oder Care-Arbeit langfristig
auswirken, kann fundiertere Entscheidungen treffen. Selbstbewusste Berufswahl, Wissen über Gehaltsverhandlungen und der Mut, Rollenklischees zu hinterfragen, können im Einzelfall sehr hilfreich sein,
[Beifall bei der SPD – Beifall von Aldona Maria Niemczyk (CDU) – Anne Helm (LINKE): Ich dachte, es hängt nicht an den persönlichen Entscheidungen!]
denn wer Lohnungleichheit ernst nimmt, dem reicht es nicht, den Gender-Pay-Gap einfach zur Kenntnis zu nehmen. Wir müssen aktiv etwas daran ändern, und das tun wir, wie ich schon gesagt habe, aber wir müssen auch aufklären, damit alle Bescheid wissen über den GenderPay-Gap, denn das wissen bei Weitem noch nicht alle. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen! Dieser Antrag hat bei mir ein paar Fragen ausgelöst. Erstens: Warum bringen Sie jetzt im Juni anlässlich des Frauentages zum Thema Entgeltgleichheit zum zweiten Mal einen Antrag als Priorität ein? Zweitens: Wir haben diesen Antrag beraten. Er hat von den Oppositionsfraktionen auch viel Kritik bekommen. Warum haben Sie an diesem Antrag nichts verändert, nichts verbessert?